Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Günstigkeitsprinzip / 1 Anwendungsbereich

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip...mehr

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Betriebliche Übung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Ansprüche aus bet...mehr

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Betriebliche Übung / 2 Rechtsfolgen

Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird[1], erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen.[2] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen gehandelt hat oder nicht. Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist vielmehr die Frage, wie die Arbeitne...mehr

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Geschenke / 2 Verbot einer Geschenkannahme

Strenge Vorgaben gibt es im öffentlichen Dienst aufgrund der Strafandrohung der Amtsträgerdelikte nach den §§ 331 f. StGB. Dort bestehen detaillierte Regelungen durch § 3 Abs. 2 TVöD, wonach die Annahme eines Geschenks den Bediensteten verboten ist, sofern ein objektiver Bezug zwischen Geschenk und dienstlicher Tätigkeit besteht. Dies ist wiederum der Fall, wenn ein enger sa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

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Outsourcing / Arbeitsrecht

Unternehmen sind im Zuge der immer stärker werdenden Konkurrenz auf nationalen und internationalen Märkten gezwungen, sich zur Erhaltung oder Steigerung ihrer Konkurrenzfähigkeit zu reorganisieren und ihre Organisationsstrukturen zu optimieren. Eines der Instrumente, mit denen versucht wird, die Effektivität zu erhöhen oder die Kosten zu reduzieren, ist das Outsourcing. Die L...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Einigungsstellen werden i. d. R. nur von Fall zu Fall gebildet. Zwar eröffnet das Gesetz in § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Möglichkeit, durch freiwillige (d. h. nicht erzwingbare) Betriebsvereinbarung eine "ständige Einigungsstelle" einzurichten, bei der Vorsitzender und Beisitzer von vornherein feststehen und die demzufolge ohne zeitliche Verzögerungen mit der Verhandl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einigungsstelle stellt das Betriebsverfassungsgesetz ein Verfahren zur Konfliktlösung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber bereit. Das Einigungsstellenverfahren ist vom arbeitsgerichtlichen Verfahren zu trennen. Die Einigungsstelle ist kein Gericht und übt keine richterliche Tätigkeit aus. Sie ist vielmehr ein Organ der Betriebsverfassung und besteht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Inhalt

Rz. 30 Es ist zwischen Rechtsfragen und Regelungsfragen zu unterscheiden, je nachdem welche Meinungsverschiedenheit zur Entscheidung anstand. Die Einigungsstelle kann über Rechtsfragen befinden, soweit ihre Zuständigkeit dazu reicht. Dazu gehören rechtliche Vorfragen, etwa ihre eigene Zuständigkeit (Bestehen eines Mitbestimmungsrechts) oder die ordnungsgemäße Errichtung betr...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

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Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl...mehr

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Aufwandsentschädigung / 1 Vertragliche Grundlage

Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsat...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Leistungsentgelt / 7.3 Pauschale Ausschüttung des Budgets durch Dienst-/Betriebsvereinbarung

Dienst-/Betriebsvereinbarungen, die ohne Durchführung einer Leistungsbeurteilung eine pauschale Ausschüttung des gesamten Finanzvolumens vorsehen, sind unwirksam.[1] Eine solche Umgehung des Tarifziels kann so erfolgen, dass alle Beschäftigten einen gleich hohen Betrag erhalten oder aber dass der Pauschalbetrag nach Entgeltgruppen gestaffelt ausbezahlt wird, z. B. die Beschä...mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

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Leistungsentgelt / 2.4 Beendigung einer bestehenden Dienst-/Betriebsvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 18 Abs. 6 TVöD-VKA beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (s. etwa § 70 Abs. 4 LPVG NW, § 57 Abs. 5 MBG SH) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in einem Beschäftigungsverhältn...mehr

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Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

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Leistungsentgelt / 3.6 Auszahlungszeitpunkt

Mit der Festlegung des Bewertungszeitraums ist aber noch nicht geklärt, wann genau die Auszahlung der Leistungsentgelte zu erfolgen hat. Der Bewertungszeitraum bestimmt mithin lediglich über den grundsätzlichen Zeitraum der Leistungsmessung. Daher wird in der Praxis vielfach das Abrechnungs- bzw. Ausschüttungsjahr bestimmt, welches regelt, wann spätestens die jährliche Auszah...mehr

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Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

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Leistungsentgelt / 5.6 Bewertungsskala

Grundlage für die Berechnung der Leistungsentgelte ist die Auswertung der erbrachten Leistungen nach Abschluss des in der Dienst-/Betriebsvereinbarung festgelegten Bewertungszeitraums (vgl. Punkt 3.5). Wie bereits aufgezeigt wurde, besteht das Gebot zur Differenzierung der erbrachten Leistungen. Die Bewertung wird daher durch einen Soll-Ist-Vergleich anhand der betrieblich fe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde der Beschäftigten abgeholfen werden kann. Hierbei geht es um Beschwerden, die sich auf die Mängel im betrieblichen System als solche erstrecken. Die Kommission wird nur beratend tätig und wird nach Beratung der Angelegenheit dem Arbeitgeber die Empfehlung geben, Abh...mehr

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Leistungsentgelt / 6 Berechnung des Leistungsentgelts und möglicher Regelungsbedarf

Neben den anzuwendenden Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung werden in der Dienst-/Betriebsvereinbarung Festlegungen benötigt, wie das Gesamtbudget an die Beschäftigten in Abhängigkeit der erreichten Leistungen auszuschütten ist. Es bedarf hier besonderer Sorgfalt, da erst eine überlegte Auswahl der möglichen Verteilungsgrundsätze- und Berechnungsoptionen die mit de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.6.6 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Nicht geregelt ist die Situation, dass eine Dienst-/Betriebsvereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 LeistungsTV-Bund beendet wird, ohne dass eine Nachfolgeregelung eingreift. In der Zeit einer möglichen Nachwirkung (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Bereich des BPersVG) ist das Leistungsentgeltsystem für die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in ei...mehr

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Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs...mehr

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Leistungsentgelt / 2.3 Ansparung des Budgets bei Pauschalzahlung

Die bei der Pauschalausschüttung jeweils auf das Folgejahr übertragenen (addierten) Volumen können nicht eingespart werden.[1] Ihre Übertragung dient dazu, dort den Einigungsdruck zu erhöhen, wo Mitarbeitervertretungen "auf der Bremse stehen".[2] Teilweise wird seitens der Gewerkschaften behauptet, dass im Falle einer fehlenden betrieblichen Regelung zum Leistungsentgelt im D...mehr

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Leistungsentgelt / 2.5 Fortführung undifferenzierter Auszahlungssysteme über den 25.10.2020 hinaus

Soweit bei einem Arbeitgeber vor dem 25.10.2020 eine abgeschlossene Dienst- und Betriebsvereinbarung oder eine betrieblichen Praxis ohne Leistungsdifferenzierung bei der Auszahlung bestanden hat, die rückwirkend durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 legitimiert wurde, kann diese unbefristet fortgeführt werden, bis sie durch neue Regelungswerke ersetzt wird. Bestandssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.1 Budget

Besondere Bedeutung kommt bei den Regelungen in der Dienst-/Betriebsvereinbarung dem Budget zu. Dies mag auf den ersten Blick überraschen, da hierzu bereits § 18 Abs. 3 TVöD-VKA eine abschließende Regelung trifft (siehe Punkt 3.2). Die Regelung bezieht sich jedoch auf das gesamte auszuschüttende Budget. Die Verteilung im Einzelnen wird nicht davon erfasst. Dabei werden hierd...mehr

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Leistungsentgelt / 3.4 Jährliche Ausschüttungspflicht

Es besteht die absolute Verpflichtung des Arbeitgebers, das für das Leistungsentgelt gebildete Budget jährlich auszuzahlen, § 18 Abs. 3 Satz 2 TVöD-VKA.[1] Zwingend festgeschrieben ist die zweckentsprechende Verwendung. Auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage darf das Gesamtvolumen den Beschäftigten nicht vorenthalten und für andere Zwecke, wie z. B. der Haushaltsk...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3 Sonstige Einflussfaktoren auf das Leistungsentgelt

Je nach Ausgestaltung sind in der Dienst-/Betriebsvereinbarung flankierende Regelungen mit aufzunehmen, die die Berechnung und den Anspruch auf das Leistungsentgelt beeinflussen. Wichtig Ein Leistungsentgeltsystem wird immer dann von den Beschäftigten akzeptiert werden, wenn sie es nachvollziehen können. Das Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit sollte auch immer daraufhin überp...mehr

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Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.2 Ausnahmefall – keine Personalvertretung

§ 18 TVöD-VKA unterstellt das Bestehen einer Arbeitnehmervertretung als Regelfall. Sollte es jedoch sein, dass in einer Dienststelle/einem kommunalen Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung besteht, trifft die Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6 TVöD-VKA ausdrücklich eine Sonderregelung. Hiernach hat der Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.3 Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen/Direktionsrecht

Der Abschluss einer Zielvereinbarung soll gemäß der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 TVöD-VKA aus "Motivationsgründen" freiwillig geschehen. Freiwilligkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Verständigung auf übergeordnete gesetzliche bzw. haushalterische Vorgaben oder Grundsatzentscheidungen der Verwaltung/Unternehmensführung erfolgt. Bei der Freiwilligkeit geht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 1.2 Variable Bezahlung nach Leistung und Erfolg

§ 18 TVöD-VKA enthält das Potential zur Förderung einer modernen Managementphilosophie und Unternehmenskultur im öffentlichen Dienstleistungssektor, indem zwischen guten und schlechten Leistungen differenziert wird, Entgeltbestandteile variabel und widerruflich gestellt werden, die Ergebnisorientierung des betrieblichen Handelns im Vordergrund steht, die dezentrale Führung gestä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.7 Gewichtung

Mehrere Ziele können untereinander gewichtet werden. Für die Berechnung muss die Summe der gewichteten Einzelziele immer einen gleich hohen Wert erreichen, i. d. R. wird eine prozentuale Aufteilung bis zu insgesamt 100 % gewählt. Hiermit kann der unterschiedlichen Wertigkeit der einzelnen Ziele Rechnung getragen werden. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte A vereinbart 2 Ziele. Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 4.4 Vererblichkeit des Anspruchs

Für die Auszahlung des Leistungsentgelts ist es typisch, dass zwischen dem Zeitpunkt der Leistungsfeststellung und der Auszahlung noch einige Zeit vergeht, die für die administrative Abwicklung und der Klärung von Zweifelsfragen dient. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung des Leistungsentgelts sind jedoch nach Feststellung des Leistungsergebnisses bereits e...mehr