Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.1 Allgemeines

Rz. 144 Nach 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, den Gebäuden, den immateriellen Wirtschaftsgütern und den Beteiligungen. Bei der Ermittlung des Sondergewinns für den Grund und Boden gilt § 55 EStG. Zu beachten insoweit ist insbesondere die Verlustauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 155 Geltung hat § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG auch für zum Anlagevermögen gehörende immaterielle Wirtschaftsgüter. Hierzu gehört z. B. das Eigenjagdrecht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.4 Gebäude

Rz. 153 Zu den Sondergewinnen nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören auch die laufenden Erträge aus der Veräußerung oder Entnahme von Gebäuden, sofern diese dem Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzurechnen sind. Gebäude sind Bauwerke, die Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Witterungseinflüsse aufgrund ihrer räumlichen Umschließun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.2 Grund und Boden

Rz. 149 Grund und Boden i. S. d. § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ist der reine Grund und Boden.[1] Der in § 94 BGB geregelte Grundstücksbegriff gilt nicht. Rz. 150 Nicht zum Grund und Boden z. B. gehören die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf oder im Grund und Boden, die zu den Gebäuden oder zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören. Auf die zivilrechtliche Beu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.3 Aufwuchs

Rz. 151 Als Sondergewinn nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst a EStG ist auch die Veräußerung bzw. Entnahme des Aufwuchses zu erfassen. Unter Aufwuchs sind die lebenden, im Grund und Boden verwurzelten Pflanzen einschließlich ihrer noch nicht geernteten Früchte zu verstehen. Hierbei kann es sich um verpflanzte oder wieder angewachsene Erzeugnisse handeln. Zum Aufwuchs gehören...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.3 Vereinnahmte Kapitalerträge (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 109 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Rz. 110 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG rechnen alle Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.1 Allgemeines

Rz. 140 Sondergewinne sind nach § 13a Abs. 7 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, den Gebäuden, den immateriellen Wirtschaftsgütern und den Beteiligungen, wobei hinsichtlich des Grund und Bodens § 55 EStG zu beachten ist (Rz. 144ff.), Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des An...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.11.2 Direkte Beteiligung der Mitarbeiter

Flache Hierarchien unterstützen die direkte Beteiligung der Angestellten. Zusätzlich gibt es aber auch andere organisatorische Maßnahmen, die Mitarbeitern signalisieren, dass ihr Wissen und ihre Erfahrung geschätzt, abgefragt und genutzt werden. Das kann z. B durch die Installation eines betrieblichen Vorschlagswesens geschehen oder durch das Einrichten von Qualitätszirkeln ...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.12.11 Beteiligung an Entscheidungen

Dieser Punkt ist aus organisatorischer Sicht bereits in der Kategorie "Organisation" besprochen worden. Eine geeignete Aufbauorganisation mit flachen Hierarchien und klar definierte Abläufe unterstützen selbstständiges eigenverantwortliches Arbeiten der Mitarbeiter. Ein betriebliches Vorschlagswesen gibt zusätzlich einen institutionalisierten Rahmen vor, innerhalb dessen Ang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.3 Beteiligung an Gemeinschaften

Rz. 50 § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG gelten ebenso für negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die über eine Gemeinschaft bezogen werden. Im Vorauszahlungsverfahren jedes einzelnen Beteiligten ist dabei wegen des Objektbezugs der Regelung (Rz. 39) zu prüfen, welche positiven oder negativen Einkünfte aus dem einzelnen Objekt fließen. Die Entscheidung hierüber oblieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 4 Prävention lohnt sich für alle

Vielfach gehen Unternehmen davon aus, dass man auf das Verhalten außerhalb des Unternehmens keinen Einfluss nehmen könne, insbesondere nicht im Straßenverkehr. Internationale Forschungsprojekte zum "Return on Prevention" haben jedoch gezeigt, dass jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro zu rund 2 Euro Nutzen führt. Hinzu kommt, dass durch Bemühungen, die Sicherhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 StPO)

Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen kann auch dann wegen dessen Unerreichbarkeit abgelehnt werden, wenn der Aufenthalt eines Zeugen zwar bekannt, aber damit zu rechnen ist, dass er entweder einer Ladung nicht folgen oder im Falle seines Erscheinens keine Angaben zur Sache machen werde (vgl. hierzu Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 244 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.3 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

Rz. 118 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs ist in § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG nicht ausdrücklich geregelt. Aus dem Zusammenwirken von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist jedoch zu erkennen, dass auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs von § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.6 Veräußerung an sich selbst

Rz. 217 Insoweit als auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Unternehmer oder Mitunternehmer sind, gilt nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG der Gewinn als laufender Gewinn. Im Übrigen liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn i. S. d. § 14 EStG vor. Entsprechendes gilt für den Fall des Erwerbs von einer Mituntern...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.3 Regelungsmaterie

Mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden echte Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung vertraglich geregelt. Diese sind vor allem in § 87 BetrVG, §§ 78 BPersVG geregelt.. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier, jedenfalls zulasten der Arbeitnehmer unwirksam. Das BAG spricht hier von der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Im öffentlichen Dienst ist die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Grundsachverhalt nach S. 1

Rz. 7 Die nach § 3 Abs. 11a S. 1 UStG genannten Voraussetzungen unterscheiden sich von der allgemeinen Leistungskommission nur durch das vom eingeschalteten Unternehmer zur Ausführung der sonstigen Leistung bereitgestellte Medium, das ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal sein muss. Damit werden von der Regelung vor allem elektronisch erbrachte Diens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 17.6.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10355-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

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Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

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Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Zeitliche Anwendungsregelung für die Berücksichtigung bei § 20 EStG

Darlehensgewährung vor dem 1.1.2009: Der Ausfall oder Verzicht auf Darlehen, die vor dem 1.1.2009 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) hingegeben wurden, ist nicht berücksichtigungsfähig.[36] Darlehensgewährung ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020: Bei einer Darlehenshingabe ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020 ist wie folgt zu unterscheiden: Beteiligung unter 10 %: Bis ei...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / a) Formwechselnde Umwandlung

Umwandlung der Kapitalgesellschaft in mitunternehmerische Personengesellschaft: Im Vorgriff auf einen bevorstehenden Wegzug eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten, der eine wesentliche Beteiligung hält, ist denkbar, die Kapitalgesellschaft noch vor Verwirklichung des Wegzugstatbestands in eine mitunternehmerische Personengesellschaft formwechselnd umzuwande...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 1. Einleitung

In der Regel haben Mandanten das Steuer- und Haftungsrisiko der Wegzugbesteuerung nicht präsent. Dabei sind die Folgen eines ungeplanten Wegzugs mitunter dramatisch – insbesondere aufgrund der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassung des § 6 AStG. Nachstehender Beitrag befasst sich mit der gesetzgeberischen Neufassung des § 6 AStG und gibt Hinweise zu Gestaltungsüb...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 8. Mitteilungspflichten (§ 6 Abs. 5 AStG)

Weggezogene haben dem Finanzamt jährlich bis zum 31.7. mitzuteilen, dass sie noch Inhaber der Beteiligung sind. Ferner haben sie ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Schließlich sind sie verpflichtet, der deutschen Finanzverwaltung mitzuteilen, wenn ein Tatbestand eintritt, der die sofortige Fälligkeit der gestundeten Steuern auslöst.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / II. Offene und verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)

Das BMF-Schreiben spricht in Bezug auf die Behandlung von Einlagen zunächst eine Selbstverständlichkeit an: Ob eine offene oder verdeckte Einlage vorliegt, richtet sich nach handels-, bilanzsteuer- und körperschaftsteuerlichen Grundsätzen. Zu den Einlagen zählen Nachschüsse (§§ 26 GmbHG), Barzuschüsse, sonstige Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und Einzahlungen in die Kapital...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 11. Fazit und Ausblick

Angesichts der immer internationaler werdenden Bezüge von Mandanten rückt die Wegzugsbesteuerung immer stärker in den Bereich der täglichen Beratung. Sowohl Berater als auch Mandant sollten die Grundzüge der Wegzugsbesteuerung präsent haben und kennen, wenn Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehalten werden. Die Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" beleuchtet in ihrem nächste...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.3 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 2

Rz. 11 Zu den in Abs. 2 genannten Arten von Verwaltungsakten, an denen sozial erfahrene Dritten zu beteiligen sind, gehören außer den Bescheiden über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe auch Entscheidungen über Widersprüche gegen ihre Art und Höhe. Unter "Ablehnung der Sozialhilfe" fällt nicht nur der negative Erstbescheid, sondern auch die Einstellung oder...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) – wie das gesamte SGB XII – zum 1.1.2005 in Kraft und gilt seitdem unverändert fort (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Eine Parallelvorschrift existiert nicht, insbesondere kennt das SGB II keine ver...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.2 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 1

Rz. 9 Unter Verwaltungsvorschriften versteht man Regelungen, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von übergeordneten Verwaltungsinstanzen allgemeine, verbindliche Anweisungen an die nachgeordnete Behörde enthalten. Auf die Bezeichnung (etwa als Anhaltspunkte, Erlasse, Durchführungsbestimmungen oder Richtlinien) kommt es nicht an (näher Mrozynski, SGB I, 6. Aufl. 2019, §...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 114 BSHG. Gestrichen ist die Beteiligung Dritter bei der Festsetzung der Regelsätze. Die Ersetzung des Wortes "Personen" durch "Dritte" stellt klar, dass es sich um Dritte i. S. d. § 78 SGB X handelt und damit das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I auch von ihnen zu beachten ist. Rz. 3 Die Anhörung vor ...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriff und Rechtsstellung der sozial erfahrenen Dritten Rz. 6 Beim Begriff der sozial erfahrenen Dritten handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der der Nachprüfung durch das Gericht unterliegt. Eine formale Qualifikation im Sinne eines bestimmten Berufsabschlusses fordert das Gesetz nicht. Allerdings nennt es im Sinne von Regelbeispielen ("insbesondere") ...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 21 § 114 Abs. 2 BSHG als eine wesentliche Verfahrensvorschrift: BVerwG, FEVS 34 S. 89; 13 S. 201. Sachurteil im Berufungsrechtszug nur, wenn ein Vorverfahren stattgefunden hat: BVerwG, FEVS 23 S. 7. Maßgeblichkeit des zuletzt ergangenen Widerspruchsbescheides für die gerichtliche Nachprüfung in Sozialhilfesachen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung): Fehlendes Widerspru...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) – wie das gesamte SGB XII – zum 1.1.2005 in Kraft und gilt seitdem unverändert fort (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Eine Parallelvorschrift existiert nicht, insbesondere kennt das SGB II keine vergleichbare Regelung...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.1 Begriff und Rechtsstellung der sozial erfahrenen Dritten

Rz. 6 Beim Begriff der sozial erfahrenen Dritten handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, der der Nachprüfung durch das Gericht unterliegt. Eine formale Qualifikation im Sinne eines bestimmten Berufsabschlusses fordert das Gesetz nicht. Allerdings nennt es im Sinne von Regelbeispielen ("insbesondere") die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die Bedürftige betre...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.4 Konsequenzen für das gerichtliche Verfahren

Rz. 15 Auch für den gerichtlichen Verfahrensgegenstand hat Abs. 2 Konsequenzen: Rz. 16 Eine Entscheidung in der Sache ist nur möglich, wenn ein Vorverfahren nach Abs. 2 stattgefunden hat (vgl. BVerwG, FEVS 19 S. 81). § 116 eröffnet damit zwar keine isolierte Klage(-befugnis) auf Erlass eines formell ordnungsgemäßen Widerspruchsbescheides (BayVGH, ZfSH/SGB 2000 S. 729). Jedoch...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Umweltmanagement: Zertifizi... / 2 Historie, Regelwerke und Zertifizierungsstandards zum Umweltmanagement

In den 1970er-Jahren wurden in den USA die ersten behördlich veranlassten Umweltaudits durchgeführt. In den 1980er-Jahren verfolgten in Deutschland verschiedene Pionierunternehmen (z. B. Neumarkter Lammsbräu, Wilkhahn, Kunert, Hipp u. v. a. m.) die ersten Ansätze für eine betriebliche Ökobilanzierung oder veröffentlichten auf freiwilliger Basis Umweltberichte. 1990 wurden in ...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / VI. Verfahren bei Weigerung

Rz. 28 Verweigert der Betreuer sich der Informationserteilung nach § 1822 BGB n.F., können sich die nahestehenden Personen an das Betreuungsgericht wenden, welches gem. § 1862 BGB n.F. entsprechende Weisungen an den Betreuer erteilen und Zwangsgelder verhängen kann.[29] Der ordentliche Rechtsweg ist nicht eröffnet.[30] § 1822 BGB n.F. ist insofern eine weitergehende Ausformu...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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Anhang 8: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe neu gefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl. I, 2022 BGBl. III 860–8 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 10 Ein neues Auskunftsrecht von nahestehenden Angehörigen in § 1822 BGB n.F. wird in der Praxis mit Blick auf die Reichweite und die Arbeitsbelastung des Betreuers für Diskussionen sorgen. Es kann aber auch tragische Fälle des Ausschlusses wichtiger Bezugspersonen sowie Missbrauch durch mehr soziale Kontrolle verhindern,[10] was ausdrückliches Ziel schon in der Facharbei...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / III. Einbindung Dritter

Rz. 16 Vor diesem Hintergrund sind nach hier vertretener Ansicht zum einen den Anregenden und weiteren nahestehenden Personen umfassende Möglichkeiten der Mitwirkung in dem Verfahren zu geben (z.B. Beteiligung nach § 274 Abs. 4 FamFG) als Fortsetzung einer sozialen Kontrolle und die richterliche Anhörung des betroffenen Vollmachtgebers sollte mit besonderer Sorgfalt erfolgen...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / B. Einleitung

Rz. 2 Für das Erbrecht gibt es durch die Reform nur einzelne direkte Änderungen. Dies war auch nicht beabsichtigt. Mehr klarstellend ist die Änderung von § 1803 BGB a.F. zu § 1837 BGB n.F. mit der nun ausdrücklichen Nennung auch von "unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall", die der Verwaltung des Betreuers unterfallen sollen. Die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte, für ...mehr