Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Urteile des Bundesfinanzhofs

Die konträren Apothekenurteile aus dem Jahr 2013 führten zu höchstrichterlichen Entscheidungen des BFH.[1] In beiden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen, führt der BFH aus, die Frage, ob die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen einzuschränken ist, sei in beiden Urteilsfällen zu verneinen. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelaufzeichnung werden nach...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Hessisches Finanzgericht

Im Gegensatz zum FG Sachsen-Anhalt (Tz. 9.1) vertrat das Hessische FG die Auffassung, dass die Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen nicht gilt, wenn ein Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Zahl von Kunden in einem offenen Ladengeschäft verkauft. Die Aufzeichnung der täglichen Tagessummen ist...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht[2] für sonstige Einzeltätigkeiten,[3] die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,[4] die Vertretung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren[5] und sonstige Verfahren, auf die das RV...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.2 Sonderbetriebsvermögen und Buchführungspflicht

Rz. 5 Für Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter ist die Personengesellschaft buchführungspflichtig. Dies leitet der BFH aus § 141 AO ab.[1] Nach dieser Vorschrift seien Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wenn sie bestimmte Grenzen an Umsatz, Betriebsvermögen oder Gewinn überschreiten. Dabei müsse das gesamte Betriebsvermögen ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.1 Ermittlung der gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers mit Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1 Die Ergebnisse einer gewerblichen Betätigung werden dem Unternehmer oder – auf der Grundlage des Transparenzprinzips[1] – dem Mitunternehmer als dem steuerlichen Träger des Unternehmens zugerechnet.[2] Dabei werden die Einkünfte des Mitunternehmers zweistufig ermittelt. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft umfasst auf der 1. Stufe den Anteil am Gewinn der Gesellsc...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 20 Sofern Wirtschaftsgüter weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, können Wirtschaftsgüter, nach ständiger Rechtsprechung des BFH, als gewillkürtes Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, 5 EStG berücksichtigt werden.[1] Hierzu ist allerdings notwendig, dass die Wirtschaftsgüter vom Betriebsinhaber erkennbar...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 3, S. 78)

Praxiserfahrungen mit Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel,...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / I. Sicherstellung der Abgabe richtiger Steuererklärungen auch in Zweifelsfällen

1. Ausgangssituation Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / II. Korrektur unrichtiger Steuererklärungen

1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Umgang mit rechtlichen Unklarheiten

a) Abgabe richtiger Steuererklärungen in Zweifelsfällen ohne Aufgabe von Rechtspositionen Darüber hinaus gibt es im Bereich der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen (vgl. nur die noch beim BFH unter dem Az. IX R 3/22 anhängige Revision zum Urteil des zu FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20, bei dem die Frage ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Umgang mit tatsächlichen Unklarheiten

Was das "Zahlenwerk" angeht, ist in der Praxis der Ermittlung von Gewinnen aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token problematisch, dass die von den Handelsplattformen bereitgestellten Daten nicht selten unvollständig oder fehlerhaft sind. Ermittlung und Herleitung der Bemessungsgrundlagen: Eine sachgerechte Er...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Ausgangssituation

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer Veranlagungspraxis ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / IV. Fazit

Der Ansatz, mit dem BMF-Entwurf den materiellen Ausführungen im BMF-Schreiben vom 10.5.2022 ein verfahrensrechtliches Korsett zu verpassen, ist grundsätzlich zu begrüßen, bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen. Die Entwurfsfassung verlangt dem Steuerpflichtigen viel ab, ohne ihn mit praxistauglichen Leitlinien an die Hand zu nehmen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass F...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / a) Abgabe richtiger Steuererklärungen in Zweifelsfällen ohne Aufgabe von Rechtspositionen

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen (vgl. nur die noch beim BFH unter dem Az. IX R 3/22 anhängige Revision zum Urteil des zu FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20, bei dem die Frage der Wirtschaftsguteigenschaft der dort streitgegenständlichen Token zu klären ist). Auch ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / d) Zusätzliche Tatsachenangaben zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken

