Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 12.1.2010 – IV B 5 - S 1341/07/10009 – DOK 2010/0002173, BStBl. I 2010, 34 (Auslegung des Begriffs "Geschäftsbeziehung" in § 1 AStG für Veranlagungszeiträume vor 2003 [vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG idF des Artikels 11 Nummer 1 Steuervergünstigungsabbaugesetz [StVergAbG] v. 16. Mai 2003])

Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. August 2008 – I R 28/07 entschieden, eine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Absatz 1 AStG iVm. § 1 Absatz 4 AStG idF des StÄndG 1992 liege nicht vor und eine Gewinnberichtigung nach dieser Vorschrift komme deshalb nicht in Betracht, wenn eine inländische Obergesellschaft ihre ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft unzureichend mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Entstehungsgeschichte und Systematik des § 17 des EStG, Festschrift für Franz Klein (1994), 875; Kanzler, Problematik der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen, FR 2000, 1245; Küperkoch, Notarielle Mitteilungspflichten, RNotZ 2002, 298; Schnorr, Die Ungleichbehandlung der Veräußerung von Anteilen an inländischen und ausländischen KapGes in 2001...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zugangsbewertung des Leasingobjekts

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der Frage des Ausweisorts des Leasingobjekts gilt es, die Frage nach der Ausweishöhe zu beantworten. Entsprechend den Grundsätzen zur bilanziellen Behandlung von Anschaffungs- respektive Herstellungsvorgängen gemäß § 253 Abs. 1 ist der Leasinggegenstand im Zeitpunkt des Zugangs zum Vermögen des Leasinggebers mit seinen AHK i. S. d. § 25...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.6 Zeitliche Anwendung und Übergangsregelung

Tz. 128 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Zusammenfassung mehrerer BgA ist nach Rn 9 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) stlich erst ab dem Zeitpunkt beachtlich, ab dem die technisch-wirtsch Verflechtung durch das BHKW tats besteht. Es reicht nicht aus, dass dieses erst geplant ist und später auch verwirklicht wird (hierzu s auch Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl Heidelberg 1978, nachfolgend zitiert als: Rau, § 4b EStG Rz …; Buttler, Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassenzusagen; Böhm/Schu Unterstützungskassen, Heidelberg 2014; Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an (Gesellschafter-)Geschäftsführer und Vorstände, 11. Aufl Karlsruhe 2020; Blomey...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.2 Verrechnungspreise für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 Absatz 2 BsGaV)

172 Für anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen sind Verrechnungspreise anzusetzen, die entsprechend den OECD-Leitlinien und § 1 AStG sowie den dazu ergangenen Rechtsverordnungen und BMF-Schreiben dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Es sind alle Verrechnungspreismethoden, die auch zwischen nahestehenden Personen (bzw. verbundenen Unternehmen) anwendbar sind, in Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.3 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Energieversorgungsbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Energieversorgungs-BgA ist die Gewichtigkeit nach Rn 5 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) gegeben, wenn das BHKW über eine elektrisch installierte Leistung von mind 50 kW verfügt. Ab dieser installierten Leistung wird also offensichtlich unterstellt, dass das BHKW einen gewichtigen Beitrag zur Stromversorgungstätig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.5 Anwendung der Grundsätze bei Kapitalgesellschaften

Tz. 127p Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die genannten Grundsätze für die Zusammenfassung vd BgA gelten – für die Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG – nach dem BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) entspr, wenn die Tätigkeitsbereiche von Kap-Ges iSd § 8 Abs 7 KStG betrieben werden (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 8ff). In Organschaftsfällen sind uE auch gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.1 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Bäderbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127f Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Bad-BgA ist die Gewichtigkeit gegeben, wenn das BHKW der Abdeckung des thermischen Grundlastbedarfs desjenigen Bades des Bad-BgA dient, das an das BHKW angeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn mit der gelieferten Wärme mind 25 % des sich nach dem VDI-Gutachten (hierzu s Tz 127lff) ergebenden Gesamtwärmebedarfs dieses Bades ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 DBA, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA entspricht

425 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut von Artikel 7 OECD-MA entspricht (z.B. DBA-Liechtenstein, DBA-Luxemburg, DBA-Norwegen) oder in denen der andere Staat hat erkennen lassen, dass er die Grundätze des AOA in seinem DBA mit Deutschland für anwendbar hält (z.B. USA), ist davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 DBA mit Nicht-Mitgliedstaaten der OECD, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 bzw. Artikel 7 UN-MA entspricht

430 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA mit einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 bzw. des Artikels 7 UN-MA entspricht, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der betreffenden Regelun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3 Gewichtigkeit der technischen Verflechtung

Tz. 127e Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Hauptanlass für die Herausgabe des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) war das Bestreben, einheitliche Kriterien für das Vorliegen der Gewichtigkeit der wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zu schaffen (s Tz 125). Rn 5 des BMF-Schr (ergänzt durch die Rn 1 und 2) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen der technischen V...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.3 Auswirkungen des § 1 Absatz 5 AStG und der BsGaV auf die Anrechnung aufgrund DBA, § 34c EStG bzw. § 26 KStG

22 Besteht ein anzuwendendes DBA mit einer Regelung, die Artikel 7 Absatz 2 OECD-MA entspricht, so sind die ausländischen Einkünfte für Zwecke der Steueranrechnung nach DBA i.V.m. § 34c Absatz 6 EStG bzw. § 26 Absatz 1 KStG nach Maßgabe dieses BMF-Schreibens zu ermitteln (zur Ermittlung der ausländischen Einkünfte in Sachverhalten, auf die ein DBA anzuwenden ist, das dem OE...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4 Wirtschaftliche Verflechtung

Tz. 127l Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG verlangt für die Anerkennung der Zusammenfassung vd BgA nach dieser Vorschrift nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtsch Verflechtung (nach Wallenhorst in W/H, 549, bedingen die Kriterien der technischen und der wirtsch Verflechtung einander nicht, sondern stehen selbstständig nebeneinander). Das BMF-Schr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.2 Wirtschaftlichkeit bei der Wärmeversorgung (auch) Dritter

Tz. 127o Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 8 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) betrifft – als Unterfall der Prüfung der Wirtschaftlichkeit – den Fall, dass das BHKW neben dem Bad auch noch weitere Einrichtungen mit Wärme versorgt. Bei einem derartigen Sachverhalt ist (zur Anerkennung der wirtsch Verflechtung) nachzuweisen, dass das BHKW ohne den Bäderbetrieb nicht wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.3 Beteiligung an einer teilweise oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht tätigen Personengesellschaft

Tz. 52h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden bei der (insges mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen) MU-Schaft neben den mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt, die nicht mit Gewinn- (bzw Einkünfte-) Erzielungsabsicht betrieben werden, werden iRd gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bei der Pers-Ges nur die mit Gewinnerzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Allgemeines; Verhältnis von S 3 zu S 4

Tz. 271 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine st-neutrale Spaltung wird nach § 15 Abs 2 S 3 UmwStG (rückwirkend) nicht anerkannt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Davon ist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Forfaitierung von Leasingforderungen

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der unverändert sehr häufig genutzten Darlehensfinanzierung verkaufen Leasinggeber zur Finanzierung der AHK des Leasingobjekts häufig alle zukünftig noch fällig werdenden Leasingraten (i. d. R. regresslos) an einen Dritten – meist ein Kreditinstitut. Der Käufer vergütet dem Leasinggeber dabei barwertig die ausstehenden Raten. Bei diesem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.2 Zusammenfassbare Energieversorgungsbetriebe gewerblicher Art

Tz. 127d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Rn 4 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) kommt eine Zusammenfassung wegen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen einem Bad (oder einer anderen Einrichtung; s Tz 127b) und einem Energieversorgungs-BgA nur dann in Betracht, wenn letzterer ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd § 5 Nr 13 EEG, der überwiegend Letztverbrauc...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leasingformen

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits erwähnt, stellt "Leasing" den Oberbegriff für eine Fülle verschiedenartiger Vertragstypen dar, die sich anhand unterschiedlichster Kriterien systematisieren lassen (vgl. hierzu ausführlich Büschgen (1998), Rn. 13ff.; Wöhe (1997), S. 242). Die Verträge lassen sich u. a. nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Art des Leasingobjekts, S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.4 Ermittlung des Einkommens des Beteiligungs-BgA

Tz. 52j Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf den bzw die sich aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer Pers-Ges ergebenden BgA sind die für BgA geltenden Einkommensermittlungsgrundsätze anzuwenden (s Schr des BMF v 21.06.2017, BStBl I 2017, 880, Rn 11). Liegt eine Tätigkeit vor, die im Falle der unmittelbaren Ausübung durch die jur Pers d öff Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Lohnverwendungsabrede

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Lohnverwendungsabrede liegt vor, wenn ArbG und ArbN vereinbaren, einen bestimmten Teil der Bezüge gegen den Zahlungsanspruch des ArbG zu verrechnen oder unmittelbar an einen Dritten zu überweisen. Derartige Fälle sind zB Abtretung oder Verpfändung. Dieses gilt auch für eine Gehaltspfändung. Der Unterschied zur Gehaltsumwandlung liegt da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.1 Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Verflechtung

Tz. 127m Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) verlangt keinen Mindestbetrag für den so ermittelten Vorteil der BHKW-Variante. Hiernach genügt offensichtlich ein nur wenige hundert Euro (oder einen noch geringeren Betrag) ausmachender Vorteil zur Anerkennung der Wirtschaftlichkeit. UE wäre es durchaus sinnvoll gewesen, insoweit – wie auch h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 DBA mit OECD-Mitgliedstaaten, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 entspricht (alte Abkommen)

427 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 entspricht, ist davon auszugehen, dass der andere Staat (OECD-Mitgliedstaat) der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der Regelung zu den Unternehmensgewinnen im konkreten DBA folgt. Denn unter den O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.1 Anwendungsbereich und technische Verflechtung

Tz. 127b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 nennt in seinen einleitenden S als Haupt-Anwendungsfall einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG die Zusammenfassung eines bereits bestehenden Versorgungsbetriebs mit einem Bäderbetrieb mittels eines BHKW. Zu einem Sachverhalt, in dem das BHKW nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.2 Zusammenfassung mehrerer Bäder mit dem Energieversorgungsbetrieb gewerblicher Art

Tz. 127g Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in Tz 127f genannte Grenze bezieht sich nur auf den Wärmebedarf des Bades, das an das BHKW angeschlossen ist. Diese Aussage ist dann von Bedeutung, wenn der Bad-BgA aus mehreren Einzelbädern besteht, die als gleichartig nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG zusammengefasst sind. Die urspr Entw-Fassung des BMF-Schr enthielt insoweit noch die aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.4 Betriebspausen

Tz. 127i Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Rn 2 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) steht es der Zusammenfassung eines Energieversorgungs-BgA mit einem Freibad-BgA mittels eines BHKW nicht entgegen, dass das Freibad nur in der Sommersaison für Badegäste geöffnet ist. Die lfd Kosten des Bades können uE also auch während der Zeiten das Ergebnis des Verbundes reduzieren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wegzugsbesteuerung nach § 50i EStG

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit der Neuregelung des § 50i EStG idF AmtshilfeRLUmsG soll das inländische Besteuerungsrecht für nach einem Wegzug realisierte Veräußerungsgewinne sichergestellt werden. Zur Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven (zB nach § 6 AStG) bei einem Wegzug ins Ausland und bei Umstrukturierungen sind Anteile an KapGes und andere WG in der Vergan...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.39.1 Ständige Vertreter (§ 39 Absatz 1 BsGaV)

418 Nach § 39 Absatz 1 BsGaV ist die BsGaV sinngemäß auch auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO anzuwenden (s. § 1 Absatz 5 Satz 5 AStG). Dies ist sachgerecht, da der ständige Vertreter zwar in § 13 AO gesondert geregelt wird, jedoch auch in den Anwendungsbereich der DBA fällt, da ein ständiger Vertreter i.S.d. § 13 AO im Regelfall als abhängiger Vertreter eine Betriebsstät...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.34 Übergangsregelung für Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 34 BsGaV)

382 Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Bau- und Montageunternehmen das Ergebnis einer in- oder ausländischen Bau- und Montagebetriebsstätte nach den Regelungen des § 1 Absatz 5 AStG, der BsGaV und dieses BMF-Schreibens auch für Jahre ermittelt, die vor dem 1. Januar 2013 beginnen. Voraussetzung dafür ist, dassmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. Übergangsregelung für Fälle, in denen zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, das nach dem 31. Dezember 2014 beginnt, Zuordnungsgegenstände der §§ 5 ff. BsGaV anders zuzuordnen sind, als sie bisher zugeordnet waren, ohne dass zu diesem Zeitpunkt ein wirtschaftlicher Vorgang (§ 1 Absatz 4 Satz 1 AStG) i.S.d. § 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV vorliegt

450 Soweit bis zum Inkrafttreten der BsGaV keine verbindlichen Zuordnungsregeln bestanden (s. Rn. 444), ist widerleglich davon auszugehen, dass die bisher vom Unternehmen vorgenommene und von der Finanzverwaltung nicht beanstandete Zuordnung zutreffend war, so dass wegen der BsGaV für die Zeit vor deren Inkrafttreten keine Zuordnungsänderungen durchgeführt werden müssen. 451...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. BMF, Schr. v. 22.12.2016 – IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182(Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.1 Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (§ 35 Absatz 1 BsGaV)

386 Abschnitt 5 der BsGaV (§§ 35 bis 38 BsGaV) ist speziell auf Förderbetriebsstätten anzuwenden. § 35 Absatz 1 Satz 1 BsGaV definiert den Begriff Förderbetriebsstätte: Darunter fallen Betriebsstätten, die zur Förderung von Bodenschätzen entstehen und nach Abschluss der Fördertätigkeit enden. Jedes Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbau- bzw. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.38.1 Begründung der Förderbetriebsstätte vor dem 1. Januar 2013 (§ 38 Absatz 1 BsGaV)

416 § 38 Absatz 1 BsGaV lässt die Ermittlung der Einkünfte einer Förderbetriebsstätte i.S.d. § 34 BsGaV bis zur Beendigung der Förderbetriebsstätte nach den bisher von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätzen zu (Tz. 4.7 VWG Betriebsstätten), wenn die Förderbetriebsstätte schon vor dem 1. Januar 2013 bestand. Die Begründung einer Förderbetriebsstätte hängt vom Zeitpunkt...mehr