Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 16 Uneinigkeit besteht zunächst schon darüber, ob der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) überhaupt von dem des ArbZG abweicht. Gegen eine Deckungsgleichheit führt das BAG an, dass der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. BetrVG nach dem Zweck der Mitbestimmung zu definieren ist. Die Beteiligung des Betriebsrats dient der Geltendmachung der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 11 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zwangsgeldverfahren

Rz. 8 Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist er auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht durch Verhängung eines Zwangsgeldes von höchstens 250 EUR für jeden Tag und jeden Fall der Zuwiderhandlung hierzu anzuhalten (§ 101 Satz 2 BetrVG). Die Anordnung von Zwangshaft ist ausgeschlossen (§ 8...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 51 Der Arbeitgeber kann während des Zustimmungsersetzungsverfahrens grundsätzlich noch neue Gründe vorbringen. Anders als beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG, können nicht nur solche Tatsachen nachgeschoben werden, die bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens bereits vorlagen, sondern vielmehr auch solche Umstände, die erst im Laufe des Verfahrens bis zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.4 Mittelbare Beteiligung

Rz. 128 Für die personelle Verflechtung kann eine lediglich mittelbare Beteiligung ausreichend sein, sofern diese eine Beherrschungsidentität vermitteln kann.[1] Bei der Frage, ob eine mittelbare Beteiligung zur personellen Verflechtung führen kann, hat der BFH unter Rückgriff auf das Durchgriffsverbot differenziert entschieden. Rz. 129 Eine personelle Verflechtung hat der BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.1 Typisch und atypisch stille Beteiligung

Rz. 143 Eine stille Beteiligung i. S. v. §§ 230ff. HGB ist nur bei Beteiligung an einem Handelsgewerbe möglich. Der Inhaber des Handelsgewerbes muss Kaufmann i. S. v. §§ 1–3, 5–6 HGB sein; auf die Art der Kaufmannseigenschaft, ob Einzelkaufmann oder Handelsgesellschaft, kommt es nicht an. Eine stille Beteiligung am einzelnen Anteil eines Gesellschafters einer Personen- oder ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.6 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Rz. 56 Ist die übertragende Körperschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, ist die Beteiligung in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit dem anteilig auf die übertragende Körperschaft entfallenden Kapitalkonto der Personengesellschaft anzusetzen. Bei dem übernehmenden Rechtsträger fällt die bisherige Beteiligung an der übertragenden Körpersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7 Veräußerung einer Beteiligung nach § 17 EStG, Nr. 2 Buchst. e

2.2.2.7.1 Allgemeines Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.1 Beherrschungsidentität bei Beteiligung nur derselben Personen an Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Rz. 86 Für das Vorliegen eines einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillens genügt es auch, dass die Gruppe von Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrscht, auch in der Lage ist, in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (sog. Beherrschungsidentität).[1] Hieran hat auch die geänderte Rspr. des BFH[2] zur umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.3 Beteiligungen von Eltern und volljährigen Kindern bzw. sonstigen Angehörigen und anderer Lebensgemeinschaften bzw. -partnerschaften

Rz. 127 Eine Zusammenrechnung von Anteilen der Eltern und volljährigen Kinder oder sonstigen Angehörigen i. S. v. § 15 AO (z. B. Geschwister[1], Verschwägerte(r), Neffen[2]) kommt nur in Betracht, wenn Beweisanzeichen bestehen, die gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen erkennen lassen (vgl. zur Personengruppentheorie Rz. 94ff.).[3] Die Partner einer eheähnlichen Lebensg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.4 Organschaft

Rz. 197 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt seit dem Vz 2001[1] nur noch die finanzielle Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) der Betriebskapitalgesellschaft in das Besitzunternehmen sowie einen rechtswirksam abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG) voraus.[2] Zur Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft. Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Auslandsbezugs mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.4 Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften, Doppelbuchst. cc)

Rz. 176a Nach Art. 13 Abs. 3 OECD-MA steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn ein im Ausland ansässiger Gesellschafter Anteile an einer Körperschaft veräußert, deren Vermögen zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar in unbeweglichem Vermögen besteht, das in Deutschland belegen ist (Grundstücksgesellschaft). Diese Regelung ist unabhängig davon, wo sich Sitz und/ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.1 Allgemeines

Rz. 161 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung, die unter § 17 EStG fällt, sind nach Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa) inländische Einkünfte und damit beschr. stpfl., wenn die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG erfüllt sind und die Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Diese Fassung der Vorschrift geht auf das G. v. 19.12.1985[1] zu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat.[1] Handelt es sich beim übernehmenden Rechtsträger um eine Personengese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2 Bezüge nach § 7 UmwStG

Rz. 136 § 7 UmwStG fingiert zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts die Vollausschüttung der Gewinnrücklagen an alle Gesellschafter der übertragenden Körperschaft. Nach § 7 UmwStG wird jedem Anteilseigner der übertragenden Körperschaft entsprechend seiner Beteiligung das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des steuerlichen Einlagekontos, das sich n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.5 Gesellschafterbezogene Ermittlung

Rz. 196 Der Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bezogen auf den einzelnen Gesellschafter zu ermitteln und nicht bezogen auf die Gesellschaft.[1] Dies bedeutet, dass das nach § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG übergehende Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft stets nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.2 Übergegangene Wirtschaftsgüter

Rz. 142 Zu den übergegangenen Wirtschaftsgütern gehören alle Wirtschaftsgüter, die die übertragende Körperschaft in ihrer steuerlichen Schlussbilanz ausgewiesen hat. Diese hat der übernehmende Rechtsträger mit dem Wert anzusetzen, der in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesen wurde. Dies gilt unabhängig davon, wie die übertragende Körpersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre, die nicht rückgängig gemacht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.9 Finanzierungskosten

Rz. 63 Hält der übernehmende Rechtsträger selbst die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft und hat er den Anteilserwerb finanziert, sind die Finanzierungskosten bei ihm vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 3c Abs. 2 EStG entsprechend den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens nur zu 60 % berücksichtigungsfähig. Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.6 Faktische Beherrschung

Rz. 134 Beherrschungsidentität kann in Ausnahmefällen auch dann vorliegen, wenn die Person oder Personengruppe zwar eines der beiden Unternehmen beherrscht, jedoch am anderen Unternehmen nicht über ausreichende gesellschaftsrechtliche Einflussrechte (z. B. kein die Mehrheit vermittelnder Anteilsbesitz, Geltung des Einstimmigkeitsprinzips) verfügt, sie aber gleichwohl aufgrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.3 Inanspruchnahme von InvZul und Steuervergünstigungen

Rz. 215 Soweit es für InvZul und Steuervergünstigungen (z. B. § 7g EStG) auf Zugehörigkeits-, Verbleibens- oder andere Voraussetzungen, wie z. B. Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle[1], in einer eigenen Betriebsstätte im Fördergebiet ankommt, sind die von der Betriebsgesellschaft erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen auch dem investierenden Besitzunternehmen zuzu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.3 Ansatz des "neutralen Vermögens" (§ 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG)"

Rz. 146 Nach § 4 Abs. 4 S. 2 UmwStG sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts – unabhängig von ihrem Ansatz in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft – mit dem gemeinen Wert anzusetzen, soweit an ihnen bei der übertragenden Körperschaft kein deutsches Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Veräußerung bestand. Dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.5 Keine Ermittlung des Übernahmeergebnisses für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG)

Rz. 165 Nach § 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG ist ein Übernahmeergebnis nur insoweit zu ermitteln, als die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören oder ihm nach § 5 UmwStG zuzurechnen sind. Gelten nicht alle Anteile an der übertragenden Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt bzw....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.2 Von § 17 Abs. 2 S. 6 EStG betroffene Anteile (§ 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG)

Rz. 215 § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG erfasst die Fälle, in denen der Anteilseigner die Anteile innerhalb von 5 Jahren vor der Verschmelzung unentgeltlich erworben hat, es sei denn, der Rechtsvorgänger hätte den Verlust geltend machen können[1], oder die Anteile entgeltlich erworben hat und sie nicht innerhalb der gesamten letzten 5 Jahre zu einer Beteiligung nach § 17 EStG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.3 Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 107 Ist am Besitzunternehmen (Bruchteilsgemeinschaft, GbR, OHG, KG) neben der mehrheitlich bei der Betriebsgesellschaft beteiligten Person bzw. Personengruppe mindestens ein weiterer Gesellschafter beteiligt (Nur-Besitzgesellschafter) und gilt für das Besitzunternehmen qua Gesetz[1] oder (Gesellschafts-)Vertrag (daher kommt der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr