Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Arbeitszeitkonten

Rn. 1256 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Arbeitszeitkonten haben wegen der damit ermöglichten Flexibilisierung der Arbeitszeit eine breite Verwendung gefunden. Aus Sicht des ArbN besteht der Vorteil in der nachgelagerten Besteuerung (es wird durch die Gutschrift auf dem Konto kein Zufluss unterstellt; gilt auch für die Sozialversicherung). Die Guthaben können wahlweise in einer sp...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Vergangenheitsanalyse

Rz. 170 Die Qualität der Unternehmensplanung für die Zukunft kann nur anhand von Vergangenheitswerten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Die Vergangenheitsanalyse stellt daher eine praktische Notwendigkeit dar.[313] Bei kleineren Unternehmen ist aber oftmals festzustellen, dass der Standard des internen Rechnungswesens nicht dem allgemein zu erwartenden Niveau ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VII. Besonderheiten bei der Finanzierung und beim Haftungsrisiko

Rz. 176 Im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen weisen kleinere und mittlere Unternehmen oft eine höhere Verschuldung auf.[329] Vielfach sind die Verbindlichkeiten durch den Unternehmer oder seine Familie mit privatem Vermögen besichert; auch persönliche Haftungszusagen/Bürgschaften und mitunter sogar Nachschusspflichten sind verbreitet.[330] Auch hierbei handel...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / f) Berücksichtigung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Rz. 179 Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchs- oder einem Wohnungsrecht belastet, wirkt sich dies mindernd auf ihren Verkehrswert aus.[553] Die Grundlage für die Bewertung bildet zunächst der Wert des unbelasteten Grundstücks. Von diesem wird (jedenfalls) der abgezinste Wert des aus dem Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrecht für den Berechtigten resultierenden wirtschaftlichen Vo...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm stellt – abgesehen von den in IV enthaltenen Vorgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – keine verbindlichen Bewertungsmaßstäbe auf. Die Auswahl der Bewertungsmethoden steht deshalb im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, dessen Bewertung nur darauf überprüft wird, ob sie auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht oder gegen Denkgesetze verstößt (B...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung und Prognose (Phasenmethode)

Rz. 89 Der Unternehmenswert hängt entscheidend von der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens ab.[161] Deren Einschätzung erfordert (vom Stichtag aus betrachtet) eine entsprechende Zukunftsprognose.[162] Um diese zu treffen, kommen im Wesentlichen zwei methodische Ansätze in Betracht: Rz. 90 Die älteren Lehrmeinungen in der Betriebswirtschaftslehre gingen überwiegend davon...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Bewertungsansatz

Rz. 48 Nach überwiegender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre sowie nach den berufsständischen Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer ist das Ertragswertverfahren (neben der im angloamerikanischen Raum stärker verbreiteten DCF-Methode, siehe Rdn 133 ff.) derzeit die im Regelfall maßgebliche Bewertungsmethode.[83] Rz. 49 Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee der Diskon...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erstelle eine eigene Gegenposition

Rz. 551 [Autor/Stand] Auf den Sachverhalt kommt es an, an ihm orientiert sich das Recht. Rz. 552 [Autor/Stand] Es wäre daher ein Fehler, unkritisch den von der Steufa ermittelten Sachverhalt zu übernehmen. Dieser enthält bereits – für den Mandanten negative – Bewertungen. Diese Bewertung fällt auch nicht bewusst mit negativer Tendenz aus, die Bewertungen sind häufig fehlendem...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 69 Wesentliche Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist das Vorhandensein einer (entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Branche) mehr oder weniger umfangreichen Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-ho...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips

Rz. 62 Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung erstellte Handelsbilanzen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) aufzustellen. Dies dient in erster Linie dem Gläubigerschutz.[117] Die vorsichtige Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden soll gewährleisten, dass möglichst alle Risiken und Verluste, die bis zum Abs...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VI. Ertragswert- oder DCF-Verfahren

