Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Stellenausschreibung

Rz. 20 Muster 4.2: Betriebsvereinbarung bzgl. Stellenausschreibung Muster 4.2: Betriebsvereinbarung bzgl. Stellenausschreibung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der innerbetriebliche...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / X. Muster: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH

Rz. 45 Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Muster 43.13: Anmeldung zum Register der übertragenden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ (Gericht der übertragenden Gesellschaft) Firma X GmbH mit dem Sitz in _____, HRB _____ hier: Anmeldung einer Abspaltung nach §§ 123 ff., 136 ff. UmwG Als Vertretungsorgan des vorstehend bezeichneten übertragenden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung

Rz. 458 Muster 4.39: Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung Muster 4.39: Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung Herrn/Frau _____ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu k...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf des Formwechsels

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Ordentliche Kündigung

Rz. 457 Muster 4.38: Ordentliche Kündigung Muster 4.38: Ordentliche Kündigung Herrn/Frau _____ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum _____, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Alternativen: zum nächstmöglichen Zeitpunkt; _____ ordentlich fr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Änderungskündigung

Rz. 342 Nach § 2 KSchG liegt eine Änderungskündigung vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet.[581] Die Änderungskündigung kann als unbedingte Kündigung verbunden mit dem Angebot eines Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen ausgesprochen werd...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 136 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

Rz. 27 Zur Mitteilung nach § 100 BetrVG: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Betriebsrat auf sein Recht hinzuweisen zu bestreiten, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Nach § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim ArbG die Ersetzung der Z...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Anzeige der Massenentlassung

Rz. 151 Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung An die Agentur für Arbeit _____ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main Anzeige nach § 17 KSchG Sehr geehrter Herr Präsident, das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am _____ über das Vermögen der Fa. A-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und die Unterzeichn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Dauer von Betriebsratssitzungen – Arbeitszeitgesetz

Rz. 7b Eine andere Frage ist, ob für die Betriebsratsmitglieder auch bei der Ausübung von Betriebsratstätigkeit das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten ist. Die Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden. Sie ist aber zu verneinen. Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG), sodass bereits aus diesem Grund das Arbeitszeitgesetz hierfür keine Anwendung f...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Unterrichtung des Sprecherausschusses

Rz. 756 Besteht ein Sprecherausschuss, so hat der Unternehmer neben dem Betriebsrat auch den Sprecherausschuss über eine geplante Betriebsänderung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soweit durch die Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile für die leitenden Angestellten entstehen können. Gem. § 32 Abs. 2 S. 2 SprAuG hat der Unternehmer mit dem Sprecherausschuss Maß...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Beteiligung bei Einstellungen

Rz. 79 Nach § 99 BetrVG ist der Betriebsrat bei Einstellungen zu beteiligen. Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BAG ist die Einstellung im Sinne dieser Vorschrift nicht der Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb.[143] Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Vorrang der Präsenzsitzung

Rz. 12 Aus § 30 Abs. 1 Satz 5 BetrVG wie auch aus § 30 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ergibt sich, dass die Präsenzsitzung weiterhin der Regelfall der Betriebsratssitzung ist, was sich damit rechtfertigen lässt, dass bei einer Präsenzsitzung eine Kommunikation unter den anwesenden Betriebsratsmitgliedern, sei es in der Sitzung selbst, sei es aber auch in Randgesprächen, deutlich leicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.5 Vorbereitung der Sitzung, Zugriff auf Unterlagen; Beschlussfassung

Rz. 20 Der Vorsitzende hat in der Einladung anzugeben, dass die Sitzung als Video- oder Telefonkonferenz stattfindet und die Einwahldaten in geeigneter Weise mitzuteilen. Zudem hat er die Frist für den Widerspruch nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrVG festzulegen. Werden nicht alle Betriebsratsmitglieder über die Einwahldaten informiert, ist die Einladung fehlerhaft und die B...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens

Rz. 784 Muster 4.88: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens Muster 4.88: Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens Antrag auf Einleitung des Beschlussverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwält...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 149 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[99] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[1...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)

Rz. 754 Gem. § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Verm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Weitere Mitwirkungspflichten

Rz. 80 Mitwirkungspflichtig sind ferner auch nach der erstmaligen Einstellung:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Häufigkeit von Betriebsratssitzungen

Rz. 7a In welchem Turnus Betriebsratssitzungen einberufen werden, steht im Ermessen des Betriebsratsvorsitzenden. Er hat allerdings darauf zu achten, dass sich der Betriebsrat dabei auf die für die Betriebsratsarbeit notwendigen Sitzungen und dabei auch auf die notwendige Dauer zur Behandlung der Themen beschränkt. Das ergibt sich aus der Wertung des § 37 Abs. 2 BetrVG, der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 11 Durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] schafft der Gesetzgeber durch die neu eingefügten Absätze 2 und 3 nun dauerhaft die Möglichkeit, dass Betriebsratssitzungen (und auch GBR und KBR-Sitzungen sowie die Sitzungen der Ausschüsse dieser Organe) auch mittels Video- und Telefonkonferenz ("virtuell") stattfinden können. Die Vorschr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.1.2 Folge von Verstößen (Nr. 1)

Rz. 14 Das Gesetz schweigt zu den Folgen von Verstößen. Das Bundesarbeitsgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zu dessen Unwirksamkeit führen. Nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Abspaltung

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 759 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 747 Nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG besteht eine Vermutung für die Rechtfertigung der Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, sofern bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Die Vermutungswirkung erstreckt sich auf den Wegfall der Beschäftigungsm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 755 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 789 Nachdem die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der xy-GmbH über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gescheitert sind, sollen die Streitpunkte durch die Einigungsstelle entschieden werden. Der Betriebsratsvorsitzende bittet um anwaltlichen Rat vor der Einleitung des Verfahrens vor der Einigungsstelle.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 311 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Sozialplan

Rz. 764 Muster 4.85: Sozialplan Muster 4.85: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 729 Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) Wegen: Weiterbeschäftigung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Na...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 765 Geschäftsführer und Betriebsrat der xy-GmbH möchten eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten abschließen. Außerdem möchte die Geschäftsführung elektronische Zeiterfassungsgeräte einführen. Auch hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen.mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Ausgliederung

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 774 Geschäftsführung und Betriebsrat der xy-GmbH streiten darüber, ob der Arbeitnehmer Fleißig leitender Angestellter und deshalb nicht verpflichtet ist, das Zeiterfassungsgerät zu bedienen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 760 Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zeitpunkt der Sitzung

Rz. 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Vorschrift legen die zeitlichen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer der Betriebsratsvorsitzende nach § 29 Abs. 2 BetrVG die Betriebsratssitzung anzuberaumen hat. Rz. 3 Die Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Das entspricht § 37 Abs. 2 BetrVG, wonach die Betriebsratstätigkeit grundsätzlich unter Befreiung von der Arb...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Muster: Antrag an die Einigungsstelle

Rz. 801 Muster 4.95: Antrag an die Einigungsstelle Muster 4.95: Antrag an die Einigungsstelle Herrn/Frau _____ _____ In dem Einigungsstellenverfahren Betriebsrat der xy-GmbH gegen xy-GmbH wird beantragt, den anliegenden Entwurf einer Betriebsvereinbarung über _____ mit Wirkung vom _____ in Kraft zu setzen. Begründung: (1. Hergang der Vertragsverhandlungen 2. Darstellung der Interessenl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Streitwert und Kosten

Rz. 82 Der Wert für die Ausarbeitung des Vertrages bemisst sich nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit entsteht ein allgemeiner Gebührenanspruch nach §§ 13, 14 RVG.mehr