Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / V. Bedeutung für die Praxis

Leider Gottes ist es keine Seltenheit, dass ein Insolvenzverwalter sein Amt verliert. Sei dies durch Abwahl, sei dies durch Tod. Dabei stellt sich dann stets die Frage, wer Inhaber des Vergütungsanspruches ist. Wird der Verwalter entlassen oder abgewählt, ist dies aber meist kein Problem, da er Inhaber der Forderung bleibt. Im Falle des Todes eines Insolvenzverwalters stellt...mehr

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B / 18 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Rechtsmittel [Rdn 856]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 390 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 2. Persönliche Anhörung des Kindes nach § 159 Abs. 1 FamFG

Betroffene Kinder sind nach § 159 Abs. 1 FamFG grundsätzlich in allen Kindschaftssachen persönlich anzuhören.[10] Daher ist die persönliche Anhörung des Kindes auch in den Fällen des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB, 155a Abs. 3 S. 1 FamFG nicht entbehrlich.[11] Gleiches gilt in Verfahren betreffend das Umgangsrecht eines sozialen Vaters nach § 1685 Abs. 2 BGB. Auch hier ist das Kind...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 312 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf wirksam innerhalb der Widerrufsfrist erklärt hat. Rz. 313 Für die Lebensversicherung ist zu beachten, dass abweichend von der zweiwöchigen Widerrufsfrist des § 8 Abs. 1 S. 1 VVG eine Widerrufsfrist von 30 Tagen gilt (§ 152 Abs. 1 VVG). Ausreichend für die Fristwahrung ist die Abs...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / B. Übersicht der Grunderwerbsteuersätze per 1.7.2024

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / C. Bevollmächtigung auf den Notar und Mitarbeitervollzugsvollmacht

Rz. 6 Losgelöst von der Möglichkeit des Einsatzes einer Eigenurkunde ist es dennoch üblich, dass Grundbuchanträge, Immobilienverträge, Geschäftsanteilskaufverträge und Gesellschafterversammlungen mit Änderung des Gesellschaftsvertrags nicht nur die Ermächtigung des beurkundenden Notars enthalten, die Urkunde durch eine notarielle Eigenurkunde ergänzen zu dürfen; sie enthalte...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Übergangsrecht

Rz. 379 Die Vorschriften über die vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sind mit dem ab 1.1.2008 geltenden neuen VVG grundlegend verändert worden (siehe §§ 19–22 VVG). Die Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und deren Folgen sind in § 6 der MB BUV 22 enthalten und geben inhaltlich den Gesetzestext wieder. Während früher nach § 16 Abs. 1 VVG a.F.[911] über alle ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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B / 19 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 863]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Nachfrageobliegenheit

Rz. 205 Bei Widersprüchen oder offenkundigen Unrichtigkeiten in der Schadenanzeige hat der Versicherer eine Nachfrageobliegenheit.[234]mehr

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R / 9 Revision, Begründung, Form [Rdn 2771]

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 77 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Eine Belehrung ohne Hinweis auf die Folgen leichtfahrlässigen Handelns ist unzureichend und daher unwirksam.[44] Der Versicherer genüg...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Kausalität zwischen Sturm und Schaden

Rz. 74 Der an der versicherten Sache eingetretene Schaden muss "durch" den Sturm verursacht worden sein. Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass es sich bei den vorliegenden Schäden nicht um Schäden handelt, die vor dem Sturm vorhanden waren.[71] Die geforderte Kausalität setzt jedoch nicht voraus, dass die an der versicherten Sache eingetretenen Schäden auch ta...mehr

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Übergangsrecht

Rz. 11 Gemäß § 4 Abs. 3 EGVVG sind auf Altverträge die §§ 172, 174 bis 177 VVG generell nicht anzuwenden. Rz. 12 Für die Frage, ob und inwieweit altes oder neues VVG anzuwenden ist, kommt es darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, folglich auf den formellen Versicherungsbeginn. Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten, richtet s...mehr

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V / 9 Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3453]

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§ 5 Feuerversicherung / c) Brandreden

Rz. 297 Unter "Brandreden" wird die indirekte Anstiftung zur vorsätzlichen Brandstiftung durch Dritte verstanden.[348] Danach stellt es bereits eine Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten gegenüber Dritten den Wunsch äußert, eine versicherte Sache möge abbrennen.[349] Selbst eine dahingehende Äußerung gegenüber der Ehefrau des Versi...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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§ 14 Lebensversicherung / e) Keine Durchführung des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit

Rz. 651 Kein Versorgungsausgleich findet gem. § 27 VersAusglG statt bei grober Unbilligkeit. Von einer groben Unbilligkeit ist nach der Rechtsprechung dann auszugehen, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen oder gegen die tragenden Prinzipien des Verso...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / dd) Unmittelbare Einwirkung, A § 4 Nr. 2 c aa VGB 2010, A 5.3.1 und 5.3.2 VGB 2022

Rz. 76 Der Schaden muss auf eine unmittelbare Einwirkung des Sturms zurückzuführen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist.[73] Die Windkräfte müssen durch Druck oder Sog auf die versicherte Sache eingewirkt haben. In der Regel ist ein Sturm nur dazu in der Lage, Schäden an den Außenteilen eines Gebäudes zu verursachen. Denno...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken genügen.[194]mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 5. Arrest

Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung, also auch eines Anspruchs gerichtet auf Zugewinnausgleich, statt. Erweist sich später aber die Anordnung eines Arrestes als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu erse...mehr

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zfs 11/2024, Beendigung ein... / 2 Anmerkung:

Der Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung endet mit dem Bezug von Altersrente, der typischerweise an den lebenszeitlichen Abschluss der beruflichen Biografie geknüpft ist. Vereinfacht gesagt: Wer nicht mehr arbeitet, kann nicht mehr arbeitsunfähig werden. Das ist indessen eine der wirklichen Welt nur noch teilweise entsprechende Sicht. Viele Menschen wollen oder müss...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / dd) Beendigung nach § 15 Abs. 1 c–e MB/KT

Rz. 695 Weitere, aus sich selbst erklärende Beendigungsgründe sind: Rz. 696 Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente eines berufsständigen Versorgungswerkes endet die Krankentagegeldversic...mehr

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H / 4 Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2172]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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A / 45 Aussetzung, Ausbleiben des (notwendigen) Verteidigers [Rdn 592]

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe ist zuzustimmen. Grds. darf ein Unbemittelter einen ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wie ein Bemittelter (BVerfGE 122, 39). Dies folgt aus dem Sozialstaatsprinzip, dem allgemeinen Gleichheitssatz und auch dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Hat die Antragstellerin, wie im vorliegend...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Zeitpunkt der Erteilung der Informationen

Rz. 71 Die Informationen i.S.d. § 7 VVG müssen dem Versicherungsnehmer "rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung" übermittelt worden sein, also dem Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner auf Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung zur Verfügung gestellt werden. Rz. 72 Von welchen Voraussetzungen es abhängt, ob die Übermittlung der Informationen nach § 7 VVG an ...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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