Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung infolge Aufforderung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Durch die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 153 Abs. 1 BewG) wird der betreffende Inhaltsadressat der Aufforderung zum Beteiligten. Der klare Wortlaut der Norm lässt keine andere Auslegung zu. Folgerichtig sind nach § 153 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BewG aufgeforderte Gesellschaften, Beteiligte i.S.d. § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG.[2] Bei in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; grundsätzliche Anknüpfung des Bewertungsrechts an die ertragsteuerrechtliche Sichtweise

Rz. 76 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist zur Frage der Zuordnung von einzelnen Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Positionen zum (bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen auf § 95 BewG, der seinerseits auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG rekurriert. So heißt es in § 95 Abs. 1 BewG, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umlaufende Betriebsmittel

Rz. 126 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräte an Kraftfutter, natürlicher und künstlicher Dünger, Saatgut, Vieh, das zum Verkauf bestimmt ist (Mastvieh), bei Baumschulbetrieben die Baumschulkulturen, die nach einer bestimmten Kult...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erklärungspflichten in Erbbaurechtsfällen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 70 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen sind ausdrücklich der Erbbauberechtigte und der Erbbauverpflichtete potenziell erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 2 Satz 3 BewG). Grund hierfür ist die Annahme des Gesetzgebers, dass zur Bewertung eines Erbbaurechts insb. hinsichtlich des Gebäudewerts der Erbbauberechtigte über mehr Informationen verfügt als der Erbbauverpflichtete.[2]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 179 BewG regelt im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Bewertung der unbebauten Grundstücke, die grds. auf Basis der Grundstücksfläche und des maßgebenden Bodenrichtwerts erfolgt. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt mit Ausnahme des Satzes 4 für Bewertungsstichtage ab dem 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Außer Ansatz bleibende Merkmale

Rz. 115 [Autor/Stand] Bei der typisierenden Grundbesitzbewertung bleiben weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Oberflächenbeschaffenheit und Beschaffenheit des Baugrundes, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelästigungen, Altlasten sowie grds. auch Außenanlagen außer Ansatz. Folge der zulässigen Typisierung ist, dass nicht immer der am Bewertung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 179 BewG zur Bewertung der unbebauten Grundstücke gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG. Rz. 12 [Autor/Stand] § 179 BewG ist inhaltlich an § 145 Abs. 3 BewG angelehnt, sieht aber im Gegensatz zur vorbezeichneten Regelung keinen 20 %igen Abschlag auf den Bodenrichtwert vor[3]. Obwohl s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Tierbestände und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter

Rz. 266 [Autor/Stand] Im § 241 BewG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung und folglich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Hierbei wird auf das Verhältnis der Größe der regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu dem in Vieheinheiten umgerechneten Viehbestand abgestellt. Zu d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beteiligung aufgrund Zurechnung des Feststellungsgegenstands (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Es kommt auf die personelle Zurechnung des jeweiligen Feststellungsgegenstands an. Sie richtet sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen (§ 39 Abs. 1 AO). Es gilt eine zivilrechtliche Betrachtungsweise,[2] d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form der Feststellungserklärungen

Rz. 80 [Autor/Stand] Die rechtswirksame Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung macht den Adressaten ausdrücklich zum Verfahrensbeteiligten (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG). Seine verfahrensrechtlichen Pflichten konzentrieren sich in erster Linie auf die von ihm verlangte Abgabe der Feststellungserklärung/en (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 149 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bekanntgabe bei anderen Wertfeststellungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In allen anderen Fällen der Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 BewG sind die Wertfeststellungsbescheide den Beteiligten bekannt zu geben, für die sie bestimmt oder die von ihnen betroffen sind (§§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das ergibt sich mittelbar aus § 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 155 Abs. 1 Satz 2 AO. Rz. 43 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Substanzwertorientierte und andere nicht ertragsorientierte Bewertungsverfahren

Rz. 331 [Autor/Stand] Die bisher – unter b und c – dargestellten Bewertungsmethoden haben gemeinsam, dass sie – mit Ausnahme einzelner Varianten der Multiplikatorenverfahren (siehe unten) – entweder ausschließlich, vorrangig oder doch zumindest neben anderen Faktoren, die Ertragsaussichten der zu bewertenden Unternehmen berücksichtigen. Die Anwendung dieser Methoden steht ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beginn des Feststellungsverfahrens

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Feststellungsverfahren beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung. Diese Aufforderung ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO. Sie konkretisiert – bei rechtswirksamer Bekanntgabe (§§ 122 ff. AO) – die abstrakte Erklärungspflicht in der Person des jeweiligen Adressaten (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Rz. 12 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksgröße

Rz. 87 [Autor/Stand] In der Praxis werden von den Gutachterausschüssen häufig Umrechnungskoeffizienten in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße vorgegeben. Sofern dies der Fall ist, sind die Koeffizienten zu berücksichtigen, d.h. bei abweichender Grundstücksgröße erfolgt innerhalb des typisierten Regelbewertungsverfahrens eine Umrechnung des Bodenrichtwerts nach Maßgabe des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsniveau

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei einem steuerlichen Massenverfahren sind Typisierungen aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich akzeptabel. Unzulässig wären jedoch solche Typisierungen, die dazu führen, dass ein Bewertungsverfahren in der überwiegenden Anzahl der Bewertungsfälle von vornherein lediglich ein am Verkehrswert gemessenes Bewertungsniveau in Höhe von 70–80 % erreic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebauungsplan

Rz. 62 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG kommt immer dann zur Anwendung, wenn für die entsprechenden Flächen ein rechtskräftiger Bebauungsplan nach den Bestimmungen des BauGB vorliegt. Ein derartiger Bebauungsplan beinhaltet ein Baurecht und geht damit weit über die Wirkung eines Flächennutzungsplanes hinaus. Ein Flächennutzungsplan stellt lediglich eine mehr unverbindliche Pl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Übersicht

Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Künftige Verwertungsmöglichkeiten

Rz. 151 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. als Bauland oder Land für Verkehrszwecke diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bodenwert

Rz. 138 [Autor/Stand] Der aus dem Bodenrichtwert und unter Berücksichtigung der ggf. erforderlichen Anpassungen ermittelte Bodenwert pro m2 ist auf volle Cent abzurunden und ergibt multipliziert mit der Grundstücksfläche den Wert des Grund und Bodens, d.h. den Grundbesitzwert des unbebauten Grundstücks oder den Bodenwert des bebauten Grundstücks bei Anwendung des Ertragswert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetzliche Neuregelung ab 22.7.2021

Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] wurde der Kreis der Personen, die den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führen können, in § 198 Abs. 2 BewG gesetzlich geregelt. Danach kann ein Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen. Das Gutachten ist zu erstellen vom zuständigen Gutac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ableitung des Bodenwerts durch das Finanzamt (Satz 4)

Rz. 128 [Autor/Stand] Das Finanzamt ist nur im Ausnahmefall berechtigt, selbst einen Bodenwert zu ermitteln. Dies ist gem. § 179 Satz 4 BewG zulässig, wenn vom Gutachterausschuss – gleich aus welchen Gründen – auch nach Aufforderung durch das Finanzamt kein Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ermittelt wird. In diesem Fall darf das Finanzamt den Bodenwert aus den Werten vergleic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören neben den Pflanzenbeständen und Vorräten das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick und Fristen

Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zweckänderung in absehbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stichtagsnähe

Rz. 54.5 [Autor/Stand] In der Praxis dürften wegen des Stichtagsprinzips regelmäßig nur solche Verkaufspreise herangezogen werden, die vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Die Finanzverwaltung kann sich zwar zu Gunsten des Steuerzahlers über das Stichtagsprinzip hinwegsetzen, indem sie auch Kaufpreise zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkennt, die nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit der Bodenrichtwerte

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei der steuerlichen Bewertung ergibt sich für unbebaute Grundstücke regelmäßig eine relativ strenge Bindung an den Bodenrichtwert, der zuletzt vom Gutachterausschuss zu ermitteln war. § 179 BewG schreibt den Ansatz des Bodenrichtwerts vor, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. Der Bodenrichtwert des Bodenrichtwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berichtigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses nach dem 22.7.2021

