Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Absenkung der Beteiligungsquote

Rn. 104 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn die prozentuale Beteiligungsgrenze von 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt gegeben war. Bis zum VZ 1998 war zur Erfüllung des Tatbestandes des § 17 EStG eine Beteiligung von mehr als 25 % erforderlich; diese Grenze wurde zwischenzeitlich auf mindestens 10 % u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.2.2 Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft

Tz. 288 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 St-schädlich iSd § 15 Abs 2 S 4 UmwStG kann nur die Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Kö sein (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.27). § 15 Abs 2 S 4 UmwStG erfasst bei einer Abspaltung sowohl die Veräußerung der Anteile an der übertragenden als auch die an der übernehmenden Kö (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 391...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rn. 69 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Beteiligung an einer Europäischen AG (SE) unterliegt nicht dem deutschen AktG. Unklar ist daher, ob die Beteiligung an einer SE eine "Aktie" gemäß § 17 Abs 1 S 3 EStG darstellt. Im Unterschied zu § 17 Abs 7 EStG, der die Anteile an der Europäischen Genossenschaft ausdrücklich nennt, ist die SE nicht erwähnt. In der Literatur wird die Ans...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle St-Probleme der Kommunen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 383 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 12 Abs 1 UmwStG und § 4 Abs 1 UmwStG hat die Übernehmerin das durch Auf- oder Abspaltung auf sie übergehende BV mit den in der Schlussbil der Übertragerin enthaltenen Werten zu übernehmen, unabhängig davon, ob dort Bw, Zwischenwerte oder gW ausgewiesen sind. Die übernehmende Kö tritt als (partielle) Gesamtre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nichtbeteiligung an einer Kapitalerhöhung

Rn. 114 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch durch eine Kapitalerhöhung, an der sich der StPfl nicht beteiligt, kann eine Beteiligung von unter 1 % zu einer Beteiligung iSd § 17 EStG werden. Hier beginnt die Fünfjahresfrist mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das HR (BFH vom 14.03.2006, VIII R 49/04, BStBl II 2006, 746). Nach einer aA ist auf den Beschluss über die Kapitaler...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 117 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Teilentgeltlicher Erwerb liegt zB bei einer gemischten Schenkung vor oder beim Anteilserwerb im Rahmen einer Kapitalerhöhung, wenn der Gesellschafter eine Einlage leistet, die niedriger ist als der Wert der jungen Aktien. Beim teilentgeltlichen Erwerb sind die Anteile in einen entgeltlich und in einen unentgeltlich erworbenen Teil aufzuteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 416 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 6 EStG wurde durch das SEStEG vom 07.12.2006 eingeführt. Durch diese Vorschrift soll – wie bei einbringungsgeborenen Anteilen in der Rechtslage vor dem SEStEG – erreicht werden, dass sich eine Steuerverstrickung auch nach einer Einbringung fortsetzt, wenn diese nicht unter Aufdeckung von stillen Reserven stattfindet. Im Fokus der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beteiligungshöhe bei Einziehung eigener Anteile

Rn. 108 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer GmbH gemäß § 34 GmbHG eingezogen, so ändert sich das Stammkapital der GmbH nicht. Zur Berechnung der maßgeblichen Beteiligungsquote muss – ähnlich wie beim Erwerb eigener Anteile – der Nennwert der eigenen Anteile vom Stammkapital abgezogen werden (BFH vom 18.04.1989, VIII R 329/84, BFH/NV 1990, 27; FG Mchn vom 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Begriff

Rn. 121 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungsbegriff des § 17 EStG unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Veräußerungsbegriff, da der steuerrechtliche Begriff auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abstellt (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO). Andererseits ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Übertragung der Anteile gegen Entgelt erfolgt. Eine unentgeltl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Überträaerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vorrang der Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Tz. 84 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bringt eine Kap-Ges einen Sacheinlagegegenstand iSd § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges ein und erhält die einbringende Kap-Ges einen MU-Anteil an der Übernehmerin, unterfällt der Vorgang grds § 24 Abs 1 UmwStG. Erreicht jedoch der Wert der erlangten MU-Beteiligung nicht den Wert des eingebrachten BV, so dass es zu einer Vermögensverschiebung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungsgewinn bei verrechenbaren Verlusten iSd § 15a Abs 2 EStG

