Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelmäßige Bewertung

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Bewertung der unbebauten Grundstücke erfolgt regelmäßig anhand der Fläche des Grundstücks und des maßgebenden Bodenrichtwerts. Der sich so ergebende Wert des unbebauten Grundstücks umfasst den Wert des Grund und Bodens, mit dem – anders als beim Sachwertverfahren (vgl. § 189 BewG Rz. 39) – auch stets die Außenanlagen abgegolten sind. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Freilegungskosten

Rz. 102 [Autor/Stand] Innerhalb der steuerlichen Bewertung dürfen Freilegungskosten nicht berücksichtigt werden. Dagegen können nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 40 Abs. 5 Nr. 3 ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 Freilegungskosten vom Bodenwert abgezogen werden, wenn mit dem alsbaldigen Abriss der baulichen Anlagen zu rechnen ist. Davon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn die ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Prüfung des Gutachtens durch das Finanzamt

Rz. 55 [Autor/Stand] Die vom Finanzamt durchzuführende Prüfung des Gutachtens auf Schlüssigkeit und Richtigkeit wird innerhalb der Finanzverwaltung häufig durch Bausachverständige erfolgen, die mit den Grundsätzen zur Ermittlung des gemeinen Werts nach den Regelungen der Grundstückssachverständigen vertraut sind. In der Würdigung des vom Steuerpflichtigen beigebrachten Sachv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Geänderte Feststellungen in anderen Bescheiden (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 39a [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 ErbStG steht der Erlass unter der auflösenden Bedingung, dass die den Erwerb oder Teile des Erwerbs oder das in Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 bezeichnete Vermögen oder Teile dieses Vermögens betreffenden Feststellungsbescheide i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG oder des § 13b Abs. 10 Satz 1 ErbStG geändert werden oder erstmals erge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen und Geldschulden

Rz. 278 [Autor/Stand] Geldschulden und Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 232 Abs. 4 Nr. 4 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Rz. 279 [Autor/Stand] Zahlungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Übergeber geleistet werden, sind keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten

Rz. 136.12 [Autor/Stand] Bei Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten ist der Bodenwert nach § 179 BewG auf der Grundlage des vorliegenden Bodenrichtwerts festzustellen. Rz. 137 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 85 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[2] Das Merkmal des "Dienens" soll die besonders enge Beziehung des betreffenden Wirtschaftsguts zum Betrieb zum Ausdruck bringen. Für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Geschossflächenzahl

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Ableitung des Bodenrichtwerts kann in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängen. So kann der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert in Abhängigkeit von einer Geschossflächenzahl definieren. In diesem Fall ist bei Grundstücken, deren planungsrechtlich zulässige Geschossflächenzahl von der des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, der Bodenwert nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftsgebäude

Rz. 102 [Autor/Stand] § 232 Abs. 3 und 4 BewG unterscheiden bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Wirtschaftsgebäude sind alle Gebäude und Gebäudeteile, die unmittelbar land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu gehören insb. Ställe, Scheunen, Schuppen, Wagenremisen, Hopfendarren, Kess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 259 [Autor/Stand] Ein etwaiger Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln gehört nach § 232 Abs. 3 Nr. 4 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; zu berücksichtigen ist lediglich ein normaler Bestand. Als normal gilt dabei ein Bestand, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Ein normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 198 BewG enthält die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerzahler. Die Nachweismöglichkeit stellt zugunsten der Steuerzahler sicher, dass die grundsätzliche Bindung an die pauschalierende Bewertung des Bewertungsgesetzes durchbrochen werden kann. Somit können etwaige Unschärfen in der Bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Einhaltung von Bedingungen für den Steuererlass (Abs. 4)

I. Hintergrund der Regelung und Überblick Rz. 30 [Autor/Stand] § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG stellte drei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein mussten, damit die Steuer auf das begünstigte Vermögen erlassen werden konnte (s. Rz. 4). Im Regelfall wird der Erlass einer Steuer ohne einen Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Dies ist auch sachgerecht, da es auf die Prüfung der Vorauss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachweis durch Gutachten (Abs. 1)

I. Nachweislast Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Hohe Kaufpreise im Vergleichswertverfahren

1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abgrenzung vom Grundvermögen

I. Allgemeines Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerklei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kaufpreis als Nachweis (Abs. 3)

I. Übersicht Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des J...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Kriterien für einen niedrigeren gemeinen Wert

I. Anhaltspunkte für eine Überbewertung Rz. 91 [Autor/Stand] Die Gründe, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgreich und deshalb sinnvoll sein kann, sind vielfältig. Im Allgemeinen kann insb. bei Abweichungen vom "Durchschnittsgrundstück" davon ausgegangen werden, dass der Grundbesitzwert nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes vom tatsächlichen gemei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bekanntgabe von Bedarfswertbescheiden

