Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.4 Bedeutung der Pauschalierungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung

Die Pauschalbesteuerung ist für die in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten sonstigen Bezüge, soweit sie nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind, § 40 Abs. 2 EStG genannten Einnahmen und § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung aufgeführten Zukunftssicherungsleistungen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden von Bedeutung. Die im Zusammenhang mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 5 Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

Es ist nicht zulässig, das vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt um die vom Arbeitnehmer getragene pauschale Steuer zu vermindern. Auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bzw. die Beitragsberechnung darf nicht aus einem geminderten Bruttoentgelt erfolgen. Das zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt bleibt in der Sozialversicherung maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Bulgarien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Bulgarien und übt in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Schweden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Schweden und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Belgien und übt in Deutschland...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 4 Bloße Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind außerdem nicht umsatzsteuerbar

Aufmerksamkeiten und Leistungen des Arbeitgebers gegenüber dem eigenen Personal, die überwiegend durch sein betriebliches Interesse veranlasst sind, zählen zu den nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen. Das Umsatzsteuerrecht lehnt sich bei der Beurteilung, ob "Aufmerksamkeiten" vorliegen, eng an das Lohnsteuerrecht an. D. h., die Zuwendungen müssen im gesellschaftlichen Verkehr üb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.1 Gerichtlich anerkannte als Betriebsausgaben abzugsfähige Aufmerksamkeiten

Bei der Beurteilung – Aufmerksamkeit oder nicht – können die folgenden Beispiele als Orientierung dienen: Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränken und Gebäck sind eindeutig Aufmerksamkeiten. Werden bei einer Besprechung für jeden Teilnehmer neben den Getränken nur ein oder 2 halbe belegte Brötchen gereicht, handelt es sich noch nicht um eine Bewirtung. Es kann von einer Aufmerksamke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2.1 Korrektur der Pauschalbesteuerung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt im Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht. Hier erfolgt die Änderung durch die Finanzverwaltung und damit nicht durch den Arbeitgeber. Nimmt der Arbeitgeber allerdings aufgrund der Beanstandung durch den Lohnsteueraußenprüfer mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Polen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Polen und übt in Deutschland ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsuntersuchung / 4 Normative Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen in Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen von Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte, wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.2 Finanzgerichte stellen Grundsätze für die Definition des "betrieblichen Zwecks" auf

In der Vergangenheit wurden bereits diverse Fragen zur Unterscheidung zwischen betrieblichen und privatem Zweck einer Bewirtung den Finanzgerichten vorgelegt. So hat z. B. das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2014 darüber entscheiden müssen, ob die Aufwendungen für eine Hochzeitsfeier betrieblich veranlasst sein können. Dies wurde durch das FG Köln mit seinem Urteil vernein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsuntersuchung / 2 Unterschiede zwischen Eignung und Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind seit 2008 durch die ArbMedVV vorgeschrieben und im Betrieb weit häufiger als Eignungsuntersuchungen. Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge ergänzen die technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und überprüfen, ob die ausgeübte Tätigkeit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten darstellt. Mit dem erweiterten arbeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 4 Überwiegendes Arbeitnehmerinteresse an der Nutzung des Homeoffice

Ein überwiegendes Interesse des Arbeitnehmers an der Nutzung des Heimbüros ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und die Nutzung des Heimbüros vom Arbeitgeber lediglich gestattet bzw. geduldet wird. Dabei ist zu beachten, dass einem Arbeitnehmer ein Vorteil nicht schon dann aus überwiegendem betrieblichem Eigeninteresse d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsuntersuchung / 7 Sonderfall Feuerwehren

Verschiedene Vorsorgen im Bereich des Feuerwehrdienstes, wie Atemschutz, Überdruck/Taucherarbeiten und Hitzearbeiten, können als Pflichtvorsorgen oder – im Rahmen des Drittschutzes – auch als Eignungsuntersuchungen angeordnet werden. Eignungsuntersuchungen leiten sich für Berufsfeuerwehren ab aus Regelungen der Bundesländer, die überwiegend auf die Feuerwehr-Dienstvorschrift ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.2 Vorsicht bei alkoholischen Getränken

Hinweis: Das Finanzgericht Münster beurteilt das Ausschenken von Wein bei einer Besprechung im Büro des Unternehmers nicht als bloße Aufmerksamkeit, sondern als Bewirtungsaufwand.[1] Nach Auffassung des Finanzgerichts liegt eine Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen und/oder Getränken eindeutig im Vordergrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsuntersuchung / 1.2 Unterschiede zwischen Tauglichkeit und Eignung

Tauglichkeit und Eignung werden im Arbeitsleben häufig synonym verwendet, wenngleich sie sich in Nuancen dennoch unterscheiden und mit "Eignung" der Sachverhalt umfassender beschrieben wird:[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.2 Personelle Verflechtung

