Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 8 Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 56 Beim Vermächtnismodell wird das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Soweit es sich beim Vermächtnisgegenstand um ein Einzelunternehmen handelt, muss genau bezeichnet werden, auf welche Vermögenswerte sich das Vermächtnis beziehen soll. Die bloße Bezugnahme auf eine Bilanz ist im Regelfall nicht ausr...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 78 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[55] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[56] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbStG e...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Rechte und Pflichten des Unterbeteiligten

Rz. 42 Auf die Geschäftsführung der Unterbeteiligungsgesellschaft sind grundsätzlich die Vorschriften der §§ 709–713 BGB anwendbar, abweichende vertragliche Regelungen im Unterbeteiligungsvertrag sind jedoch zulässig und nicht ungewöhnlich (vgl. Rdn 38). Rz. 43 Grundsätzlich obliegen dem Unterbeteiligten keine Verpflichtungen gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellsc...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. (Fremd-)Management

Rz. 7 Grundsätzlich ist auch die Unternehmensleitung des betroffenen Unternehmens aktiv an dessen Verkauf beteiligt. Sie unterstützt den Verkaufsprozess durch die Bereitstellung von Informationen sowie ggf. durch die Vorbereitung und Durchführung sog. "Management-Präsentationen". In diesen wird den Erwerbsinteressenten und ihren Beratern das Unternehmen vorgestellt, insbeson...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / III. Herstellung eines Gleichlaufs der Interessen von Eigentümerfamilie und Management

Rz. 12 Der erste wesentliche Schritt zur Herstellung eines Gleichlaufs der Interessen der Beteiligten besteht darin, dass die Eigentümerfamilie ihre Zielsetzungen klar formuliert und ihre damit verbundenen Erwartungen gegenüber den Managern ebenso klar kommuniziert. Eine nachhaltig erfolgreiche Zusammenarbeit kann nur gelingen, wenn sich das Management mit den Vorstellungen ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / I. Güterrecht

Rz. 68 Der Schwerpunkt der ehevertraglichen Gestaltung wird im Ehegüterrecht liegen, wobei es im Regelfall das Ziel ist, eine ehegüterrechtlich begründete Beteiligung des Ehegatten am Betriebsvermögen zu vermeiden oder so zu gestalten, dass das Unternehmen im Falle eines Scheiterns der Ehe nicht gefährdet wird. Im Kontext der Gestaltung des Ehegüterrechts steht darüber hinaus...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 336 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird.[472] Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesells...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / V. Besonderheiten: "GmbH & Co KG" – "GmbH & Still"

Rz. 28 Bei besonderen Gesellschaftsformen, wie der sog. "GmbH & Co KG" und die "GmbH & Still" kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung stets darauf an, ob die Gesellschaftsform eher personengesellschaftlich oder kapitalgesellschaftlich geprägt ist. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, entstehen infolge der freien Vererbli...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 56 Soll eine Stiftung von Todes wegen errichtet werden, führt dies zu einer besonders engen Verknüpfung von Erbrecht und Stiftungsrecht. Die Freiheit des Stifters wird durch die – im Bereich der Unternehmensnachfolge nur in Ausnahmefällen in Betracht kommende – Möglichkeit, die Stiftung nicht bereits zu seinen Lebzeiten errichten zu müssen, deutlich erweitert, erfährt je...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Ertragsteuern, insbesondere Einkommensteuer

Rz. 13 Bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer ist es aus steuerlicher Sicht unabdingbar, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und entsprechend zu behandeln. Wird Betriebsvermögen nicht als solches erkannt und entsprechend behandelt, kann dies zu unerwünschten Gewinnrealisierungen und Steuerlasten führen. Rz. 14 Vor diesem Hintergrund i...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / a) Direktbeteiligungen

aa) Allgemeines Rz. 25 Bei Direktbeteiligungen[19] wird das Management gemeinsam mit der Eigentümerfamilie Gesellschafter, entweder des operativen Unternehmens oder unter Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft. Je nach vorhandener Struktur stellt sich hier die Frage, auf welcher Ebene das Management beteiligt werden soll. Die Erweiterung des Gesellschafterkreises auf der...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / c) Optionsprogramme

aa) Allgemeines Rz. 52 Eine Alternative zu Direkt- bzw. Treuhandbeteiligungen bilden Management-Optionsprogramme. Deren Grundlage bildet eine Vereinbarung zwischen dem Management und der Eigentümerfamilie, der zufolge dem Management unter bestimmen Voraussetzungen vergünstigte Kapitalbeteiligungen am Unternehmen eingeräumt werden.[73] Dabei werden sowohl die Bedingungen, von ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 118 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[133] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG oder eines Versicherungsunternehmens i.S.d. Versi...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Transfer an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Rz. 80 Soweit der Einbringende selbst am Vermögen der (vermögensverwaltenden und auch nicht gewerblich geprägten) Personengesellschaft beteiligt ist, sind Einlagen von Gegenständen des Privatvermögens – mit oder ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten – steuerlich neutral. Es kommt weder zu Veräußerungs- noch zu Anschaffungsvorgängen.[159] An der steuerlichen Qualifikation d...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Formmängel – Heilung

Rz. 187 Nach § 518 Abs. 2 BGB wird der Mangel der Form durch Bewirken der versprochenen Leistung geheilt. Der Vollzug der Leistung vermag allerdings nicht andere Formmängel (z.B. fehlende Beurkundung im Übrigen) zu beheben.[124] Die Leistung muss zudem freiwillig und unter endgültigem Zuwendungswillen bewirkt worden sein.[125] Aus diesem Grund führt der im Rahmen einer Zwang...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / III. Gesellschaftsrechtliche Nachfolge im Todesfall

Rz. 238 Wie bereits erwähnt ist eine genaue Abstimmung der Verfügung von Todes wegen mit etwaigen Gesellschaftsverträgen erforderlich. Es ist aber sogar denkbar, die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ganz ohne Testament bzw. Erbvertrag zu regeln. Rz. 239 Zu denken ist hier an die Fortsetzungsklausel in Personengesellschaften. Wird der spätere Unternehmensnachfolger lebzei...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 11 Die stille Gesellschaft, geregelt in §§ 230 ff. HGB, lässt sich von der Unterbeteiligung durch den Gegenstand der Beteiligung abgrenzen. Durch die Unterbeteiligung wird dem Unterbeteiligten eine Mitberechtigung am Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteil eines anderen eingeräumt. Anders bei der stillen Gesellschaft. Hier beteiligt sich der stille Gesellschafter am Handelsg...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Anteil an Kapitalgesellschaften

Rz. 204 Ungeachtet der grundsätzlich unterschiedlichen Besteuerung von Asset bzw. Share Deal zählen die Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft[297] als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus diesem Grunde gilt hinsichtlich der Wahlrechtsausübung im Falle der Verrentung des Kaufpreises dasselbe wie bei der Veräußerung eines Einzel...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Unternehmensträgerstiftung/Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 78 Wird die Stiftung selbst als Einzelunternehmer tätig, nennt man sie auch Unternehmensträgerstiftung. Hat das auf die Stiftung übertragene Unternehmen die Rechtsform einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft, ist von einer unternehmensverbundenen Stiftung bzw. Beteiligungsträgerstiftung die Rede.[106] Soll die Stiftung gemeinnützig ausgerichtet sein, handelt es si...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 20 Auch die Übertragbarkeit von GmbH-Geschäftsanteilen und Aktien kann durch die jeweilige Satzung der Gesellschaft eingeschränkt sein (vgl. oben § 4 Rdn 271 für die GmbH und § 4 Rdn 289 ff. für die AG). Vinkulierungsklauseln und andere Regelungen, die die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen und Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft, der Geschäftsführung/des Vorsta...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Kommanditanteile

Rz. 64 Soweit die Kommanditeinlage des Übergebers wenigstens in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme tatsächlich erbracht ist, wirkt dies auch zugunsten des Erwerbers. Eine persönliche Haftung mit seinem Eigenvermögen kommt dann nicht in Betracht.[69] Die zur Deckung der Haftsumme erforderliche Einlage ist nur einmal zu leisten.[70] Ist sie noch nicht in voller...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 7 Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Das Unternehmen bildet aber nur einen – wenn auch im Einzelfall wesentlichen – Teil des im Erbfall übergehenden Vermögens. Vor diesem Hintergrund ist vor konkreten Überlegungen bezüglich der Gestaltung des Testaments (auch des Unternehmertestaments) zunächst eine um...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 6. Faktische Beherrschung

Rz. 62 Ein weiteres Problem im Rahmen der personellen Verflechtung ist das der sog. faktischen Beherrschung. Hintergrund ist, dass die Annahme einer Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass die das Besitzunternehmen beherrschende Person oder Personengruppe an dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen stimmrechtsmäßig beteiligt ist.[87] Die Durchsetzbarkeit des einheitlichen gesch...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Steuerrechtliche Einordnung des Vermögens

Rz. 16 Bei jedem Vermögensgegenstand ist auch zu prüfen, wie dieser steuerrechtlich einzuordnen ist. Dabei ist zunächst zwischen Privat- oder Betriebsvermögen zu unterscheiden, anschließend aber auch, ob es sich bei Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen um sogenannte einbringungsgeborene oder sperrfristbehaftete Anteile oder um Anteile, die zu einer sogenannten wese...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Nutzungen eines Unternehmens

Rz. 60 Als Nutzungen eines Unternehmens wird der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Handelsbilanz darstellt.[106] Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen Erweiterungen oder Einschränkungen anordnen.[107] Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst d...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 158 Der Unternehmer kann seine Nachfolge von Todes wegen gestalten. Er kann die unternehmerische Beteiligung aber auch lebzeitig im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge" übergeben. Unter den Begriff "vorweggenommene Erbfolge" fallen dabei Vertragsgestaltungen, nach denen einesteils das Unternehmen oder wesentliche Teile hiervon auf einen Nachfolger übergehen und die ander...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Stille Gesellschaft

Rz. 35 Eine stille Gesellschaft wird durch den Tod eines stillen Gesellschafters grundsätzlich nicht aufgelöst, § 234 Abs. 2 HGB. Bei Zustimmung des Geschäftsinhabers kann demnach eine Verwaltung der Beteiligung durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen.[51] Bei Auflösung der stillen Gesellschaft muss der Testamentsvollstrecker das Guthaben des stillen Gesellschafters befr...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Unselbstständige Stiftung

Rz. 13 Neben den rechtsfähigen Stiftungen i.S.d. §§ 80 BGB kommen auch sog. unselbstständige Stiftungen[25] als Gestaltungsinstrumente der Vermögensnachfolgeplanung in Betracht. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen eine eigene Rechtspersönlichkeit fehlt. Träger des Stiftungsvermögens ist hierbei in der Regel ein Treuhänder,[26] bei dem es sich nicht notwendigerweise um ...mehr

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§ 17 Familienholding / Literaturtipps

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 12 Die Unterbeteiligung lässt sich von der Bruchteilsgemeinschaft an einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil dadurch unterscheiden, dass nur bei Letzterer eine gemeinsame dingliche Mitberechtigung an der Beteiligung selbst erwächst. Für die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dies in § 69 AktG bzw. § 18 GmbHG geregelt; beide Normen find...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Kündigung

Rz. 50 Sofern die Unterbeteiligungsgesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit errichtet worden ist, besteht die Möglichkeit, dass jeder Gesellschafter sie kündigen kann. Bei einer ordentlichen Kündigung besteht Uneinigkeit, ob § 234 HGB analog anzuwenden ist, d.h. die für die stille Beteiligung vorgesehene Kündigungsfrist einzuhalten ist, oder ob die Unterbeteiligungsgesells...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Mitunternehmerstellung

