Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 233 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen

Schrifttum: Booth, Steuerrechtliche Auswirkungen der Vermietung landwirtschaftlicher Flächen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Freilandphotovoltaikanlagen, AgrB 2023, 215; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Bruschke, Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen, ErbStB 2022, 347; Lücke, Auswirkung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahl der Bewertungsmethode

Rz. 93 [Autor/Stand] Die Wahl der Bewertungsmethode ist nach § 182 BewG von der nach dem Bewertungsgesetz definierten Grundstücksart abhängig. Mit dieser schematischen Vorgabe sind zwangsläufig alle Bewertungsmethoden ausgeschlossen, die unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Wertermittlungsregelungen zutreffend wären. Eine derart schematisch geregelte Vorauswahl eines inha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens inländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 231 [Autor/Stand] Zum Begriff des ausländischen Betriebsvermögens vgl. § 31 BewG Rz. 18. Rz. 232 [Autor/Stand] Das ausländische Betriebsvermögen unterfällt nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – dem Anwendungsbereich des § 109 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG. Das ausländische Betriebsvermögen bzw. der ausländische Teil des gesamten Betriebsvermögens ist vielmehr nach § 12 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nachweislast

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die Bewertung von u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Mittlerweile sind die Erläuterungen in den ErbStR 2019 enthalten. Die Auffassung der Finanzverwaltung ergab sich bezüglich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts bislang aus R B 198 ErbStR 2019...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 2a Rechtsfähige Personengesellschaft

A. Vorbemerkungen I. Anlass und Ziel der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wertermittlung im Einzelnen (analoge Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG)

I. Allgemeines Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung von werterhöhenden Merkmalen

Rz. 104 [Autor/Stand] Beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für ein unbebautes Grundstück darf jedoch nicht übersehen werden, dass ein Sachverständiger in seinem Gutachten auch Außenanlagen zu erfassen hat, die bei der Bewertung eines unbebauten Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz unberücksichtigt bleiben. Insoweit hat das Sachverständigengutachten auch solche Merkm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Umfang der bei der steuerlichen Bewertung maßgebenden wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (§§ 2, 176 BewG). Im Falle des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts muss die Bewertungseinheit insoweit mit der steuerlich bewerteten wirtschaftlichen Einheit identisch sein. Rz. 95 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG maßgebender Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Rz. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 28a Verschonungsbedarfsprüfung

A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Anwendung des § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbebaute Grundstücke

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke erfolgt durch § 178 BewG sowie die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken durch den § 180 BewG. Der gesetzlichen Definition folgend sind in der Praxis die Grundstücke entsprechend in die unbebauten oder bebauten Grundstücke einzuordnen und zu bewerten. Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt als unbebaut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten, Rz. 368 ff.)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG, der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperschaften, Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertverfahren

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichswertverfahren sind nach § 183 Abs. 3 BewG keine Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei in der gesetzlichen Regelung ausdrücklich insb. Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art erwähnt werden, die den Wert beeinflussen. Aus der Gesetzesbegründung ist erkennbar, dass besondere Abwei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hofstelle

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Hofstelle wird nach § 234 Abs. 1 Nr. 2d i.V.m. Abs. 6 BewG als eigenständiger Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft definiert und unterliegt bei der Festsetzung des Grundsteuerwertes besonderen Regelungen. Vgl. dazu § 237 Abs. 8 BewG und die Kommentierung zu § 237 BewG. Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 233 Abs. 3 Satz 2 BewG gelten die Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 233 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzuwenden (vgl. § 26...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussage

Rz. 56 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des für die bisherige Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 3 BewG. Lediglich in Satz 2 der neuen Vorschrift ergibt sich eine geringfügige Änderung gegenüber Satz 2 des § 69 Abs. 3 BewG. Diese Änderung ist allerdings mehr redaktioneller Art und der Einführung der Hofstelle (§ 234 Abs. 1 Nr. 2d i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Drittwirkung der Feststellungserklärungen (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 85 [Autor/Stand] Eine rechtswirksame Feststellungserklärung führt – außer in Erbbaurechtsfällen (§ 153 Abs. 2 Satz 4 BewG – zur Befreiung auch anderer Beteiligter von ihren insoweit bestehenden Erklärungspflichten (§ 153 Abs. 4 Satz 5 BewG). Grundsätzlich kommen mehrere Adressaten hinsichtlich desselben Feststellungsgegenstands nur nach § 153 Abs. 1 Satz 1 und/oder Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wertfeststellung bei Erbengemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] § 154 Abs. 3 BewG wurde korrespondierend mit den Änderungen der §§ 151 Abs. 2 Nr. 2 und 155 Satz 2 BewG, durch das ErbStRG 2009 kodifiziert (s. Rz. 1). Die genannten Normen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (§ 205 Abs. 1 BewG). Der Gesetzesbegründung zufolge soll es sich jedoch um lediglich klarstellende Korrekturen handeln. Folgerichtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anhaltspunkte für eine Überbewertung

Rz. 91 [Autor/Stand] Die Gründe, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgreich und deshalb sinnvoll sein kann, sind vielfältig. Im Allgemeinen kann insb. bei Abweichungen vom "Durchschnittsgrundstück" davon ausgegangen werden, dass der Grundbesitzwert nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes vom tatsächlichen gemeinen Wert des Grundstücks abweicht. Dabe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierung der steuerlichen Bewertung

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertungsregelungen des Bewertungsgesetzes orientieren sich an den allgemein geltenden Wertermittlungsgrundsätzen. Dennoch war es – wie bereits in der Vergangenheit – aus verwaltungsökonomischen Gründen unerlässlich, Typisierungen und Vereinfachungen zu realisieren. Einerseits hätte die Finanzverwaltung eine aufwändige Individualbewertung von Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen

Rz. 243 [Autor/Stand] Über § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG sind Grund- und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden. Diese Rechtsfolge ergibt sich jedoch bereits aus § 232 Abs. 1 Satz 2 BewG, so dass die Aufnahme in den Katalog der nicht zum land- forstwirtschaftlichen Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 143 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige hat gemäß § 198 BewG die Möglichkeit, abweichend von der Wertermittlung nach § 179 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert für die wirtschaftliche Einheit des unbebauten Grundstücks nachzuweisen. Der Nachweis kann anhand eines Wertgutachtens (vgl. § 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vereinbarten Kaufpre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bekanntgabe bei Anteilsbewertungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 154 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Fälle der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Gesellschaft hat jedoch kein eigenes Interesse an den nach ihrer Erklärung zu treffenden Feststellungen. Der Wortlaut der Norm, wonach der Feststellungsbescheid auch der Kapitalgesellschaft be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält unterschiedliche Regelungen. Einerseits benennt sie in Abs. 1 in Übereinstimmung mit ihrer Überschrift die Beteiligten des Feststellungsverfahrens (Satz 1 Nr. 1–3) und bestimmt – für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2014 (§ 205 Abs. 9 BewG), dass die gesonderte Feststellung bei mehreren Verfahrensbeteiligten einheitlich vorzunehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] Über § 233 Abs. 1 BewG wird die bewertungsrechtliche Behandlung von Windkraftanlagen und deren Umgriff für Zwecke der Grundsteuer geregelt. Mit der Bestimmung werden erstmals klare Kriterien für die Einstufung der entsprechenden Flächen in die Vermögensarten des § 218 BewG in das Gesetz aufgenommen und damit viele im Rahmen der Einheitsbewertung noch best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erklärungspflicht der Steuerschuldner (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand]"Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist" (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) sind diejenigen, die eine (mögliche) Erbschaft-/Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer schulden (§ 154 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Steuerschuldner der Erbschaftsteuer sind die jeweiligen Erwerber (§ 20 ErbStG). Das sind nicht nur die Erben, sondern auch etw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anlaufhemmung der Feststellungsfrist

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt, wie jede gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Feststellungsverjährung.[2] Die Wertfeststellungserklärungen sind Steuererklärungen i.S.d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO); d.h.: Wurde eine solche Erklärung – durch das zuständige Feststellungsfinanzamt[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeinschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind Feststellungsgegenstände mehreren Personen zuzurechnen, können die jeweiligen Gemeinschaften selbst erklärungspflichtig sein (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BewG). Insoweit hat das Feststellungsfinanzamt die Wahl zwischen dem/n Steuerschuldner/n (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) und der in Frage kommenden Gemeinschaft. Rz. 31 [Autor/Stand] Geht Vermögen durch E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Beteiligung als Steuerschuldner und Gesamtschuldner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, die eine Steuer als Schuldner oder Gesamtschuldner schulden und für deren Festsetzung die Feststellung von Bedeutung ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Vorschrift gilt erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (§ 205 Abs. 1 BewG).[2] Für frühere Bewertungsstichtage folgt dies aus der R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Notwendiges Privatvermögen

Rz. 89 [Autor/Stand] Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören sämtliche Wirtschaftsgüter, die weder unmittelbar noch mittelbar einen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, die mithin weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Hierzu rechnen insbesondere das durch den Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus, private (bürgerliche)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Kapitalgesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig entweder als Steuerschuldner (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG), als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BewG) oder auch bei Bewertung sog. Mitunternehmeranteile (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG) sowie – ausschließlich – in Fällen der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vorrang von Vergleichspreisen

Rz. 54.7 [Autor/Stand] In diesem Zusammenhang ist jedoch der Vorrang der von den Gutachterausschüssen i.S.d. §§ 192 ff BauGB mitgeteilten Vergleichspreise zu beachten (vgl. § 183 Abs. 1 Satz 2 BewG). Nach dem Urteil des BFH v. 24.8.2022[2] sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen. S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr