Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] § 181 BewG gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Ähnlich wie im § 75 BewG zur Einheitsbewertung und im § 249 BewG zur Grundsteuerbewertung werden die bebauten Grundstücke in verschiedene Grundstücksarten eingeteilt. Wie bei der Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 118 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück verschiedene Gebäude oder Gebäudeteile und lässt sich für mindestens eines dieser Gebäude oder Gebäudeteile keine übliche Miete ermitteln, wird das gesamte Grundstück (wirtschaftliche Einheit) im Sachwertverfahren bewertet[2] (s. dazu auch § 185 BewG Rz. 96 ff.). Rz. 119 [Autor/Stand] Vgl. hierzu das Beispiel in der Kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Nutzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den sonstigen Nutzungen gehören die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 46 [Autor/Stand] Hierbei ist festzustellen, dass für die Wertermittlung des Besatzkapitals bei der weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung ebenfalls auf die Anlagen zum BewG zurückgegriffen werden kann. Währe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Beschaffenheit des Wirtschaftsguts und sonstige preisbeeinflussende Umstände

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß der klarstellenden Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht vor, dass dabei alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen sind. Der gemeine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Mindestwert des Grund und Bodens (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Stand] Parameter zur Ermittlung des Mindestwertes sind die Nutzung, der Nutzungsteil und die Nutzungsart. Hieraus wird der Pachtpreis je Hektar ermittelt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist darüber hinaus die nach der europäischen Maßeinheit ermittelte Betriebsgröße (EGE) mit zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Pachtpreis ergibt sich jeweils aus de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gebäudesachwert wird auf Grundlage des Gebäuderegelherstellungswerts ermittelt. Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der maßgebenden Regelherstellungskosten (gewöhnliche Herstellungskosten; s. Rz. 30) mit dem maßgebenden Baupreisindex für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (s. Rz. 65) und der Brutto-Grundfläche des Gebäudes (s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verfahrensbeschreibung

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Gebäudesachwert wird auf Grundlage des Gebäuderegelherstellungswerts ermittelt. Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der maßgebenden Regelherstellungskosten (gewöhnliche Herstellungskosten) mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. Die Regelherstellungskosten ergeben sich unter Berücksichtigung von Gebäudeklasse, Alter un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermächtigung zur Anpassung (Abs. 2 und 3)

Rz. 116 [Autor/Stand] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist ermächtigt (§ 190 Abs. 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2022), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten Regelherstellungskosten nach Maßgabe marktüblicher gewöhnlicher Herstellungskosten aktualisiert, soweit dies z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 150 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung von einem entsprechenden späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 4 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2022). Dem gegenüber ist bei einer bestehenden Abbruchverpflichtung für da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstück mit unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 104 [Autor/Stand] Liegt ein Geschäftsgrundstück mit mehreren unselbstständigen Gebäudeteilen verschiedener Bauart oder Nutzung vor (z.B. Bankgebäude mit Tiefgarage), ist von einer einheitlichen Gesamtnutzungsdauer, von einheitlichen Regelherstellungskosten und von einer einheitlichen Alterswertminderung[2] auszugehen. Zur Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ist dabei für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 166 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden, vgl. § 205 Abs. 1 BewG. § 166 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BewG ist erstmals für Bewertungsstichtage ab dem 13.12.2011 anzuwenden.[2] Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Durchschnittliche Regelherstellungskosten

Rz. 75 [Autor/Stand] Die (durchschnittlichen) Regelherstellungskosten eines Gebäudes werden aus dem Durchschnitt der Summe der Flächenpreise aller Bauteile ermittelt. Dabei ergibt sich der Flächenpreis eines jeden Bauteils in Abhängigkeit seiner Standardstufe nach Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 und den maßgeblichen Regelherstellungskosten lt. Anlage 24, Teil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 127 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer der verschiedenen Gebäudearten ergibt sich aus Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022. Die zuvor geltende Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wurde durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und gilt in dieser Fassung für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 (vgl. § 205 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 177 [Autor/Stand] Mit Änderung des § 190 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 durch das StÄndG 2015 ist gesetzlich geregelt worden, dass (nur) bei einer bestehenden Abbruchverpflichtung für das Gebäude bei der Ermittlung der Alterswertminderung von der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen ist (§ 190 Abs. 4 Satz 4 BewG i.d.F. bis 31.12.2022). In diesen Fällen k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berechnung der Alterswertminderung

Rz. 136 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vom Gebäuderegelherstellungswert eine stichtagsbezogene Alterswertminderung abzuziehen (§ 190 Abs. 4 BewG i.d.F. bis 31.12.2022). Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022. Rz. 137 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Bewertungsmaßstab: Gemeiner Wert

Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 Abs. 1 BewG stellt einen allgemeinen steuerrechtlichen Bewertungsgrundsatz dar. Es handelt sich hierbei um eine steuerrechtliche Generalklausel für die – mit Ausnahme von inländischem Geld – infolge von gesetzlichen Regelungen erforderliche Bewertung von Wirtschaftsgütern. Mit der Bestimmung des gemeinen Werts eines Wirtschaftsguts wird dessen Gegenwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / O. Anbauten und Aufstockungen

