Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Behandlung der Ausgleichszahlung beim Minderheitsgesellschafter

Tz. 74 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn die OG die Az iSd § 304 AktG zahlt, sind diese Garantiedividenden für den Minderheitsgesellschafter unzweifelhaft Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG. Wegen des Besteuerungszeitpunkts gelten die allg Grundsätze (Bilanzierungs- bzw Zuflussprinzip). Aus dem stlichen Einlagekonto der OG finanzierte Az (dazu s Tz 63ff) sind beim Minderh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Obwohl im Wortlaut des § 29 Abs 6 KStG die Verschmelzung nicht erwähnt ist, ist die grenzüberschreitende Hereinverschmelzung einer ausl auf eine inl Kö ihr Hauptanwendungsfall. Sollte das UmwR eines der EU-/EWR-Staaten eine grenzüberschreitende Hinausspaltung auf eine dt Kö zulassen, wäre auch das ein Anwendungsfall des § 29 Abs 6 KStG. Durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Rechtsentwicklung

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Anwendungsbereich des § 13 UmwStG idF des Ges zur Änderung des UmwStR v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) war wie der des gesamten UmwStG auf Inl-Umw beschr. Zum Regelungsinhalt s § 13 UmwStG (vor SEStEG) Tz 1 ff. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 304) wurde der Abs 4 (Übergang des Sperrbetrags nach § 50c EStG) neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 132 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist eine Genussrechtsverpflichtung nach den vorgenannten Grundsätzen zu passivieren (= Regelfall), ist in der Folge die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG zu prüfen. Nach dieser Vorschrift mindern Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kap-Ges verbunden ist...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / c. Anwendungsbereich des § 3 Nr. 6 GrEStG

Die Vorschrift gilt nach dem Gesetzeswortlaut nur für unmittelbare Übertragungen eines Grundstücks. Die Vorschrift des § 3 Nr. 6 S. 1 GrEStG ist als personenbezogene Steuerbefreiung, aber auch im Rahmen des § 1 Abs. 2a und der §§ 5, 6 GrEStG infolge "Interpolation", z.B. bei Beteiligung von Personengesellschaften auf einer Seite, anwendbar,[20] dagegen z.B. nicht auf eine Ant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 19 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die St-Vergünstigungen der §§ 20ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertragstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begründung des Ges-Gebers, s Tz 16). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2 Aufdeckung stiller Reserven durch Entnahmen nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag

Tz. 218a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen solche BV-Zuführungen oder BV-Abgänge bei der eingebrachten Sachgesamtheit für die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG haben, die zwar nach dem rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag tats erfolgt sind, aber gleichwohl noch der Sphäre des einbringenden Rechtsträgers zugerechnet werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 52ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20ff UmwStG ermöglichen gleichwohl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen ua Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Stpfl zu besteuern ist.Die für stliche Zwecke maßgebende Legaldefinition der "Pers-Vereinigungen" ergibt sich aus § 14a AO. Tz. 4 Stand: EL 113 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläuert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich um...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.9 Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 BGB)

Rz. 222 Während die Stundung nach § 1382 BGB und die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB Billigkeitskorrektive zugunsten des Ausgleichsverpflichteten sind, stellt die Vorschrift des § 1383 BGB ein Billigkeitskorrektiv zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar. Demnach kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umwandlung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211, s R/H/vL, 2. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Betroffener Personenkreis

Tz. 133 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG spricht nur von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kap-Ges verbunden ist. Daraus ist zu schließen, dass sich der Anwendungsbereich der Regelung auf Kap-Ges als verpflichtete Emittentin beschr. Hr-lich können Genussrechte allerdings auch von anderen Kö ausgegeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Einbringung durch Verschmelzung

Tz. 315 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für Sacheinlagen im Wege der Verschmelzung (iSd § 2 UmwG) ist Beginn der Acht-Monats-Frist (s Tz 314) die Anmeldung der Umwandlung beim H-Reg/Gen-Reg (s § 20 Abs 6 S 1 UmwStG). Da in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG auf die Schluss-Bil iSd § 17 Abs 2 UmwStG abgestellt wird, ist die Anmeldung beim Reg des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers gemeint....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin

Tz. 293 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 8a Abs 1 S 4 KStG nF regelt, dass alle Eink eines KSt-Subjekts als in einem Betrieb iSd Zinsschranke erzielt gelten. Unbeschr stpfl Kap-Ges erzielen stets Eink aus einem einzigen Gew, da § 8 Abs 2 KStG eine sog Gewerblichkeitsfiktion enthält (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 7). Für beschr stpfl Kap-Ges gilt diese Gewerblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Keine (Sonder-)Regelungen im UmwStG

Tz. 50 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur GrESt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01; s § 20 UmwStG Tz 322 mwNachw). Im Entw des UntStFG (s BR-Drs 638/01 – Ges-Entw der B-Reg –) war eine Ergänzung des GrEStG vorgesehen – § 1 Abs 7 GrEStG-Entw –, nach der bei Sacheinlagen im Konzernbereich (Konzern gem § 18 AktG oder analog) unter Beteiligung von Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Wert der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum (§ 20 Abs 5 S 3 UmwStG)

Tz. 299 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die AK der erhaltenen Anteile an der Übernehmerin sind im Fall einer rückwirkenden Einbringung gem § 20 Abs 5 S 3 UmwStG um die Bw der Entnahmen zu mindern und die sich nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ergebenden Werte der Einlagen zu erhöhen, die der Einbringende bezogen auf das eingebrachte BV noch im Rückbezugszeitraum getätigt hat und die ihm s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Aufwärts-Abspaltung