Rz. 66 Dem einbringenden Einzelunternehmer muss eine Mitunternehmerstellung bei der übernehmenden Personengesellschaft gewährt werden.[45] Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Einbringende Kommanditist der Personengesellschaft wird.[46] Rz. 67 Somit muss der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Einzelunternehmen Gesells...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 3. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern, § 6 EStG

Rz. 407 Im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge kann es auch Sinn machen, statt oder vor Übertragung einer Beteiligung an einer Gesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einzulegen oder aus diesem herauszunehmen und z.B. in ein anderes Betriebsvermögen zu übertragen. Die ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften dazu finden sich in § 6 EStG. a) Ei...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 1. Vielzahl und Vielfalt der Themen

Rz. 44 Es ist längst nicht jedem Übergeber oder Übernehmer bewusst, welche Themenkomplexe im Zuge der Nachfolge zu bedenken sind: Beteiligung, Führung, Mitarbeit von Familienmitgliedern, das Zusammenwirken von Familie und Unternehmen, die Organisation der Familie usw. Die Ahnung von der Komplexität genügt oft schon, um das Ganze zu vertagen. Besonders die Abhängigkeiten zwis...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 13 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Rechtsbeziehungen nicht gesellschaftsrechtlicher Art, bei denen als Leistungsentgelt eine Gewinnbeteiligung vereinbart wurde; anders als bei der Unterbeteiligung ist eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien nicht erforderlich.[20] Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich regelmäßig nur zum partiarischen Darlehen, und zwar insbes...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Ergebnisbeteiligung des Nießbrauchers

Rz. 66 Nach herrschender Meinung gelten hinsichtlich der Beteiligung des Nießbrauchers am Ergebnis der Gesellschaft dieselben Grundsätze wie bei den Personengesellschaften. D. h. dem Nießbraucher stehen die Nutzungen des Geschäftsanteils (§§ 1068, 1030, 100 BGB) zu einem der Dauer seiner Berechtigung entsprechenden Teil (§ 101 Nr. 2 BGB) zu. Gesellschafter bleibt der Bestell...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / I. Einführung

Rz. 223 Bei der Unternehmensnachfolge geht es um die Übertragung von Unternehmen bzw. von Unternehmensbeteiligungen. Somit stellt sich aus rechtlicher, insbesondere handels- und gesellschaftsrechtlicher Perspektive zunächst die Frage, ob und inwieweit das Unternehmen bzw. die Beteiligung an einer das Unternehmen haltenden Gesellschaft überhaupt übertragbar ist, auf welche We...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Zwei- und mehrgliedrige atypische Unterbeteiligung

Rz. 29 Grundsätzlich kann der Hauptbeteiligte eine beliebige Anzahl von Personen an seinem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil unterbeteiligen. Bei Abschluss des Unterbeteiligungsvertrags mit mehreren Unterbeteiligten ist zu entscheiden, ob die Unterbeteiligung in Form von mehreren "zweigliedrigen" Unterbeteiligungen oder als eine "mehrgliedrige" Unterbeteiligung begründet w...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung auf der Ebene des Hauptbeteiligten

Rz. 59 Die Gewinnanteile, die der Unterbeteiligte erhält, stellen beim Hauptbeteiligten abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, die durch die Einkünfte aus der Hauptbeteiligung veranlasst sind. Das ist abhängig davon, welcher Einkunftsart die Erträge der Hauptgesellschaft zuzuordnen sind und ob der Hauptbeteiligte seine Beteiligung im Privat- oder im Betriebsv...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Bewertung auf Basis des Nennkapitals

Rz. 334 Der gemeine Wert eines nicht notierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft bestimmt sich unabhängig vom anzuwendenden Bewertungsverfahren nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag.[552] Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, m...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / Literaturtipps

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§ 8 Unternehmertestament / b) Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

Rz. 34 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/-n des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[45] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[46] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtli...mehr