Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.5.1 Pausen

Ruhepausen sind im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will.[1] Der Jugendliche darf auch den Betrieb verlassen. Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen in dieser Zeit auch nicht zu einer Arbeits...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.5 Verstoß gegen Pflichten des Arbeitgebers aus dem SGB IX

Nach § 164 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Pflichten begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zwar bei Einstellungen, nicht aber bei Versetzungen.[1] Zwar verstößt die E...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.2 Aufhebungsverfahren gemäß § 101 BetrVG

Das Gericht wird nur auf Antrag des Betriebsrats tätig. Ein erfolgreicher Antrag setzt voraus, dass der Betriebsrat auf einer Sitzung die Einleitung des Aufhebungsverfahrens ordnungsgemäß beschlossen hat. Beteiligte des Aufhebungsverfahrens sind der Betriebsrat und der Arbeitgeber. Der eingestellte bzw. versetzte Arbeitnehmer haben keine Beteiligungsbefugnis, da ihre betrieb...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2 Sicherung der Mitbestimmung

Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die – an sich schon unwirksame – Maßnahme aufzuheben. Geschieht dies ent...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.6 Unterlassungsanspruch

Dem Betriebsrat steht aber kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder § 100 Abs. 2 BetrVG verstoßende personelle Einzelmaßnahme zu verhindern. § 100 Abs. 1 BetrVG gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, eine Maßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG aus dringenden sachlichen Gr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.5 Reaktion des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat auf die Mitteilung des Arbeitgebers unverzüglich zu reagieren (§ 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Hierfür hat er folgende Möglichkeiten: Er kann keine Stellungnahme abgeben, womit die vorläufige Maßnahme nach Ablauf von 3 Tagen nach Zugang der Mitteilung als gebilligt gilt. Er kann dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen mitteilen, dass er die sachliche Dringlichke...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.1 Begriff

Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung, Umgruppierung die Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung.[1] Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht also in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmer...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.6 Verhalten des Arbeitgebers nach einem Widerspruch des Betriebsrats

Ist der Betriebsrat mit der vorläufigen Einstellung oder Versetzung nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nur aufrechterhalten oder durchführen, wenn er innerhalb von 3 Tagen nach Äußerung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur (endgültigen) Maßnahme und die Feststellung, dass die vorläufige Durchführung aus sach...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 1 Allgemeines

Dem Betriebsrat sind bei den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen, nämlich der Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern gem. § 99 BetrVG Beteiligungsrechte bis hin zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt worden. Der Arbeitgeber kann diese Maßnahmen nur mit der erteilten oder gerichtlich ersetzten Zustimmung des Betriebsrats (endgültig)...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.1 Gerichtliche Aufhebung einer Einstellung oder Versetzung

Der Betriebsrat kann gem. § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, eine Einstellung oder Versetzung aufzuheben, wenn der Arbeitgeber eine endgültige Einstellung oder Versetzung ohne seine Zustimmung durchführt, der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht vollständig nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet hat, der Arbeitgeber die Einstellung bzw. Versetzung vornimmt, weil der Arbeit...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.4 Unterrichtung des Betriebsrats

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten und die sachliche Dringlichkeit der Maßnahme darzulegen (§ 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Diese Unterrichtungspflicht ist nicht mit der Mitteilungspflicht gem. § 99 Abs. 1 BetrVG identisch, da es sich z. B. bei der vorläufigen und der (endgültigen) Einstellung um 2 verschied...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.3 Aufklärung des betroffenen Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG über die Sach- und Rechtslage aufklären. Er muss den Arbeitnehmer bzw. bei einer Einstellung den Bewerber also mündlich oder schriftlich über die Vorläufigkeit der Einstellung bzw. Versetzung unterrichten und darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung wieder rückgängig gemacht werd...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.7 Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts bei "Doppelantrag"

Das Arbeitsgericht hat sowohl über den Feststellungsantrag als auch über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu entscheiden.[1] Gesetzlich ist nicht geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge das Arbeitsgericht über die Anträge zu entscheiden hat, bzw. ob die Gerichte durch Vorabbeschluss...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4.1 Beförderung oder Versetzung

Stellt der Arbeitgeber fest, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen – höheren oder niederen – Vergütungsgruppe, so muss er ihn umgruppieren.[1] Dazu hat der Betriebsrat gem. § 99 BetrVG seine Zustimmun...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.1 Zeitpunkt

Die vorläufige Durchführung von Einstellungen und Versetzungen ist in zeitlicher Hinsicht nur möglich, wenn die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG noch nicht abgelaufen ist oder der Betriebsrat die Zustimmung bereits ausdrücklich verweigert hat oder der Betriebsrat überhaupt noch nicht unterrichtet worden ist. Die Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme unterlie...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / Zusammenfassung

Überblick Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung, Umgruppierung die Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung und besteht damit in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Die Umgruppierung besteht in der Feststellung des Arbeitgebers, dass...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.4 Verhängung eines Zwangsgeldes

Kommt der Arbeitgeber der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nach § 101 Satz 1 BetrVG mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft nicht nach, so wird auf Antrag des Betriebsrats das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Aufhebung durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 250 EUR für jeden Tag der Zuwiderhandlung anhalten (§ 100 BetrVG). Die Höhe des festzusetzenden Zwang...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.4 Eingruppierung im Gemeinschaftsbetrieb

Im Gemeinschaftsbetrieb besteht das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach § 99 BetrVG grundsätzlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers, da für die an ihm beteiligten Arbeitgeber, jeweils im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern, verschiedene Vergütungsordnungen zur Anwendung gelangen können. Ebenso ist es möglich, dass für einen der am Geme...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 2 Inhalt der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Maßnahme folgende Reaktionsmöglichkeiten: Der Betriebsrat kann ausdrücklich seine Zustimmung erteilen. Der Betriebsrat braucht sich überhaupt nicht äußern. In diesem Fall gilt seine Zustimmung nach Ablauf einer Woche seit Unterrichtung durch den Arbeitgeber als erteilt (§ 99 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.5 Eingruppierung von AT-Angestellten

Eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht in eine der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil die vorgesehene Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist[1]; auch insoweit...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4 Umgruppierung des Arbeitnehmers

Umgruppierung i. S. v. §§ 95 Abs. 1, 99 Abs. 1 BetrVG ist die Neueinreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Sie besteht in der Feststellung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätig...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.10 Beteiligung des Betriebsrats

Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet.[1] Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Das Beteiligungsr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.2 Voraussetzungen

Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ein dringendes Erfordernis ist noch nicht bei einem allgemeinen Interesse an baldiger Arbeitsaufnahme gegeben. Vielmehr müssen sachliche Gründe vorliegen, die das betriebliche Interesse dringend erforderlich erschein...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.2 Eingruppierung und Einstellung

Üblicherweise fallen in der Praxis Einstellung und erstmalige Eingruppierung zusammen. Gleichwohl sind beide Vorgänge rechtlich zu unterscheiden. Der Arbeitgeber muss sowohl für die Einstellung als auch für die Eingruppierung die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einholen. Eine erstmalige Eingruppierung kann auch erforderlich werden, wenn der Betrieb ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1 Vorläufige personelle Maßnahmen

§ 100 BetrVG hat praktische Bedeutung nur für vorläufige Einstellungen und Versetzungen. Es sind kaum Fälle denkbar, die Ein- oder Umgruppierungen als unaufschiebbar erscheinen lassen. Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat über eine Ein- oder Umgruppierung nicht einig, kann der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer ohne Eingruppierung ein – frei zu vereinbarendes – bestim...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / Zusammenfassung

Überblick Personelle Einzelmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen vor der Rückäußerung des Betriebsrats und wenn dieser die Zustimmung verweigert hat, vorläufig durchgeführt werden. In Betracht kommen hier i. d. R. nur Einstellungen und Versetzungen. Ein dringendes Erfordernis ist noch nicht bei einem allgemeinen Interesse des Arbeitgebers an baldiger Arbeitsaufnah...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.11 Individualrechtliche Folgen des Eingruppierungsverfahrens

Ist der Arbeitnehmer mit der im Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder im gerichtlichen Beschlussverfahren gefundenen Eingruppierungsentscheidung nicht einverstanden, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass er in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert ist (h. M.). Ein Beschlussverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingrup...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.3 Ausführung der Aufhebung vorläufiger Maßnahmen

Die gerichtliche Entscheidung, mit der eine personelle Maßnahme aufgehoben wird, verpflichtet den Arbeitgeber erst zur Aufhebung nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses. Die 2-Wochenfrist des § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist analog anzuwenden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer die Einstellung oder Versetzung individualrechtl...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.8 Eingruppierung von Heimarbeitern

Der Betriebsrat hat auch bei der Eingruppierung von Heimarbeitern mitzubestimmen. Insbesondere die Zuordnung der verschiedenen Arbeitsgänge in der Heimarbeit ist als Eingruppierung i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG anzusehen. Das Entgeltschema ergibt sich aus den aufgrund der bindenden Festsetzung nach § 19 HAG vorgegebenen Entgeltgruppen und der Zuweisung der einzelnen Tätigkeiten...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 2.5 Einstweilige Verfügung im Aufhebungsverfahren

