Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bewertungsziel.

Rn 9 Durch Ermittlung des Wertes des Nachlasses als Bezugsgröße des Pflichtteilsanspruchs soll der Pflichtteilsberechtigte wertmäßig so gestellt werden können, als sei er mit dem halben gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) am Nachlass beteiligt (BVerfG NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 88, 2723, 2724; BGH NJW-RR 91, 900, 901 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 52/90]; 93, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) §-6b-Rücklage

Rn. 1853 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt die Realteilung vollständig zu Buchwerten, rücken die ausscheidenden Gesellschafter auch im Hinblick auf eine von der Mitunternehmerschaft gebildete §-6b-Rücklage in deren Rechtsstellung auf. Bei Fortführung entsprechender Einzelunternehmen kann die Rücklage anteilig fortgeführt werden (R6b.2 Abs 9). Rn. 1854 Stand: EL 148 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / F. Ausblick

Tz. 86 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In der vorliegenden Kommentierung wurden die mangels expliziter Regelungen in den IFRS zumeist in der Praxis entwickelten Grundsätze kombinierter Abschlüsse skizziert. Bedeutsame Wertungsbasis sind die Grundsätze der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (business combinations under common control, hier au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1529 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als weitere Voraussetzung für die Buchwertfortführung verlangt § 16 Abs 3 S 2 EStG, dass die Besteuerung der übernommenen stillen Reserven sichergestellt ist. Dies ist nach der Rspr der die Buchwertfortführung tragende Grundsatz (BFH v 01.12.1992, VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607). Die Regelung entspricht dem Erfordernis in § 6 Abs 5 S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen

Tz. 29 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen für den Zweck (vgl. Tz. 8ff.) des kombinierten Abschlusses angemessen sein. Ein nach IFRS aufgestellter kombinierter Abschluss muss sämtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften entsprechend einem konsolidierten Abschluss erfüllen. Aufgrund der fehlenden historischen Eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Teilung ohne Spitzenausgleich

Rn. 3105 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gehört zum Nachlass ausschließlich BV und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real zwischen den Miterben geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen WG des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 45 [Autor/Stand] In seinem Beschluss v. 22.6.1995[2] erklärte das BVerfG § 10 VStG als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bestimme der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so könne eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ansatz des gemeinen Wertes

Rn. 2122 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge sieht die Regelung (ähnlich der in § 22 Abs 2 UmwStG (Einbringungsgewinn II)) vor, dass anstelle des Buchwertes bei der Übertragung der Anteile rückwirkend deren gemeiner Wert anzusetzen ist, der nach § 9 Abs 2 BewG zu ermitteln ist (BFH v 15.02.2001, III R 20/99, BStBl II 2003, 635). Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Rechtsfolge

Rn. 1598 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Veräußerung, Entnahme oder – jedenfalls nach Auffassung des BMF, s Rn 1593 – ein gleichgestellter Vorgang innerhalb der Behaltefrist führen dazu, dass rückwirkend, also auf den Realteilungszeitpunkt (dh der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den ausscheidenden Realteiler übergegangen ist), anstelle des Buchwerts der ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Umfang der Aufdeckung

Rn. 2125 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG verlangt dem Wortlaut nach, rückwirkend den gemeinen Wert anzusetzen. Die ua von Wacker und Graw (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 558 (39. Aufl); Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz J21 (Dezember 2017)) vertretene Auffassung, die in den übertragenen Anteilen stillen Reserven seien nicht vollumfänglich aufzudecken, sondern nur in Hö...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erbfall und § 16 EStG

Rn. 2501 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 16 EStG regelt Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, somit Sachverhalte, die idR auf willensgesteuerten Handlungen beruhen (zu Ausnahmen s Rn 991f) und bei denen § 16 EStG zum einen der Abgrenzung der laufenden von den tarifbegünstigten Einkünften dient, s Rn 1, zum anderen die Voraussetzungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Ertragsteuerliche Konsequenzen

Rn. 2695 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gehört der Geschäftsanteil zu einem BV des Erblassers, so gelten die für die jeweilige Unternehmensform maßgeblichen Regeln, dh, bei einem Einzelunternehmen und bei einer Mitunternehmerschaft sind hinsichtlich des Geschäftsanteils die Buchwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG fortzuführen. Hielt der Erblasser den Geschäftsanteil im PV und handelte es...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 73 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den Nenner sind Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich Zugängen aus Unternehmenszusammenschlüssen, aufzunehmen. Im delegierten Rechtsakt werden Aktivierungen aufgrund der folgenden, abschließend aufgezählten Vorgaben genannt: IAS 16.73 (e)(i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsveräußerung durch eine PersGes

Rn. 174 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußert eine PersGes ihren Gewerbebetrieb, gelten dieselben Grundsätze wie für die Veräußerung eines Einzelunternehmens (BFH v 03.10.1989, VIII R 142/84, BStBl II 1990, 420). Sie hat jedoch anders als ein Einzelunternehmen immer nur einen Betrieb, so dass die Veräußerung der geschäftlichen Tätigkeit einer PersGes immer eine Betriebsveräuß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Steuern.

Rn 6 Nach § 20 I ErbStG ist beim Erwerb vTw Schuldner der Erbschaftsteuer der Erbe bzgl seines Erwerbs (Moench/Kien-Hümbert § 20 Rz 5). Allerdings haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung (§ 2042) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 III ErbStG; §§ 2382, 2283 BGB; Staud/Olshausen Rz 106), wozu neben den Miterben auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteils- und Erbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat.[1] Handelt es sich beim übernehmenden Rechtsträger um eine Personengese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre, die nicht rückgängig gemacht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 6 Abschreibungsbemessungsgrundlage bei Aufstockung (§ 4 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 111 § 4 Abs. 3 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen in Fällen, in denen die Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG aufgestockt wurden. Zu bemessen sind die Abschreibungen beim übernehmenden Rechtsträger in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG nach der bisherig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 9.1 Nutzungsänderung

Neben den Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben oder ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gehören zu den Anschaffungskosten außerdem die nachträglichen Anschaffungskosten.[1] Bei den nachträglichen Anschaffungskosten handelt es sich ebenfalls um Kosten, die den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.1 Abschreibungen

Rz. 84 Der übernehmende Rechtsträger tritt hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter und der Abschreibungen in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Dies gilt nach § 4 Abs. 3 UmwStG auch dann, wenn die übergegangenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit einem über dem Buchwert liegenden Wert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.4 Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften, Doppelbuchst. cc)

Rz. 176a Nach Art. 13 Abs. 3 OECD-MA steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn ein im Ausland ansässiger Gesellschafter Anteile an einer Körperschaft veräußert, deren Vermögen zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar in unbeweglichem Vermögen besteht, das in Deutschland belegen ist (Grundstücksgesellschaft). Diese Regelung ist unabhängig davon, wo sich Sitz und/ode...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.5 Keine Ermittlung des Übernahmeergebnisses für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG)

Rz. 165 Nach § 4 Abs. 4 S. 3 UmwStG ist ein Übernahmeergebnis nur insoweit zu ermitteln, als die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören oder ihm nach § 5 UmwStG zuzurechnen sind. Gelten nicht alle Anteile an der übertragenden Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.4 Einbringung eines Teilbetriebs

Rz. 250 Als zumindest mit dem Erfordernis der sachlichen Verflechtung beim Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung regelmäßig unvereinbar erscheint auf den ersten Blick die Einbringung eines Teilbetriebs[1] nach § 20 UmwStG.[2] Dies folgt aus dem Umstand, dass die Einbringung eines Teilbetriebs die Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraussetzt[3], während ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen.[1] Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine steuerliche Schlussbila...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.1 Erwerb mit Abbruchabsicht

Wird ein Gebäude oder auch Gebäudeteil abgerissen, sind für steuerrechtliche Zwecke 4 Fälle zu unterscheiden: der Steuerpflichtige hat das Gebäude auf einem ihm gehörenden Grundstück errichtet, der Steuerpflichtige hat das Gebäude in der Absicht erworben, es als Gebäude zu nutzen (Erwerb ohne Abbruchabsicht), der Steuerpflichtige hat das Gebäude zum Zweck des Abbruchs erworben ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 7 Unterstützungskasse als übertragende Körperschaft (§ 4 Abs. 2 S. 4, 5 UmwStG)

Rz. 123 Handelt es sich bei der übertragenden Körperschaft um eine Unterstützungskasse, erhöht sich nach § 4 Abs. 2 S. 4 UmwStG der laufende Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, um die von ihm, seinen Gesellschaftern oder seinen Rechtsvorgängern an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen nac...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesenen Werten zu übernehmen. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG regelt die Bewertung der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers an der übertragenden Körperschaft dahingehend, dass sie mit dem Buchwert, e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.6 Umwandlungskosten

Rz. 166 Für die Zuordnung der Umwandlungskosten zur übertragenden Körperschaft oder zum übernehmenden Rechtsträger besteht kein Wahlrecht. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, in wessen Sphäre die Umwandlungskosten entstehen. Jeder Beteiligte hat die auf ihn entfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Kostenzuordnung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Veranlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.4 Organschaft

Rz. 197 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt seit dem Vz 2001[1] nur noch die finanzielle Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) der Betriebskapitalgesellschaft in das Besitzunternehmen sowie einen rechtswirksam abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG) voraus.[2] Zur Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilen nach § 17 EStG, Doppelbuchst. aa)

Rz. 168 Der Tatbestand des Doppelbuchst. aa) erfasst die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, SE), die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.[1] Es handelt sich insoweit um inländische Kapitalgesellschaften, die unbeschränkt stpfl. sind. Deutschland nimmt das Besteuerungsrecht bei diesen Kapitalgesellschaften nicht nur für die Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.4 Nichtberücksichtigung von Verlusten und Zins- bzw. EBITDA-Vortrag (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 99 § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG enthält von dem Grundsatz, dass der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt, eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, von der übertragenden Körperschaft nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.1 Allgemeines

Rz. 213 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust außer Ansatz, soweit bei der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr