Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Tausch von Wirtschaftsgütern; verdeckte Einlage

Rz. 425 § 6 Abs. 6 EStG stuft den Tausch einzelner Wirtschaftsgüter als Veräußerungsvorgang ein, demzufolge sich die Anschaffungskosten des erhaltenen Wirtschaftsgutes nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes bestimmen. Dies gilt beispielsweise auch für die offene Sacheinlage im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft. Rz. 426 Für di...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / III. Doppelstiftung

Rz. 79 Mit Hilfe einer sogenannten Doppelstiftung besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung mit der Wahrung der Interessen der Unternehmerfamilie zu kombinieren.[108] Denn die Doppelstiftung bietet insbesondere die Möglichkeit, die unternehmerische Führung durch die Familie dauerhaft abzusichern, ohne auf die erbschaft- bzw. schenkungste...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 77 Liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung nicht darin besteht, dass Besitz- und Betriebsunternehmen ein einheitliches gewerbliches Unternehmen bilden. Besitz- und Betriebsunternehmen bleiben vielmehr selbstständige Unternehmen, die ihren Gewinn unabhängig voneinander zu ermitte...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 17 Neben den eingangs geschilderten Problemen, die sich bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit der unbeschränkten Gesellschafterhaftung ergeben, werden bei Personengesellschaften noch weitere Fragen virulent: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen grundsätzlich keine externe Entscheidungsträgerperson in ihren Reihen dulden. Es gi...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / III. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 61 Da ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Poolvertrag wie jede andere Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 723 Abs. 1 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden kann, sollte für eine bestimmte Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Die Bestimmung des Zeitraums sollte sich dabei natürlich an Sinn und Zweck der Poolvereinbarung orientieren. Wird di...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften

Rz. 36 Ist eine Inanspruchnahme der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG beabsichtigt, setzt dies bei Personengesellschaften voraus, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen sind.[54] Dies gilt auch, wenn der Beschenkte im Rahmen der Gründung der Gesellschaft an ihr unentgeltlich beteiligt wird. Rz. 37 De...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 4. Bewertung

Rz. 82 Für Zwecke der Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Wertpapiere und Anteile), die im Privatvermögen gehalten wird, ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 157 Abs. 4 S. 2 BewG der gemeine Wert der Beteiligung festzustellen. Die Bewertung richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine in- oder...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Grundregeln des EStG bei Gesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen

Rz. 375 Das EStG differenziert nach der Art der Beteiligung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft. 1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus K...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / V. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 92 Auf eine typische Unterbeteiligung können die Verschonungsvorschriften der §§ 13a–13c ErbStG nicht angewendet werden. Bei einer typischen Unterbeteiligung handelt es sich um eine Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG. Sofern nicht besondere Umstände einen anderen Wert begründen, ist die typische Unterbeteiligung mit dem Nennwert der Einlage anzusetzen. Der Wert der Einlag...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / Literaturtipps

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§ 18 Unterbeteiligung / I. Begriff und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 1 Durch eine Unterbeteiligung wird ein Dritter, der sog. Unterbeteiligte, an einem bestehenden Gesellschafts- oder Geschäftsanteil derart beteiligt, dass ihm aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eine obligatorische Mitberechtigung zumindest am Gewinn des Gesellschafts- oder Geschäftsanteils des Anteilsinhabers und Hauptbeteiligten zusteht. Es handelt sich bei...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Zivilrechtlich wirksamer Abschluss

Rz. 49 Dass die im Gesellschaftsvertrag einer Familiengesellschaft enthaltenen Regelungen von den Beteiligten ernsthaft gewollt werden, wird man im Hinblick auf die mit der Implementierung der Gesellschaft verfolgten (insbesondere auch außersteuerlichen) Zwecke im Regelfall unterstellen können. Für die Prüfung der steuerlichen Anerkennung ist daher zunächst nach der zivilrec...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / Literaturtipps

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 38 Seit dem 1.7.1995 können sich Freiberufler nach dem PartGG als Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Das PartGG verweist dabei im Wesentlichen auf die für die OHG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwendbaren Vorschriften, § 1 Abs. 4 PartGG. Die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft ist allerdings nicht vererblich, § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG. Desh...mehr