Tz. 42c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen betr gem § 29 Abs 3 KStG auch die Abspaltung. Bei der Aufwärts-Abspaltung gilt nach § 29 Abs 1 KStG das Nennkap der übertragenden TG als in vollem Umfang herabgesetzt, dh nach § 28 Abs 2 S 1 KStG ist es, soweit es einen evtl Sonderausweis überschreitet, dem stlichen Einlagekonto zuzurechnen. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Eigenkapital-Escape (§ 4h Ab 2 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der sog EK-Escape iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG bleibt dem Grunde nach unverändert. Er stellt eine mit Art 4 Abs 5 Buchst a ATAD vergleichbare Ausnahme dar, wonach die Zinsschrankenregelung nicht anzuwenden ist, wenn die EK-Quote des Betriebs gleich hoch oder höher als die des Konzerns ist (so EK-Vergleich). Ein Unterschreiten der EK-Quot...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II. 1. b) mwNachw; v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge/Anwachsung nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG ab 07.06.2013

Tz. 51e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Grundstücksübertragung iRe Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelrechtsnachfolge wird nicht durch § 6a GrEStG begünstigt. Durch die Einzelübertragung wird idR der nicht von § 6a GrEStG erfasste Erwerbstatbestand des § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG (s Tz 51f) erfüllt (da hr-lich Gegenstände einer von § 6a GrEStG erfassten Ausgliederung auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringung und Nacherhebung von ErbSt/SchenkSt

Tz. Rz 49b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV oder von Anteilen an Kap-Ges in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1 und 25 S 1 UmwStG kann in bestimmten Fällen rückwirkend zu einer Neubeurteilung eines vorangegangenen stfreien ErbSt-/SchenkSt-Tatbestands führen. Die vorgenannten Einbringungssachverhalte sind zwar grds für die Beibehaltung von S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Vorschrift des § 29 KStG beinhaltet neben den §§ 27, 28 KStG spezielle Regelungen zur Ermittlung des stlichen Einlagekontos und des Sonderausweises in Umw-Vorgängen. § 29 KStG idF des StSenkG regelte zunächst in Anlehnung an § 47 Abs 2 Nr 2 und 3 KStG 1999 Grundlagenfunktionen des KSt-Bescheids, allerdings unvollkommen. In der damaligen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Einbringung in steuerbefreite Übernehmerin oder Organgesellschaft (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 225 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist ausgeschlossen, wenn und soweit das eingebrachte BV bei der übernehmenden Gesellschaft nicht der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG; eine Beschränkung des inl Besteuerungsrechts bei der GewSt ist unbeachtlich, s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.19 iVm 03.17). Dadurch soll nach dem Wille...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Übertragung einer ausländischen Anrechnungs-Betriebsstätte durch Kapitalgesellschaften

Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelung des § 20 Abs 7 UmwStG ist die Umsetzung von Art 10 Abs 2 EG-FRL in nationales Recht. Hier wird ein Sonderfall der (Mit-)Einbringung einer EU-ausl Anrechnungs-BetrSt durch eine inl EU-Kap-Ges in eine nicht unbeschr kstpfl EU-Kap-Ges angesprochen. Die Berechtigung zur Besteuerung eines Einbringungs-/Entstrickungsgewinns im Inl we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt(§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensübergang zwischen Kö auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsfolgen der Sacheinlage (Übersicht)

Tz. 188 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Liegen die Voraussetzungen der Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG vor, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV und der neuen Gesellschaftsanteile die nachfolgenden Absätze" (s § 20 Abs 1 UmwStG). Zentrale und bedeutsamste Rechtsfolge der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG ist das Wahlrecht gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG, das eingebrachte B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 4 KStG regelt die "Angleichung der Nennkap-Sphäre" im Anschluss an eine Verschmelzung bzw Spaltung. Nach § 29 Abs 4 KStG ist nach Anwendung der Abs 2 und 3 "für die Anpassung des Nennkap" der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden. Erhöht die übernehmende Kö iRd Umw ihr Nennkap, finden darauf die Regelungen des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Mitunternehmerschaft?

Tz. 147 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist der Genussrechtsinhaber gleichzeitig MU der Emittentin des Genussrechts, stellen die Genussrechtsvergütungen Gewinnanteile iSv § 15 Abs 1 Nr 2, 2. Hs EStG dar. Die Vergütungen sind dann unabhängig von § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG nicht als BA abzugsfähig. Diese Rechtsfolge kann sich zB auch dadurch ergeben, dass eine Kap-Ges, die eine Gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerungsfolgen bei den Beteiligten (Mitglieder/Bezugsberechtigte)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Soweit die Realgemeinde Gewinne aus einem nach vorstehenden Ausführungen gew Bereich an ihre Beteiligten/Mitglieder oder sonstige vergleichbare Bezugsberechtigte ausschüttet, ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Grundlage ein derartiger Gewinntransfer erfolgt. Erhalten die Mitglieder die Bezüge wegen einer kap-mäßigen Beteiligung und ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Steuerrecht

Tz. 39 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Daraus, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der im KStG verankerten Organschaftsregelungen ist, ist uE zu folgern, dass die Leistung von Az an die Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Stand-alone-Klausel (§ 4h Ab 2 S 1 Buchst b EStG)

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG nF nicht anzuwenden, wenn der Stpfl keiner Pers iSd § 1 Abs 2 des AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). Wenngleich die dt Zinsschrankenre...mehr