Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt auf grundstücksübertragenden Gesamthänder A überträgt im Jahr 01...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Eine teleo­lo­gische Reduktion kommt ni...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 3a GrEStG

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b bzw. 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ei...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerpflichtige beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht una...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.4 Sonderfälle

Neben einer Veräußerung von GmbH-Anteilen treten in der Praxis eine Vielzahl von Rechtsvorgängen auf, die zumindest wirtschaftlich mit einer Veräußerung gleichgesetzt werden können. Zur Abgrenzung werden nachfolgend einige Sonderfälle dargestellt. Unentgeltliche Übertragung Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.2 5-Jahres-Zeitraum

In zeitlicher Hinsicht regelt § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Beteiligung an einer GmbH "... innerhalb der letzten fünf Jahre" bestanden haben muss. Es genügt damit, dass die Gesellschaftsanteile irgendwann in den letzten 5 Jahren mindestens einen Umfang von 1 % gehabt haben. Dieser Beteiligungsumfang muss nicht durchgehend und auch nicht mehr im Zeitpunkt der Veräußerung ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.1 Personenunternehmen

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart der §§ 13, 15 oder 18 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteve...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.1 Laufende Aufwendungen

Wurde der Erwerb von GmbH-Anteilen fremdfinanziert, stellen die Finanzierungskosten, insbesondere die zu zahlenden Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen, dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG dar. Jedoch ist seit 2009 ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten angesichts der Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich; ein A...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Die heterogene formwech­selnde Umwandlung der grund­stück­s­er­wer­benden Gesamthand in eine Kapital­ge­sell­schaft führt zu einer rückwir­kenden Versagung der Steuer­ver­güns­tigung, da die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand entfällt. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er und B zu jeweils 50 % be...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum,...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2bGrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbes...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.1 Share Deal

Dies ist der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile. Aus Sicht des Käufers werden alle die Beteiligung umfassenden Papiere (GmbH-Anteile) der Zielgesellschaft (sog. target) erworben. Im weiteren Sinne wird auch bei einem Erwerb von mindestens 75 % der Anteile noch von einem Unternehmenskauf gesprochen. Damit einher geht, dass alle mit dem Unternehmen verbundenen Rechtsbeziehu...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge einer heterogenen form...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5 Anteile im Betriebsvermögen

Sind die GmbH-Anteile einem Betriebsvermögen zuzurechnen, ist die Versteuerung eines Gewinns oder Verlustes aus deren Veräußerung im Rahmen dieser jeweiligen Gewinneinkünfte nach §§ 13, 15, 16 bzw. 18 EStG stets vorrangig. § 17 EStG und auch die nachrangigen Regeln der §§ 20, 23 EStG treten dann zurück. Eine grundsätzliche Differenzierung in der steuerrechtlichen Behandlung d...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.3 Besonderheit: Unentgeltlicher Erwerb

Auch wenn der Veräußerer selbst innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht zu mindestens 1 % beteiligt war, kann eine erweiterte Steuerpflicht für die Veräußerung der Anteile bestehen. Diese tritt ein, wenn der Veräußerer den veräußerten Anteil innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich erworben hat und sein unmittelbarer Rechtsvorgänger oder (bei mehrfach aufei...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.7 Veräußerungsgewinn

Die Regelung des § 17 EStG stellt die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften den Einkünften aus Gewerbebetrieb gleich. Dementsprechend ist ein Veräußerungsgewinn in dem Zeitpunkt erzielt, in welchem er bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als realisiert gelten würde. Insbesondere ist damit das Zuflussprinzip des § 11 EStG ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.4 Wirtschaftliche Anteilsvereinigung

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.3 Weitere Alternativen

Der Vollständigkeit halber werden hier auch noch vergleichbare Möglichkeiten zu einem Verkauf bzw. Erwerb von GmbH-Anteilen aufgeführt: Merger Hierbei handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss, wobei typischerweise eines der beteiligten Unternehmen untergeht. Dies erfolgt durch eine Umwandlung oder eine Verschmelzung. Eine Verschmelzung kann auch in der Weise erfolg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.4 Veräußerung

Eine Veräußerung erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Im wirtschaftlichen Sinne mit einer Veräußerung vergleichbar und dieser damit gleichgestellt werden: eine steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / III. Vertikale Delegation

Bei einer vertikalen Delegation reicht der Verpflichtete seine Aufgaben im Rahmen einer hierarchischen Beziehung weiter an von ihm arbeitsvertraglich abhängige Mitarbeiter oder an externe Kräfte.[10] Die Aufgabenbearbeitung nimmt in diesem Sinne einen Weg "von oben nach unten". Beauftragung eines Steuerberaters: Die einfachste Form vertikaler Delegation stellt die Beauftragun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4 Verhältnis zu den personenbezogenen Befreiungsvorschriften

§ 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GrEStG steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird. Die Vorschrift setzt die objektive Möglichk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 2.2 Asset Deal

Hingegen erfolgt beim asset deal kein Verkauf der Beteiligung, sondern es werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert. Dies können die gesamten Aktiva und Passiva einschließlich eines Geschäftswerts sein; denkbar ist aber auch nur der Übergang der wesentlichen Wirtschaftsgüter. Anders als bei einem share deal muss der Übergang von Rechtsbeziehungen einze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung 4.0: Herausforderun... / 2 Welche Anforderungen werden an Führungskräfte gestellt?

Die Anforderungen an Führungskräfte werden ständig ausgeweitet und erhöht. Reichte vor etwa 15 Jahren noch eine hohe Fachkompetenz und grundlegende Führungskompetenzen im Bereich "Weisung und Kontrolle" allein aus, erwartet man heute umfassende soziale Kompetenzen und insbesondere auch mehr Führungskompetenz. Die Führungskraft ist für das bedeutsamste und sensibelste Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.3 Umsatzsteuer

Die Veräußerung von GmbH-Anteilen ist zwar steuerbar, der Umsatz ist aber grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Nach § 9 UStG besteht jedoch die Möglichkeit zur Option, sofern dies im Einzelfall wirtschaftlich vorteilhaft sein sollte bzw. vom Erwerber gewünscht wird. Im Zusammenhang mit dem Halten bzw. Veräußern von GmbH-Anteilen kann sich ggf. eine andere umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Beteiligungen

Beteiligungen sind nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB Anteile der GmbH an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen sollen. Unter diese Position fallen nicht nur Anteile an Kapitalgesellschaften, sondern auch an Genossenschaften, Anteile als Komplementär oder Kommanditist einer KG, selbst an einer Gesellschaft bürgerl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 9 Bedarfsermittlungsverfahren

Das Bedarfsermittlungsverfahren erfolgt mit Aufstellung des Teilhabeplans und ggf. Durchführung eines Teilhabeplanverfahrens.[1] Bei Beteiligung eines Trägers der Sozialhilfe ist zudem das Gesamtplanverfahren[2] zu beachten.[3] Die auf dieser Grundlage zu treffende trägerübergreifende Bedarfsfeststellung soll eine umfassende, nahtlose, zügige, einheitliche und wirtschaftlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 8 Träger

Leistungsträger sind alle Träger von Teilhabeleistungen, also Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rentenversicherungsträger (einschl. der Träger der Alterssicherung der Landwirte), Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Jugendhilfeträger, Träger der Sozialhilfe, Träger der Sozialen Entschädigung. Hinweis Andere Träger Auch bei einer Pflegekasse, obwohl diese nicht zu den T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 4 Unfallversicherung

Unter der Bezeichnung "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ergänzende Leistungen" stehen zu[1] ähnlich wie in der Rentenversicherung Haushaltshilfe[2], Reisekosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining[3]; Kraftfahrzeughilfe (gehört in der Rentenversicherung zu den berufsfördernden Leistungen)[4]; Darüber hinaus neben der unterhaltsichernden Leistung:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.4 Aufgaben

Die KJAV ist zuständig für Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht innerhalb der einzelnen Unternehmen geregelt werden können.[1] Sie hat die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Konzernbetriebsrat zu artikulieren und ihn in Jugend- und Auszubildendenfragen zu unterstütz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Ste... / 4.2.2 Mitunternehmerrisiko

Gewichtiger ist das Kriterium des Mitunternehmerrisikos. Dies bedeutet eine gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg. In der Praxis wird hierfür i. d. R. eine Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust gefordert; auch die persönliche Haftung ist ein gewichtiges Indiz. Für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft ode...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Verselbstständigte Nebenstellen und Dienststellenteile nach § 7 BPersVG

§ 7 BPersVG durchbricht den Grundsatz, wonach Nebenstellen und Dienststellenteile personalvertretungsrechtlich eigentlich keine eigene Bedeutung haben. §7 BPersVG kommt somit immer nur dann zum Tragen, wenn eine Verwaltungsstelle nicht schon Dienststelle nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG oder § 6 Abs. 1 BPersVG ist. Hat sie also einen eigenen Aufgabenbereich oder eine selbststän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Ste... / 4.4 Betriebsvermögen

Der steuerrechtliche Sonderstatus der Vergütungen an die Gesellschafter wirkt sich auch auf den Umfang des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft aus. Die vom Gesellschafter an die Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen . Damit setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft wie folgt zusammen: Das Gesamthandsvermögen der Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.3 Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, muss dies nach § 138 Abs. 1 AO der Gemeinde mitteilen. Diese informiert dann das Finanzamt. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, muss das Wohnsitzfinanzamt unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Als Folge der Anmeldung des Betriebs muss der Gründer einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenswert mit der Di... / 3.1 Kaufpreisberechnung allein genügt nicht

Potenzielle Verkäufer können im Vorfeld viel dafür tun, um einen Preis zu erzielen, der sich zumindest in der Nähe des berechneten Wertes bewegt. Denn was viele Unternehmer bzw. Verkäufer gerne ausblenden oder schlicht nicht wissen, ist, dass es häufig Probleme gibt, diesen Kaufpreis zu erhalten, auch wenn alle anderen Prüfungen positiv ausfallen. Oft werden Abschläge von 30-...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Gruppenprinzip

Das Personalvertretungsrecht gliedert die Gesamtheit der Beschäftigten einer Dienststelle in zwei Gruppen, die Arbeitnehmergruppe und die Beamtengruppe. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BPersVG. Grund für das sich durch das gesamte Gesetz ziehende Gruppenprinzip sind die grundlegend anderen Rechtsverhältnisse, aus dene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.2 Umsatzabhängige Tantiemen

Wenn eine Umsatztantieme gewählt wird, empfiehlt es sich ebenfalls, die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren. Dabei kann von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgegangen werden. Ausgangspunkt sind dann die Umsatzerlöse nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, wobei klargestellt werden muss, ob gegebenenfalls auch sonstige betriebliche Erträge und...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr