Fachbeiträge & Kommentare zu Buchung

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IAS 1.60 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Posten einzuteilen oder die Posten der Bilanz grob nach ihrer Liquiditätsnähe anzuordnen. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Posten dann als aussagekräftig erachtet, wenn das Unternehmen einen eindeutig identifizierbar...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.1 Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Verarbeitung muss leicht verfolgt werden können Der Grundsatz der leichten Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit ergibt sich nicht nur aus dem steuerlichen Bereich, sondern auch aus dem Handels- und ggf. Berufsrecht. Nachvollziehbarkeit bedeutet, dass die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle mit dem dabei angewandten Buchhaltungssystem bzw. Aufzeichnungsverfahren relativ ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.3 Buchführungsklarheit bzw. -ordnung: Systematisches, fortlaufendes und zeitgerechtes Erfassen und geordnetes Sammeln

Das zeitgerechte Erfassen verlangt, dass zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah nach seiner Entstehung in den Grundaufzeichnungen zu erfassen. Zeitnah bedeutet, dass die Aufzeichnung möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung erfolgen muss. Entsprechend der GoB müssen die Geschäftsvorfä...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.4 Vollständigkeit: Vollständiges und lückenloses Aufzeichnen

Der Grundsatz der Vollständigkeit erfordert ein vollzähliges und lückenloses Aufzeichnen aller Geschäftsvorfälle. Dabei darf auch der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht nicht unberücksichtigt bleiben. Die Aufzeichnungspflicht umfasst nicht nur die in Geld bestehenden Leistungen und Gegenleistungen, sondern alle für das Verständnis der Geschäftsvorfälle notwendigen Info...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2 Merkmale von elektronischer und klassischer Buchhaltung

Jedes Buchführungssystem – ob klassisch oder elektronisch – muss die geforderten "klassischen" Merkmale für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist erfüllen. Merkmale dieser Art sind: Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit Wahrheit, Klarheit und fortlaufende Aufzeichnungen Ordnung Vollständigkeit Einzelaufzeichnungspflicht Richtigkeit Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen Unver...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.2.7 Unveränderbarkeit: Ursprünglicher Inhalt muss immer erkennbar bleiben

Aufgezeichnete Geschäftsvorfälle dürfen nicht verändert werden. Ihr ursprünglicher Inhalt muss immer feststellbar bleiben. Auch der Buchungszeitpunkt muss immer erkennbar bleiben. Änderungen elektronischer Buchungen müssen zwingend protokolliert werden. Ebenso dürfen elektronische Belege grundsätzlich nicht verändert werden. Sind Änderungen dennoch notwendig, dürfen sie nich...mehr

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Finnland / 1. Allgemeines

Rz. 70 Bei einer Aktienemission, die nach der Gründung erfolgt, kann im Beschluss über die Aktienausgabe bestimmt werden, dass der Ausgabepreis entweder vollständig oder teilweise in die freie Kapitalrücklage eingestellt wird (OYL 9:6.1). Dadurch sind die Aktien völlig von der Grundkapitalziffer abgekoppelt. Das Grundkapital kann auch ohne Ausgabe von Aktien erhöht werden. E...mehr

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Finnland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Volleinzahlung der Einlagen sowie die restriktive Handhabung der Sacheinlagen dienen dem Kapitalschutz bei der Gründung der Gesellschaft. Daneben dienen u.a. die Vorschriften zur restriktiven Gewinnausschüttung der Kapitalerhaltung. Rz. 60 In OYL 13. Abschnitt werden mehrere Voraussetzungen für die Gewinnausschüttung aufgelistet. Die Quintessenz d...mehr

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Deutschland / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 217 Die GmbH ist zur regelmäßigen Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst (§§ 264 Abs. 1, 242 HGB). Neben dem Jahresabschluss ist von mittleren und großen GmbHs ein Lagebericht[108] (§ 267 HGB) aufzustellen. Rz. 218 Ob eine Gesellschaft als klein, mittelgroß oder groß zu qualifizieren ist, bestimmt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Keine Einlagen?

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zfs 11/2021, Präsenzseminare

Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Hannover, Freitag, 26. November 2021 (5,0 Std. FAO) Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Gießen, Freitag, 3. Dezember 2021 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung Berlin, Mittwoch, 8. Dezember 20...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorar: Besondere Reputation als Gebührenbestimmungsfaktor

Die Steuerberatervergütung richtet sich vorrangig nach der StBVV. Soweit die StBVV für die Gebühren einen Rahmen vorsieht, bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, v. a. des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 102 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift

Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teilentge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter kauft Pkw und vermietet ihn an die Gesellschaft

Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Erwerb erfolgte durch den Gesellschafter selbst. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen (= Bruttolistenpreis von 35.700 EUR). Gesellschafter A vermietet dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG. Dieses Fahrzeug ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.5 Entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung bei Personengesellschaften