Tz. 139 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der verrechenbare Verlust eines Kdst mindert die Gewinne, die dem Kdst in späteren Wj aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind (s § 15a Abs 2 EStG). Zu diesen Gewinnen aus der Beteiligung als Kdst gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Beteiligung, soweit dieser auf das Gesellschaftsvermögen entfällt (s Schmidt, 35. Aufl, § 15a ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) ArbN und/oder stiller Gesellschafter

Rn. 105 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Vergütung für Arbeitsleistungen kann je nach Rechtsgrund erfolgsabhängiger Arbeitslohn (zB Tantieme, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gewinnbeteiligung (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) sein. Von der Vergütung für Arbeitsleistung zu unterscheiden ist der Fall, dass der ArbN seinen Arbeitslohn dem ArbG ganz oder teilweise als verzinsliches Darlehn bzw a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.10 Entgeltliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse in einer Pers-Ges dergestalt, dass ein Gesellschafter von den übrigen Gesellschaftern gegen eine Zahlung in deren pers Vermögen eine zusätzliche Gewinnbeteiligung und ggf Stimmrechte erwirbt, ist kein Fall des § 24 UmwStG gegeben. Es fehlt an einem Einbringungsvorgang in eine "neue Pers-Ges" als Überne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG

Rn. 281k Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Insbesondere, solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Nennwert oder der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Krise einer ausgefallenen Darlehensforderung als nachträgliche AK iSd § 17 Abs 2a EStG zu berücksichtigen ist (s Rn 281f), stellt sich die Frage nach dem Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 EStG und § 20 EStG. Beispiel: A ist al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterbeteiligungen

Rn. 93 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der atypisch stillen Unterbeteiligung sind die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile zuzurechnen, wenn der Unterbeteiligte am Ertrag und an der Substanz der KapGes beteiligt ist und er die Verwaltungsrechte ausüben kann. Die 1 %-Grenze ist jeweils für den Hauptbeteiligten auf seinen "Restanteil" und den Unterbeteiligten getrennt z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erbfall und Erbauseinandersetzung

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine wesentliche Beteiligung ist steuerlich nicht der Erbengemeinschaft als solcher, sondern nach der Bruchteilsbetrachtung gemäß § 39 Abs 2 Nr 2 AO anteilig den Miterben zuzurechnen (vgl BMF vom 11.01.1993, BStBl I 1993, 62, Tz 28, idF von BMF vom 05.12.2002, BStBl I 2002, 1392). Abweichend von seiner früheren Rspr sieht der BFH zwischen E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.3 Ansatz zum gemeinen Wert

Tz. 145 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auf einen bei der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges entstehenden VG ist gem § 24 Abs 3 S 2 UmwStG iVm § 34 Abs 1 und 3 EStG ein besonderer St-Satz bei der ESt nur anzuwenden, wenn das eingebrachte BV in der Bil der Pers-Ges einschließlich der Ergänzungs-Bil der Gesellschafter (und ggf Sonder-Bil) mit dem gW a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf eine KGaA

Tz. 74 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die KGaA als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nimmt eine besondere Stellung im Ertrag-St-Recht ein. Soweit nämlich der phG der Gesellschaft betroffen ist, wird dieser wie ein MU behandelt (s §§ 15 Abs 1 S 1 Nr 3 und 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG). Hinsichtlich der Beteiligung des phG am Vermögen der aus der Umwandlung hervorgehenden KGaA liegt keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 128 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung in das BV einer PersGes mit Gewinneinkünften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist nach § 17 EStG ein stpfl Veräußerungsvorgang (BFH vom 19.10.1998, VIII R 69/95, BStBl II 2000, 230). Der BFH sieht die Übertragung einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf eine Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Ergänzungs-Bil vorhanden (zB aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Ergänzungs-Bil ein. Denn die Ergänzungs-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG mit Bewertungsansatz unterhalb des gemeinen Werts