Rz. 15 Die personelle Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4 Steuerrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 Die Betriebsaufspaltung ist ein von der BFH-Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut.[1] Dieses besagt, dass sich die Betriebsaufspaltung steuerrechtlich nicht als Vermögensverwaltung, sondern als gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Grundlagen der Betriebsgesellschaft (Pächterin) gehören (sachliche Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 3.2 Erbengemeinschaft

Rz. 10 Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 5.3 Übertragung von Privatvermögen und Betriebsvermögen (sog. Mischnachlass)

Rz. 50 Werden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen übertragen, so richtet sich die steuerliche Beurteilung nach den für die jeweiligen Vermögensarten geltenden Grundsätzen. Das Entgelt ist vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Praxis-Beispiel Unternehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.2 Materiell versus immateriell

Rz. 56 Die Unterscheidung, ob Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand bzw. als entsprechendes Wirtschaftsgut einzuordnen ist,[1] spielt insbesondere vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 EStG eine Rolle, der eine Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen untersagt. Von Bedeutung ist dies auch im Hinblick au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Existenzgründer (Leistungen... / 1.2 Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens

Von einer Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens ist nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit dann auszugehen, wenn das unternehmerische Handeln auf Gewinn ausgerichtet ist und eine Prognose erwarten lässt, dass durch die Tätigkeit in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit dauerhaft verringert oder überwunden werden kann. Als angemessenen Zeitrahmen für diese Prognose l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.3 Angabepflichten im Anhang

Rz. 69 Gem. § 58 Abs. 2a Satz 2 AktG bzw. § 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG ist ferner der Betrag der Rücklage, die durch Einstellung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung gebildet wurde, in der Bilanz gesondert auszuweisen; alternativ kann er im Anhang angegeben werden. Da diese Wertaufholungsrücklage keine eigenständige Rücklagenkategorie darstellt, sondern lediglich einen Te...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebsv... / 7 Angehörige feiern mit

Sachverhalt Der Arbeitgeber veranstaltet eine Weihnachtsfeier. An der Feier nehmen 16 Mitarbeiter und 12 Angehörige teil, außerdem der Geschäftsführer mit Ehefrau, d. h. insgesamt 30 Teilnehmer. Die Abrechnung der Weihnachtsfeier sieht wie folgt aus:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 10. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Homeoffice

In der Praxis verlagern Arbeitnehmer immer häufiger ihren Arbeitsort in das heimische Arbeitszimmer, welches durchaus auch im Ausland belegen sein kann. Insb., wenn dies regelmäßig oder dauerhaft geschieht, besteht die Gefahr, dass im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird – mit den daran anknüpfenden Besteuerungsfolgen. Relevant ist dies etwa für die Annahme einer besch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erste Tätigkeitsstätte: Was... / Entscheidung

Das FG gab der Klage statt, da die Kläger nicht dauerhaft der Ausbildungsstätte zugeordnet waren. Die erste Tätigkeitsstätte bestimmt sich vorrangig durch dienstrechtliche Zuordnung, was hier nicht vorlag. Die Versetzungen der Kläger waren befristet. Die Ausbildungsstätte ist laut dem FG auch nicht anhand quantitativer Erwägungen als erste Tätigkeitsstätte anzusehen. Zwar sin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.3 Wärmeverluste nach/an Bauteilen

Eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der thermischen Qualität von Bauteilen ist der U-Wert. Er beschreibt den Wärmestrom durch ein 1 m2 großes Bauteil hindurch bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin (= 1 °C). Der U-Wert wird auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und hat die Einheit W/(m2K). U-Wert Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmwirk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Gemäß § 10 AO ist Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Dieser ist wiederum dort, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, abhängig von Struktur und Eigenart des Unternehmens, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 5 Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauwerken

In Zeiten des vermeintlichen Überflusses an Energie und Rohstoffen wurden die Auswirkungen von Baustoffen und Bauteilen auf Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit kaum beachtet. Sich verknappende Ressourcen sowohl bei der Energie als auch bei Rohstoffen, dazu eine deutlich fortschreitende Erderwärmung, erfordern ein Umdenken. Etwa bei den öffentlich-rechtlichen Anforderung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beurteilung der Einflussnahme

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der möglichen Ausschlussgründe im Netzwerk ist danach zu differenzieren, ob die Vermutung der Besorgnis der Befangenheit widerlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 17) oder unwiderlegbar (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 18ff.) angenommen wird (vgl. BilR-Komm. (2024), § 319b HGB, Rn. 2). Maßstab für diese Frage sind regelmäßig Art und Inte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Methodenbeibehaltung unabhängig von der Methodenbegründung

Rn. 137 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 6 verlangt, dass die tatsächlich auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden unverändert zur Anwendung kommen (vgl. Forster, in: FS v. Wysocki (1985), S. 29 (36)). Unerheblich ist, wie die Methoden begründet sind, ob dies durch spezielle gesetzliche Vorschriften, nicht-kodifizierte GoB, generelle Entscheidungen d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Periodenabschreibungen einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Periodenabschreibung des g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. ...mehr