Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.4 Gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 327 Ein Steuerpflichtiger kann auch Beteiligungen an mehreren Zwischengesellschaften halten, bei denen jeweils – für ihn – das Hinzurechnungskorrekturvolumen festgestellt wird (Beispiel 5 zu § 1 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 393). Rz. 328 Im Grundfall ist der Steuerpflichtige an mehreren Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt. Die Zwischengesellschaften stellen im Verhältni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.3 Für jeden Steuerpflichtigen

Rz. 321 Das Hinzurechnungskorrekturvolumen ist für jeden Steuerpflichtigen gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen. Dies gilt insbesondere, sofern mehrere hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige an einer Zwischengesellschaft beteiligt sind (Beispiel 4 zu § 11 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 392). Rz. 322 Sind an einer Zwischengesellschaft mehrere hinzurechnungsverpflichtete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.2 Teile des Erwerbs

Rz. 89 § 4 Abs. 1 AStG stellt auf "Teile des Erwerbs" ab. Der "Erwerb" meint die Bereicherung des Erwerbers und kann neben Vermögensgegenständen eines Nachlasses auch aus Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Abfindungen bestehen.[1] Da das Gesetz auf "Teile des Erwerbs" abstellt, sind die einzelnen Vermögensgegenstände für Zwecke der Anwendung des § 4 Abs. 1 AStG isol...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.3 Steuerliche Behandlung des Aufwands bzw Ertrags aus der Auflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 13 und 14 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1240 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aufzulösende aktive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) erhöhen, aufzulösende passive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) mindern in der St-Bil des (ehemaligen) OT den Bw der Organbeteiligung (s § 34 Abs 6e S 13 KStG idFd JStG 2022), bei mittelbarer Organschaft den Bw der Beteiligung an der ZwiGes (s Tz 1199). Auch in S 13 hätt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtsfolgen der "Mitverstrickung"

Tz. 111 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden stille Reserven von sperrfristverhafteten Anteilen (s Tz 109a) auf andere Anteile (des Einbringenden oder dritter Pers) "verlagert", gelten die bereicherten Anteile insoweit auch als "Anteile iSd Abs 1 oder 2" (s § 22 Abs 7 UmwStG). In § 22 Abs 7 UmwStG wird dieser Vorgang als "Mitverstrickung von Anteilen" bezeichnet. Hieraus folgt ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.5 Veräußerung oder Übertragung der Anteile (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4, S. 6)

Rz. 390 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit die Anteile veräußert oder übertragen werden. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG, allerdings mit eingeschränktem Anwendungsbereich (Einlagen in ein Betriebsvermögen sind nicht erfasst). Hintergrund des Widerrufstatbestands dürfte die Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verschmelzung, Auf- und Abspaltung (§ 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG iVm §§ 2ff, 123ff UmwG)

Tz. 56 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Erfasst werden die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 und 2 UmwG von Pers-Handels-Ges und Partnerschaftsgesellschaften oder vergleichbare ausl Vorgänge. Wie iRd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG können die Vorgänge jeweils zur Aufnahme auf einen bereits bestehenden Rechtsträger oder zur Neugründung erfolgen. Zu den umwandlun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 149 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags ist der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige.[1] Dem Wortlaut des Gesetzes nach wird im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. nicht mehr auf den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" abgestellt, sondern nur noch auf den "Steuerpflichtigen". Eine Begrenzung der Zurechnung auf unbeschränkt Steuerpflichtige und mithin d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Optierende Gesellschaften nach § 1a KStG

Tz. 33b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) wird Pers-Handels- (OHG und KG) und Partnerschaftsgesellschaften auf unwiderruflichen Antrag ermöglicht, wie eine Kap-Ges behandelt zu werden, legaldefiniert als "optierende Gesellschaft" (s § 1a KStG). Die Antragstellung (sog "Optionsmodell") ist möglich für ab dem 01.01.2022 beginnende Wj (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum 5. VermBG

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Förderung nach § 3 Nr 39 EStG und nach § 13des 5. VermBG mit ArbN-Sparzulage schließen einander wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Dazu gehören ua:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Verlusterhalt in Höhe der stillen Reserven (§ 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG geht bei Eintritt eines der in Abs 2 genannten schädlichen Ereignisse ein nach Abs 1 festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag unter, wobei aber § 8c Abs 1 S 5–8 KStG (sog Stille-Reserven-Klausel, dazu s § 8c KStG Tz 250ff) entpr gilt. Das bedeutet, dass der vom Untergang bedrohte fortführungsgebunden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Vorrangige Verwendung des Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Während das HR der Kap-Ges die Entsch darüber überlässt, ob sie die Finanzierung einer Nennkap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus der Kapital- oder aus den Gewinnrücklagen finanziert, fingiert das StR deren vorrangige Finanzierung aus dem stlichen Einlagekonto, welches unter Umständen mit der Kap-Rücklage übereinstimmt. Wird das Nennkap de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 6 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Gegensatz zur jur Pers des privaten Rechts leitet die jur Pers d öff Rechts ihre Rechtsfähigkeit aus dem öff Recht (zB der B-Rep oder eines Bundeslandes) her. Jur Pers d öff Rechts sind dabei zB die BRep, die Länder, Kreise und Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landesrechtlich festgelegte Religionsgemeinschaften, Landeszentralbanken,...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / IV. Jastrow‘sche Klausel

Mit der Jastrow’schen Klausel wird versucht, ein weiteres Problem des Berliner Testaments in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu lösen und die Pflichtteilsstrafklausel zu verschärfen. Erhält der illoyale Abkömmling aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel nur den Pflichtteil nach dem Letztversterbenden, so wird der Pflichtteil auf der Grundlage des Nachlasses des Letztversterben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Begriff der Veräußerung ist weder in § 22 Abs 1 noch Abs 2 UmwStG erläutert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) versteht man unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltliche Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu folgenden Fallkonstellationen enthält § 1a KStG Spezialregelungen ggü dem UmwStG: Option einer Pers-Ges zur KSt-Besteuerung:Nach § 1a Abs 2 KStG liegt ein fiktiver Formwechsel nach den §§ 1 und 25 UmwStG vor. Rückoption einer optierenden Pers-Ges zur MU-Besteuerung:Nach § 1a Abs 4 S 2 liegt ein fiktiver Formwechsel iSd §§ 1 und 9 UmwStG vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Kein Verlust der persönlichen Anwendungsvoraussetzungen "allein" durch EU-Austritt (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG)

Tz. 121 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 8 S 1 UmwStG bestimmt, dass bei in Großbritannien und Nordirland ansässigen AE sperrfristverhafteter Anteile (Vorgänge s Tz 118) der Austritt dieser Staaten aus der EU mit Wirksamkeit des Brexit nicht zum Verlust der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG für Zwecke des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 Nr 6 UmwStG führt. Durch den Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.1 Grundsatz

Rz. 281 Bei den in den Rz. 268 – 275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden einzelnen Bezug du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 63 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Obwohl die KGaA eine Kap-Ges ist (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG und s Tz 8), liegt hinsichtlich des Kpl-Anteils des phG keine Beteiligung an einer Kap-Ges vor. Die Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG ist ein Fall der Betriebsveräußerung (s § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG; s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881; und s Urt des FG Hbg v 14.11.200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.2 Ausgleichsposten bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Auch die AP sind in der St-Bil der OT-PersGes zu bilden, wobei sich in der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Übernehmende Gesellschaft keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person

Tz. 74 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand der sperrfristverletzenden Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG wird nicht davon abhängig gemacht, ob die übernehmende Gesellschaft eine inl oder ausl Gesellschaft ist und, ob der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile bei der Übernehmerin im Inl gar nicht besteuert wird oder einer Besteuerung gem § 8b Abs 2...mehr

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Übertragung von WG zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer, FR 2002, 53; Wendt, Keine Übertragung von WG zwischen Schwester-PersGes ohne Aufdeckung stiller Reserven?, FR 2010, 386; Pyszka, Atypische stille Beteiligung an einzelnen Unternehmenssegmenten, DStR 2003, 857; Dräger/Dorn, Quo vadis Trennungstheorie? Kein Ende des Meinungsstreits in Sicht, nwb 2019, 17.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63ff) und Besteuerung (s Tz 59ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.1 Auf Weitereinbringung beruhende Anteile

Tz. 15 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden originäre Anteile (s Tz 6–7) oder derivative Anteile (s Tz 8–14) gegen andere Anteile an Kap-Ges oder Gen innerhalb der durch die "Ersteinbringung" in Gang gesetzten Sperrfrist (s Tz 19) getauscht und löst die Weitereinbringung gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG keinen nachträglichen Einbringungsgewinn I/II aus, weil diese zum Bw/zu AK er...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Anteilen an einer anderen Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Anforderungen an den Bewertungsansatz bei Einbringung

Tz. 16 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nur wenn bei der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG, ggf iVm § 25 S 1 UmwStG) oder dem (qualifizierten) Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG), der zum Erwerb der erhaltenen Anteile geführt hat, nicht sämtliche stille Reserven aufgedeckt worden sind, ist § 22 UmwStG für die weitere Besteuerung der Anteile anwendbar (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.15 Erklärungsfrist

Rz. 892 Hinsichtlich der Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung enthält § 18 Abs. 3 AStG keine eigene Regelung. Daher wird auch insoweit über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auf die AO zurückgegriffen und § 149 Abs. 2 und 3 AO findet entsprechende Anwendung.[1] D.h. die Feststellungserklärung ist bei nichtsteuerlich beratenen Stpfl., welche die Beteiligung im P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Verw-Auff kann eine optierende Gesellschaft hingegen nicht OG sein (s Tz 90). Tz. 32 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Regelungen in § 8 Abs 3 S 2 KStG zur vGA und in § 8 Abs 3 S 3 KStG zur verdeckten Einlage gelten grds auch im Verhältnis zwischen OT und O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG setzt neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig fordert die absolute Freigrenze, dass die bei einem Stpfl. aus all seinen Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften hi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brenner, Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225;1995, 260; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Ammelung ua...mehr