Rz. 246 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anwendung des § 24 Abs 5 UmwStG verweist auf "Abs 1" und erfordert somit (objektiv) den Tatbestand einer Einbringung von BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG. Zugleich muss diese Einbringung "unter dem gW" erfolgt sein. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass bei der Übernehmerin eine Bewertung erfolgt sein muss, die unterhalb des gW der übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Der Begriff der Spaltung

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter einer Spaltung wird die Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens in mehrere Unternehmen verstanden. Die Spaltung ist bei Pers-Ges ebenso denkbar wie bei den hier nur interessierenden Kö. Wie nachstehend erläutert, ist zu unterscheiden zwischen der Aufspaltung, dem Umkehrfall der Verschmelzung, bei der die Ursprungs-Kö aufgelös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorgesellschaften

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine ähnliche Beteiligung an einer KapGes liegt bei der sog Vorgesellschaft vor (H 1.1 KStH 2022 "Vorgesellschaft" und "Beginn der StPfl"). Sie entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG) oder durch notarielle Feststellung der Satzung (§ 23 Abs 1, § 280 Abs 1 AktG), aber vor Eintragung ins HR (§§ 41, 278 AktG, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 381 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der Auflösung und der Kapitalherabsetzung stellt die Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto die dritte Fiktion des § 17 Abs 4 EStG dar, welche der Veräußerung iSd § 17 EStG gleichgestellt wird. Einlagen von Vermögensteilen des Gesellschafters, welche vorher im steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG festgestellt wurden, können v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Art der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 59b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 8 Abs 7 KStG bedeutet keine Verpflichtung der öff-rechtlichen AE zum monetären Verlustausgleich, zB durch Einlagen. Es reicht aus, dass die Verluste von der jur Pers d öff Rechts im Ergebnis "wirtsch" getragen werden. Nach Verw-Auff sind insoweit die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich (s Schr des BMF v 12.11.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 "Formwechsel" von Personengesellschaften

Tz. 73 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Formwechsel von mitunternehmerisch tätigen Pers-Ges in eine Pers-Ges anderer Rechtsform ist auf Grund der Erhaltung des Gesellschafterbestands und des mitunternehmerischen BV ertragstlich irrelevant (Ausnahme: Die Pers-Ges ist nicht gew tätig, sondern nur gew geprägt iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG und durch den Wechsel in eine andere Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Körperschaften

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Körperschaften erzielen gemäß § 8 Abs 2 KStG idR kraft ihrer Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb und haben keine außerbetriebliche Sphäre (BFH vom 22.08.2007, I R 32/06, BStBl II 2007, 961), sodass § 17 EStG keine Anwendung findet. Insoweit findet die Steuerbefreiung des § 8b KStG Anwendung und ein etwaiger Veräußerungsverlust ist nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Spaltungsrichtungen, Nennkapitalerhöhung

Tz. 37 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung kann auch durch gleichzeitige Übertragung auf bestehende und neue Rechtsträger erfolgen. § 123 Abs 4 UmwG lässt neben der Spaltung zur Aufnahme oder zur Neugründung auch Mischformen beider Spaltungsarten zu, um den Unternehmensträgern möglichst viel Spielraum zu gewähren. Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei der Versc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Gleichmäßige Verteilung von Aufgeldern (§ 17 Abs 2a S 5 EStG)

Rn. 281m Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abweichend zur Beteiligung an einer PerGes behalten einzelne Geschäftsanteile an einer KapGes ihre Eigenständigkeit auch dann, wenn diese von einem Gesellschafter gehalten werden. Bedeutung hat dies insbesondere bei unterschiedlichen AK für einzelne Anteile, da bei einer späteren Veräußerung bestimmt werden kann, welcher Anteil verkauft wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Umwandlungssteuererlass 1998; Übergangsregelung

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der auf dem nationalen Teilbetriebsbegriff aufbauende UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.07–15.09) enthielt für die Zuordnung von WG zu den Teilbetrieben folgende Regeln: Konstitutiv für den Teilbetrieb sind nur seine wes Betriebsgrundlagen. Grundstücke, die für mehrere Teilbetriebe eine wes Betriebsgrundlage darstellen, dürfen im Billigkeitswege, wenn ei...mehr