Rz. 50 [Autor/Stand] Dagegen kommt zugunsten des Steuerpflichtigen eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach RdNr. 10 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] in Betracht, wenn für das zu bewertende Grundstück nach der abschließenden Entscheidung des Finanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger

Rz. 45 [Autor/Stand] Erbschaftsteuerbescheide sind in allen Fällen einer Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung oder -pflegschaft stets dem Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder -pfleger bekannt zu geben (s. § 32 ErbStG Rz. 4 ff.), unabhängig davon, ob sie zuvor eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben haben oder nicht; allerdings muss eine entsprechende Aufford...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 44 [Autor/Stand] Ein Kaufpreis kann dann als gemeiner Wert angesetzt werden, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Das setzt voraus, dass sich der tatsächlich erzielte Kaufpreis durch den Ausgleich widerstreitender Interessen von Verkäufer und Käufer gebildet hat. Das bedeutet, der Handel muss sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Ang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 51 [Autor/Stand] § 109 BewG betrifft sowohl die Bewertung des inländischen Betriebsvermögens (zur Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens vgl. unten, Rz. 231 ff. sowie Rz. 217 ff.) von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen (Abs. 1 der Vorschrift) als auch die Bewertung von Anteilen am inländischen Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körpe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsstellung der Beteiligten

Rz. 6 [Autor/Stand] Beteiligte eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens betrifft vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Klärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97 AO), die primär durch die Abgabe einer Steuererklärung erfüllt wird (§§ 149, 150 AO). Im Gegenseitigkeitsverhältnis hierzu steht die Pflicht der Behörden, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (§§ 91, 110 AO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kein Gutachten für Einzelkomponenten

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung lehnt den gesonderten Nachweis zu einzelnen in den §§ 179 und 182 bis 196 BewG enthaltenen Bewertungsgrundlagen ab, die sich wertmindernd auswirken.[2] Das bedeutet, der Steuerpflichtige kann innerhalb der steuerlichen Bewertungsregelungen nicht erfolgreich nachweisen, dass beispielsweise ein anderer Ansatz von Bewirtschaftungskosten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlagen im Außenbereich

Rz. 136.6 [Autor/Stand] Ist mangels geeigneter Vorgaben des örtlichen Gutachterausschusses für das Grundstück mit Windkraftanlage oder Freiflächen-Fotovoltaikanlage eine Ableitung des Bodenwerts nach § 179 Satz 4 BewG durch das Lagefinanzamt erforderlich, werden dafür nach den o.g. Erlassen die jährlichen Erträge zur Nutzung des Grund und Bodens für den Betrieb der Anlage sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebaubarkeit der Fläche

Rz. 68 [Autor/Stand] Die sofortige Bebaubarkeit der Fläche ist als weitere Voraussetzung für die Bewertung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche als Grundvermögen von entscheidender Bedeutung. Nur solche Flächen, die in einem Bebauungsplan ausgewiesen und tatsächlich bebaut werden können, erfüllen die Bedingungen des § 233 Abs. 3 BewG.[2] Damit scheiden Flächen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude

Rz. 108 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 232 Abs. 4 BewG aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von vornherein auszuscheiden und als Grundvermögen zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Maßgebender Bodenrichtwert (Satz 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] Nach § 179 Satz 3 BewG ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt zu ermitteln war. Diese Regelung entspricht § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG, der für die "alte", d.h. für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 geltende Grundbesitzbewertung maßgebend ist. Rz. 121.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 179 Satz 3 BewG ist durch Art. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abschlag bei fehlendem Volleigentum

Rz. 144 [Autor/Stand] Beim BFH[2] ist ein Verfahren anhängig, bei dem über die Frage zu entscheiden ist, ob bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden darf. In dem Fall ist streitig, ob bei einer Übertragung eines Miteigentumsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Persönliche Bereicherung der Gesellschafter

Rz. 59 [Autor/Stand] Die praktisch wichtigste Entscheidung für die anstelle der Gesellschaft steuerpflichtigen Gesellschafter ist die betragsmäßige Feststellung ihrer persönlichen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dies geschieht durch Verteilung der Bedarfswerte der Feststellungsgegenstände auf die Gesellschafter "nach dem Verhältnis ihrer Anteile" (§ 3 Satz 2 BewG; ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen, sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und...mehr