Rz. 111 Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) fußen konzeptionell beide gleichermaßen auf dem sog. Kapitalwertkalkül, haben also im Grunde dieselbe Basis.[201] In beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. Typisierungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Unterscheidung zwischen betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Rz. 64 Der aus den finanziellen Überschüssen des operativen Geschäfts abgeleitete Ertragswert umfasst nur den Teil des Unternehmensvermögens, der auch tatsächlich diesen Aktivitäten dient. Das ist das sogenannte betriebsnotwendige Vermögen. Das darüber hinaus noch vorhandene, dem Unternehmen rechtlich zuzuordnende Vermögen bezeichnet man als nicht betriebsnotwendiges Vermöge...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 71 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Um diese zu ermitteln, müssen selbstverständlich auch die vom Unternehmen (als solchem) bzw. von dessen Eigentümer zu tragenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[129] Rz. 72 Bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens ist daher s...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / V. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 173 Die übertragbare Ertragskraft umfasst die wesentlichen bestimmenden Faktoren, die den Erfolg des Unternehmens "machen". Hierzu zählen insbesondere Know-how, Kunden- und Lieferantenbeziehungen,[320] die Positionierung des Unternehmens im Markt sowie die Qualität des Managements. Bei kleineren und mittleren Unternehmen kommt es insoweit vielfach entscheidend auf die Pe...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / cc) Managementfaktoren

Rz. 76 Einen wesentlichen Einflussfaktor für den zukünftigen Unternehmenserfolg ist die Qualität des Managements.[144] Für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird grundsätzlich typisierend unterstellt, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[145] bzw. durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Rz. 77 Beim objektivierten Unternehmenswert kom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Genussscheine

Rz. 519 [Autor/Stand] Für die Begriffe "Genussrechte" und die eventuell zu deren Verbriefung ausgegebenen "Genussscheine" gibt es keine Legaldefinition. Gleichwohl werden die Begriffe vom Gesetzgeber an verschiedenen Stellen verwendet, so z.B. in den §§ 221 Abs. 3 AktG. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie 17 Abs. 1 Satz 3 und 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Rz. 520 [Autor/Stand] Genussrechte si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Bewertungszeitpunkt bei nicht verbrauchbaren Sachen

Rz. 102 Andere Gegenstände kommen mit ihrem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit des Erbfalls haben. Hatten sie jedoch bei der Schenkung (also bei Schenkungsvollzug) einen geringeren Wert, so ist nach dem insoweit geltenden Niederstwertprinzip nur dieser anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB). Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des rechtlichen Leistungserfolgs an (vgl. auch Rdn 108)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / g) Geltendmachung durch Stundung

aa) Stundung des Pflichtteilsanspruchs Rz. 44 Die überwiegende Meinung[53] geht davon aus, in der Stundung eines Pflichtteilsanspruchs liege stets eine Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs. Erbschaftsteuerlich entsteht damit grundsätzlich sogleich die Steuerpflicht in voller Höhe. Der Stundung gehe denklogisch die Einigung zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm hat den Zweck, die beiderseitigen Ansprüche gem §§ 456 ff angesichts der Bestimmung des Wiederkaufpreises durch Schätzung zu begrenzen. Sie gilt deshalb auch für alle anderen im Wege der aktuellen Bewertung ermittelten Wiederkaufpreise, zB bei Anknüpfung an Verkehrswert (Erman/Grunewald Rz 1; HP/Faust Rz 2).mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 44 Die Eintrittsklausel als solche hat nicht zwingend eine Vermögensverschiebung zu Lasten des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten zur Folge. Mithin kommt es für die Frage des Bestehens von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen entscheidend darauf an, ob und inwieweit der eintretende Gesellschafter eine Einlage in die Gesellschaft zu leisten hat bzw. we...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Gemischte Schenkungen, subjektive Äquivalenz

Rz. 109 Bei gemischten Schenkungen und solchen unter Auflagen ist nur der reine Schenkungsteil für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anzusetzen.[346] Dabei steht es zunächst den Vertragsteilen aufgrund der Vertragsfreiheit und des daraus resultierenden Prinzips der subjektiven Äquivalenz frei, Leistung und Gegenleistung zu bewerten (siehe Rdn 30 ff.).[347] Für eine Schätzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine oder unwesentliche Beeinträchtigung.

Rn 11 Einwirkungen, welche die Benutzung des von ihm betroffenen benachbarten (nicht notwendig unmittelbar angrenzenden) Grundstücks nicht beeinträchtigen, müssen hingenommen werden. Entgegen der aus § 903 folgenden negativen Befugnis des Grundstückseigentümers, andere von jeder Einwirkung auszuschließen, wird hier eine die Eigentümerbefugnisse einschränkende Duldungspflicht...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Ermittlung der Ertragsüberschüsse aus dem betriebsnotwendigen Vermögen

1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung Rz. 114 Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 83 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:[204]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss i...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 44 Während eine Auskunft auf die Mitteilung bestimmter Tatsachen gerichtet ist, geht es bei einem Rat auch um die Darstellung und Bewertung der Tatschen und bei der Empfehlung darüber hinaus um einen Vorschlag, gerichtet auf ein bestimmtes Verhalten.mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Substanzwertverfahren

Rz. 35 Als Substanzwert wird die Summe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reproduktionswerte aller zum Unternehmen gehörigen Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten bezeichnet.[50] Der Substanzwert orientiert sich grundsätzlich am Beschaffungsmarkt,[51] nicht an den potentiell erzielbaren Veräußerungserlösen. Voraussetzung für die Bewer...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besteuerungszeitpunkt, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG

Rz. 72 Der Zeitpunkt der Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs ist mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung identisch.[110] Insoweit kann auf die oben gemachten Ausführungen (siehe Rdn 28 ff.) verwiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbindlichkeiten (Abs 3).

Rn 6 Für den Zeitpunkt der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für die des Anfangs- oder Endvermögens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die psychisch vermittelte Kausalität.

Rn 56 Statt durch die Naturgesetze kann der Kausalzusammenhang auch durch Entschlüsse des Geschädigten selbst oder Dritter vermittelt werden. Dann sind diese Entschlüsse auf ihre Adäquanz (s.o. Rn 52) und auch darauf zu prüfen, ob der durch sie vermittelte Schaden noch im Schutzbereich der Anspruchsnorm liegt (s.u. Rn 67). Darüber hinaus hat die Rspr bei solchen Entschlüssen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsächliche Gewalt.

Rn 7 Das Gesetz verlangt zum Besitzerwerb die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache. Es geht dabei also um einen Realakt, für den keinerlei rechtsgeschäftliche Voraussetzungen bestehen; auch eine Stellvertretung ist nicht möglich (vgl aber zum Besitzdiener § 855). Im Einzelnen bedarf es zu der Bewertung, ob Besitz erlangt ist, einer Beurteilung nach der Verkehrsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Weighted Average Cost of Capital-Ansatz

1. Grundsätzliches Rz. 139 Nach dem WACC-Ansatz ergibt sich der Gesamtkapitalwert des Unternehmens durch Diskontierung der entziehbaren Cash Flows.[251] Die Cash Flows während des Detailprognosezeitraums[252] (vergleichbar mit der dem Stichtag am nächsten liegenden Phase bei der Ertragswertmethode) werden dabei detailliert prognostiziert.[253] Für die darauf folgenden Periode...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 148 Die Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erfolgt in derselben Weise wie bei Anwendung der Ertragswertmethode (vgl. Rdn 123), also zusätzlich zum Wert des betriebsnotwendigen Vermögens.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Teilung.

Rn 3 Verteilung ist der nach Bewertung der Nachlassgegenstände erfolgende Vollzug der Auseinandersetzung unter Berücksichtigung der Erbquoten nach §§ 752–754, der Teilungsanordnungen des Erblassers bzw der Vereinbarungen der Erbengemeinschaft zur Nachlassteilung, wobei sich die Teilungsquoten durch eine Ausgleichung nach §§ 2050 ff ggü den Erbquoten verschieben können (BGH N...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1

Während der erste Teil dieses Beitrags (Witzheller, ZErb 2024, 247) die mit der gemeinnützigen GmbH einhergehenden steuerlichen Fragestellungen behandelte, beschäftigt sich der zweite Teil des Beitrags vor allem mit der Frage, wie sich in den Nachlass gefallene Geschäftsanteile an einer gemeinnützigen GmbH auf den ordentlichen Pflichtteil auswirken, wobei insbesondere deren ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Steuerpflicht der Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

1. Ausgangspunkt Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 E...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 269 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde.[750] Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[751] Das gilt beispielsweise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 1486 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Grundsatz: Beim Übernehmenden ist § 5 Abs 7 S 1 EStG gemäß S 4 auch bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen anzuwenden (entgegen BFH v 12.12.2012, I R 68/11, BStBl II 2017, 1232, wonach § 6a EStG nur für den im Zeitpunkt der Übernahme noch nicht erdienten Teil der Geltung erlangen kann, der erdiente Teil dagegen zu AK zu bewerten ist)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Einzelheiten

a) Gemischte Schenkungen, subjektive Äquivalenz Rz. 109 Bei gemischten Schenkungen und solchen unter Auflagen ist nur der reine Schenkungsteil für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anzusetzen.[346] Dabei steht es zunächst den Vertragsteilen aufgrund der Vertragsfreiheit und des daraus resultierenden Prinzips der subjektiven Äquivalenz frei, Leistung und Gegenleistung zu bewe...mehr