Einem Strafvorwurf kann in den vorgenannten Fällen wirksam vorgebeugt werden, indem die Finanzbehörde durch zusätzliche Tatsachenangaben in die Lage versetzt wird, gemäß ihrer Rechtsauffassung zu veranlagen. Denn dann ist nach der o.g. BGH-Rspr. bereits der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO nicht gegeben; weil die Erklärung nicht "unrichtig" ist. Die Kehrseite dieses ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen

Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO) zu beachten. Während originäre Steuererklärungen...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Anzeige gem. § 153 AO

Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Steuererklärung unrichtig war und zur Steuerverkürzung in Form einer zu niedrigen Festsetzung geführt hat oder führen kann, ist er nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dem FA die Unrichtigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 A...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Für Einzelhandelsunternehmer, die natürliche Personen sind, einen Umsatz von unter 50.000 EUR erzielen, gilt eine Sonderregelung. Die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des zweiten auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats beim örtlichen Finanzamt abzugeben bzw. zu entrichten. Von der Sonderregelung ausgeschlossen sind Einzelhändler mit Buchfü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.2 Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils

Bei der Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils wird der Wert des zurückgegebenen Altteils in allen Fällen von den Lieferern (Hersteller, Großhändler, Reparaturwerkstatt) als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In der Rechnung über die Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungs...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.3 Mitwirkung des Bundes an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden

Rz. 44 Das Bundeszentralamt für Steuern ist nach §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 19 Abs. 1 FVG zur Mitwirkung an Außenprüfungen durch Landesbehörden berechtigt.[1] Art und Umfang der Außenprüfungen legt die Bundesbehörde nach § 19 Abs. 2 FVG in jedem Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen mit der, mit der Durchführung einer bestimmten Außenprüfung betrauten Landesfinanzbehörde ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.1 Keine Buchführungspflicht

Die Vorsteuer darf nur dann nach Durchschnittswerten pauschaliert werden, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Freiberufler sind nie buchführungspflichtig. Bei Gewerbetreibenden gelten die Grenzwerte des § 141 AO (Gewinngrenze von 60.000 EUR und Umsatzgrenze von 600.000 EUR). Aber: Auch wenn Sie einen der Grenzwerte überschritten haben, sind Sie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 9 Zur teilweisen Pauschalierung der Vorsteuer sind bis 31.12.2022 folgende Berufsgruppen berechtigt

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 24 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UStG bestimmt in einem umfangreichen Katalog diejenigen Umsätze, die nicht dem allgemeinen, sondern nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Systematisch lassen sich die Vergünstigungstatbestände in folgende Gruppen zusammenfassen: Lieferungen, unentgeltliche Wertabgaben, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung bestimmter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / 2 Besondere Aufzeichnungspflichten

Buchung beim Jahresabschluss ist ausreichend Im Bereich der Gewinneinkunftsarten werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur berücksichtigt, wenn sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet wurden (§ 4 Abs. 7 EStG). Normalerweise werden die Aufwendungen für eine private Wohnung (einschl. des häuslichen Arbeitszimmers) während des Jahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Geltendmachung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer analog anzuwenden. Als Besonderheiten sind jedoch die Aufzeichnungspflichten und möglicherweise die Behandlung als notwendiges Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Dienstleistun... / 2.3.3 Details des Meldeverfahrens

Adressatenkreis Mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens am 1.7.2021 wurden, falls noch nicht vorhanden, in allen EU-Mitgliedstaaten die Organisationsstrukturen und technischen Voraussetzungen geschaffen. In Deutschland wird das OSS-Verfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Teilnehmen können zum einen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und gegen Entge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / IV. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Privatvermögen

Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO: Wie unter den Rz. x10 und x11 des BMF-Entwurfs zutreffend dargestellt, bleibt es für Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token – vorbehaltlich der Aufbewahrungsvorschriften des § 147a Abs. 1 AO – bei den Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO. Dies dürfte die weit überwiegende Mehrheit aller r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 1) (AO-StB 2023, Heft 2, S. 46)

Kritische Einordnung des Entwurfs des BMF-Schreibens vom 18.7.2022 RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Betriebsvermögen

Für virtuelle Währungen und sonstigen Token im Betriebsvermögen sind umfangreiche steuerliche und außersteuerliche Dokumentationspflichten zu beachten. Dies ist keine Besonderheit blockchainbasierter Vermögensgegenstände, sondern ergibt sich vielmehr aus den allgemeinen Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften. Risiken...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / I. Der BMF-Entwurf vom 18.7.2022

Das BMF-Entwurfsschreiben v. 18.7.2022 ("BMF-Entwurf") ist im Zusammenhang mit dem erst kürzlich veröffentlichten BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token zu sehen (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, BStBl. I 2022, 668; ausf. hierzu Himmer/Binder, Ubg 2022, 273) und insoweit als eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / II. Allgemeine Ausführungen des BMF-Entwurfs

Im allgemeinen Teil des BMF-Entwurfs weist das BMF auf die sphärenorientierte Mitverantwortung der Steuerpflichtigen hin (vgl. BMF-Entwurf, Rz. x1 f.), die als Ausdruck der dem Besteuerungsverfahren zugrunde liegenden Kooperationsmaxime auch bei Einkünften im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token Anwendung findet (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 90 AO...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.2 Nachweispflichten bei Antragstellung

Rz. 19 Beurteilungsmaßstab für diese Eignungsprüfung ist die nach Abs. 3 Nr. 1 vom Einrichtungsträger mit dem Antrag vorzulegende Konzeption der Einrichtung (Leistungsbeschreibung; BT-Drs. 15/5616 S. 26). Diese Konzeption ist dahingehend zu prüfen, ob die Einrichtung Mindeststandards erfüllt (BT-Drs. 17/6256 S. 23). Optimale Bedingungen kann der Jugendhilfeträger nicht einfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie muss dem Steuerpflichtigen mindestens 2 Wochen – bei Großbetrieben 4 Wochen – vor Beginn der beabsichtigten Prüfung zugehen[1]; für eine auf eine laufende Betriebsprüfung folgende Anschlussprüfung müssen die genannten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 1 Allgemeines und Adressaten der Norm

Grundsätzlich bestehen im steuerlichen Verwaltungsverfahren umfangreiche Mitwirkungs- und Vorlagepflichten. Geregelt sind diese vor allem in den §§ 90ff. AO und betreffen zunächst den Steuerpflichtigen, im Einzelfall aber auch Dritte. Diese Pflichten sind Ausfluss des staatlichen Interesses an einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuer.[1] Dieses staatliche Aufk...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Die Fortschreibung des früheren EK 02 ist durch Zeitablauf ersatzlos entfallen. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, au...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Inventur / Zusammenfassung

Begriff Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Schluss jedes Geschäftsjahrs ein Verzeichnis zu erstellen, das die Vermögensgegenstände des Unternehmens erfasst. Dieses Verzeichnis wird als Inventar bezeichnet, der Vorgang zur Erstellung des Inventars als Inventur. Eine Inventur ist handels- und steuerrechtlich erforderlich, andernfalls kann die Buchfüh...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.6 Zusammenfassung der Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte

Die nachfolgenden Tabellen sollen die in diesem Kapitel erläuterten Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte übersichtlich zusammenfassen. Dabei werden insbesondere die Regelungen im Vor- und Nach-BEPS-Zeitraum gegenübergestellt. Die erste Tabelle fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen von wem eine VP-Dokumentation zu erstellen ist. Außerdem werden die jeweiligen Friste...mehr