Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7 Feststellung bei Arbeitsgemeinschaften, Abs. 4

Rz. 202 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte entfällt nach § 180 Abs. 4 AO in bestimmten Fällen bei Arbeitsgemeinschaften. Über die grundsätzliche Zulässigkeit der gesonderten Feststellung s. Rz. 29. Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich Personengesellschaften, deren Einkünfte gesondert festgestellt werden müssten.[1] Erstellt eine Arbeitsgemeinschaft nur ein einzige...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 4. Lösung des Falles

Unterscheidung zwischen Tatsachen und Rechtsfragen: Eine Mitwirkungspflicht des U aus § 153 Abs. 4 AO n.F. setzt nach dessen Wortlaut zunächst voraus, dass es sich bei der Bewertung der Immobilie als AfA-Bemessungsgrundlage um einen Sachverhalt, also eine Tatsache, handelt. Die zutreffende Kaufpreisaufteilung zwischen dem Kaufpreisanteil für ein Grundstück und dem Kaufpreisa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit‐)Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG

Leitsatz Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit‐)Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Bewertungsgesetzes anzusehen. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 5, § 13 Abs...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

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Absetzungen für Abnutzung (... / 2 Einheitliche Gebäudeabschreibung

Einheitliches Wirtschaftsgut Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich abzuschreiben. Unselbstständige Gebäudeteile Abschreibungen von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.2 Tatbestand und Rechtsfolgen der Feststellung

Rz. 33 Abs. 5 gilt für alle Fälle der gesonderten Feststellung, nicht nur für die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuerwerte. Nach dieser Vorschrift kann trotz Ablaufs der Feststellungsfrist noch eine gesonderte Feststellung erfolgen, wenn für mindestens eine der auf der gesonderten Feststellung beruhenden Steuern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.6 Gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 52 Nach §§ 218ff. BewG [1] werden Grundsteuerwerte für inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) gesondert festgestellt. Die Regelung knüpft an § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO an, wonach die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert festgestellt werden. In dem Feststellungsbescheid wird auch die Vermögensart (land- und forstwirtschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.6 Bindungswirkung bei Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheiden

Rz. 38 Einheitswertbescheide und Grundsteuerwertbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AO entfalten nach § 182 Abs. 1 AO innerhalb ihres Regelungsbereichs Bindungswirkung für alle einheitswertabhängigen Steuern bzw. für die Grundsteuer. Grundsteuerwerte werden nach §§ 218ff. BewG auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt und sind ab 1.1.2025 auf die Grundsteuer anzuwenden. Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Berichtigende Einheitswert- bzw. Grundsteuerwertfortschreibung

Rz. 56 Eine Einschränkung der dinglichen Wirkung kann nach § 22 Abs. 3 BewG für Einheitswertbescheide bzw. nach § 222 Abs. 3 BewG für Grundsteuerwertbescheide eintreten. War die für den Rechtsnachfolger bindende Einheitswertfeststellung fehlerhaft, kann eine berichtigende Fortschreibung erfolgen.[1] Ein hierauf gerichteter Antrag sowie sonstige Anträge auf Fortschreibungen du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Grundlagen

Rz. 51 Abs. 2 S. 1, 2 regelt die "dingliche Wirkung" der Einheitswertbescheide bzw. der Grundsteuerwertbescheide, die auch gegen den Rechtsnachfolger in den Steuergegenstand oder einen Anteil an diesem wirken. Liegt Gesamtrechtsnachfolge vor, ergibt sich die Bindungswirkung gegen den Gesamtrechtsnachfolger schon aus dem Prinzip des § 45 AO. § 182 Abs. 2 AO spricht diese Folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 216 Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Der Begriff ist weit zu fassen. Einzubeziehen ist die Gesamtheit der für die Betriebsübertragung erlangten Gegenleistungen. All das, was vom Erwerber im Rahmen des Leistungsaustauschs erbracht wird, ist für den Veräußerer Teil der Gegenleistung (Rz. 55). Werden Beträge neben dem Betriebsveräußerungsvorgang geso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Anlaufhemmung, wenn die steuerliche Anwendung der Einheitswerte oder der Grundsteuerwerte hinausgeschoben ist

Rz. 31 Eine weitere Anlaufhemmung für die Feststellungsfrist von Einheitswerten bzw. von Grundsteuerwerten enthält Abs. 4. Danach beginnt die Feststellungsfrist auf keinen Fall vor Ablauf des Kalenderjahrs, auf dessen Beginn die Einheitswerte bzw. die Grundsteuerwerte erstmals steuerlich anzuwenden sind. Wirkungen entfaltet diese Vorschrift dann, wenn die Einheitswerte bzw. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1 Beginn der Feststellungsfrist

Rz. 27 Abs. 3 enthält besondere Regelungen für die Feststellung von Einheitswerten bzw. von Grundsteuerwerten. Die Regelung für Einheitswerte wird zum 1.1.2025 aufgehoben, die Regelung für Grundsteuerwerte gilt ab 1.1.2022. Einheitswerte und Grundsteuerwerte werden regelmäßig für mehrere Kalenderjahre festgestellt. Es sind daher besondere Bestimmungen über den Beginn der Fes...mehr

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Sonderabschreibungen / 4.3 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen "neue" Wohnungen hergestellt werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Die neu geschaffene Wohnung muss die bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung i. S.d § 181 Abs. 9 BewG erfüll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Betriebsausgaben / 5 Bewertung

Betriebsausgaben sind i. H. der tatsächlichen Wertabgabe zu bewerten. Werden Betriebsausgaben nicht in Geld, sondern in Sachleistungen getätigt (z. B. Tausch), ist grundsätzlich der gemeine Wert (§ 9 BewG) der Sachleistung anzusetzen. § 8 Abs. 2 EStG ist eine Bewertungsvorschrift für Einnahmen und Betriebseinnahmen in Geldeswert ohne entsprechende Korrespondenz zum Betriebsa...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 3.3 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert. Die Satzungen sehen meist als Mietwert die Jahresrohmiete an. Die Vorschrift des § 79 BewG zur Jahresrohmiete wird entsprechend angewendet. Dies wird entsprechend der Steigerung der Nettokaltmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte indexiert. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom ...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

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Grundsteuerbewertung: Unbenutzbarkeit des Gebäudes wegen Baumängeln - besonderes Aussetzungsinteresse bei verfassungsrechtlichen Zweifeln

Leitsatz Die Rechtmäßigkeit der Einordnung eines Objekts als bebautes Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts erscheint ernstlich zweifelhaft, wenn das aufstehende Gebäude nur durch völlige Entkernung zu beseitigende erhebliche Baumängel aufweist. Sachverhalt Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks. Das Finanzamt hat den Grundsteuerwert auf ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 8 Erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft.[1] Die Begünstigungsfähigkeit ergibt sich dabei aus dem Verweis des § 13b A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Wenn andere Vorschriften an die Höhe der Einkünfte anknüpfen, sind m. E. die Einkünfte nach der durch § 4f EStG vorgeschriebenen Modifizierung maßgeblich. Das anfängliche Abzugsverbot i. H. v. 14/15 reduziert daher z. B. Überentnahmen nach § 4a EStG, den Verlustabzug nach § 10d EStG, die verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG sowie den Verlust i. S. d. § 8c KStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.3 Bemessungsgrundlage

Maßgebend für die Kürzung ist (bis 31.12.2024) der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor dem Ende des Erhebungszeitraums lautet. Als Bemessungsgrundlage sind bei Grundstücken und Betriebsgrundstücken, die als Grundvermögen bewertet werden, 140 % des auf den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 beruhenden Einheitswerts anzusetzen[1]. Bei Betriebsgrundstücken, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.9 Anschaffungskosten bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 9)

Rz. 315c § 20 Abs. 4 S. 9 EStG sieht vor, dass für die Ermittlung der Anschaffungskosten der neu entstandenen Wirtschaftsgüter der Wert nach § 20 Abs. 4 S. 8 EStG entsprechend dem gemeinen Wert der neu entstandenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.8 Veräußerungserlös bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 8)

Rz. 315a § 20 Abs. 4 S. 8 EStG bestimmt, dass bei der Trennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht der gemeine Wert der Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Trennung als Veräußerungserlös anzusetzen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 19 EStG i. d. F. des In...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertverfahren

a) Breitere Möglichkeit der Differenzierung Rz. 131 [Autor/Stand] Innerhalb des Sachwertverfahrens wird in der Praxis der Wertansatz pro Flächeneinheit zu Bewertungsunterschieden beitragen. Zwar sind die Regelherstellungskosten des § 190 BewG, die in Anlage 24 zum Bewertungsgesetz abgedruckt sind, rechnerisch aus den Normalherstellungskosten 2000 abgeleitet, die in Anlage 4 z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG

Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 BewG unzulässig, wenn das Finanzamt den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu führen. Dadurch wird eine Bindung der Steuerpflichtigen an eine eventuelle Überbewertung vermieden, die sich durch typisierend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertverfahren

a) Größere Flexibilität der ImmoWertV Rz. 116 [Autor/Stand] Die ImmoWertV 2021 bietet bei der Bewertung von Grundstücken naturgemäß wesentlich mehr Spielräume als dies innerhalb des typisierten Bewertungsverfahrens nach dem Bewertungsgesetz der Fall ist. Deshalb ist vom Steuerzahler eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz dahin gehend zu prüfen, ob und ggf. welche Unterschie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 154 Beteiligte am Feststellungsverfahren

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält unterschiedliche Regelungen. Einerseits benennt sie in Abs. 1 in Übereinstimmung mit ihrer Überschrift die Beteiligten des Feststellungsverfahrens (Satz 1 Nr. 1–3) und bestimmt – für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2014 (§ 205 Abs. 9 BewG), dass die gesonderte Feststellung bei mehreren Verfahrensbet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 198 BewG enthält die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerzahler. Die Nachweismöglichkeit stellt zugunsten der Steuerzahler sicher, dass die grundsätzliche Bindung an die pauschalierende Bewertung des Bewertungsgesetzes durchbrochen werden kann. Somit können etwaige Unschärfen in der Bewertung, die ihre Ursache in der P...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Schrifttum: Billig, Aktuelles zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, UVR 2013, 92–94; Brüggemann, Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach dem Verkehrswert und Steuerwert noch?, ErbBstg 2009, 155–164; Brüggemann, Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts für Grundstücke gemäß § 198 BewG, ErbBstg 2012, 223–226; Eisele, Erbschaftsteuerliche Immobilienb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kursorische Darstellung der im Rahmen des § 11 Abs. 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden

1. Vorbemerkung Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berücksichtigung von Belastungen

Rz. 22 [Autor/Stand] Mit dem in § 198 BewG aufgenommenen Bezug auf das Baugesetzbuch sollte letztlich auch klargestellt werden, dass dingliche Nutzungsrechte im Falle eines Sachverständigengutachtens bereits bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks wertmindernd zu berücksichtigen sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit stets abgelehnt, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften usw....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 109 Bewertung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 138 Abs. 4 BewG, der zunächst die Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung enthielt. Mit den für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltenden Neuregelungen der Grundbesitzbewertung ist die Öffnungsklausel durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in § 198 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Wiegand, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der reformierten Grundsteuer – Ländererlasse regeln praktische Umsetzung, NWB 2022, 517. A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Ges...mehr