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§ 17 Familienholding / A. Begriffsbestimmung und Zielsetzung

Rz. 1 Familiengesellschaften gehören zu den klassischen Instrumenten der Unternehmensnachfolge. Sie sind immer dann sinnvoll, wenn das Familienvermögen gebündelt und in dieser Form an mehrere Vermögensnachfolger übertragen bzw. über mehrere Generationen in seinem Bestand erhalten werden soll. Gleichzeitig eignen sie sich dazu, die Vermögensnachfolge schrittweise erfolgen zu ...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / d) "Einig sein" – subjektive Komponente

Rz. 170 Die Schenkung stellt ein synallagmatisches Rechtsgeschäft dar. Auf subjektiver Ebene muss demnach zwischen Geber und Empfänger der Leistung eine Einigung im Sinne zweier übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB) vorliegen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 104–185 ff. BGB. Die Vertragsparteien müssen den Zuwendungserfolg su...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / X. Familiengesellschaft

Rz. 205 Ein weiteres (beinahe "klassisches") Instrument der Unternehmensnachfolge stellt die Implementierung einer Familiengesellschaft (typischerweise als Holding) dar.[299] Auf diese Weise kann das Familienvermögen gebündelt und in dieser gebündelten Form an mehrere Vermögensnachfolger (und auch mehrfach über Generationen hinweg) übertragen werden. Auch eine schrittweise B...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 62 Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft (wegen Einzelheiten vgl. § 9) kann sich insbesondere in solchen Konstellationen als Gestaltungsmittel anbieten, in denen der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen. Das gilt beispielsweise bei noch minderjährigen bzw. in der Ausbil...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Unterbeteiligung

Rz. 159 Soll der Unternehmensnachfolger nicht unmittelbar am Handelsgewerbe sondern an der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des übergabewilligen Unternehmers beteiligt werden, kann dies durch eine Unterbeteiligung[212] geschehen. Die Grundsätze der stillen Gesellschaft gelten hier im Wesentlichen entsprechend. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen der typischen und d...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / 2. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Die lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist in § 2208 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker vom Erben die Ausführung der angeordneten Verfügungen verlangen und muss sie nicht selbst vornehmen. Der Testamentsvollstrecker ist dann nur beaufsichtigend tätig. Eine Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis steht ihm demgemäß nicht zu und ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / II. Grundregeln des EStG bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Rz. 346 Bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen des Unternehmers unterliegen grds. nur die Einkünfte, die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielt werden, der Besteuerung. Die Veräußerung wird nur in den besonders gesetzlich angeordneten Fällen besteuert, insbesondere bei der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG) und Immobilien (§ 23 EStG). Die §§ 17, 16 EStG befassen ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 89 Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erfolgt zweistufig entsprechend ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital. Alle Gesellschafter haben die vorhanden offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft als Gewinnanteile der Besteuerung zu unterwerfen (Besteuerung der offenen Rücklagen). Rz. 90 Des Weiteren ist ein Übernahmeergebnis – hierbei kann es sich ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 6. Unternehmensnachfolge

Rz. 15 Die Beteiligung an einer zur Erbschaft gehörenden Personengesellschaft (GbR, OHG, KG oder PartG) ist – soweit die Beteiligung vererblich gestellt ist[16] – Nachlassgegenstand, so dass der Vorerbe unmittelbar anstelle des Erblassers Gesellschafter wird,[17] wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag von der Nachfolge ausgeschlossen ist.[18] Beispielsweise kann das Regelu...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

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§ 18 Unterbeteiligung / Literaturtipps

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 253 Gesetzliche Regelungen zur Übertragbarkeit bzw. zur Art und Weise der Übertragung der Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters finden sich im Gesetz nicht. § 719 Abs. 1 BGB, der Verfügungen über den Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausschließt, deutet zwar auf eine Unübertragbarkeit ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 20 In erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht gilt es, stets die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegien für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) zu eröffnen. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil (einschließlich etwaigen Sonderbetriebsvermögens) im Ganzen bzw. ein Teil eines Mitunternehmerante...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 4. Kapitalgesellschaften

Rz. 49 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[66] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gemäß § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Rz. 50 Dieser freien Vererblichkeit s...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätzliche Schwierigkeiten

Rz. 93 Voraussetzung dafür, dass die Vor- und Nacherbeneinsetzung im Unternehmensbereich die beabsichtigten Wirkungen entfalten kann, ist, dass das Unternehmen als solches überhaupt vererblich ist. Bei Einzelunternehmen bereitet die Vererblichkeit grundsätzlich keine Probleme, vgl. § 22 HGB.[179] Anders stellt sich die Lage aber bei Personengesellschaftsanteilen dar, die von...mehr

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§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 37 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird. Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesellschafte...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 1. Grundsätzliches

Rz. 22 Ähnlich wie für Private Equity-Häuser bildet auch für durch ein Fremdmanagement geführte Familienunternehmen die Zusammenarbeit mit diesem Management sowie dessen Verpflichtung auf gemeinsame Ziele einen wesentlichen Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg. Rz. 23 Management-Beteiligungen bilden hierbei ein probates Mittel, die Interessen der Führungsmannschaft de...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / aa) Allgemeines

Rz. 52 Eine Alternative zu Direkt- bzw. Treuhandbeteiligungen bilden Management-Optionsprogramme. Deren Grundlage bildet eine Vereinbarung zwischen dem Management und der Eigentümerfamilie, der zufolge dem Management unter bestimmen Voraussetzungen vergünstigte Kapitalbeteiligungen am Unternehmen eingeräumt werden.[73] Dabei werden sowohl die Bedingungen, von denen das Optio...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Besitzunternehmen als Holding

Rz. 65 Bei einer Einheitsbetriebsaufspaltung (vgl. Rdn 46) besteht ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, da das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen übergeordnet ist. Damit stellt sich die Frage, ob das Besitzunternehmen als Holding angesehen werden kann. Rz. 66 Die Tätigkeit einer Holding besteht im Halten von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften. Hinz...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 3. Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens

Rz. 46 Die Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens ist stets bei der Einmann-Betriebsaufspaltung gegeben, also wenn der Besitzunternehmer auch alleiniger Anteilseigner an der Betriebs-GmbH ist. Denn in diesen Fällen kann der Inhaber des Einzelunternehmens seinen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen uneingeschränkt im Betriebsunternehmen dur...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Besteuerung des Optionsberechtigten

Rz. 56 In steuerlicher Hinsicht stellen sich bei Optionsprogrammen ähnliche Probleme wie bei der anfänglichen verbilligten Einräumung einer Beteiligung. Denn wenn – und dies ist regelmäßig zu unterstellen[83] – der Preisnachlass als Gegenleistung für den Arbeitseinsatz des Managements anzusehen ist, liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 2. Mehrere Übergeber/mehrere Übernehmer

Rz. 14 Ähnlich wie beim Ehegattentestament stellt sich die Ausgangssituation oft auch bei einer Mehrheit von Übergebern bzw. Übernehmern dar. Haben sich bspw. Eheleute, die gemeinsam Gesellschafter der ihr Unternehmen tragenden Gesellschaft sind, dazu entschlossen, ihre Beteiligungen gemeinsam (zu denselben Bedingungen) auf die nächste Generation zu übertragen, steht einer g...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 95 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 64 Bei einer schenkweisen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stellt sich die Frage der Angemessenheit der Gewinnverteilungsabrede in ähnlicher Weise wie bei Personengesellschaften. Allerdings besteht im Hinblick auf die kapitalistische Struktur grundsätzlich kein Zweifel an der Angemessenheit, wenn eine Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der kapitalmäßigen Beteil...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird – wie bereits erwähnt – wie ein Asset-Deal besteuert. Der Veräußerungsgewinn entspricht daher dem Verkaufserlös, den der Gesellschafter erzielt, abzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den steuerlichen Buchwerten der Wirtschaftsgüter der G...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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§ 17 Familienholding / c) Abfindungsbeschränkungen

Rz. 77 Als letzte Bedingung verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 3 ErbStG eine Beschränkung der Abfindung für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft. Erforderlich ist hierbei die Beschränkung der Abfindung auf einen Betrag unter dem gemeinen Wert der Beteiligung, wobei das Maß dieser Beschränkung gleichzeitig auch über den Umfang des Wertabschlags nach § 13a Abs. 9 S. 3 Er...mehr