Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reisekosten

Verwaltungsanweisungen: R 9.4–R 9.8 LStR 2013 und R 9.4–R 9.8 2015; BMF v 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412 (ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 bis 31.12.2019); BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 (Steuerliche Behandlung der Reisekosten von ArbN; ersetzt BMF 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412). 1. Gesetzliche Grundlagen Rn. 186 Stand: EL...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Keine Fernwirkung auf die Verwaltungskompetenz

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer liegt beim Land und der Gemeinde (s. VerfR GrStG Rz. 16). Abweichende Länder wie Hamburg schließen sogar die Anwendbarkeit von Rechtsverordnungen des Bundes als administrative Rechtsetzung für die Grundsteuer B und C aus (§ 11 Abs. 3 LGrStG Hamb.; zu dieser Sicherung eines "souveränen Kompetenzzugriffs" s. LGr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts: Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen, NWB Beilage 2013 zu Nr 9, 1. Verwaltungsanweisungen: R 9.7 LStR 2015; BM...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seifert, Überblick über das Einführungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 2014 – erste Tätigkeitsstätte/Fahrtkostenabrechnung, DStZ 2013, 807; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Schramm/Harder-Buschner, Die "erste T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Selbstlosigkeit und Betätigungen in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Steuerpflicht

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wird aber von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b) unterhalten, liegt insoweit kein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit vor. Die Unterhaltung eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt aber in Bezug auf diese Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zollrecht als europäisches Recht

Tz. 4 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zollrecht stellt – anders als das (nationale) Steuerrecht – überwiegend europäisches Recht dar, das im Wesentlichen auf Verordnungen beruht, die im Gebiet der EU einheitlich Anwendung finden. Das resultiert aus dem Umstand, dass es sich bei der EU (der Unionszollkodex spricht von der "Union") um eine Zollunion handelt, die zwar an ihren Außen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG

Tz. 26 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Grundvoraussetzung ist, dass der Verein als Unternehmer die Jugendlichen zum Zwecke der Erziehung aufgenommen hat. Der Verein muss die Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zwar nicht allein verfolgen; es reicht aber auch nicht aus, dass sie lediglich von einem Dritten verfolgt werden S. hierzu auch das Urteil des BFH vom 28.09.2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Mittelverwendung

Tz. 43 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) schreibt vor, dass Mittel, die der Körperschaft zur Verfügung stehen, ausschließlich für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Durch die Mittelverwendung wird vonseiten des Gesetzgebers sichergestellt, dass eine ausschließliche Verwendung zu satzungsmäßigen Zwecken zu erfolgen hat (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff Allgemeinheit

Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlosse...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anspruch auf zinsfreie Stundung während der Corona-Pandemie

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, wenn diese auf einen Zeitraum entfallen, in dem ein Anspruch auf eine zinsfreie Stundung bestand. Sachverhalt Gegenüber dem Kläger wurde am 13.5.2020 der Körperschaftsteuerbescheid 2018 erlassen. Mit diesem Bescheid setzte das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 fest. Mit Schreiben vom 18.5.2020 beantragte der Klä...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreiben zur Bauabzugsteuer (estb 2022, Heft 10, S. 391)

Darstellung der wesentlichen Änderungen Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 19.7.2022 (BMF v. 19.7.2022 – IV C 8 - S 2272/19/10003 :002 – DOK 2022/0652449, EStB 2022, 380 [Gehm] [in dieser Ausgabe]) das Schreiben v. 27.12.2002 (BMF v. 27.12.2002 – IV A 5 - S 2272 - 1/02, BStBl. I 2002, 1399 = EStB 2003, 58 [Meurer], ergänzt durch BMF v. 4.9.2003, BStBl. I 2003, ...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / b) Ausschluss der Haftung

Vorlage einer Freistellungsbescheinigung: Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn sich der Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung vom Leistungserbringer hat vorlegen lassen, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen darf (§ 48a Abs. 3 S. 2 und 3 EStG). Auf die Rechtmäßigkeit dieser Bescheinigung kann der Leistungsempfänger nicht vertrauen, wenn ihm die mangelnde Rechtmäß...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 3. Freistellungsbescheinigung

a) Formalia Wie sich aus Tz. 28 des BMF-Schreibens ergibt, wird die Freistellungsbescheinigung unter der Steuernummer ausgestellt, die an den jeweiligen Leistenden für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer vergeben worden ist. Bei Personengesellschaften ist die Steuernummer der Personengesellschaft selbst insofern maßgeblich. b) Versagungsgründe Kein abschließender Gefäh...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / bb) Insolvenz des Leistungserbringers