I. Bekanntgabe bei Anteilsbewertungen (Abs. 2) Rz. 40 [Autor/Stand] § 154 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Fälle der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Gesellschaft hat jedoch kein eigenes Interesse an den nach ihrer Erklärung zu treffenden Feststellungen. Der Wortlaut der Norm, wonach der Festste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

1. Wirtschaftsgebäude Rz. 102 [Autor/Stand] § 232 Abs. 3 und 4 BewG unterscheiden bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Wirtschaftsgebäude sind alle Gebäude und Gebäudeteile, die unmittelbar land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu gehören insb. Ställe, Scheunen, Schuppen, Wagenremise...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

I. Übersicht Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Die einzelnen Tatbestände

I. Einordnung der Vorschrift Rz. 16 [Autor/Stand] § 2a ErbStG wurde bewusst in den mit Steuerpflicht überschriebenen ersten Abschnitt des ErbStG eingefügt. Die dortigen grundlegenden Regelungen zur Steuerbarkeit werden damit um vier weitere Fiktionen erweitert. Sie sind ebenso auch bei Anwendung der in den nachfolgenden Abschnitten enthaltenden Vorschriften zur Wertermittlung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Bebaute Grundstücke

1. Vergleichswertverfahren Rz. 109 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichswertverfahren sind nach § 183 Abs. 3 BewG keine Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei in der gesetzlichen Regelung ausdrücklich insb. Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art erwähnt werden, die den Wert beeinflussen. Aus der Gesetzesbegründung ist erken...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bodenwert von Grundstücken der Energiegewinnung

I. Grundsätzliches Rz. 136 [Autor/Stand] In der Praxis haben sich bei der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer wieder Probleme und Fragen zur Ermittlung des Bodenwerts ergeben. Die Länder haben hierauf mit gleich lautenden Erlassen vom 6.3.2024[2] zur Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Künftige Verwertungsmöglichkeiten (Abs. 2)

I. Überblick und Fristen Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsgrundsatz (Satz 1)

I. Unbebaute Grundstücke Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke erfolgt durch § 178 BewG sowie die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken durch den § 180 BewG. Der gesetzlichen Definition folgend sind in der Praxis die Grundstücke entsprechend in die unbebauten oder bebauten Grundstücke einzuordnen und zu bewerten. Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Steuerbefreiungen

aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung des einzelunternehmerischen Betriebsvermögens (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Erfüllung der Erklärungspflichten

I. Form der Feststellungserklärungen Rz. 80 [Autor/Stand] Die rechtswirksame Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung macht den Adressaten ausdrücklich zum Verfahrensbeteiligten (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG). Seine verfahrensrechtlichen Pflichten konzentrieren sich in erster Linie auf die von ihm verlangte Abgabe der Feststellungserklärung/en (§ 153 Abs. 5 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Betriebsvermögens von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. § 2a Satz 3 ErbStG

1. Anwendung der Norm Rz. 84 [Autor/Stand] Anders als Satz 2, der grundsätzlich bei allen steuerbaren Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften anzuwenden ist, fokussiert Satz 3 lediglich Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften (s. Rz. 19). Die Anwendung ist daher ausgeschlossen bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, die sämtlich vom Erblasser her...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Systematik der Verschonungsbedarfsprüfung (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 4 [Autor/Stand] Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Mio. EUR überschreitet (Großerwerb) und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Steuerpflicht der Gesellschafter

a) Erwerber sind alle Gesellschafter Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Typisierung der steuerlichen Bewertung Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertungsregelungen des Bewertungsgesetzes orientieren sich an den allgemein geltenden Wertermittlungsgrundsätzen. Dennoch war es – wie bereits in der Vergangenheit – aus verwaltungsökonomischen Gründen unerlässlich, Typisierungen und Vereinfachungen zu realisieren. Einerseits hätte die Finanzverwaltung eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Betriebsmittel

1. Übersicht Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Qualifikation der Nachweisenden (Abs. 2)

I. Entwicklung der Rechtsprechung Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Würdigung eines Sachverständigengutachtens

I. Prüfung des Gutachtens durch das Finanzamt Rz. 55 [Autor/Stand] Die vom Finanzamt durchzuführende Prüfung des Gutachtens auf Schlüssigkeit und Richtigkeit wird innerhalb der Finanzverwaltung häufig durch Bausachverständige erfolgen, die mit den Grundsätzen zur Ermittlung des gemeinen Werts nach den Regelungen der Grundstückssachverständigen vertraut sind. In der Würdigung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beteiligten des Feststellungsverfahrens (Abs. 1 Satz 1)

I. Rechtsstellung der Beteiligten Rz. 6 [Autor/Stand] Beteiligte eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens betrifft vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97 AO), die primär durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllt wird (§§ 149, 150 AO). Im Gegenseitigkeitsverhältnis hierzu steht die Pflicht der Behörden, den Beteiligten rechtliches...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

I. Allgemeines Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung zum Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine n...mehr