Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / h) Absatz 8

Rz. 18 Die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt ist grundsätzlich mit der Buchführungsgebühr abgegolten, wenn dies zeitlich so organisiert ist, dass nach Fertigstellung der Buchführung die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt versandt werden kann. Wird jedoch z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung im Schätzungswege erstellt un...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / f) Absatz 6

Rz. 16 Eine Vereinbarung, die Finanzbuchhaltung grundsätzlich nach Stundensätzen abzurechnen, ist zwar zivilrechtlich zulässig, nicht aber berufsrechtlich. Denn der StB ist gem. § 64 StBerG an die amtliche Gebührenverordnung gebunden. Diese sieht in § 13 für § 33 nur dann eine Zeitgebühr vor, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorlie...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1

Rz. 1 Die Einrichtung der Buchführung, die Buchführung und die Abschlussarbeiten sowie das steuerliche Revisionswesen werden für die Land- und Forstwirtschaft abweichend von den in Abs. 1 genannten Vorschriften (§§ 32, 33, 35 und 36) geregelt. Ein Vergleich der Vorschriften ergibt, dass bei den Sondervorschriften für land- und forstwirtschaftliche Betriebe keine Zeitgebühr v...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 4 Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung: Bei groben Fehlern droht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Entsprechen die Buchführung und die Aufzeichnungen den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO, werden sie für die Besteuerung herangezogen[1]. Kommt der Betriebsprüfer allerdings zum Schluss, dass die an sich formell ordnungsmäßige Buchführung sachlich unrichtig ist, kann diese ganz oder teilweise verworfen werden.[2] Ergeben sich (lediglich) Fehlbeträge aufgrund einer Nachkalkul...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / d) Absatz 4

Rz. 14 Die Weiterentwicklung der Datenverarbeitung und der Telekommunikation ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen der Techniknutzung zur rationellen Erledigung eines Buchführungsmandats, wobei Teile der anfallenden Buchführungs- und EDV-Aufgaben unmittelbar vom Auftraggeber ausgeführt werden. Dabei kann die Datenverarbeitung beim StB nach vom Auftra...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.2 Steuerlicher Ausgleichsposten

Rz. 42 Das in der Steuer- bzw. Prüferbilanz festgestellte und auszuweisende Mehr oder Weniger an Eigenkapital gegenüber der Handelsbilanz wird deshalb durch einen "steuerlichen Ausgleichsposten", der den Charakter von Eigenkapital hat, in der Prüferbilanz ausgewiesen.[1] Rz. 43 Die Aufgabe dieser Ausgleichsposten besteht im Ausweis des Unterschieds zwischen dem Kapital lt. Ha...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 15 Der Gewinn einer doppelten Buchführung kann auf 2-fache Art und Weise ermittelt werden.[1] Zunächst ist es möglich, den Gewinn durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlust-Rechnung zu ermitteln. Die 2. Möglichkeit der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beide Möglichkeiten der Gewinnermittlung stellen...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 1 Grundsätzliches

Rz. 1 Im Rahmen der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen bei bilanzierenden Unternehmern werden für die geprüften Jahre häufig Berichtigungen oder Änderungen bei den einzelnen Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.[1] Auch eine Berichtigung der buchmäßig ausgewiesenen Entnahmen und Einlagen wird in zahlreichen Fällen notwendig. Derartig...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

Rz. 1 § 27 ist eine Parallelvorschrift zu § 25 für die Einkunftsarten 4 bis 7 des EStG. Im Gegensatz zu § 25 gilt jedoch die Tabelle A. Rz. 2 Als Gegenstandswert gilt analog zu § 25 die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten, wenn diese höher ist. Zu den Einnahmen zählt dabei auch der Mietwert von eigengenutzten oder kostenlos bzw. unter dem Marktwert (z. B. an...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 51 Verfahrensdokumentation nach GoBD

Rz. 44a Seit Inkrafttreten der GoBD ab 01. 01. 2015 muss bei buchführungspflichtigen Unternehmen eine Verfahrensdokumentation der Betriebsprüfung vorliegen (Rn. 151). Die z. T. von Betriebsprüfern vertretene Meinung, dass bereits seit Inkrafttreten der GoBS am 14. 12. 1995 oder spätestens seit Inkrafttreten der GDPdU am 01. 01. 2002 die Verpflichtung zur Erstellung einer Ver...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Die im Einzelnen geregelten Zeitgebühren

Rz. 5 Der Gebührenrahmen der Zeitgebühr ist dann anzuwenden, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet wird und die Zeitgebühr in einer Einzelbestimmung der StBVV vorgesehen ist (OLG Düsseldorf v. 13. 10. 1994, 13 U 211/98, GI 1996, S. 94). Die Einzelbestimmung ist in der Gebührenrechnung neben der Angabe von § 13 zur Erfüllung der Formvorgaben aus § 9 anzugeben (O...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 36 Steuerliches Revisionswesen

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 in Abs. 1 erweitert worden. Nunmehr ist klargestellt, dass die nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) erforderlichen Prüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung von Jahresabschlüsse...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.2.2 Technik

Rz. 19 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode soll anhand einiger Beispiele aus der Praxis (Prüfungsfeststellungen) erläutert werden. Beispiel 1: Erhöhungen beim Warenbestand zum 31.12.2020: Erhöhung von 64.000 EUR um 10.000 EUR auf 74.000 EUR zum 31.12.2021: Erhöhung von 84.000 EUR um 16.000 EUR auf 100.000 EUR zum 31.12.2022: Erhöhung von 80.000 EUR um...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 21 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Rz. 17 Zunehmend werden auch im Mittelstand die Anforderungen auf die Berufsangehörigen zukommen, sowohl Buchführungen als auch Jahresabschlüsse nach den Internationalen Bilanzierungsvorschriften (IFRS) zu erstellen. In der Regel dürfte es sich dabei um Überleitungsarbeiten vom Jahresabschluss nach HGB zu einem Jahresabschluss nach IFRS handeln. Nach wie vor gilt in Deutschl...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.2 Gesetzliche Vorgabe für Kassenaufzeichnungen

Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchführungen oder Aufzeichnungen setzen voraus, dass die Eintragungen in die Bücher und sonst erforderliche Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.[1] Der Unternehmer ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels grundsätzlich frei und kann entscheiden, ob er seine Warenverkäufe...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.1 Tägliche Aufzeichnung?

Per Gesetz müssen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden.[1] Dies ist für eine ordnungsmäßige Buchführung zwingend erforderlich.mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.1 Aufbewahrungspflicht für Belege und Aufzeichnungen bei Geschäften mit Kunden

Im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in den übrigen Geschäftszweigen, die laufend Umsätze mit wechselnden Kunden ausführen, werden die Geschäfte fast ausschließlich über die Kasse abgewickelt. Entweder werden die Entgelte in bar oder mit Kreditkarte, EC-Karte im Lastschriftverfahren per Unterschrift oder EC-Karte mit Geheimnummer geleistet. Alle im Rahmen die...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.3 Aufzeichnungen und Nachweise

Zum Nachweis der (angemessenen) Bewirtungskosten hat der Unternehmer schriftlich aufzuzeichnen: Ort, Tag, geschäftlicher Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer (namentliche Nennung), die Höhe der Aufwendungen. Der Anlass der Bewirtung sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden. Pauschale Angaben wie "Infogespräch", "Arbeitsessen" oder "Geschäftsessen" reichen den Finanzämtern...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Die Tabellen

Rz. 4 Die Tabelle A (Beratungstabelle) ist für Tätigkeiten gem. §§ 21–24, § 27 und §§ 29–31 anzuwenden. Rz. 5 Die Tabelle B ist die Tabelle für Abschlussarbeiten (§ 35) einschl. der Überschussermittlung bei Gewinneinkünften (§§ 25, 26) und Arbeiten für einen Vermögens- und Finanzstatus (§ 37) sowie für den Bericht über die Prüfung von Abschlussunterlagen (§ 36 Abs. 2 Nr. 2). ...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 40 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das Kapital variabel, d. h. es ändert sich laufend durch Entnahmen und Einlagen sowie durch Gewinn und Verlust.[1] Auch steuerrechtliche Mehrgewinne, die sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben, nehmen Einfluss auf die Höhe des Kapitals. Diese werden dem Kapitalkonto bei der Kapitalkontenentwicklun...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.3 Besonderheiten

Rz. 47 Wird die Handelsbilanz nicht an die Steuer- bzw. Prüferbilanz angeglichen, muss der Ausgleichsposten wegen seiner späteren Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung fortentwickelt werden. In der Literatur[1] wird empfohlen, den steuerlichen Mehrgewinn bzw. Mehrverlust des laufenden Jahres gesondert auszuweisen und erst im Folgejahr dem steuerlichen Ausgleichspost...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.4 Erkennbarkeit von Veränderungen

Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Werden Eintragungen geändert, muss der ursprüngliche Inhalt feststellbar bleiben und erkennbar sein, ob die Veränderungen ursprünglich oder erst später gemacht worden sind[1]. Die Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Bei einer EDV-Buchfü...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 7.4 Auskunftspflicht für Steuerberater und Bilanzbuchhalter

Zur Prüfung der gespeicherten Aufzeichnungen sowie der Belege des Unternehmers hat das Finanzamt auch das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Datenverarbeitungssystems zu nehmen. Befinden sich die Unterlagen bei einem Dritten, weil dieser z. B. gegenüber dem Unternehmer eine Dienstleistung zur Erfüllung der ordnungsmäßigen Buchführung bzw. zur Erstellung ordnungsmä...mehr

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Vorwort

Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Die Geschäftsgebühr

Rz. 11 Das behördliche Vorverfahren wird nunmehr auch vom StB nach dem RVG abgerechnet. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG bis zum 31. 12. 2020. Durch das KostRÄG 2021 wurden die Gebühren für Aufträge ab dem 01. 01. 2021 angehoben. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG ab dem 01. 0...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Gegenstand der Pauschalvergütung

Rz. 3 Die Pauschalvergütung setzt einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten voraus. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handeln. Rz. 4 Diese Tätigkeiten müssen nicht ausschließlich originär steuerberatende Tätigkeiten (§ 33 StBerG) sein; auch vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) können in eine Pauschalierun...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen

Rz. 1 Die Begründung zu dieser Vorschrift stellt klar, dass der Gebührenanspruch nur für die Fälle, in denen der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, geregelt wird. Auf Antrag kann aber für einen Betrieb i. S. d. § 13a Abs. 1 EStG der Gewinn auch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betr...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Angemessenheit der Pauschalvergütung

Rz. 21 Abs. 3 verlangt, dass der Gebührenanteil der Pauschalvergütung in einem "angemessenen Verhältnis zur Leistung des StB" stehen muss. Damit ist zwar für die Bestimmung der Höhe kein genauer Anhaltspunkt gegeben; der StB hat hier weitgehende Verhandlungsfreiheit. Die Grenze ist jedoch eine unangemessene Bestimmung (vgl. § 315 BGB); dies kann sich sowohl auf eine sittenwi...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 50 Der Außenprüfer (Betriebsprüfer) hat in der Regel über die von ihm durchgeführte Prüfung einen Prüfungsbericht mit berichtigten Steuerbilanzen zu fertigen. Diese Prüfungsberichte mit den berichtigten Steuerbilanzen werden den Betrieben oft erst zugesandt, wenn die Steuerbilanz des folgenden nicht geprüften Wirtschaftsjahres bereits aufgestellt und beim Finanzamt einge...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Pauschalierung

Rz. 8 Für jede gebührenrechtlich selbständige Angelegenheit (vgl. § 12 – Rz. 6–11) kann der StB entweder die Einzelberechnung oder die Pauschalierung der Auslagen wählen (OLG Düsseldorf v. 01. 07. 1999 – 13 U 161/98, GI 2001, 24). Umfasst eine Rechnung mehrere getrennte Angelegenheiten, so können Pauschalierungen, aber auch Einzelberechnungen nebeneinander vorkommen. Eine Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 33 Plausibilitätsprüfung

Rz. 28 Im Rahmen der Auslegung des § 18 KWG und der Entwicklung der Grundsätze nach Basel II sind Kreditinstitute gehalten, für Kreditnehmer der gewerblichen Wirtschaft, soweit sie nicht zur Pflichtprüfung gem. § 317 ff. HGB verpflichtet sind, besondere Bescheinigungen von dem StB des Unternehmens zu verlangen. Mit Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 22/23. 10. 2001 ...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 2 Aufgaben der Mehr- und Weniger-Rechnung

Rz. 6 Übersichtlicher Einzelnachweis Die aufzustellende Mehr- und Weniger-Rechnung zeigt auf, wie sich die Einzelfeststellungen des Prüfers auf den Erfolg (Gewinn oder Verlust) auswirken und wie sich die berichtigten Gewinne für die Jahre des Prüfungszeitraums aus dem Gewinn der vorgelegten Buchführung errechnen. Rz. 7 Hilfe bei internen Vorbesprechungen Eine Mehr- und Weniger-...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.3 Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften

Werden über Bargeschäfte Aufzeichnungen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (PC-Kassen) erstellt, müssen die hierüber gefertigten Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.[1] Verschärfte Aufbewahrungspflichten für die digitalen Unterlagen Nach dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [2] bestehen se...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 30 Selbstanzeige

Rz. 1 Die Hilfeleistung bei der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung von Angaben, welche für die Besteuerung von Bedeutung sind, dient der Vermeidung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens (§§ 371, 378 AO). Der StB erhält für die dazu notwendigen Ermittlungen Gebühren nach Tabelle A. Rz. 2 Im Allgemeinen wird mit der Gebühr die gesamte Tätigkeit abgegolten. Bedingt die ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Zoll kompakt: Grundlagen vo... / 5.3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Wer regelmäßig mit dem Zoll zu tun hat und verschiedene Verfahren anwendet, sollte sich überlegen, ob er sich einer Prüfung als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" unterzieht. Details hierzu sind im Zollkodex festgelegt; weiterhin gibt es ein etwa 100-seitiges Merkblatt. Unternehmen, die in der EU ansässig sind und am Zollgeschehen beteiligt sind, können seit dem 1.1.2008 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes

Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann; in diesem Zusammenhang wird unte...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.2 Begriff des positiven (aktiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 5 Bezüglich der Interpretation des Wirtschaftsgutsbegriffs lassen sich 2 Phasen unterscheiden. Bis zum Jahr 1969 erfolgte, Bezug nehmend auf § 6 EStG, "eine eigenständige steuerrechtliche Interpretation unter offener Abweichung vom handelsbilanziellen Vermögensgegenstandsbegriff",[1] die jedoch mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahre 1969 und der damit verb...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.3 Vergleich der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut"

Rz. 7 Auf der Grundlage des in § 5 Abs. 1 EStG fixierten Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz scheint es zunächst eine Grundvoraussetzung für dessen Anwendbarkeit zu sein, dass der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" mit dem steuerrechtlichen Begriff "Wirtschaftsgut" übereinstimmt. Der BFH orientiert sich bei der Auslegung des Wir...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr