Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.7 Auswirkungen des Brexit

Die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ist unmittelbar vom Brexit betroffen. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der EU ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Zwischen der EU und dem VK wurden Übergangsregelungen vereinbart. Danach galten die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach dem VK noch bis zum 31.3.2...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.6 Brexit

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach VK galten bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Grundsätzlich ist das VK für umsatzsteuerrechtliche Zwecke ab 1.1.2021 als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG ...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht

Rz. 20 § 14b Abs. 1 AO unterscheidet in seinen beiden Sätzen danach, ob die ausländische Körperschaft mit Blick auf ihre "Rechtsfähigkeit" auch "nach inländischem Gesellschaftsrecht (…) als juristische Person zu behandeln ist". Die Vorschrift knüpft damit an die gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Verlegung des Verwaltungssitzes an. Rz. 21 In Deutschland wurde in der Vergan...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.1 Aufbau der Neuregelung

Rz. 14 Der Regelungsinhalt des neu eingeführten § 6 a GrEStG umfasst 5 Sätze. Rz. 15 Die Regelung in Satz 1: Satz 1 ordnet an, dass Umwandlungsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 UmwG, die zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 3 GrEStG führen, von der Steuer befreit sind. Wie bei den §§ 5 und 6 GrEStG handelt es sich um eine sachliche Begü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 2 S. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 283 Nach § 22 Abs. 2 S. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, wenn die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt.[1] Rz. 283a Nach § 22 Abs. 8 UmwStG soll allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union nicht dazu führ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.6 Wegfall der allgemeinen persönlichen Anwendungsvoraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 i. V. m. Abs. 8 UmwStG)

Rz. 189 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 UmwStG kommt es auch dann zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns, wenn entweder der Einbringende selbst oder im Fall einer Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG die Voraussetzungen i. S. d. § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt. Rz. 190 Da es sich bei der im Rahmen einer We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sonderfragen zum Brexit und die Zusammenfassende Meldung

Rz. 99 MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vert...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (sog. Brexit)

Rz. 169 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Ablauf des 31.12.2020 (Ende der vereinbarten Übergangsfrist) ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland endgültig aus der EU ausgetreten. Seit diesem Zeitpunkt ist das Gebiet von Großbritannien zollrechtlich und umsatzsteuerlich grundsätzlich Drittlandsgebiet, d. h. es gelten die Vorschriften der Einfuhr und Ausfuhr ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU (sog. Brexit)

Rz. 191 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Ablauf des 31.12.2020 endete die vereinbarte Übergangsfrist und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist endgültig aus der EU ausgetreten. Ab diesem Moment gilt das Gebiet von Großbritannien sowohl zollrechtlich als auch umsatzsteuerlich grundsätzlich als Drittlandsgebiet, d. h. es sind auf Warenbewegungen zwischen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12 Brexit – Umsatzsteuerfolgen für Lieferungen

3.12.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen diese, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. Rz. 250 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Brexit – Umsatzsteuerfolgen für sonstige Leistungen

4.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten Rz. 188 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen sie, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.12 Folgen des Brexit (Abschn. 6b.1. Abs. 24 UStAE)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31.12.2020 Drittlandsgebiet. Allerdings wird Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31.12.2020 als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig behandelt. Für Konsignationsgeschäfte führt dies zu diversen Sonderregeln.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eckert, Nachweispflichten und Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, BBK 22/2008, 1163 (Fach 6, 1479). Esser/Staib, Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, NWB 2016, 2100. Fischer, Brexit und Umsatzsteuer, StBp 2019, 45. Fischer/Kirchhainer, ATLAS-Ausfuhr – Neue Anforderungen an die Exportwirtschaft, DStR 2009, 2518 ff...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Lieferungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Lieferungen ("supply of goods") im Vereinigten Königreich hat sich seit dem Brexit verkompliziert. Das Vereinigte Königreich hat neue Sonderregelungen für grenzüberschreitende Lieferungen getroffen, bspw. bei der Beteiligung von sog. Online-Marktplätzen und bei Sendungen mit einem Nettowarenwert von bis zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.3 Grundregel zur Ortsbestimmung

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundregel ("general rule") zur Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen ist der Ausgangsfall. Durch den Brexit ergeben sich insoweit keine anderen Rechtsfolgen, d. h., Leistungen, die unter die Grundregel fallen, sind nicht anders zu beurteilen als vor dem Brexit. Die Grundregel ist gegenüber anderen Ortsregelungen subsidiär. Bei Anwendun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (nachfolgend Vereinigtes Königreich) wurde am 01.04.1973 ein Umsatzsteuersystem ("Value-Added Tax", abgekürzt VAT) eingeführt. Der "Value Added Tax Act 1994" (nachfolgend VATA 1994) vom 01.09.1994 setzte die 6. EG-RL um und ist das rechtliche Fundament der britischen Umsatzsteuer. "Financ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Sonstige Leistungen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen ("supply of services") sind im Vereinigten Königreich steuerbar, wenn sich der Ort der Leistung im Vereinigten Königreich befindet. Mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 01.01.2021 haben sich keine grundlegenden Änderungen hinsichtlich der Regelungen zur Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen ergeben. Bestimmte Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 72 Brüssel IIb-VO – Rechtsbehelfe in bestimmten Mitgliedstaaten.

Gesetzestext Ist die Entscheidung in Irland, Zypern oder im Vereinigten Königreich ergangen, so gilt jeder im Ursprungsmitgliedstaat statthafte Rechtsbehelf als ordentlicher Rechtsbehelf im Sinne dieses Kapitels. Rn 1 Im Vereinigten Königreich ist diese Vorschrift nach dem Brexit obsolet.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liefern Personen, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind, im Inland ein neues Fahrzeug, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, so werden sie für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist und die Lieferung nicht i. R. d....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbot in völkerrechtlichen Verträgen (Nr 1).

Rn 14 Erforderlich ist die Wirksamkeit ggü Deutschland und die explizite Gewährung gegenseitiger Freistellung von der Pflicht zur Sicherheitsleistung (Frankf OLGR 05, 724). Nicht ausreichend sind Klauseln, welche lediglich Ausländer und Inländer hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte gleichstellen oder die lediglich den freien und ungehinderten Zuritt zu ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.5 Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronisch erbrachte Leistungen

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronische Leistungen an Unternehmer gibt es keine Sonderregel zur Ortsbestimmung. Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronische Leistungen an Nicht-Unternehmer werden an dem Ort erbracht, an dem diese ansässig sind, vgl. VAT 1994, Schedule 4A, Paragraph 15. Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Elektron...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.5 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Grenzüberschreitendes Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft durch das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren bleiben nach dem Brexit unverändert bestehen. Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren ist anwendbar, wenn ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Unternehmer an einen im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmer ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen (Nr 1).

Rn 4 Beteiligtenfähig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, KGaA, Genossenschaft, VVaG). Juristische Personen mit dem Verwaltungssitz in anderen Staaten der EU wie etwa (vor dem Brexit) die ›Limited‹ nach englischem Recht sind zumindest dann beteiligtenfähi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12.2 Übergangsregelungen des BMF

Rz. 255 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF positioniert sich hinsichtlich der sonstigen Leistungen zu folgenden Problembereichen (BMF, Schreiben vom 10.12.2020, a. a. O.): Künftiger umsatzsteuerrechtlicher Status von Großbritannien und Nordirland: Ziffer 1 Behandlung von Lieferungen vor dem 01.01.2021, bei denen der gelieferte Gegenstand nach dem 31.12.2020 nach Großbritannien ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Sonderfall Nordirland

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 01.01.2021 wird Nordirland für umsatzsteuerliche Zwecke hinsichtlich Lieferungen als Teil der EU behandelt. Ist ein Unternehmer im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriert und betreibt er in Nordirland Handel i. R. d. Nordirlandprotokolls, muss er dies der britischen Finanzbehörde HMR...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während es in den Fällen des § 6 Abs. 1 UStG ausreicht, dass der ausländische Abnehmer die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 UStG erfüllt, mithin seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete hat, muss der Abnehmer im Bereich der Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus dem ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (lit c).

Rn 12 Lit c setzt eine Entscheidung iSv Art 2 lit a voraus, die im ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (Art 2 lit e) zwischen denselben Parteien ergangen ist; Letzteres ist auch bei Teilidentität gegeben (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 13). Ferner müssen die Entscheidung aus dem ersuchten Mitgliedstaat und diejenige, deren Anerkennung in Rede steht, unvereinbar sein. Dies ist der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.4 Reiseleistungen – das "Tour Operators Margin Scheme"

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das "Tour Operators Margin Scheme" (nachfolgend TOMS) basiert auf der MwStSystRL und sollte ursprünglich verhindern, dass sich Reiseunternehmer in bestimmten Fällen zur britischen Umsatzsteuer registrieren müssen. Seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 01.01.2021 fallen nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmer nicht mehr in d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach rumänischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Norwegen, Serbien und der Schweiz die Vorsteuer vergütet. Es ist nich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Übergangsregelungen des BMF

Rz. 193 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF positioniert sich hinsichtlich der sonstigen Leistungen zu folgenden Problembereichen (BMF, Schreiben vom 10.12.2020, a. a. O.): Künftiger umsatzsteuerrechtlicher Status von Großbritannien und Nordirland: Ziffer 1 Behandlung von sonstigen Leistungen (Dauerleistungen), deren Erbringung vor dem 01.01.2021 beginnt und nach dem 31.12.2020 ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Grenzüberschreitende Lieferungen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist grundsätzlich im Vereinigten Königreich, wenn die gelieferten Gegenstände das Vereinigten Königreich verlassen, ohne dass sie zuvor i. R. d. Lieferung in das Vereinigte Königreich gelangt sind, vgl. VATA 1994, Section 7(7)(a). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist ebenso grundsätzlich im Vereinigt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten

Rz. 188 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen sie, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland nach dem Austri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, 146, 147, 169 Buchst. b MwStSystRL (Art. 15 Nr. 1 und 2 i. V. m. Anhang E Nr. 12, Art. 16 Abs. 1 Teil B, Art. 28 Abs. 3 Buchst. a und b i. V. m. Anhang F Nr. 21 und 22 der 6. EG-RL). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift enthält die Legaldefinition der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. US...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt nur, wenn der Kläger – auch eine juristische Person (EuGH NJW 93, 2431) – seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz (BGH NJW-RR 05, 148, 149 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]) nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR hat. Seit dem 1.1.21 gilt § 110 auch bei Sitz/Aufenthalt im Vereinigten Königreich (Brexit; BGH v 1.3.21 – X ZR 54/19, juris Rz ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" (sog. "vorläufiges Insolvenzverfahren")

Rz. 8 Geht bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein, so beginnt das sog. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" – auch "vorläufiges Insolvenzverfahren" genannt. In dieser Phase hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln,mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhr von Gegenständen in das Vereinigte Königreich unterliegt im Vereinigten Königreich der Einfuhrumsatzsteuer, vgl. VATA 1994, Section 1(1)(c). Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ("import VAT") wird anhand des Wertes nach zollrechtlichen Vorschriften nebst Steuern, Abgaben und weiterer anfallender Kosten ermittelt, vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.12.1 "FAQ" – die häufigsten Fragen und Antworten

Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen diese, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. Rz. 250 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 FAQ 1: Wie ist der umsatzsteuerrechtliche Status des Vereinigten Königreichs nach dem 31.12.2020? Seit dem 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich, also Großbritannien und Nordirland, nach dem Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 18 EuZVO – Zustellung durch Postdienste.

Gesetzestext Gerichtliche Schriftstücke können Personen mit Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar durch Postdienste per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder mittels eines gleichwertigen Nachweises zugestellt werden. Rn 1 Die direkte Zustellung per Post ist in alle Mitgliedstaaten unterschiedslos zulässig, was für die Praxis einen großen Fortschritt darst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Werklieferungen

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umfasst die Lieferung auch die Installation oder Montage in Form einer Werklieferung ("installed or assembled goods"), ist der Ort der Lieferung im Vereinigten Königreich, wenn die Waren an einen Ort im Vereinigten Königreich gelangen und dort die Installation oder Montage erfolgt, VATA 1994, Section 7(3). Umgekehrt ist der Ort der Lieferung ...mehr