Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatz ist der Bereich einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der mit einem Bildschirmgerät sowie ggf. mit Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist.

Grundlegend ist die Bildschirmarbeitsverordnung von 1996. Für die aktuelle Praxis sind die Anforderungen darin jedoch überholt, denn weder Flachbildschirme, noch Notebooks, Smartphones oder das iPad waren damals erfunden. Der Stand der Technik ändert sich hier um Lichtjahre schneller als die dazugehörigen Regeln. Gemäß Arbeitsschutzgesetz muss der Unternehmer den Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnis berücksichtigen und  sich der rasanten Entwicklung anpassen.





Einstellungen und andere Faktoren

Für ein dauerhaft angenehmes Arbeitsgefühl sind Bildschirme mit matten Oberflächen zu bevorzugen. Ideal ist außerdem, wenn das Tageslicht nicht direkt vor oder hinter dem Bildschirmarbeitsplatz Einfall findet. Besser ist es, wenn das Tageslicht seitwärts scheint, um Blendungen und Kontrasteinbrüche zu vermeiden.