Rz. 117 [Autor/Stand] Es gelten die Grundsätze, dass Anbauten im Allgemeinen auf Grund ihrer Bauart oder Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes teilen und bei Aufstockungen regelmäßig das Baujahr der unteren Geschosse zu Grunde gelegt werden kann. Vgl. hierzu ergänzend sowie zu den Ausnahmen die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 200.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die in § 181 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Rz. 21 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht fasst die sechs Grundstücksarten und ihre Voraussetzungen in Kurzform zusammen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zusammensetzung des Mindestwertes (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes erkannt, dass kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften und sich der daraus ergebende rechnerische Ertragswert keine für die Erbschaftsbesteuerung plausible und rechtfertigbare Ausgangsbasis darstellt. Da diese Betriebe j...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verbindlichkeiten (Abs. 6)

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Summe aus dem kapitalisierten Wert für den Grund und Boden sowie dem Wert für das Besatzkapital ist um die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten zu mindern, da der Mindestwert die betrieblichen Verbindlichkeiten nicht umfasst[2]. Der Umfang der Verbindlichkeiten bestimmt sich dabei nach der ertragsteuerliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Ermächtigung zur Anpassung

Rz. 60 [Autor/Stand] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist ermächtigt (§ 190 Abs. 1 Satz 5 BewG i.d.F. bis 31.12.2015), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten Regelherstellungskosten nach Maßgabe marktüblicher gewöhnlicher Herstellungskosten und des v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Stand] § 137 BewG ist durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] im Zusammenhang mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung neu in das BewG aufgenommen worden und seitdem sowohl von seinem Inhalt als auch von seinem Wortlaut her unverändert geblieben. Rz. 32 [Autor/Stand] Zur Veränderung der für seine praktische Relevanz maßgeblichen gesetzli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Kritik am Verfahren

Rz. 93 [Autor/Stand] Das obige Verfahren zur Verschiebung des Baujahrs kommt – wie das nachfolgende Beispiel zeigt – in bestimmten Fällen an seine Grenzen und wurde daher bei dem für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Sachwertverfahren novelliert (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 153 ff.). Rz. 94 Beispiel: Ein Einfamilienhaus (Bezugsfertigkeit 1880) ist auf den 6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unterschiede zur Einheitsbewertung

Rz. 91 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundbesitzbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstücke, Geschä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 96 [Autor/Stand] Eine Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer kommt in Betracht, wenn nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten sind, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verkürzt haben (§ 190 Abs. 2 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). In diesen Fällen ist für das Gebäude bei der Ermittlung der Alterswertminderung von de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ansatz des Liquidationswertes (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Liquidationswert kommt nach § 166 Abs. 1 BewG immer dann zur Geltung, wenn der gesamte land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder ein Anteil an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht innerhalb von sechs Monaten für den Erwerb eines anderen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gebäudeklasse

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011/31.12.2015 anzunehmenden Gebäudeklasse ist auf das gesamte Gebäude oder einen baulich selbstständig abgrenzbaren Teil des Gebäudes (Gebäudeteil) abzustellen. Dabei ist für die Einstufung allein das durch die Hauptnutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils entstandene Gesamtgepr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Auffangklausel

Rz. 33 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten der Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 enthalten unter der Gebäudeart 20 eine abschließende Auffangklausel, nach der die Regelherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten aus den Regelherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten sind (s. Erläuterung zur Gebäudeart 20, Anlage 24, Teil II zum Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Definition der Brutto-Grundfläche vgl. die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 88. Rz. 39 [Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche wird in Quadratmetern (m2) angegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Der Begriff der Brutto-Grundfläche wird in der Anlage 24, Teil I zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wie folgt definiert: „Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungen des Hauspersonals

Rz. 80 [Autor/Stand] Wohnungen des Hauspersonals sind – wie andere Wohnungen im Gebäude – bei der Bestimmung der Grundstücksart im Rahmen der Grundbesitzbewertung zu berücksichtigen. Dies hat die Verwaltung nunmehr in Rz. 10 Satz 7 AEBew JStG 2022 auch erstmalig ausdrücklich klargestellt. Danach stellen die Wohnungen des Hauspersonals auch Wohnungen im bewertungsrechtlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes

Rz. 131 [Autor/Stand] Nach der nicht leicht verständlichen Definition des BFH sind unter der Beschaffenheit eines Wirtschaftsgutes die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind.[2] Nach dieser weiten Begriffsdefinition kommt eine Aufteilung in Umstände betreffend die Beschaffenheit und sonstige wertbeeinfluss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 72 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist nach R B 181.1 Abs. 2 ErbStR 2019 – wie bei der Einheitsbewertung – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten sein. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Wohnungseigentum, bei Tiefgaragen sowie beim Tiefgaragenplatz eines Wohnungs- oder Teileigentums

Rz. 49 [Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern ist die Brutto-Grundfläche aufgrund der gesetzlichen Vorgabe aus dem 1,55-fachen der Wohnfläche zu berechnen.[2] Mit dem Faktor sind auch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundflächen abgegolten. Die Regelung greift jedoch nicht, wenn sich das Wohnungseigentum in einem Gebäude befindet, das wie ein Ein- o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Auffangklausel

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten der Anlage 24 II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011/31.12.2015 enthalten eine abschließende Auffangklausel, nach der die Regelherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudeklassen aus den Regelherstellungskosten vergleichbarer Gebäudeklassen abzuleiten sind (s. Erläuterung zur Gebäudeklasse 6, Anlage 24 II zum BewG i.d.F. bis 31...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Parallelen zur Grundsteuerbewertung

Rz. 97 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung ist zur Bestimmung der Grundstücksart – wie bei der Grundbesitzbewertung – auf das Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche abzustellen, § 249 Abs. 4 und 7 BewG. Insoweit wird die sich für das einzelne bebaute Grundstück ergebende Grundstücksart in beiden Bewertungsverfahren grds. deckungsgleich sein. Insofern dürfte die bei der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 4 [Autor/Stand] § 164 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[2] durch Art. 8 des Steueränderungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sonstige bebaute Grundstücke sind all jene Grundstücke, die nicht unter § 181 Abs. 2 bis 7 BewG fallen, d.h. die sich keiner der anderen Grundstücksarten zuordnen lassen. D.h. die fünf anderen Grundstücksarten gehen den sonstigen bebauten Grundstücken vor. Zu den sonstigen bebauten Grundstücken i.S.d. § 181 Abs. 8 BewG gehören demnach alle Grundstücke, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 153 [Autor/Stand] Eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Modern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 44 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstück mit unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 186 [Autor/Stand] Liegt ein Geschäftsgrundstück mit mehreren unselbstständigen Gebäudeteilen verschiedener Bauart oder Nutzung vor (z.B. Bankgebäude mit Tiefgarage), ist von einer einheitlichen Gesamtnutzungsdauer, von einheitlichen Regelherstellungskosten und von einer einheitlichen Alterswertminderung[2] auszugehen. Zur Ermittlung der Gesamtnutzungsdauer ist dabei für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Baupreisindex

Rz. 65 [Autor/Stand] Die in der Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 aufgeführten RHK berücksichtigen den Kostenstand 2010. Um für das Jahr des Bewertungsstichtags entsprechend aktuelle Werte liefern zu können, sind die RHK auf den jeweiligen Bewertungsstichtag anzupassen. Die Anpassung erfolgt anhand der Preisindizes für die Bauwirtschaft, die das Statistische Bun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnungsbegriff (Abs. 9)

Rz. 164 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält in Abs. 9 die Legaldefinition des Begriffs Wohnung. Dabei ist der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] für Zwecke der Grundbesitzbewertung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen erstmals gesetzlich definiert worden und übernimmt die typolog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ausstattungsstandard

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Ausstattungsstandard eines Gebäudes wird anhand des in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 abgebildeten und für alle Gebäudeklassen einheitlich geltenden Ausstattungsbogens (s. Rz. 31) ermittelt. Um die für das Gebäude oder den Gebäudeteil maßgeblichen durchschnittlichen Regelherstellungskosten zu ermitteln, wird der dem Ausstattungsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Besatzkapital

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Wert der übrigen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist nach § 164 Abs. 4 und 5 BewG zu ermitteln. Zu den übrigen Wirtschaftsgütern gehören dabei die in § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 BewG einzeln aufgelisteten Wirtschaftsgüter. Hierbei handelt es sich um die Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel, den normalen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 84 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksart ist der Grundstückszustand am Bewertungsstichtag maßgebend. Wird ein zuvor unbebautes Grundstück zu diesem Zeitpunkt bebaut, liegt ein Grundstück im Zustand der Bebauung i.S.d. § 196 BewG vor. Erst wenn das Gebäude benutzbar, also bezugsfertig ist, liegt ein bebautes Grundstück vor. Vgl. hierzu auch die Kommentierung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begrenzung der Alterswertminderung

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Alterswertminderung ist im Ergebnis auf maximal 60 % des Gebäuderegelherstellungswerts begrenzt, da der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert regelmäßig mit mindestens 40 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen ist (§ 190 Abs. 2 Satz 4 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 71 [Autor/Stand] Durch den Mindestrestwertansatz von 40...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 35 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen (vgl. ergänzend Rz. 44). Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszim...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungseigentum und Garagenstellplatz

Rz. 188 [Autor/Stand] Ist der Tiefgaragenstellplatz nicht selbstständig veräußerbar, sondern als fester Bestandteil mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, stellen Wohnungseigentum und Tiefgaragenstellplatz bewertungsrechtlich ein Grundstück, d.h. eine wirtschaftliche Einheit mit unselbstständigem Gebäudeteil in Form des Tiefgaragenplatzes dar. Der Tiefgaragenstellplatz ist ...mehr