Zwar ist grundsätzlich auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 2 Satz 1 ArbGG zulässig. Die §§ 99 bis 101 BetrVG enthalten jedoch eine Sonderregelung. Die Aufhebung einer betriebsverfassungswidrigen personellen Maßnahme soll erst nach Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung durchgesetzt werden können. Die g...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.3 Betriebsübergang

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Betriebsin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4.3 Korrigierende Rückgruppierung

Hat ein Arbeitgeber irrtümlich einen Arbeitnehmer in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert, als es den tariflichen Vergütungsmerkmalen entspricht, so unterliegt die korrigierende Rückgruppierung als Umgruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1] Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für den die korrigierende Rückgruppierung auslösenden Irrtum, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein im Betrieb bestehender Betriebsrat kann je nach Sachlage bei der Ausübung des Weisungsrechts zum Teil ein Mitbestimmungsrecht haben.[1] [2]Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift allerdings grundsätzlich nur bei generellen Maßnahmen (kollektiven Tatbeständen) ein. Ein solcher kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn eine Angel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.3 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung der in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen ist nur ausnahmsweise bei Stilllegung des gesamten Betriebs gemäß § 15 Abs. 4 KSchG oder einer Betriebsabteilung gemäß § 15 Abs. 5 KSchG zulässig. In diesem Fall bedarf es nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, aber der ordnungsgemäßen Anhörung nach § 102 BetrVG. Eine ordentliche Kündig...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.5 Initiatoren einer Betriebsratswahl

Zusätzlich zu den Wahlbewerbern und Mandatsträgern genießen auch die Initiatoren einer Betriebsratswahl (nicht aber einer Personalratswahl) nach § 15 Abs. 3a KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wahlberechtigt ist und entweder zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung nach § 17 BetrVG bzw. nach § 17a BetrVG eingeladen hat, um auf die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.1 Geschützter Personenkreis

Der nach § 15 KSchG geschützte Personenkreis entspricht dem des § 103 BetrVG. Hierzu gehören: Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitglieder der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, Mitglieder eines Europäischen Betriebsrats sowie des besonderen Verhandlungsgremiums, soweit im Inland beschäftigt[1], Mitglieder eines SE-Betrie...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.2 Dauer des Kündigungsschutzes

Für die Funktionsträger des § 15 KSchG besteht der besondere Kündigungsschutz während ihrer Amtszeit. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er endet mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums. Wird das Wahlergebnis fehlerhafterweise nicht bekannt gegeben, endet die Amtszeit schon vorher, wenn der neu gewählte Betriebsrat zusammentritt.[1] Bei Wahlvorstandsmitgliedern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigung / Arbeitsrecht

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung auf den vereinbarten Arbeitsplatz. Dieser Anspruch endet mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung. Setzt der Arbeitnehmer sich gegen die ausgesprochene Kündigung mittels einer ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam. Dem Sonderkündigungsschutz nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beschäftigung, d. h. er kann vom Arbeitgeber die Annahme seiner Arbeitsleistung verlangen. Der Beschäftigungsanspruch endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Oftmals besteht jedoch – insbesondere wenn es nach dem Ausspruch einer Kündigung zum Kündigungsschutzprozess kommt – zwischen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Es erstreckt sich auch auf die Ordnung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb.Das Direktionsrecht gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Verbindung mit Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG

Rz. 52 Der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung kann hilfsweise mit einem Antrag auf Ausschluss des betroffenen Arbeitnehmers aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Organ nach § 23 Abs. 1 BetrVG verbunden werden.[1] Unzulässig ist jedoch die Antragsverbindung in umgekehrter Reihenfolge, also den Ausschließungsantrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG hilfsweise mit einem Antrag nach § 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entscheidung über die Aufhebung personeller Maßnahmen

Rz. 2 Der Betriebsrat kann beim Arbeitsgericht beantragen, eine Einstellung oder Versetzung aufzuheben, wenn der Arbeitgeber sie ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat[1], die Zustimmung nicht fingiert (§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG) oder nicht gerichtlich ersetzt ist (§ 99 Abs. 4 BetrVG), eine vorläufige Einstellung oder Versetzung aufrechterhält, obwohl er nach Bestre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 104 BetrVG regelt einen Sondertatbestand der Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung (Entlassung oder Versetzung) betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen. Andere konkrete personelle Maßnahmen, so etwa die Entziehung der Personalführungsfunktion, kann der Bet...mehr