Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.2.2 Größe

Die Größe der KJAV ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie viele GesJAV im Konzern vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Pro GesJAV ist grundsätzlich 1 Mitglied in die KJAV zu entsenden. Das Gesetz[1] gestattet es, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine abweichende Mitgliederzahl festzulegen. Die Mitgliederzahl kann verringert oder erh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die Grundsätze der Wahl zur JAV sind in § 63 BetrVG geregelt, der durch §§ 38 ff. WO BetrVG 2001 ergänzt wird. Die Regelung ist zwingendes Recht, sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Siehe hierzu auch den Beitrag Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit allen Wahlformularen für das vereinfachte und das normale, bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnstundensatzkalkulation ... / Vorbereitung: Diese Daten brauchen Sie

Für die Berechnung des Lohnstundensatzes können Sie auf interne Daten, etwa aus der Buchhaltung, zurückgreifen. Sie benötigen Informationen zu den Kosten, die in Ihrem Betrieb entstehen, etwa den Personalkosten, zu Raumosten, Werbung, Abschreibungen, Reparaturen oder Versicherungen. Außerdem benötigen Sie zur Berechnung der Arbeitszeiten einen Kalender sowie die für Ihre Bran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich hat jedes Mitglied der KJAV so viele Stimmen, wie die Mitglieder der GesJAV, von der es entsandt worden ist, insgesamt Stimmen haben.[1] Diese Stimmen kann das Mitglied nur einheitlich abgeben, eine Aufspaltung ist nicht zulässig. Bei der Ermittlung der Stimmen kommt es auf die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden[2] im Konzernunternehmen an, die bei der let...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 2 Aufgaben und Rechte

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die besonderen Interessen der wahlberechtigten Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat (nicht gegenüber dem Arbeitgeber) wahrzunehmen und so dafür zu sorgen, dass deren Belange in der Betriebsratsarbeit angemessen berücksichtigt werden. Sie hat folgende allgemeine Aufgaben [1]: Maßnahmen, die den Interessen der zur Jugend- und Auszub...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung, variable

Begriff Manche Arbeitnehmer haben zusätzlich zu ihrer vertraglich fixierten Grundvergütung variable Vergütungsbestandteile oder auch Zusatzvergütungen. Zusatzvergütungen sind Vergütungsbestandteile, die an besondere (und gegebenenfalls wechselnde) Umstände der Arbeitsleistung anknüpfen und nicht als regelmäßiger Vergütungsbestandteil vereinbart sind, etwa Prämien, Zuschläge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der Erarbeitung einer Gefahrstoffliste, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeits- und Ersatzstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebs- und Arbeitsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Hinweise zu Auswahl und r...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen; Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen; Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen; Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA (v. a. Schutzhandschuhe); Beratung zur Planung und Implementierung eines unternehmensweiten Hautschutz-Konzeptes; Empfehlungen zu Auswah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 20 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 4 BetrVG besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von § 73a Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der KJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der KJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Konzern anzupassen. 5.1 Inhalt 5.1.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 21 Die ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

5.1 Allgemeines Rz. 18 Gem. § 72 Abs. 4 besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen anzupassen. 5.2 Inhalt 5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 19 Die gesetzliche Mit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Verfahren

Rz. 21 Die abweichende Festsetzung kann nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erfolgen. Tarifvertragliche Regelungen sind vorrangig,[1] selbst, wenn die Betriebsvereinbarung früher abgeschlossen wurde. Rz. 22 Für den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen sind der GesBR und der Arbeitgeber zuständig. Die GesJAV kann keine Betriebsvereinbarung abschließen. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Verfahren

Rz. 23 Die abweichende Festsetzung kann nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erfolgen. Tarifvertragliche Regelungen sind vorrangig,[1] selbst, wenn die Betriebsvereinbarung früher abgeschlossen wurde. Rz. 24 Für den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen sind der KBR und der Konzernarbeitgeber zuständig. Die KJAV kann keine Betriebsvereinbarung abschließe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 72 enthält Regelungen über die Voraussetzungen für die Errichtung (Abs. 1), die Mitgliederzahl (Abs. 2), die Bestellung von Ersatzmitgliedern (Abs. 3), die Möglichkeit der Gestaltung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4 – 6), die Stimmengewichtung in der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV, Abs. 7) sowie zur Einbezie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 72 Abs. 4 besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen anzupassen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 25 Gem. § 72 Abs. 5 muss die Mitgliederzahl der GesJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der GesJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der GesJAV zu verbessern und entspricht der Regelung des § 47 Abs. 5 für den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gesetzlich vorgeschriebene Verkleinerung

Rz. 27 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 5 BetrVG muss die Mitgliederzahl der KJAV zwingend durch Betriebsvereinbarung verkleinert werden, wenn der KJAV nach den gesetzlichen Regelungen mehr als 20 Mitglieder angehören und ein diese Zahl ändernder Tarifvertrag nicht besteht. Die Regelung dient dazu, die Arbeitsfähigkeit der KJAV zu verbessern und entspricht der Regelung d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unten denen in einem Konzern i. S. d. § 18 Abs. 1 AktienG eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) gebildet werden kann (Abs. 1). Abs. 2 enthält Regelungen betreffend die Mitgliederzahl, Abs. 3 regelt die Gewichtung der Stimmen in der KJAV. Rz. 2 § 73a BetrVG wurde durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu in das Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 22 Zulässig ist auch, die Mitgliederzahl der KJAV zu erhöhen. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die einzelnen GesJAV statt des gesetzlich vorgesehenen 1 Mitglieds jeweils mehrere Mitglieder in die KJAV entsenden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Stimmgewichtung

5.3.1 In vergrößerter KJAV Rz. 25 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 3 BetrVG teilen sich die mehreren von den einzelnen GesJAVen entsandten Mitglieder das Stimmengewicht, das im Fall einer regelmäßigen Zusammensetzung der KJAV dem einzigen zu entsendenden Mitglied der GesJAVen zustehen würde, zu gleichen Teilen. Ein Mitglied der KJAV kann seine Stimme nur einheitlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 19 Die gesetzliche Mitgliederzahl der GesJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 72 Abs. 5 nur in der Weise zulässig, dass mehrere JAVen zusammengefasst werden, die dann gemeinsam eines oder mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 21 Die gesetzliche Mitgliederzahl der KJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 5 BetrVG nur in der Weise zulässig, dass mehrere GesJAV nur ein Mitglied in die KJAV entsenden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl

Rz. 20 Zulässig ist auch, die Mitgliederzahl zu erhöhen. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die einzelnen JAVen statt des gesetzlich vorgesehenen einen Mitglieds jeweils mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Inhalt

5.2.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 19 Die gesetzliche Mitgliederzahl der GesJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 72 Abs. 5 nur in der Weise zulässig, dass mehrere JAVen zusammengefasst werden, die dann gemeinsam eines oder mehrere Mitglieder in die GesJAV entsenden. 5.2.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 20 Zulässig ist auch, di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Stimmengewichtung

5.4.1 In vergrößerter GesJugAzubiVertr Rz. 23 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 3 teilen sich die mehreren von der einzelnen JAV entsandten Mitglieder das Stimmengewicht[1] zu gleichen Teilen.[2] Ein Mitglied der GesJAV kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben,[3] eine unterschiedliche Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder, zwischen denen die Stimmen zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Inhalt

5.1.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 21 Die gesetzliche Mitgliederzahl der KJAV kann verringert werden. Dies ist allerdings gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 5 BetrVG nur in der Weise zulässig, dass mehrere GesJAV nur ein Mitglied in die KJAV entsenden. 5.1.2 Erhöhung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 22 Zulässig ist auch, die Mitgliederzahl der KJAV zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 12 Die KJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen GesJAV, die in die KJAV entsandt werden. Gem. § 73a Abs. 2 Satz 1 ist jede GesJAV berechtigt und verpflichtet, eines ihrer Mitglieder in die KJAV zu entsenden. Unterlässt eine GesJAV die Entsendung, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die ggf. die Auflösung der betreffenden GesJAV zur Folge haben kann (§§ ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 10 Die GesJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen JAVen, die in die GesJAV entsandt werden. Gem. § 72 Abs. 2 ist jede JAV berechtigt, ein Mitglied zu entsenden. Dieses Recht steht auch der in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bestehenden JAV zu. Gem. § 72 Abs. 4 – 6 können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73 Abs. 1 gibt der GesJAV das Recht, nach Verständigung mit dem GesBR Sitzungen abzuhalten. Der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR hiermit beauftragtes Mitglied haben ein Teilnahmerecht an diesen Sitzungen. Rz. 2 § 73 Abs. 2 enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Vorschriften, die die innere Organisation des BR, des GesBR und der JAV betreffen und entsprechend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.1 In vergrößerter GesJugAzubiVertr

Rz. 23 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 3 teilen sich die mehreren von der einzelnen JAV entsandten Mitglieder das Stimmengewicht[1] zu gleichen Teilen.[2] Ein Mitglied der GesJAV kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben,[3] eine unterschiedliche Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder, zwischen denen die Stimmen zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, ist möglich.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 In verkleinerter KJAV

Rz. 26 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 2 BetrVG stehen dem Mitglied der KJAV, das von mehreren GesJAVen entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Unternehmen bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewichtung

Rz. 18 Jedes Mitglied der KJAV hat gem. § 73a Abs. 3 so viele Stimmen, wie die Mitglieder der entsendenden GesJAV insgesamt Stimmen haben. Gem. § 72 Abs. 7 kommt es auf die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG im Konzernunternehmen an, die bei der letzten Wahl zur JAV in den einzelnen Betrieben des jeweils entsendenden Unternehmens in die Wähl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.1 In vergrößerter KJAV

Rz. 25 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 3 BetrVG teilen sich die mehreren von den einzelnen GesJAVen entsandten Mitglieder das Stimmengewicht, das im Fall einer regelmäßigen Zusammensetzung der KJAV dem einzigen zu entsendenden Mitglied der GesJAVen zustehen würde, zu gleichen Teilen. Ein Mitglied der KJAV kann seine Stimme nur einheitlich abgeben, eine unterschie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 In verkleinerter GesJAV

Rz. 24 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 2 stehen dem Mitglied der GesJAV, das von mehreren JAVen, die zu einer JAV zusammengefasst worden sind,[1] entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Betrieben bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73b Abs. 1 gibt der KJAV das Recht, nach Verständigung mit dem KBR Sitzungen abzuhalten. Der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR hiermit beauftragtes Mitglied haben ein Recht auf Teilnahme an diesen Sitzungen. Rz. 2 § 73b Abs. 2 enthält eine Vielzahl von Verweisen auf Vorschriften, die die innere Organisation des BR, des GesBR, des KBR und der JAV betreffen und entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift gewährt der JAV das Recht, vor oder nach jeder BR-Versammlung im Einvernehmen mit dem BR eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einzuberufen (S. 1). Sind BR und Arbeitgeber einverstanden, kann die Einberufung der Versammlung auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen (S. 2). Rz. 2 Durch die Regelung soll gewährleistet werden, dass die Jugen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Sie verpflichtet den Betriebsrat, zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber die JAV hinzuziehen, wenn Gegenstand der Besprechung eine Angelegenheit ist, die besonders Jugendliche und Auszubildende betrifft. Die Vorschrift gilt für die GesJAV und die KJAV entsprechend. Rz. 2 § 68 BetrVG ist zwingend und kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 18 § 65 Abs. 1 BetrVG verweist hinsichtlich der Wahl des Vorsitzenden und stellvertr. Vorsitzenden der JAV sowie deren Aufgabe auf die Regelung des § 26 BetrVG. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abbedungen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 64 bestimmt zum einen den Zeitpunkt der Wahlen zur JAV (vgl. Abs. 1), zum anderen legt sie die Amtszeit fest (vgl. Abs. 2) und bestimmt, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der JAV fortbesteht, auch wenn er während der laufenden Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Berufsausbildung, unabhängig von seinem Alter, beendet und dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 BetrVG regelt das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Entsprechend der Wahlberechtigung, die gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 BetrVG neben Jugendlichen unter 18 Jahren den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen zusteht, ist grundsätzlich auch die Wählbarkeit ausgestaltet. Beschäftigte, die das 25. Lebensjahr überschritten hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Da die JAV kein selbstständiges und gleichberechtigt neben dem BR stehendes Organ der Betriebsverfassung ist[1], obliegt auch die Wahrnehmung der Interessen der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber nicht der JAV, sondern dem BR. Die Regelung in § 67 BetrVG soll sicherstellen, dass die JAV auf unterschiedliche Weise an den E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 62 BetrVG regelt Größe und Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Vorschrift ist durch das BetrVerf-ReformG vom 23.7.2001[1], in Kraft getreten am 28.7.2001, grundlegend geändert worden. Dies gilt zum einen für die Grenzzahlen, die für die Größe der JAV maßgeblich sind. Sie wurden zum Teil nicht unerheblich herabgesetzt mit der Folge, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass in größeren Betrieben mit mehr als 50 jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten die JAV eigene Sprechstunden neben denen des Betriebsrats abhalten kann. Tut sie dies nicht, kann ein Mitglied der JAV gem. § 39 Abs. 2 BetrVG an den Sprechstunden des Betriebsrats teilnehmen. Rz. 2 Die Vorschrift ist zwingend und kann weder durch T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 ebenso wie durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert worden ist, regelt die Grundsätze der Wahl zur JAV sowie der Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes. Ergänzt wird sie durch §§ 38 ff. WO BetrVG 2001. Die Regelung ist zwingendes Recht; sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Rechte und Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.3 Feststellungspflicht

Infographic Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit weder einen Privatarzt noch einen Arzt im Ausland aufsuchen, sind seit dem 1.1.2023 gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EFZG verpflichtet, zu den in Abs. 1 Satz 2–4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen (Feststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 4 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 BetrVG besteht bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die Möglichkeit, die JAV insgesamt aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen. Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitsgericht zu stellen. Der Antrag ist zu begründen und muss auf eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten gestützt werden. Zu den ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Persön...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei der Erfassung und Beurteilung möglicher Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen und Unterstützung bei Erfassung und Kennzeichnung der vorhandenen Gefahrstoffe, Hinweise zu...mehr