Der BFH hat in seinem Urteil vom 1.9.2010[1] entschieden, dass die private Nutzung des Firmenwagens einer Personengesellschaft nicht nur dann entgeltlich ist, wenn ausdrücklich ein Entgelt vereinbart ist. Ein entgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das Konto des Gesellschafters in der Buchführung belastet wird. Die private Nutzung muss steuerlich erfasst werden. Das h...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.5.2 Ausschüttungen im umwandlungsrechtlichen Rückwirkungszeitraum

Im Fall einer Aufwärtsverschmelzung (upstream merger) stellt sich die Frage, wie Eigenkapitalauskehrungen (z. B. Gewinnausschüttungen) vom übertragenden Rechtsträger an den übernehmenden Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum i. R. d. buchhalterischen Abbildung der Verschmelzung zu behandeln sind. Denn die nach dem Verschmelzungsstichtag durchgeführte Eigenkapitalauskehrung wi...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 4.6 Handelsbilanz: Folgebewertung

Im Rahmen der Folgebewertung ist zu beachten, dass zum nachfolgenden Bilanzstichtag ein Jahrgang ausscheidet (Verbrauch der Rückstellung) und gleichzeitig ein neuer Jahrgang für die Aufbewahrung hinzukommt (Zuführung der Rückstellung). Der für das erste Jahr zurückgestellte Betrag (laufende Kosten 4.000 EUR und einmalige Kosten 300 EUR) ist nach Ablauf dieses Jahrs verbraucht...mehr

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zfs 10/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Dortmund, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (3,5 Std. FAO) Präsenzseminare Die aktuelle Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Stuttgart, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung Erfurt, Freitag, 29. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Praxistipps Personenschaden Dresden, Freita...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 3.1 Typisch Still

Bei der typisch stillen Gesellschaft unterliegt nur der Inhaber des Handelsgeschäfts mit seinem Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Das Entgelt an den typisch stillen Gesellschafter ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 1c GewStG hinzuzurechnen; dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Praxis-Beispiel Hinzurechnungen typisch S...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gewährt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Jubiläumszuwendungen in der Weise, dass diese zunächst ein Wirtschaftsgut erwerben und überweist er anschließend...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.4 Geordnete Aufbewahrung

Rz. 26 Das HGB schreibt eine geordnete Aufbewahrung vor. Da die Dokumentation der Nachprüfbarkeit und der Beweissicherung der Rechnungslegung dient und nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB die Buchführung so beschaffen sein muss, dass eine Prüfung innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, wird dadurch die Art und Weise der Aufbewahrung vorgegeben: Es muss ein entsprechend rasch...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.4 Buchungsbelege

Rz. 21 Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 10 Jahre. Erhaltene oder abgesandte Handelsbriefe, für die grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt, sind folglich 10 Jahre aufzubewahren, sofern sie gleichzeitig als Buchungsbeleg dienen (z. B. durch Hinzufügung von Buchungsanweisungen, Kontierungsstempel).[1] Rz. 22 Die bekannte Buchführungsregel "keine...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.1 Überblick

Rz. 8 § 257 Abs. 1 HGB zählt folgende aufbewahrungspflichtige Unterlagen auf: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handelsbriefe, Wiedergab...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.2 Beginn des Fristenlaufs

Rz. 41 Aus Vereinfachungsgründen hat das HGB einen individuellen Beginn des Fristenlaufs vermieden und knüpft daran an, dass das auslösende Ereignis (z. B. die Entstehung des Belegs) in einem bestimmten Kalenderjahr eintritt. Der Beginn des Fristenlaufs beginnt dann mit Ablauf des letzten Tages dieses Kalenderjahrs, also mit Ablauf des 31.12.[1] Das kann zu einer faktischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 703 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 678 Arbeitsmittel → Tz 676, → Tz 679 ff. Arbeitszimmer → Tz 682 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Konto errichten, Buchungen vornehmen lassen usw.

Rz. 579 [Autor/Stand] Unter Konto ist nicht notwendig ein Bankkonto zu verstehen. Ein Konto wird errichtet, wenn jemand zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person in eine laufende Geschäftsverbindung tritt, die von dieser Person buch- und rechnungsmäßig in ihrem jeweiligen Stand festgehalten wird, indem Zu- und Abgänge in der Rechnungsführung erfasst werden[2]. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtiges Verbuchen

Rz. 155 [Autor/Stand] Durch welche Handlung eine "Falschbuchung" vorgenommen werden kann, hängt davon ab, welche Buchführungsmethode in dem jeweiligen Betrieb angewandt wird. Die Tat ist vollendet, sobald die unrichtige Buchung erfolgt ist. Rz. 156 [Autor/Stand] Die Buchung muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d.h. den aufzeichnungs- und buchführungspflichtigen Vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichtverbuchen

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Nichtverbuchen von Geschäftsvorfällen oder Betriebsvorgängen ist ein echter Unterlassungstatbestand. Die Handlung kann sowohl in dem völligen Unterlassen der vorgeschriebenen Buchführung als auch in dem Unterlassen einzelner Eintragungen in den Geschäftsbüchern bzw. Eingaben in entsprechende elektronische Datenerfassungsprogramme bestehen. Rz. 146 [A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 108 [Autor/Stand] Früher wurde zum Teil wird die Auffassung vertreten, § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO stelle ein Sonderdelikt dar. Täter könnten nur der Stpfl. selbst und die Personen sein, die von ihm mit der Aufzeichnung bzw. Buchführung beauftragt sind[2]. Nach h.M. liegt ein Sonderdelikt nur vor, wenn der Tatbestand der Norm einen Täter mit besonderen Merkmalen vorauss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Die in § 379 AO bezeichneten Zuwiderhandlungen lassen sich systematisch dahin gehend unterscheiden, dass in Abs. 1 Steuergefährdungen durch falsche Belege, falsche Buchungen und Verstöße gegen die den Belegen und Buchungen zugrunde liegenden Aufzeichnungssysteme, in den Abs. 2 und 3 Verstöße gegen Mitteilungs-, Dokumentation- bzw. Mitwirkungspflichten im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nicht- oder Falschverbuchenlassen

Rz. 163 [Autor/Stand] Ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO handelt auch, wer die buchungs- oder aufzeichnungspflichtigen Vorgänge nicht oder nicht richtig verbuchen lässt. Zum Täterkreis dieser Tatbestandsalternative s. Rz. 108. Im Unterschied zum Nichtverbuchen kann das Nichtverbuchenlassen nicht nur durch Unterlassen, also bloßes Geschehenlassen (dann zumeist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 575 [Autor/Stand] Das Verbot des § 154 Abs. 1 AO richtet sich, wie schon der Wortlaut (s. Rz. 537) zeigt ("niemand ..."), an jedermann. Nicht notwendig ist, dass der Inhaber des Kontos Stpfl. ist. Eine derartige Beschränkung des Verbots wäre praktisch auch nicht durchzuführen, da die kontoführende Stelle insoweit nicht ohne weiteres Feststellungen treffen kann. Beispiel D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Aspekte

Rn. 55 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als maßgeblicher Zeitpunkt der Berichterstattung ist bei Rechtsgeschäften ihre Vornahme anzusehen (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 55; Hüffer-AktG (2021), § 312, Rn. 17). Die spätere Entwicklung eines Rechtsgeschäfts ist unmaßgeblich; dies gilt auch für die Beurteilung durch den AP. Daher ist auch nur im GJ der (ersten) Vornahme zu berichten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Telefon- und Internetkosten / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Telefon- und Internetkosten / 8 Umsatzsteuer für die private Internetnutzung

Selbstständige und Unternehmer zahlen Umsatzsteuer für die private Nutzung von Telefon, Handy und Internet. Soweit Arbeitnehmer das Internet kostenlos für private Zwecke nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der lohnsteuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit bezieht sich auf die Nutzung der Geräte und auf die laufenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Befreiu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Begriff der "Geschäftsvorfälle und Betriebsvorgänge"

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Sammelbegriffe "Geschäftsvorfälle" und "Betriebsvorgänge" bezeichnen bestimmte Vorgänge in einem wirtschaftlichen Unternehmen, die für die Steuererhebung von Bedeutung sind. Die Begriffe sind nicht völlig gleichbedeutend, eine Abgrenzung jedoch praktisch ohne Relevanz[2]. Obwohl eine klare Trennungslinie nicht zu ziehen ist, kann die Abgrenzung dera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

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zfs 09/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Mainz, Samstag, 16. Oktober 2021 (6,0 Std. FAO) 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Dortmund, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (3,5 Std. FAO) Präsenzseminare Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen Berlin, Samstag, 09. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Mainz, Fre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 118 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO setzt die unterlassene oder unkorrekte Verbuchung von buchführungs- oder aufzeichnungspflichtigen geschäftlichen Vorgängen (s. Rz. 116 f.) voraus. Die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden konkreten Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten sind nach der Art der Gewinnermittlung abzugrenze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Telefon- und Internetkosten / 5 Vorteilhafte Gestaltung der betrieblichen Telefonnutzung durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer dürfen den betrieblichen Telefonanschluss steuerfrei nutzen. Das gilt auch für die Überlassung eines betrieblichen Handys. Das bedeutet aber, dass der Handyvertrag auf den Namen des Unternehmens abgeschlossen werden muss. In diesem Fall sind die Privatgespräche des Arbeitnehmers immer steuerfrei, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Handy fast ausschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr