Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Maßgeblichkeit der gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die Anerkennung der Zusammenfassung von BgA?

Tz. 138a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das FG Nbg hat mit Urteil vom 16.06.2015 (EFG 2016, 592) für das Streitjahr 2008, dh vor Inkrafttreten des § 4 Abs 6 KStG (s Tz 112), über einen Sachverhalt entschieden, in dem eine jur Pers d öff Rechts einen BgA "Hallenbad" betrieb und daneben alleinige Kdstin einer KG war, die als Holdinggesellschaft die Anteile an einer Stadtwerke GmbH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.7 Gewinnbeteiligung einer Person, auf die § 8b Abs 2 KStG Anwendung findet

Tz. 255 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand des § 24 Abs 5 UmwStG ist in Bezug auf die Beteiligung von Kö erfüllt, wenn eine inl Kö oder eine in einem EU-/EWR-Gebiet oder einem Drittland ansässige vergleichbare "Kö", im Zeitpunkt der Veräußerung (oder des gleichgestellten Ereignisses, s Tz 257), als MU (unmittelbar oder über eine MU-Beteiligung) beteiligt ist, über einen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gestaltungen

Rn. 118 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Ansicht von Pung können Einzelgeschäfte steuerlich gemäß § 42 AO zu einem einheitlichen Geschäft zusammengefasst werden, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft in mehrere Teilgeschäfte zerlegt wird, um die stpfl Veräußerung einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung zu vermeiden ( Pung,...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Allgemeines

Tz. 181 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das StSenkG ist der frühere § 15 Abs 3 ohne nennenswerte inhaltliche Änderung zu § 15 Abs 2 UmwStG geworden. § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Eine Kapitalgesellschaft ist Gesellschafterin der Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach den Grundsätzen der oa BFH-Rspr (s Urt v 25.06.1996, BStBl 1997 II S. 202) sind die aus den einzelnen Tätigkeiten der Pers-Ges dem MU zuzurechnenden Eink bei ihm nur st-relevant, soweit die Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen werden, also eine MU-Schaft vorliegt (s Tz 74). Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fünfjahresfrist

Rn. 109 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Fünfjahresgrenze dient der Verhinderung von Missbrauch, da die StPfl nach § 17 EStG durch mehrere hintereinandergeschaltete Schenkungen und Teilveräußerungen durch den Beschenkten vermieden werden könnte. Die maßgebliche Beteiligung muss "innerhalb der letzten fünf Jahre" vor der Anteilsveräußerung bestanden haben. Es ist nicht erforderl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 3 EStG gewährt einen Freibetrag von bis zu EUR 9 060 auf den Veräußerungsgewinn. Eine zusätzliche Steuerentlastung wie in § 16 Abs 4 EStG gibt es hingegen nicht. Die Freibetragsregelung in § 17 Abs 3 EStG ist im Vergleich zu § 16 Abs 4 EStG im Regelfall ungünstiger. Der Freibetrag in § 17 Abs 3 EStG ist geringer; andererseits wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ebene des Gesellschafters

Rn. 126 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung einer maßgeblichen Beteiligung in eine KapGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (sog verdeckte Einlage) wird gemäß § 17 Abs 1 S 2 EStG einer entgeltlichen Veräußerung gleichgestellt. Der Veräußerungspreis ist der gemeine Wert (§ 17 Abs 2 S 2 EStG), der nach § 11 Abs 2 BewG zu bestimmen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt hierf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Genussscheine

Rn. 72 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter Genussrechten sind schuldvertragliche Vermögensrechte gegen eine KapGes zu verstehen, die idR eine Beteiligung am Gewinn und/oder Liquidationserlös gewähren und in sehr vielgestaltiger Form vorkommen. Neben einer Beteiligung am Gewinn und/oder Liquidationserlös können Genussscheine auch Rechte auf eine feste Verzinsung sowie Bezugs- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist grds die Beteiligung zuzurechnen, wenn er zugleich auch wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 39 Abs 2 Nr 1 AO ist. Daher ist für die Zurechnung der Gesellschaftsanteile nicht nur auf das zivilrechtliche, sondern auch auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen. Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3 Nur eine Veräußerung an "außenstehende Personen" ist steuerschädlich

Tz. 231 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn § 15 Abs 2 S 2 UmwStG regelt, dass § 11 Abs 2 UmwStG nicht anzuwenden ist, falls durch die Spaltung die Veräußerung an außenstehende Pers vollzogen wird, dann ist das nicht so zu verstehen, dass vor und nach der Spaltung unveränderte Beteiligungsverhältnisse bestehen müssen, dh dass nach der Spaltung jeder AE der übertragenden Kö an je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Sinn und Zweck der Regelung

Tz. 241 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschlüsse des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch die Neukonzeption der Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Einbringungsgegenstand: Mitunternehmeranteil

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand einer Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Einbringungsgegenstand "MU-Anteil" ist neben dem "Betrieb" und "Teilbetrieb" gleichrangiges Übertragungsobjekt iSd § 24 Abs 1 UmwStG und behält seine Eigenständigkeit auch dann, wenn der MU-Anteil zusammen mit dem BV eines (Teil-)Betriebs eingebracht wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligungshöhe bei eigenen Anteilen

Rn. 107 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 IRd § 17 EStG ist zu prüfen, welche Auswirkung das Halten eigener Anteile durch die KapGes auf die Beteiligungsquote der übrigen Gesellschafter hat. Eigene Anteile sind nach Ansicht des BFH bei der Ermittlung des maßgeblichen Nennkapitals nicht zu berücksichtigen, dh, sie sind von der Summe des tatsächlichen Nennkapitals abzuziehen. Nach Ans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kapitalersetzende Maßnahmen

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der alten Rspr des BFH vor Einführung des MoMiG sind kapitalersetzende Maßnahmen – wie insbesondere EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen – keine ähnlichen Beteiligungen, da sie keine Beteiligung an Gesellschaftsrechten zum Inhalt haben (BFH vom 19.05.1992, VII R 16/88, BStBl II 1992, 902; BFH vom 24.04.1997, VIII R 23/93, BFH/NF 1998, 1...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.7.1 Grundsatz (§ 7 Absatz 1 BsGaV)

102 Für die Zuordnung von Beteiligungen, Finanzanlagen und ähnlichen Vermögenswerten (Vermögenswerte i.S.d. § 7 BsGaV) ist deren Nutzung nach § 7 Absatz 1 BsGaV vorrangig die maßgebliche Personalfunktion (Vermutungsregelung). 103 Eine Nutzung i.S.d. § 7 Absatz 1 Satz 1 BsGaV liegt – abweichend vom Nutzungsbegriff des § 5 Absatz 1 BsGaV – vor, wenn ein funktionaler Zusammenh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Besteuerung des Einbringenden

Tz. 258 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78ff), insoweit die Realisierung der stillen Reserven aus der Beteiligung auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 Abs 1 S 4 EStG nF erweitert die StPfl nach den vorherigen Sätzen: Ein StPfl, der selbst nicht die Beteiligungsgrenze von 1 % erreicht, ist dennoch nach § 17 Abs 1 S 4 EStG mit der Veräußerung eines Anteils an einer KapGes stpfl, wenn er den veräußerten Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung unentg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der weiten Auslegung des AK-Begriffs (s Rn 185) ist auch eine Berücksichtigung von nachträglichen Aufwendungen als AK möglich. Maßgebend ist, dass diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der ursprünglichen Anschaffung ist nicht nötig. Zu den nachträglichen AK gehört insbesondere die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG aF/§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zwischenzeitliche Nichtbeteiligung

Rn. 113 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für § 17 EStG ist es nicht von Bedeutung, dass der Veräußerer die Anteile nacheinander erworben hat, welche zusammengerechnet eine maßgebliche Beteiligung ergeben (gestaffelter Erwerb). Da die Steuerverstrickung nachwirkt, ist es unerheblich, ob der Veräußerer auch im Veräußerungszeitpunkt noch iSd § 17 EStG beteiligt ist (Herzig/Förster, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewerbliche Einkünfte nach §§ 15, 16 EStG

Rn. 28 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 EStG fingiert neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG als weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch Veräußerungsgewinne aus einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes (im PV ≥ 1 %). Die den Einkünften zugrundeliegende Erwerbstätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 15 EStG, insbesondere nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einlage in und Entnahme aus dem BV eines Einzelunternehmers

Rn. 134 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einlage einer im PV gehaltenen maßgeblichen Beteiligung an einer KapGes in das BV des Einzelunternehmens des Anteilseigners stellt keine Veräußerung iSv § 17 EStG dar (BFH vom 21.10.1976, IV R 210/72, BStBl II 1977, 145; Pung in D/P/M; § 17 EStG Rz 91). Die eingelegte Beteiligung ist nach § 6 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG nF mit dem Teilwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.5 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 282 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge unterliegt mit den Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7b EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44a Abs 8 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Einbringung von Anteilen an einer Körperschaft

Tz. 244 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Gegenstand der "schädlichen" Veräußerung oder gleichgestellten Vorgangs (s Tz 249ff) gem § 24 Abs 5 UmwStG müssen iRe Sacheinlage eingebrachte "Anteile an einer Kö, Personenvereinigung oder Vermögensmasse" sein. Von der StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG sind jedoch nur die Anteile "an einer Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen beim Empfä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimmu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbringung in das Sonder-BV

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Übertragung einer maßgeblichen Beteiligung aus dem PV in das Sonder-BV des Anteilseigners bei einer PersGes ist keine Veräußerung, da die Beteiligung nicht auf einen anderen Rechtsträger übergeht. Da das zivilrechtliche Eigentum beim Anteilseigner (Mitunternehmer) verbleibt und die Anteile nur steuerrechtlich dem Sonder-BV der PersGes z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Absenkung der Beteiligungsquote

Rn. 104 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn die prozentuale Beteiligungsgrenze von 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt gegeben war. Bis zum VZ 1998 war zur Erfüllung des Tatbestandes des § 17 EStG eine Beteiligung von mehr als 25 % erforderlich; diese Grenze wurde zwischenzeitlich auf mindestens 10 % u...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.2.2 Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft

Tz. 288 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 St-schädlich iSd § 15 Abs 2 S 4 UmwStG kann nur die Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Kö sein (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.27). § 15 Abs 2 S 4 UmwStG erfasst bei einer Abspaltung sowohl die Veräußerung der Anteile an der übertragenden als auch die an der übernehmenden Kö (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 391...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rn. 69 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Beteiligung an einer Europäischen AG (SE) unterliegt nicht dem deutschen AktG. Unklar ist daher, ob die Beteiligung an einer SE eine "Aktie" gemäß § 17 Abs 1 S 3 EStG darstellt. Im Unterschied zu § 17 Abs 7 EStG, der die Anteile an der Europäischen Genossenschaft ausdrücklich nennt, ist die SE nicht erwähnt. In der Literatur wird die Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle St-Probleme der Kommunen als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr