Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend (BFH v. 14.11.1956, II 46/56, BStBl III 1957, 19). Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst (vgl. zum steuerbaren Erwerb der Verwertungsbefugnis...mehr

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Geänderte Rechtauffassung zu Beherrschungsidentität und Betriebsaufspaltung

Kommentar Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zur personellen Verflechtung bei einer nur mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft. Zugleich wird dazu eine Übergangsregelung getroffen. Mittelbare Beteiligung Der BFH (Urteil v. 16.9.2021, IV R 7/18) hatte entschieden, dass im Falle einer Grundstücksüberlassung zwisc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.4 Die Anteilsverminderung

Rz. 16c Nach § 5 Abs. 3 GrEStG ist die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert. Diese Anteilsverminderung kann auf vielfältige Weise geschehen, z. B. dadurch, dass ein Ges...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 6 Auswirkungen des § 5 Abs. 3 GrEStG bei Leasingverträgen

Rz. 17 Zwei Fallgestaltungen sind denkbar, bei denen die Anwendung des § 5 GrEStG im Zusammenhang mit Leasing relevant wird. Der Leasingnehmer gründet gemeinsam mit einer Objektgesellschaft eine KG, an der er als Kommanditist zu 90 % beteiligt ist. Die KG erwirbt von dem Kommanditisten das Grundstück; einige Zeit später überträgt der Kommanditist seinen Anteil auf Mitgesellsc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.6 Zeitpunkt des Grundstücksübergangs

Rz. 16e Die fünfjährige Behaltensfrist beginnt mit dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand. Die Fristberechnung bestimmt sich nach allgemeinen Regeln (§§ 186 ff. BGB). Unter Grundstücksübergang ist nicht der zivilrechtliche Eigentumswechsel zu verstehen. Damit soll der Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuer für den Einbringungsvorgang gemeint sein (§ 38 AO). ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 3 Übergang von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 8 Nach § 5 Abs. 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand die Steuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthand Beteiligten seinem Anteil am Grundstück entspricht. Die Steuer wird mithin nur insoweit erhoben, als einem Beteiligten bei der Rechtsänderung ein höherer Anteil zugewiesen ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komma...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Weiter Auslandsvermögensbegriff (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 114 War der Erblasser zur Zeit seines Todes kein Inländer, so ist der maßgebliche Umfang des Auslandsvermögens durch § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG erheblich erweitert. Hiernach gehören zum Auslandsvermögen alle Vermögensposten, die nicht Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG sind. Mit § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG wird mithin – anders als mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – das maßgeblic...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6 Besonderheiten bei einer Beteiligung von Familienangehörigen als stiller Gesellschafter

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft an. Hierbei beteiligt sich ein naher Angehöriger nur mit einer Kapitalzahlung an dem bestehenden Einzelunternehmen bzw. der bestehenden Gesellschaft.[1] Der stille Gesellsch...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / b) Vorsteuern aus Erwerb und Halten der Beteiligung

Ausgehend von der oben unter I.1 dargestellten Sichtweise, dass Eingriffe einer Holdinggesellschaft in die Verwaltung von Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eine der Mehrwertsteuer unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit darstellen können, kann die Vorsteuer, die für die Kosten des Erwerbs dieser Leistungen anfallen, daher grundsätzlich vollständig abge...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6.1 Der typisch Stille

Bei einer typisch stillen Beteiligung, steht dem Stillen grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn bzw. am Gewinn und Verlust zu. Bei dieser Form der stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Betriebsinhaber kann den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters als Betriebsausgabe berücksichtigen. Praxis-Beispiel Erfa...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6.2 Der a-typisch Stille

Ist der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch an den stillen Reserven des Betriebs, liegt steuerlich eine sog. atypische stille Beteiligung vor. Das bedeutet, dass ein Ehegatte oder ein Kind, der/das als stiller Gesellschafter auftritt, Mitunternehmer des Einzelunternehmens bzw. der Gesellschaft wird. Der stille Gesellschafter erzielt ...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Verhältnis zum Europarecht

Bei der Anwendung des nationalen Umsatzsteuergesetzes sind stets die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL zu beachten. Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet ihre europarechtliche Grundlage in Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 9 MwStSystRL.[4] Nach Anhang III Nr. 9 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Steuersatzermäßigung auf Dienstleistungen von Sch...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 5.1 Voraussetzungen für die Anerkennung des Gesellschaftsvertrags bei Verträgen mit Familienmitgliedern

Im Gesellschaftsvertrag müssen diese Punkte unmissverständlich geregelt werden: der Umfang der Gesellschaftsrechte, die Höhe der Kapitalanteile, die Gewinnbeteiligung, das Entnahmerecht und das Stimmrecht. Schädlich ist z. B., wenn bei einer Unterbeteiligung des Kindes nicht vereinbart wird, ob das Kind bei einer möglichen späteren Liquidation an den stillen Reserven beteiligt sei...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 2. Schlussanträge des Generalanwalts

In seinen Schlussanträgen v. 3.3.2022[39] schließt sich der Generalanwalt Pitruzzella vom Ergebnis her dem BFH an und verneint ein Vorsteuerabzugsrecht der Holding. Unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des EuGH[40] kommt der Generalanwalt zu dem Ergebnis, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführe, d...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 5.2 Wann eine Gewinnverteilung angemessen ist

Es gibt keine allgemeingültige Formel, nach der ermittelt werden kann, wann eine Gewinnverteilung angemessen ist. Der Gewinnanteil muss im angemessenen Verhältnis zur Leistung der anderen Gesellschafter stehen. Beim Fremdvergleich müssen die Arbeitsleistungen aller Gesellschafter und der Kapitaleinsatz vergleichbar vergütet werden. So ist z. B. eine Vereinbarung unangemessen, b...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Holdingformen und Unternehmerstatus

Ausgangspunkt des Vorsteuerabzugs einer sog. Holding ist die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck darin besteht, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Wirtschaftsgebilden zu erwerben, zu halten oder zu veräußern, wobei die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen U...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 4. Rechtliche Einordnung des Urteils

Aus unserer Sicht ist dem EuGH im Ergebnis zuzustimmen. Die Begründung lässt teils offene Fragen zurück, die zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich noch zu weiterem richterlichen Klärungsbedarf führen werden, allerdings ist nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass diesen konstruiert wirkenden Vorschalt-Modellen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ein Riegel vorgeschoben worden ...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 3. Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat sich weitestgehend der Stellungnahme des Generalanwalts angeschlossen und einen Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen, die in den unentgeltlichen Gesellschafterbeiträgen münden (das heißt ohne ein Sonderentgelt), abgelehnt.[41] Eingangs führt der EuGH aus, dass für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugsrechts zwei Voraussetzungen erfüllt sein müsse...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / III. Zusammenfassung und Beraterhinweis

Mit seinem jüngsten Urteil zum Vorsteuerabzug bei Holdingstrukturen hält der EuGH grundsätzlich an seiner Rechtsprechung fest. Ein besonderes Augenmerk ist jedoch auf Beteiligungen an nicht oder nicht vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigten Tochtergesellschaften zu richten. Hier kann die Versagung des Vorsteuerabzugs auch auf die Ebene der Muttergesellschaft durchschlage...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erträge aus Devisentermingeschäften als Teil eines steuerfreien Veräußerungsgewinns

Leitsatz Nur wenn ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft besteht, sind Währungskursgewinne ein Teil des Veräußerungsgewinns. Sachverhalt Die klagende B-AG hatte ihre Beteiligung an der A-AG an eine amerikanische Kapitalgesellschaft veräußert. Der Kaufpreis war in US-Dollar zu zahlen. Für das aus diesem Grundgeschäft entstehe...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.3 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist und mit Begründung eingelegt worden, wird die Rechtsbeschwerde vom BAG nach § 577 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen. Die Entscheidungsbefugnisse des BAG nach § 577 Abs. 3 bis 5 ZPO entsprechen denen im Revisionsverfahren. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht nach § 577 Abs. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Verfügungsanspruch

Materiell-rechtliche Ansprüche können sich aus dem BetrVG, anderen Gesetzen oder auch Betriebsvereinbarungen ergeben. Äußerst umstritten ist die Frage, ob sich für den Betriebsrat aus seinen unterschiedlich ausgestalteten Mitbestimmungsrechten, reichend von Unterrichtungs- über Beratungs- bis zu echten Mitbestimmungsrechten, Unterlassungsansprüche ergeben. Nach der Rechtsprec...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Rz. 1 § 160 FGO ermöglicht gesetzliche Sonderregelungen für die Beteiligung am Verfahren und die Beiladung, wenn der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Bundes- oder Landesgesetz eröffnet worden ist. Die Vorschrift erlaubt damit Abweichungen von den in §§ 57 und 60 FGO vorgesehenen Bestimmungen. Das gilt insb. für solche ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / III. Erhöhte Kammerbeiträge verfassungsgemäß

Rz. 101 Die regionalen Kammern haben ihre Kammerbeiträge erhöht, da die Bundesrechtsanwaltskammer über die regionalen Rechtsanwaltskammern für den Betrieb des beA erforderliche Kosten weiterberechnet. Mit diesem Beitrag sollen folgende Kosten gedeckt sein: Rz. 102 Bereits am 11.1.2016 hat der B...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / II. BGH-Rechtsprechung zur eigenhändigen Unterschrift

Rz. 10 Zitat "a) Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (st. Rspr.; bspw. BGH, Beschl. v. 28.9.1998 – II ZB 19/98, NJW 1999, 60)." b) Ist der di...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 7.4 Wechsel von Komplementär/Geschäftsführer

Wechsel des persönlich haftenden Komplementärs einer KG Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet stets persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis versucht man diese Haftung durch einen Wechsel des Komplementärs zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird dann eine GmbH gegründet, die künftig als Komplementärin fungiert. Die ursprünglic...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 7.6.1 Verschmelzung juristischer Personen

Verschmelzen 2 juristische Personen, z. B. 2 GmbHs, ist nach maßgeblicher BGH-Rechtsprechung[1] sowohl eine Verschmelzung durch Aufnahme wie eine solche durch Neugründung ohne Beteiligung der von den Gesellschaften verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. In beiden Fällen endet weder die Organstellung der bisherigen GmbH, die als Verwalterin bestellt ist, noch w...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / I. Hintergrund und Ziel der gesetzlichen Regelung

Bereits seit dem 12.8.2021 besteht für Geschäftsführer (GF) und Vorstände von GmbH, Aktiengesellschaften und SE die gesetzliche Möglichkeit, eine Auszeit von der Organstellung bei Vorliegen bestimmter persönlicher Lebensumstände zu nehmen. § 38 Abs. 3 GmbHG = Begründung eines grundsätzlichen Anspruchs auf temporäre Befreiung der Organe von ihren Organpflichten: Mit Einführung...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / d) Erweitertes Anwachsungsmodell

Hingegen elegant und in der Praxis häufig anzutreffen ist bei der Überführung freiberuflicher Mitunternehmerschaften auf die GmbH das sog. erweiterte Anwachsungsmodell. Dabei ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der bisherigen Sozietät oder Partnerschaft der Einbringungsgestand, der gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH (Sachgründung oder nominelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind auch Rechtsvorgänge grunderwerbsteuerbar, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Damit sind auch die Grundstücksgeschäfte grunderwerbsteuerbar (und umsatzsteuerfrei), die nicht auf den zivilrechtlichen Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.8 Lotterien und Ausspielungen

Rz. 141 Lotterien (und Ausspielungen) sind Unterarten der Glücksspiele i. w. S., also Spiele, bei denen der Spieler voll vom Zufall und nicht oder nicht entscheidend von seiner Geschicklichkeit abhängt. Typische Beispiele sind das Zahlenlotto, Klassenlotterien, Fußballtoto, Jahrmarktsverlosungen, Tombolas etc. Geschicklichkeitsspiele sind z. B. Preiskegeln, Preisschießen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.10 Nicht von der USt befreite Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Rz. 145 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG fallen die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Rz. 146 Umsatzsteuerpflichtig sind daher insbesondere die nach § 18 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021) von der Rennwett- und Lotteri...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / ee) Entscheidung im schriftlichen Verfahren bei mangelnder Beteiligung des Beklagten

Rz. 162 Ergeht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO oder nach § 128 Abs. 2 ZPO, ohne dass sich der Beklagte beteiligt, ist zu differenzieren: (1) Versäumnisurteil Rz. 163 Ergeht im Verfahren nach § 495a ZPO ein Versäumnisurteil, so entsteht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3105 VV.[75] Beispiel 94: Versäumnisurteil im schriftlich...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Bloße Protokollierung einer Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Beteiligung des Anwalts an der Einigung

Rz. 256 Ist der Anwalt hinsichtlich der im Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur mit der Protokollierung einer Einigung beauftragt, haben die Parteien die Einigung also ohne den Anwalt selbst bereits ausgehandelt und abgeschlossen, so entsteht insoweit lediglich die 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. VV. Rz. 257 Bei der Terminsgebühr ist zu differenzieren:...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr