Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Rz. 14 Die Aufrechnung richtet sich im Grundsatz nach den Regeln der §§ 387 ff. BGB (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43 Rz. 13, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 7.2.2007, B 6 KA 6/06 R; Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 24). Aufgerechnet wird durch Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger. Haben mehrere Personen einer Bedarfsgemeinschaft Lei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / c) Höhe des Zwangsgeldes

§ 329 AO legt die maximale Größe des einzelnen Zwangsgelds auf 25.000 EUR fest. Bei der erstmaligen Androhung dürfte der Höchstsatz allerdings grundsätzlich ermessensfehlerhaft sein (FG Bremen v. 12.1.1998 – 297024K 2, EFG 1998, 623). Das Zwangsgeld kann zur Durchsetzung einer bestimmten Anordnung mehrfach festgesetzt werden, hierbei kann und darf der Höchstbetrag insgesamt ü...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.5 Bremen

Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz. Zu beachten ist aber die Bremische Landesbauordnung, die folgende Regelungen trifft: Landesbauordnung Bremen[1] § 6 Abstandsflächen, Abstände (1) bis (7) (...) (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässigmehr

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Förderprogramme des Landes Bremen

Zusammenfassung Überblick Die Förderungen des Landes Bremen erfolgen über die Bremer Aufbau-Bank (BAB). Die einzelnen Förderprogramme können unter www.bab-bremen.de eingesehen werden. Zusätzlich findet man hier auch Formulare und Merkblätter. 1 Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Antragstellung

Adressat Mit der Bearbeitung der Anträge hat das Land Bremen das SWB-Kundencenter Bremen, SWB Vertrieb Bremen GmbH, Sögestr. 59-61, 28195 Bremen beauftragt. Antragsteller aus Bremerhaven wenden sich bitte an das SWB-Kundencenter Bremerhaven, Fährstr. 20-22, 27568 Bremerhaven. Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu stellen. Dieses findet man auf der Webseit...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Bremen erfolgen über die Bremer Aufbau-Bank (BAB). Die einzelnen Förderprogramme können unter www.bab-bremen.de eingesehen werden. Zusätzlich findet man hier auch Formulare und Merkblätter.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9 SWB – Förderprogramm für die Erneuerung von nicht umstellbaren Gasgeräten im Rahmen der Gasumstellung

Derzeit bekommt man in Bremen das sog. L-Gas aus den Niederlanden und dem Nordwesten Deutschlands. Aufgrund der abnehmenden Fördermengen muss zukünftig auf das sog. H-Gas aus Russland oder Norwegen umgestellt werden. Diese Umstellung wird von der SWB bezuschusst. 9.1 Wer kann Anträge stellen? Nur 1 Antrag pro Kunde Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die auch Kunden der SWB ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 BAB-Energieeffizienzdarlehen

Mit diesem Förderdarlehen sollen vor allem Unternehmer motiviert werden, in energetische Maßnahmen auf dem Gebiet des Landes Bremen und Bremerhaven zu investieren. Ziel ist, wie bei allen energetischen Maßnahmen, die Verringerung des CO2-Ausstoßes. 5.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt für diese Förderung sind Unternehmer, Freiberufler, alle juristischen Personen, natürliche Pe...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Grundvoraussetzungen für die Darlehensvergabe

Der Antragsteller muss seinen Sitz im Land Bremen haben. Dort muss sich auch der Investitionsort befinden. Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits begonnenen oder beendeten Maßnahmen sind nicht möglich. Mit der Maßnahme darf vor der Antragstellung auch noch nicht begonnen worden sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Wasser nach Plan

Mit diesem Programm will das Land Bremen Privatpersonen motivieren, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Wasserschäden zu errichten. Grund dafür sind die erheblichen Schäden in der Vergangenheit, die durch die starken Regenfälle und Unwetter verursacht worden sind. Ein weiterer Förderaspekt sind die erneut verschärften Änderungen der Trinkwasserverordnung, die nicht selten Sani...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Wohnungseigentümer Dieses Zuschussprogramm richtet sich an Wohnungseigentümer. Gleichgestellt sind sonstige dingliche Verfügungsberechtigte wie beispielsweise Erbbauberechtigte. Das Programm eignet sich auch für WEG oder auch einzelne Miteigentümer der WEG. Das Land Bremen bevorzugt Antragsteller, die mit ihren Vorhaben zur CO2-Reduktion beitragen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11 Förderprogramm Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser

Mit diesem Programm möchte das Land Bremen die Einsparung von Trinkwasser durch die Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser und die Aufbereitung von geeignetem Grauwasser zu Betriebswasser fördern. 11.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt für dieses Programm sind private Grund- und Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte. 11.2 Was wird gefördert?...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter und Pächter. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für diese Förderung sind Unternehmer, Freiberufler, alle juristischen Personen, natürliche Personen. Insbesondere die juristischen und natürlichen Personen müssen einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Erbringt ein Unternehmen im Rahmen von Contracting-Vereinbarungen Energiedienstleistungen im Bundesland Bremen, sind diese ebenfalls förderfähig. Nicht gefördert ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 12.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter und Pächter. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Das Gebäude muss sich im Land Bremen befinden und darf nicht mehr als 12 Wohneinheiten beinhalten. Wie das Gebäude genutzt wird, ist unerheblich. Sowohl Wohnnutzung als auch gewerbliche Nutzung sind erlaubt. Vorhabensbeginn Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabensbeginn werden insbesondere folgende Maßnahmen angesehen:...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die Bremer Umweltberatung e. V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Auf der Webseite der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) kann das Antragsformular abgerufen werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Unterlagen Kostenvoranschlag Grundstückslageplan im Maßstab 1:100 Skizze und ggf. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die BreMo GbR mit der Bearbeitung dieser Förderung beauftragt. Der Förderantrag ist auf der Webseite der BreMo GbR (www.bremer-modernisieren.de) unter dem Button "Förderung" zu finden. Dieser ist vollständig ausgefüllt an die BreMo GbR, Postfach 10 72 25, 28072 Bremen zu richten. Antragsteller aus Bremerhaven wenden sich an SWB Vertrieb Bremerhaven...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die Bremer Umweltberatung e. V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Auf der Webseite der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) kann das Antragsformular abgerufen werden. Unterlagen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Kostenvoranschlag Grundstückslageplan im Maßstab 1:500 Skizze und ggf. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 12.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die Bremer Umweltberatung e. V., Am Dobben 43a, 28203 Bremen mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Auf der Webseite der Bremer Umwelt Beratung (www.bremer-umwelt-beratung.de) kann das Antragsformular abgerufen werden. Unterlagen Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Kostenvoranschlag Grundstückslageplan im Maßstab 1:500 Skizze und ggf. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.8 Antragstellung

Direktantrag Der Förderantrag ist direkt bei der BAB zu stellen. Auf der Webseite der BAB (www.bab-bremen.de) finden Sie das Antragsformular, welches online ausgefüllt werden kann. Weiterhin finden Sie weitere Informationen zu den Förderung und zu den geforderten Nachweisen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Gebäudezentralheizung Zweck der Förderung ist der Ersatz von elektrischen Raumheizungen durch Gebäudezentralheizungen. Zudem soll die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt werden. Weiterhin wird gefordert, dass die neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf des Landes Bremen liegen. Solche Gebiete sind z. B. die Innenstadt oder eine innenstadtnahe Lage, Baulücken, Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete. Dazu kommen noch die Gebiete der Programme "Wohnen in Nachbarschaften". Objektbedingungen Neben den Lagebedingunge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden noch nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuw...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 12.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuweisen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 An wen richtet sich das Programm?

Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter, Pächter und Unternehmen, die sich zur Wärmeversorgung und/oder Wasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigent...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst den Ersatz von Ölheizkesseln durch Wärmeerzeuger mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Förderobjekt befindet sich im Land Bremen. Nach der Maßnahme erfolgt die Wärmeversorgung des Gebäudes mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfa...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit den Maßnahmen darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital Eigenkapital ist nicht nachzuweisen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Es werden nur Objekte im Land Bremen gefördert. Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn wird beispielsweise der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungs- und Planungsleitungen werden nicht als Beginn angesehen. Eigenkapital ist nicht nachzuweisen. Achtung: 13 M...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.7 Verwendungsnachweis

12 Monate Die Auszahlungen aus dem Darlehensvertrag erfolgen auf der Basis von Rechnungskopien (Verwendungsnachweis). Zudem ist innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Maßnahme ein Abschlussbericht zu erstellen. Die BAB hat hierzu entsprechende Prüfrechte.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 Ersatz von Elektroheizungen – Zuschuss

7.1 An wen richtet sich das Programm? Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter, Pächter und Unternehmen, die sich zur Wärmeversorgung und/oder Wasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Antragsberechtigt

Dieses Programm ist für Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte. Mieter oder Pächter können auch die Zuschüsse beantragen. Sie müssen allerdings eine Zustimmungserklärung beibringen. Unternehmer sind auch antragsberechtigt, wenn sie sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflic...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 SWB – Ersatz von Ölheizkesseln

Dieses Programm fördert mit einem Zuschuss den Austausch von Ölheizkesseln gegen neue Wärmeerzeuger. 8.1 Antragsberechtigt Dieses Programm ist für Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte. Mieter oder Pächter können auch die Zuschüsse beantragen. Sie müssen allerdings eine Zustimmungserklärung beibringen. Unternehmer sind auch antragsbere...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Zuschüsse

1.000 EUR Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus Abfallverbrennung oder Abwärme: Ein- und Zweifamilienhäuser 1.000 EUR Mehrfamilienhäuser einen Festbetrag von 1.000 EUR und je Wohnung zusätzlich 100 EUR. Thermische Solaranlagen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel werden nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.1 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für dieses Programm sind private Grund- und Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.7 Rückforderung

Wird die geförderte Anlage innerhalb von 10 Jahren rückgebaut oder entfernt, so kann der Zuschuss zurückverlangt werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohnungen, die an diesen Objekten Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen wollen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10 Förderprogramm Entsiegelung – Zuschuss

10.1 An wen richtet sich das Programm? Mit diesem Zuschussprogramm richtet sich das Land Bremen an Eigentümer von Wohnungen und Eigentumswohnungen, sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter und Pächter. Mieter und Pächter Mieter und Pächter benötigen allerdings die Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten. 10.2 Was wird geförd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist an die BAB zu richten. Der Förderantrag befindet sich auf der Webseite der BAB. Dem Antrag sind Unterlagen zur Erläuterung der Modernisierungsmaßnahme beizufügen. Wird die Modernisierungsmaßnahme nicht wie geplant durchgeführt oder werden Änderungen vorgenommen, muss dies umgehend der BAB angezeigt werden. Die BAB muss entsprechend der Änderung zustim...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Bremer Immobilienkredit – Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

3.1 An wen richtet sich das Programm? Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten. 3.2 Was wird gefördert? Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)",...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.2 Was wird gefördert?

H-Gas Die Förderung umfasst die Erneuerung von Gasgeräten, die nicht auf das H-Gas umgestellt werden können. Es kann sich dabei um folgende Maßnahmen handeln: Erneuerung von Wärmeerzeugern Erneuerung von sonstigen Geräten. Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Zudem ist es erforderlich, dass die allgemeinen Regeln der Technik sowie die gültigen Anschlussbed...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.6 Förderzeitraum

Ab 1.1.2020 Das Förderprogramm beginnt am 1.1.2020 und endet am 31.12.2020.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)", "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152)" und "Altersgerecht Umbauen (159)". Genauere Programmbeschreibungen zu den Programmen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de). Hier die wichtigsten Eckpunkte: 3.2.1 Programm 151 Bestehendes Objekt Diese...mehr