Allein die Insolvenz des Leistungserbringers rechtfertigt indes die Versagung nicht. Dabei ist bei Bestellung eines Insolvenzverwalters, bei dem davon auszugehen ist, dass er die steuerlichen Pflichten des Schuldners erfüllt, die Freistellungsbescheinigung grundsätzlich zu erteilen. Tz. 32 des BMF-Schreibens stellt klar, dass dies entsprechend im Fall der Eigenverwaltung (vg...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 9. Zuständiges FA

Tz. 98 des BMF-Schreibens nimmt wegen der FA-Zuständigkeit die mit Wirkung v. 16.12.2004 geschaffene Regelung[16] des § 20a AO in Bezug.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 4. Absehen vom Steuerabzug bei Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG)

In Tz. 53 des BMF-Schreibens wird der Begriff der Wohnung näher definiert. Hierbei wird auf § 181 Abs. 9 BewG abgestellt.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / a) Formalia

Wie sich aus Tz. 28 des BMF-Schreibens ergibt, wird die Freistellungsbescheinigung unter der Steuernummer ausgestellt, die an den jeweiligen Leistenden für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer vergeben worden ist. Bei Personengesellschaften ist die Steuernummer der Personengesellschaft selbst insofern maßgeblich.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 5. Einbehalten, Abführen und Anmeldung des Abzugsbetrages

Das Finanzamt (FA) ist bei verspäteter Abgabe der Anmeldung berechtigt, einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festzusetzen. Aufgrund der Änderungen, die § 152 AO durch das Steuermodernisierungsgesetz v. 18.7.2016[9] erfahren hat, wurde Tz. 67 des BMF-Schreibens entsprechend aktualisiert.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / d) Kurzfristiges Tätigwerden im Inland

Nach § 48b Abs. 2 EStG ist die Freistellungsbescheinigung auch zu erteilen, wenn vom Leistungserbringer glaubhaft gemacht wird, dass aufgrund kurzfristigen Tätigwerdens im Inland bei ihm keine inländische Einkommen- oder Körperschaftsteuer anfällt (Tz. 33 des BMF-Schreibens).mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 8. Widerruf der Freistellungsbescheinigung

Nach Tz. 78 des BMF-Schreibens kann die Freistellungsbescheinigung auch widerrufen werden, wenn noch Steuererklärungen ausstehen und die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO geschätzt wurden. Offen lässt die Verwaltungsanweisung wiederum die Frage, ob dies hinsichtlich jeglicher Steuerart der Fall ist oder nur, wenn die durch die Bauabzugsteuer gesicherten Steuerarten hiervon b...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / a) Akzessorietät der Haftung

Was die Akzessorietät der Haftung anbelangt – also, dass die Haftungsschuld abhängig vom Bestand der Steuerschuld ist[12] – so bezieht sich die Akzessorietät auf die Bauabzugsteuer und nicht auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Leistungserbringers (Tz. 71 des BMF-Schreibens)[13]. Beachten Sie: In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Finanzv...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 1. Begriff der Bauleistung

In Tz. 4 des BMF-Schreibens nimmt das BMF nunmehr auf die Definition des § 101 Abs. 2 S. 2 SGB III Bezug, was den Begriff der Bauleistung anbelangt; vorher war dies § 211 Abs. 1 S. 2 SGB III. Inhaltliche Änderungen sind damit allerdings nicht verbunden. Darüber hinaus wird in Tz. 4 des BMF-Schreibens unter Bezugnahme auf den BFH klargestellt, dass der Begriff des Bauwerks auc...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 2. Leistender

Inländische ESt-/KSt-Pflicht des Leistungserbringers unerheblich für die Abführungspflicht: Der Steuerabzug ist nach Tz. 23 und 63 des BMF-Schreibens unabhängig davon vorzunehmen, ob der Leistende in Deutschland steuerpflichtig ist[5]. Grundsätzlich kann sich nämlich der Haftende in Bezug auf seine Einbehaltungs- und Abführungspflichten wegen § 48d EStG nicht darauf berufen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / c) Durchsetzung der Haftung

Die Haftung wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) oder mittels Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 AO (Nachforderungsbescheid) durchgesetzt, wobei in beiden Fällen der Haftungstatbestand des § 48a Abs. 3 EStG erfüllt sein muss. Beachten Sie: Die Wahl des Verfahrens muss vom FA nicht näher begründet werden. Der Nachforderungsbescheid hat für die Finanzverwaltung allerdings den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 7. Haftung (§ 48a Abs. 3 EStG)

Verschuldensunabhängige Haftung: Sofern sich der Leistungsempfänger keine Freistellungsbescheinigung vorlegen lässt, ist seine Haftung unabhängig vom Verschulden (Tz. 70 des BMF-Schreibens)[10]. Zweistufige Prüfung: Dabei ist – wie bei anderen Haftungsnormen – die Haftungsprüfung zweistufig[11], nämlich zuerst sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Haftungsnorm des § 48a Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 6. Abrechnung mit dem Leistenden

In Tz. 69 ist gestrichen worden, dass es zu Abrechnungszwecken ausreicht, dass der Leistungsempfänger dem Leistenden einen Durchschlag der Steueranmeldung überlässt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / c) Neugründer als Leistungserbringer

Des Weiteren kann nach Tz. 35 des BMF-Schreibens die Freistellungsbescheinigung nur für einen bestimmten Auftrag erteilt werden. Dann ist sie aber sogleich mit einer zeitlichen Befristung zu versehen. So verfährt die Finanzverwaltung bei ihr nicht bekannten Leistungserbringern – insbesondere Neugründungen –, um sich über deren steuerliche Zuverlässigkeit ein Bild zu verschaff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / b) Versagungsgründe

Kein abschließender Gefährdungskatalog: Was die Versagungsgründe für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung anbelangt, so wird in Tz. 32 des BMF-Schreibens darauf hingewiesen, dass der Gefährdungskatalog nach § 48b Abs. 1 S. 2 EStG nicht abschließend ist. Mögliche Gefährdung des zu sichernden Steueranspruchs durch Erteilung der Freistellungsbescheinigung? Vielmehr ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / aa) Steuerrückstände

Bei Steuerrückständen, die als solche einen Versagungsgrund darstellen, sollen solche in Betracht kommen, die nachhaltig oder wiederholt bestehen oder drei Monate vor der Antragstellung bestanden. Offen ist weiterhin, ob es sich nur um Steuerrückstände hinsichtlich der zu sichernden Steuerarten handeln muss oder ob Rückstände bezüglich jeglicher Steuern ausreichen für die Versagun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 19.7.2022 (BMF v. 19.7.2022 – IV C 8 - S 2272/19/10003 :002 – DOK 2022/0652449, EStB 2022, 380 [Gehm] [in dieser Ausgabe]) das Schreiben v. 27.12.2002 (BMF v. 27.12.2002 – IV A 5 - S 2272 - 1/02, BStBl. I 2002, 1399 = EStB 2003, 58 [Meurer], ergänzt durch BMF v. 4.9.2003, BStBl. I 2003, 431 und BMF v. 20.9.2004, BStBl. I 2004,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 10. Resümee

Die Finanzverwaltung verfährt weiterhin sehr restriktiv, was die Bauabzugsteuer anbelangt. Gerade was die Haftung des Leistungsempfängers in diesem Zusammenhang betrifft, so muss sich dieser, um der Inanspruchnahme zu entgehen, nicht nur eine Freistellungsbescheinigung vom Leistungserbringer vorlegen lassen, sondern diese auch noch auf ihre Gültigkeit hin überprüfen. Umgekehrt h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.1 Ausfuhren sowie externes Versandverfahren

Diese Befreiung greift, wenn sich die Leistung unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr bezieht oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden.[1] Das gilt auch, soweit die Güterbeförderung vom Inland über einen sonstigen EU-Mitgliedsstaat in das Drittlandsgebiet erfolgt. Seit dem 1.1.2022 ist der Anwendungsbereich d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / 5. Verbleibensvoraussetzungen

Wenn ein WG vor Ablauf des Endes des Folge-WJ der Investition nicht mehr zum Betrieb gehört, ist dies grundsätzlich schädlich.[17] Zu einer schädlichen Verwendung des WG innerhalb des maßgeblichen Zeitraums führen dabei insbesondere folgende Umstände[18]: Verkauf Entnahme Übertragung/Überführung in einen anderen Betrieb Überführung in eine ausländische Betriebsstätte Überführung i...mehr

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Umsatzsteuer für Feinschmecker / 4.3 Lösung

S. Auris ist Unternehmerin, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Lieferung der Schweineohren und der Tierbedarfsartikel. Insgesamt liegen 3 Vorgänge vor, die im Inland umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind. Einkauf der frischen Schweineohren Auris erwirbt von dem dänischen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer für Feinschmecker / 3.3 Lösung

Arabica ist Unternehmerin, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört der Coffee-Shop. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft ausschließen Evtl. müsste – gerade bei Unternehmensgründung – noch geprüft werden, ob Kleinunternehmereigenschaft[2] vorliegt. Wenn – hochgerechnet auf einen Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.3 Nachweispflichten

Neben den materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung muss der leistende Spediteur auch beleg- und buchmäßig nachweisen können, dass die Voraussetzungen der Befreiung erfüllt sind.[1] Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Nachweis möglichst fehlerfrei geführt wird, um das Risiko einer Steuerentstehung sowie Haftungsrisiken zu vermeiden. Soweit sich der Spediteur a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer für Feinschmecker / 1 Problematik

Lebensmittel unterliegen – jedenfalls überwiegend – dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.[1] Bis zum 30.6.2020 war in der Praxis im Gastronomiebereich eine der strittigsten Fragen, ob eine unter den ermäßigten Steuersatz fallende Lieferung einer verzehrfertigen Speise ausgeführt wurde oder eine Dienstleistung (Restaurantdienstleistung) vorliegt. Als Folge der coronabedingten Pr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Aus Vereinfachungsgründen lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5 Abbildung von Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Steuerbilanz (Altersteilzeitrückstellung)

Die Abbildung von Verpflichtungen in der Steuerbilanz unterscheidet sich in vielen Punkten von der dargestellten handelsrechtlichen Abbildung. Die steuerlichen Regelungen finden sich im BMF-Schreiben v. 11.11.1999, IV C 2 – S 2176 – 102/99, BMF-Schreiben v. 28.3.2007,IV B 2-S2175/07/0002 und BMF-Schreiben v. 22.10.2018 – IV C 6 – S 2175/07/10002. Im Falle des Gleichverteilung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.6 Bilanzierung Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Wie oben dargestellt, wird Altersteilzeit-Mitarbeitern oftmals die Zahlung einer Abfindung wegen der zu erwartenden Rentenkürzung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente gewährt (sog. Nachteilsausgleich). Der BFH lehnt eine Rückstellung für den Nachteilsausgleich ab.[1] Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers entstehe, so der BFH, erst mit dem tatsächlichen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.1 Ratierliche Ansammlung bei Anwendung des Blockmodells

Bei Anwendung des Blockmodells sind nach dem BMF-Schreiben v. 28.3.2007 für die Verpflichtung aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen, in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt, ratierlich anzusammelnde Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.[1] Ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.2 Abzinsung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG sind Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Ob im Fall einer Altersteilzeitverpflichtung eine Verzinslichkeit gegeben ist, muss im Einzelfall festg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.4 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Wie oben dargestellt, konnte der Arbeitgeber für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit (teilweise) erstattet bekommen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.2007, Rn. 5,6 war der dem Bilanzierenden zustehenden Erstattungsanspruch gegenüber der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wird ein Grundstück sowohl für den Vorsteuerabzug berechtigende als auch den Vorsteuerabzug ausschließende Zwecke verwendet, müssen die mit dem Objekt in Zusammenhang stehenden Ausgaben den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden oder nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden. In mehr als 20 Jahren wurde um die zutreffende systematische L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 727 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr