Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskrankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.5 Vertrauensschutz für Versicherte der ehemaligen Bundesbahn- Versicherungsanstalt

Rz. 25 § 273 Abs. 5 bestimmt mit Wirkung zum 1.10.2005 den Fortbestand der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte, die am 31.12.1993 nach § 3 der Satzung der damaligen Bundesbahn-Versicherungsanstalt bei diesem Versicherungsträger versichert waren und nicht zu dem Personenkreis gehören, für den die Deutsche Rentenversicherung Kna...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 3 Betriebliche Möglichkeiten zur gesunden Ernährung am Arbeitsplatz

Die Ernährung der Angestellten umfasst verschiedenste Interventionsmöglichkeiten, die sich aus Sicht von Betrieben ergeben. Im Grunde geht es darum, dass die Mitarbeiter zum einen während ihrer Arbeitszeit im Unternehmen ein gesundheitsförderliches Ernährungsangebot bzw. Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer gesunden Ernährung erhalten. Zum anderen ist es ein Ziel, sie mitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.4.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.3 Vereinbarung zwischen Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 45 Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente (ErstVfVb) zwischen dem VDR einerseits sowie dem AOK-Bundesverband, dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband, dem BLK, dem VdAK und dem AEV andererseits vom 2.10.1991 i. d. F. vom 1.1.2001 A. Abrechnung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.7 Kosten der allgemeinen Verwaltung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 221 Kosten der allgemeinen Verwaltung sind handelsrechtlich nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG aktivierbar, aber nicht aktivierungspflichtig. Hierzu gehören nach R 6.3 Abs. 3 S. 1 EStR 2012 u. a. Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichten- und Ausbildungswesen, Rechnungswesen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

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Demografischer Wandel: Aufg... / 2.3 Gesundheit

Unternehmerische Verantwortung für die Gesundheit Lange Zeit wurde die Verantwortung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung ausschließlich beim einzelnen Mitarbeiter gesehen. Kaum ein Unternehmen erkannte das Potenzial, das hinter einem betrieblichen Gesundheitsmanagement gestanden hätte. Nachdem das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten und die damit zusammenhän...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Rz. 390 Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung.[591] Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3.5 Rehabilitanden im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 31 Nach Auffassung der KK-Verbände (BKK 1977 S. 147, Leistungen 1977 S. 138) wird mit Beginn einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Leistung; z. B. „Umschulung“) und der damit verbundenen Hinwendung zu einem anderen Beruf die Verbindung zu der zuletzt ausgeübten Tätigkeit gelöst. Die "alte" Tätigkeit kann somit nicht mehr Maßstab für die Beurteilung der Arbeits...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.3 Versorgung des Säuglings

Rz. 14 Bestandteil der stationären Entbindung ist auch die Unterkunft, Pflege und Verpflegung des Säuglings solange, wie sich die Mutter in der stationären Einrichtung befindet (BSG, Urteil v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Dadurch soll eine Trennung zwischen Mutter und Kind gerade in den ersten Lebenstagen des Kindes vermieden werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK ...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.2 Zustandekommen der Satzung

Rz. 3 Die Versicherungsträger geben sich eine Satzung durch Beschluss des für die Setzung autonomen Rechts zuständigen Organs. Dies ist die Vertreterversammlung bzw. bei den in § 31 Abs. 3a genannten Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 33 Abs. 1). Dabei ist jedoch der maßgebliche Einfluss des Vorstandes in der Praxis zu beachten, da der Satzungsentwurf von dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Versicherungszweige außer im Bereich der Bundesagentur für Arbeit; jedoch stellt § 35a für den hauptamtlichen Vorstand der Orts-, Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen ab Januar 1996 eine Sonderregelung dar. Die dem ehrenamtlichen Vorstand übertragenen Aufgaben sind bei diesen Versicherungsträgern vom hauptamtlichen Vorstand übernomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.3 Wahl

