Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Bloße Befindlichkeitsstörungen

Rz. 410 Gesundheitsstörungen, Beschwerden und Schmerzen sind bei entsprechender Frage aber selbst dann anzeigepflichtig, wenn sie noch nicht eindeutig einer Krankheit zugeordnet worden sind.[1024] Auch darf sich der Versicherungsnehmer bei seinen Angaben weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 459 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1137] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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R / 15 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2884]

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022

Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz. ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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W / 3 Wiedereintritt in die Beweisaufnahme [Rdn 4164]

Rdn 4165 Literaturhinweise: Bleicher, Das "letzte Wort" (§ 258 Abs. 2 StPO) Echte Einwirkungsmöglichkeit des Angeklagten, (nur) Stolperstein für die Instanzgerichte oder (letzte) Chance im Revisionsverfahren?, StRR 2013, 404 Rübenstahl, Der "Wiedereintritt in die Verhandlung" und die erneute Erteilung des letzten Worts (zur Auslegung von § 258 Abs. 2, Abs. 3 StPO). Zugleich A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 488 Das Erfordernis der Textform[1231] der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1232] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht...mehr

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B / 37 Beweisantrag, Form [Rdn 1131]

Rdn 1132 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1224. Rdn 1133 1.a) Der Beweisantrag wird in der HV mündlich gestellt (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 210; Alsberg/Güntge, Rn 717). Es genügt nicht, ihn dem Gericht in schriftlicher Form lediglich zu überreichen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 244 Rn 32; OLG Frankfurt am Main, a.a.O. [kei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 14 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[40] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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A / 41 Ausschluss der Öffentlichkeit, Einlassregelungen für die HV [Rdn 548]

Rdn 549 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines, Teil A Rdn 520. Rdn 550 1. Bei zu erwartendem größeren Publikumsandrang kann der Vorsitzende des Gerichts anordnen, dass Einlasskarten ausgegeben und nur Personen mit einer Einlasskarte der Zutritt zum Sitzungssaal gestattet wird (zur Zulässigkeit der Vergabe von Sitzplätzen an Vertreter...mehr

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 18 Transportversicherung / b) AGB des Versicherungsnehmers (Ziff. 3.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 171 Die DTV-VHV 2003/2011 sehen in Ziff. 3.1 und 3.2 die Möglichkeit vor, AGB in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Versicherers. Rz. 172 In der Praxis dominieren seit Jahrzehnten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Zu Zeiten, in denen das HGB keine ausgewogene und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Regelun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Vorsatz – A 1 Ziff. 7.1 AVB/7.1 AHB

Rz. 80 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf "den Schaden" geht der versicherungsrechtliche Vorsatzbegriff über den deliktsrechtlichen Vorsatz hinaus. Vorsatz verlangt Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale und der Schadensfolgen. Der Schädiger muss...mehr

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B / 45 Beweisantrag, Zeitpunkt der Antragstellung [Rdn 1232]

Rdn 1233 Literaturhinweise: Bandilla/Hassemer, Zur Abhängigkeit strafrichterlicher Beweiswürdigung vom Zeitpunkt der Zeugenvernehmung im Hauptverfahren, StV 1989, 551 Barton, Der Zeitpunkt des Beweisantrages unter Berücksichtigung des Inertia-Effektes, StraFo 1993, 11 Hammerstein, Kann die Reihenfolge der Beweiserhebung das Urteil beeinflussen?, in: Festschrift für Rudolf Schm...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[28] – nicht zuletzt der Bankenkrise[29] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[30] zur Insolvenzverschleppungshaftung[31] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 639 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Auskunftsanträge

Wichtig ist die Bestimmtheit eines gerichtlichen Auskunftsantrags. Der Auskunftsantrag ist genügend bestimmt, wenn der Gegenstand des Auskunfts- oder Rechnungslegungsbegehrens sowie der Zeitpunkt, auf den sich das Begehren bezieht, genau angegeben werden.[2] Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf alle erforderlichen Informationen, welche für die Berechnung des Zugewinna...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / aa) Bewertung nach der Gliedertaxe (Ziff. 2.1.2.2.1)

Rz. 203 Mit der Gliedertaxe werden feste Invaliditätsgrade für den Verlust oder die Funktionsfähigkeit der in der Gliedertaxe genannten Körperteile und Sinnesorgane vereinbart. Der Nachweis einer höheren oder geringeren Beeinträchtigung ist damit ausgeschlossen. Es gilt ein abstrakt generalisierender Maßstab. Eine konkrete Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der ...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 3. Belegvorlage und Wertermittlung

Belege können zur Überprüfung der Richtigkeit der Auskunft verlangt werden, wobei die Vorlage von Kopien genügt.[12] Allerdings sind nur positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen, d.h. die Erklärung, über keine weiteren relevanten Vermögenswerte zu verfügen (Negativerklärung), ist nicht weiter zu belegen. Die (positive) Auskunft impliziert indirekt die Aussage, über wei...mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Bedürftigkeit und "Klarheit" über Beratungshilfe-Mandat Das AG Brühl beschäftigt sich gleich mit mehreren relevanten Fragen, die wohl intensiver im Beschluss des Rechtspflegers, als dann final in der richterlichen Entscheidung thematisiert werden. Interessant ist dabei vor allem auch die Frage: Wann muss eine Bedürftigkeit vorliegen? Das AG Brühl entschied korrekt, dass au...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Zum äußeren Bild

Rz. 259 Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, aus dem sich das äußere Bild einer versicherten Fahrzeugentwendung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt.[357] Das äußere Bild ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 650 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1150] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1151] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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zfs 11/2024, Erforderliche ... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Beschwerde ist nicht begründet. Die Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung des Prozessbevollmächtigten des Klägers erfolgte zu Recht. [8] 1. Gemäß § 11a Abs. 1 ArbGG gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe in Verfahren vor den Gerichten für Ar...mehr

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zfs 11/2024, Erhebung mater... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die sofortige Beschwerde ist statthaft gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel Erfolg und führt zur Rückfestsetzung des von dem Antragsgegner an die Antragstellerin aufgrund des später aufgehobenen Kostenfestsetzungsbeschlusses geza...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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V / 39 Verteidiger, Anwesenheit in der Hauptverhandlung [Rdn 3838]

Rdn 3839 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers, Teil V Rdn 3873. Rdn 3840 1. Der (i.S.d. § 140 Abs. 1 und 2 notwendige) Verteidiger ist grds. zur Anwesenheit in der HV von deren Beginn bis zum Ende der → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315, verpflichtet. Mit "Anwesenheit in der HV" ist nicht (nur) die räumliche Anwesenheit des Verteid...mehr

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L / 3 Letztes Wort des Angeklagten [Rdn 2284]

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A / 44 Aussetzung der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 583]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen

Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbar...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 389 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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E / 7 Einstellung des Verfahrens nach § 205 wegen Abwesenheit des Angeklagten oder anderer Hindernisse [Rdn 1706]

Rdn 1707 Literaturhinweise: Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Krause, Die vorläufige Einstellung von Strafsachen praeter legem, GA 1969, 97 Rieß, Beschwerdebefugnis des Nebenklägers bei vorläufiger Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO, NStZ 2001, 355 s.a. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens, Allge...mehr

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zfs 11/2024, Abwesenheitsve... / 2 Aus den Gründen:

Ergänzend zu der dem Beschwerdeführer bekannten Zuschrift der Generalstaatsanwaltschaft Berlin merkt der Senat erläuternd an: Der nach § 80 Abs. 1 OWiG erforderliche Zulassungsgrund besteht nicht. 1. Weder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch die Fortbildung des Rechts geben Anlass, die Rechtsbeschwerde zuzulassen. In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind ...mehr

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V / 49 Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3914]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Versicherungsvertreter

Rz. 259 Den selbstständigen Versicherungsvertretern werden Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträge betraut sind, gleichgestellt (§ 73 VVG). Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt alle maßgeblichen Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrag sowie Zahlungen des Versicherungsnehmers entg...mehr

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Z / 18 Zeuge, Zeuge vom Hörensagen [Rdn 4342]

Rdn 4343 Literaturhinweise: Backes, Abschied vom Zeugen vom Hörensagen, in: Festschrift für Ulrich Klug, Band II, S. 447 Detter, Der Zeuge vom Hörensagen – eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1 Eisenberg, Anmerkung zur Entscheidung des LG München I vom 11.9.2019 – 23 Ns 453 Js 125721/18 – Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Zeugen vom Hörensagen, StraFo 2020, 328 Geppe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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U / 2 Unmittelbarkeitsgrundsatz [Rdn 3207]

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / 2 Anmerkung

Ein mit dem anwaltlichen Nachlasspfleger in einer Partnergesellschaft verbundener Partner-Rechtsanwalt hat mit dem Nachlasspfleger zusammen einen mittellosen Nachlass bearbeitet. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen den Vergütungsfestsetzungsauftrag des Nachlasspflegers mit der Begründung, dass nur die vom Nachlasspfleger persönlich erbrachten Tätigkeiten und damit die diesbe...mehr

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A / 34 Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 432]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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