Rz. 6 Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist die Wahl des Vorstandes (Abs. 5). Dabei ist für die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 64 Abs. 2 die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und ausreichend. Die Amtsdauer beträgt bis zu 6 Jahre, wobei die (mehrmalige) Wiederwahl möglich ist. Damit die Krankenkassen die Amtsdauer flexibel gestalten können, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien de... / 3.3 Mitarbeiterorientierte Argumentation

Die Gewinnung und Bindung von Fach-, Führungs- und Nachwuchskräften wird für viele Unternehmen immer schwieriger. Werden diese Herausforderungen nicht gemeistert, sind mittel- und langfristig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. Deshalb gewinnen Konzepte des Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung) eine immer größere Bedeutung. Durch die Umsetzung dieser Konzepte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schichtarbeit / 3 Maßnahmen

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeiter muss nach den "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit" festgelegt werden (§ 6 Abs. 1 ArbZG). Schichtarbeit kann verträglicher gestaltet werden, wenn Schichtpläne optimiert werden. Dafür stehen Softwarelösungen zur Verfügung (z. B. BASS (www.baua.de), OPTISCHICHT ®). Wich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schichtarbeit / 2 Gefahren

Obwohl Schichtarbeit nachts, an den Wochenenden und Feiertagen dem Beschäftigten mehr Geld einbringt und derartige Schichten deshalb beliebt sind, stehen dem hohe physische und psychische Belastungen gegenüber. Vor allem Nacht- oder Schichtarbeiter mit ungünstigen Schichtplänen tragen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Häufig auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitarbeiter in die betriebl... / 3.3.3 Gesundheitszirkel

Gesundheitszirkel sind betriebliche Gesprächskreise. Maximal 10 bis 15 Teilnehmer (ausgewählte Mitarbeiter, Fachexperten und i. d. R. ein Betriebsratsmitglied) kommen dabei zusammen, um unter Anleitung eines Fachexperten (z. B. des Betriebsarztes oder eines Vertreters der Betriebskrankenkasse) gemeinsam die sie betreffenden gesundheitlichen Risiken (z. B. hohe Konzentrations...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 4.2 Schaffen geeigneter Strukturen und Verfahren

Die oberste Leitung sollte die Rahmenbedingungen festlegen, damit ein wirkungsvolles AMS auch möglich ist. Hierzu sollten gemäß dem nationalen Leitfaden Strukturen und Verfahren geschaffen werden, die sicherstellen, dass Arbeitsschutz auf allen Ebenen bekannt und akzeptiert sowie in allen Verantwortungsbereichen verankert ist, Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnisse von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.1 Organisation und Rechtsstellung der Landesverbände

Rz. 3 Das Gesetz enthält für die Einrichtung von Landesverbänden der Pflegekassen keine dem § 207 SGB V nachgebildete Vorschrift. Vielmehr überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen nach Abs. 1 Satz 1 den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, namentlich den Landesverbänden der Ortskrankenkassen, den Landesverbänden der Betriebskr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.1 Gesundheitsförderliche Unternehmenskultur

Zitat Die Unternehmenskultur umfasst die gelebten Werte und allgemeinen Orientierungen der Organisation, welche implizit oder in sichtbarer und schriftlich definierter Form existieren können. Partnerschaftliche Unternehmenskulturen zeichnen sich durch einen hohen Stellenwert mitarbeiter- und kundenorientierter Werte aus, ergänzt durch bewusste Orientierungen an Prinzipien soz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 50 Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de. Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin 2007. Cassel/Wasem, BT-Drs. 14/5681 v. 28.3.2001. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostruktur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.5 Ergänzende Landes- oder Einzelverträge zum Rahmenvertrag (Abs. 5)

Rz. 16 Die Formulierung in Abs. 5 Satz 1 der Vorschrift, dass ergänzende Verträge auf Landesebene geschlossen werden können, heißt, dass die möglichen Vertragspartner, die Krankenkassen oder ihre Verbände bzw. der Apotheker oder sein Landesapothekerverband, ein Dispositionsrecht haben. Vertragspartner eines ergänzenden Vertrages auf Landesebene sind einerseits die Krankenkass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.13 Vertragsoption zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern (Abs. 8)

Rz. 12 Nach Abs. 8 können die Krankenkassen oder ihre Verbände vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmern zusätzliche Rabatte auf freiwilliger Basis (vgl. "können … vereinbaren") ausmachen. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommt. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 9 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 3 Literatur

Rz. 19 Harnisch, Das neue Insolvenzrecht in der GKV – eine juristische Zusammenfassung, BKK 2010 S. 110.mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 26 Axer, Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im vertragzahnärztlichen Abrechnungssystem, NZS 2006 S. 225. Bever-Breitenbach/Gabe, Festzuschüsse für Zahnersatz – Mehr Patientensouveränität oder nur höhere Belastung?, BKK 2006 S. 292. Boecken, Festzuschüsse bei Zahnersatz – insbesondere zu den Fragen ihrer Einbeziehung in die Gesamtvergütung und ihrer Budgetierung,...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtiges Verbuchen

Rz. 155 [Autor/Stand] Durch welche Handlung eine "Falschbuchung" vorgenommen werden kann, hängt davon ab, welche Buchführungsmethode in dem jeweiligen Betrieb angewandt wird. Die Tat ist vollendet, sobald die unrichtige Buchung erfolgt ist. Rz. 156 [Autor/Stand] Die Buchung muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d.h. den aufzeichnungs- und buchführungspflichtigen Vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Spezialnorm für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konkretisiert für diesen Versicherungszweig die in Art. 87 Abs. 2 GG und § 90 getroffene Grundentscheidung über die Verteilung der Aufsichtskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit richtet sich bei den Ortskrankenkassen gemäß Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 143 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Abstandnahme bei Personengesellschaften gem. § 212 Abs. 1 SGB V (Abs. 4a und 8a)

Rz. 91b Die in § 212 Abs. 1 SGB V genannten Bundesverbände wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in GbR umgewandelt. Deren Gesellschafter sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands, d. h. der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Somit wechselt die Rechtsform des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), des Bundesv...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 6 Shmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018 S. 306.mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 §§ 155, 171d Abs. 2 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung sahen bei der Auflösung oder Schließung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse ein gestuftes Haftungssystem (Haftungskaskade) vor. Zunächst hafteten nur die Krankenkassen derselben Kassenart wie die geschlossene Krankenkasse. Nach dem neuen Recht (nach dem GKV-FKG) haften hingegen unmittelbar alle anderen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / 1. Pannenhilfe

Rz. 88 Verletzt sich ein Außenstehender bei der Pannenhilfe durch ein Verschulden des Fahrzeughalters, so stellt sich die Frage, ob seinen Schadensersatzansprüchen der Haftungsausschluss nach den §§ 104, 105 SGB VII entgegensteht. Dies ist der Fall, wenn für den Helfenden Unfallversicherungsschutz besteht und er sich in den "Fahrzeugbetrieb" eingegliedert hat. Wegen der inha...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Schädigung eines Familienangehörigen (§ 116 Abs. 6 SGB X)

Rz. 301 Die Vorschrift beinhaltet das sog. Familienprivileg, wonach der Forderungsübergang nach Abs. 1 ausgeschlossen ist, wenn bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige diese mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 116 Abs. 6 S. 1 SGB X). Ein Ersatzanspruch nach Abs. 1 kann dann nicht geltend gemacht werden, w...mehr

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Jung, SGB VII § 186 Aufwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, welche Vorschriften hinsichtlich der Umlage der Aufwendungen Anwendung finden, soweit die Sonderbestimmungen der Abs. 2 bis 4 nichts davon Abweichendes regeln (Satz 1). In diesem Zusammenhang gewährt der Gesetzgeber der Unfallversicherung Bund und Bahn das Recht, diesbezügliche Details in ihrer Satzung bestimmen zu können (Satz 2). Die benötigten Mitt...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.4 Beitritt zum Versorgungsvertrag

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen eines anderen Bundeslandes und die Ersatzkassen einem Versorgungsvertrag für ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beitreten. Das Beitrittsrecht hängt davon ab, dass für die Behandlung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen in der Rehabilitationseinrichtung ein Bedarf besteht. "Beitritt" zu...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr