Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 6. Kind (als Radfahrer)/Alter/Kfz (ordnungsgemäß/fehlerhaft geparkt)/Vorfahrt

Rz. 1045 Rz. 1046 LG Duisburg [979] § 828 Abs. 2 BGB umfasst grundsätzlich auch Fahrzeuge, die nicht am fließenden Verkehr beteiligt sind. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass ein neunjähriges Kind ein vorschriftsmäßig geparktes Kfz mit dem Fahrrad streift. Unter diesen Umständen ist das Kind nicht den typischen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs ausgesetzt, so da...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Vorschrift regelt die Erhebung einer Gebühr für die Abwicklung des jährlichen Werkvertragskontingents aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegenüber dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitnehmer. Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass von dem Arbeitgeber eines ausländisc...mehr

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Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die grundsätzliche Unentgeltlichkeit der Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit (Abs. 1). Dieser Grundsatz wird auch für besondere Personengruppen, bei den üblicherweise ein erhöhter Aufwand an Beratungs- und Vermittlungsarbeit entsteht, beibehalten. Rz. 2a Abs. 2 eröffnet den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, einen Aufwendungs...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.5 Schließung des Dienstordnungsrechts

Rz. 10 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ordnet Abs. 2 an, dass Verträge mit Angestellten, die der Dienstordnung nach diesem Buch unterstehen sollen, nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass der ursprüngliche Zweck des Dienstordnungsrechts (DO-Recht) aufgrund der Entwicklung des Arbeitsschutzrechts und der Tarifautonomie hinfällig sei. Für die Tr...mehr

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Jung, SGB VII § 221a Verarb... / 2.2 Durchführung der Datenübermittlung

Rz. 4 Abs. 2 regelt die Durchführung der Datenübermittlung. Zur Umsetzung der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23.3.2022 zu einem Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. C 131I v. 24.3.2022, S. 1) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Regelung zur v...mehr

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Jung, SGB VII § 149 Dienstr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 soll das Personal der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (Anlage 1 zu § 114) vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehen. Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten soll auf den Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (sog...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Besonderheiten bei Finanzagentur des Bundes oder Landesschuldenverwaltung (§ 43a Abs 4 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die jeweilige Schuldenverwaltung (nunmehr die Finanzagentur des Bundes GmbH als beliehener Unternehmer oder Landesschuldenverwaltung) kann auszahlende Stelle sein, auch wenn sie selbst keine Wertpapiere oder Wertrechte verkauft. Es werden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute oder Wertpapierinstitute eingeschaltet, von denen die Wertpa...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / IV. Nachbesserungspflicht

Die auf die Beobachtungspflicht ggf. folgende Nachbesserungspflicht ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Untermaßverbots. Sie aktualisiert sich, sobald "die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes erkannt oder doch jedenfalls deutlich erkennbar wird"[196] und "ist vor allem dann von Bedeutung, wenn … sich die beim Erlass des Gesetzes verfassungsrechtlich unbedenkliche Einsch...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie (§ 105 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ursprünglich vorgesehene Fassung des § 105 EStG wurde durch Art 2 Nr 16 JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) und damit noch vor ihrem Inkrafttreten zum 01.01.2021 umfassend geändert. Das FA setzt die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj nun nicht – wie zunächst vorgesehen – in einem gesonderten Prämienbescheid, sondern im Rahmen de...mehr

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FF 04/2023, Handbuch der Justiz 2022/2023Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

Herausgegeben und bearbeitet vom Deutschen RichterbundC.F. Müller Verlag, Heidelberg, 36. Jahrgang 2022geb., 862 S., ISBN 978-3-8114-8705-5, 99 EUR Das Handbuch der Justiz erscheint seit 1953: Der in einem edlen Rot eingebundene, inzwischen im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Band hat sich als ein universelles Nachschlagewerk zu den Behörden und Einrichtungen der Justiz bewähr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Während § 43 EStG bestimmt, welche KapErtr dem Quellensteuerabzug unterliegen, regelt § 43a EStG, von welcher Bemessungsgrundlage der KapSt-Abzug mit welchem Steuersatz vorzunehmen ist. Abs 1 bestimmt die einzelnen Steuersätze, es sind nur noch zwei. Abs 2 regelt die Bemessungsgrundlage, ab dem 01.01.2018 unter Berücksichtigung der Neuregelunge...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / D. Evaluierung: "Law Meets Reality" – oder doch lieber nicht?

Gute Gesetze bestehen vor der Wirklichkeit: Sie gehen aus einem Rechtsetzungskreislauf[151] hervor, der ihre Evaluierung einschließt. Ein Gesetz, das sich bei der Begegnung mit der Wirklichkeit als unzulänglich erweist, bedarf der Novellierung. Dementsprechend sieht auch die Reform 2023 eine Untersuchung dazu vor, ob die von ihr "beabsichtigten Wirkungen auf die Anwendungspr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt einer Steuerbefreiung (Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Stand] Neben dem oben beschriebenen Grund sind Grundsteuerwerte aufzuheben, wenn der Grundsteuerwert einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit aufgrund von Steuerbefreiungen nicht mehr der Besteuerung nach dem Grundsteuergesetz zugrunde gelegt wird. Hintergrund der Aufhebung ist, dass der Wert nicht mehr für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Juristische Personen

Rz. 37 Juristische Personen sind ebenfalls steuerrechtsfähig. Dies gilt sowohl für die juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH, KGaA, Genossenschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, rechtsfähiger Verein oder Stiftung) als auch für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, bestimmte berufsständische Organisationen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Definition der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Rz. 383 Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben regelmäßig durch Bundes- oder Landesrecht, Gewohnheitsrecht, frühere landesrechtliche Verleihung oder Landesverwaltungsrecht Rechtsfähigkeit erhalten. Sie haben die Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Zu den jPöR i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG gehören die Körperschaften des öffentlichen Rec...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / f) Erstattung des Rabatts durch den Bund

Auf Basis des prognostizierten Verbrauches wird vorab quartalsweise eine Rechnung an den Bund gestellt, der diese Mengen vorab (quartalsweise im Voraus) an den Versorger erstattet.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 18g UStG war durch Art. 7 Nr. 16 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008[1] neu in das Gesetz eingefügt worden, und zwar mWv 1.1.2010 (Art. 39 Abs. 9 JStG 2009). Die Vorschrift war im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 der Bundesregierung[2] noch nicht enthalten, sondern geht auf die Beschlussempfehlung[3] bzw. den Bericht des BT-Finanzausschusse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsanträge in den Fällen des § 18 Abs. 4f UStG

Rz. 52 Nach § 18g S. 3 UStG ist § 18 Abs. 4f UStG entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, jede einzelne Organisationseinheit des Bundes oder eines Bundeslandes i. S. d. § 18 Abs. 4f UStG kann unter der Voraussetzung, einen Antrag auf Vorsteuervergütung nach der RL 2008/9/EG stellen zu können, dies für sich als einzelne Organisationseinheit tun. Zwar regelt § 18 Abs. 4f S. 7 U...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 10.7.2 Biomasseanlagen

Gefördert wird die Einrichtung und auch die Erweiterung von Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung von 5 bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung. Es sollen automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von festen Biomassen oder besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel sein. Folgende Anlagen werden gefördert: Kessel zur Verbrennung von Biopellets und -hackschnitzeln,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.6 Weitere Fälle

Rz. 21 Die Regelung des § 348 AO ist nicht abschließend. Vielmehr ist die Statthaftigkeit des Einspruchs in weiteren Fällen ausgeschlossen. So bestimmt § 32i Abs. 9 Satz 1 AO, dass ein Vorverfahren nicht stattfindet, wenn sich der Rechtsstreit auf steuerliche Datenschutzrechte oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbehörden bezieht. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.3 … gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden (Nr. 3)

Rz. 12 Nach § 348 Nr. 3 AO ist ein Einspruch nicht statthaft "gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes oder der Länder, sofern nicht ein Gesetz ausdrücklich ein Einspruchsverfahren vorschreibt". Rz. 13 Oberste Finanzbehörden i. d. S. sind gem. §§ 1, 2 FVG der Bundesminister der Finanzen sowie die Landesfinanzminister bzw. -senatoren. Dagegen ist insb. das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1 Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO)

Rz. 6 Der Einspruch ist nur gegen Verwaltungsakte und nur in einer von § 347 Abs. 1 AO bezeichneten Angelegenheit statthaft.[1] Außerdem darf er nicht durch § 347 Abs. 2 AO oder § 348 AO gesetzlich ausgeschlossen sein. Ein Einspruch ist somit insb. statthaft in Abgabenangelegenheiten und in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, auf die die AO Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.6.1 Schriftform oder Erklärung zur Niederschrift (Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz)

Rz. 75 Der Verzicht ist gegenüber der zuständigen Behörde "schriftlich oder zur Niederschrift" zu erklären. Die Verzichtserklärung ist auf einem Schriftstück gegenüber der Finanzbehörde abzugeben. Es ist umstritten, ob die Verzichtserklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Teilweise wird die Erforderlichkeit einer Unterschrift verneint, da die Anforderungen an die For...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie zum Beispiel Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder steuerpflichtig?

Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Dies wird in den jeweiligen Förderrichtlinien in der Regel zusätzlich klargestellt. Die Förderrichtlinien regeln unter Umständen auch weitere Einzelheiten.mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 3. Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder umsatzsteuerpflichtig?

Es handelt sich grundsätzlich um nicht der Umsatzsteuer unterliegende Zahlungen. Die gewährten Liquiditätshilfen erfolgen nicht in einem Leistungsaustausch, weil sie für keine konkrete Leistung des Unternehmers gewährt werden, und unterliegen daher nicht der Umsatzbesteuerung. Die Unterstützungszahlungen sind daher weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen beziehungsweise Ums...mehr

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Sommer, SGB V § 275d Prüfun... / 2.1 Einhaltung von Strukturmerkmalen (Abs. 1)

Rz. 3 Krankenhäuser haben die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS durch den MD begutachten zu lassen (Satz 1). Vorher können Leistungen mit Krankenkassen weder vereinbart noch abgerechnet werden. Grundlage der Begutachtung ist die "Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zu regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes" de...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm fasst die Aufgaben des Organs Verwaltungsrat abschließend zusammen. Rz. 2 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

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Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag finanziert. Damit werden die Krankenhäuser im Ergebnis von diesen Kosten freigestellt (Kania, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 377 Rz. 6). Der Telematikzuschlag wird in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen. Das Nähere wird in einer Vereinbarung zwischen ...mehr

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Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.4 Haushaltsplan (Abs. 4)

Rz. 9f Der Haushaltsplan wird vom Vorstand aufgestellt (Satz 1) und vom Verwaltungsrat festgestellt (Satz 2). Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Haushaltsplan der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Gesundheit; Satz 3). Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht eine Kontrolle der Gesetzmäßigkeit. Davon weicht Satz 5 ab. Der GKV-Spitzenverband hat den Haushaltspl...mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.3 Haushalts- und Rechnungswesen (Abs. 3)

Rz. 18 Für den MD gelten die Vorschriften des SGB IV über die Haushalts- und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend (Satz 1). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan zu erstellen, der vom Vorstand aufgestellt und vom Verwaltungsrat festgestellt wird. Rz. 18a Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigu...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.4 Grundsätze der Datenübertragung (Abs. 4)

Rz. 11 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird ermächtigt, die Einzelheiten für das elektronische Datenaustauschverfahren zu regeln. Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dazu ist Einvernehmen zwischen dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Seniore...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 7. Waren freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt?

Ja. Begünstigt waren nicht nur Leistungen, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen (insbesondere Pflegebonusgesetz) oder aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung gewährt wurden, sondern auch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber (zum Beispiel freiwillige Aufstockungen der Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz).mehr

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Baustoffe Holz, Beton, Kupf... / 7 Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Baustoffe

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: ww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/themen/bauen/nachhaltiges-bauen/ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.nachhaltigesbauen.de Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen: www.dgnb.de Forum Nachhaltiges Bauen: https://nachhaltiges-bauen.de Nachhaltig Bauen: www.nbau.org WECOBIS – Ökologisches Baustoffinformations...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.2 Anlass der Meldung

Rz. 8 Die Zahlstellen von Elterngeld oder Erziehungsgeld sind verpflichtet, den Beginn und das Ende der Zahlung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Anlass für die Meldung ist allein die Zahlung der Leistung, unabhängig von der Rechtsgrundlage (Bundes- oder Landesrecht). Zu melden sind der Beginn und das Ende der Zahlung der Leistung. Darunter sind Begi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gebietskörperschaften/juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 1 UStG befreit (bis 31.12.2022) die Umsätze der dort genannten Gebietskörperschaften mit ihren Theatern, Orchestern usw. Steuerbegünstigt sind nur die abschließend aufgezählten Körperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Körperschaften mit ihren Einrichtungen unternehmerisch tätig wer...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / III. Reichweite des Steuergeheimnisses

Weiter Schutzzweck: Aufgrund der oben kurz skizzierten Funktion des Steuergeheimnisses ist der Schutzzweck des Steuergeheimnisses weit zu fassen und die so gewonnenen Daten unterliegen einem dauerhaften Schutz vor einer späteren Offenbarung; der Schutz besteht so lange fort, wie Betroffene ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben können (vgl. Alber in Hübs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Unternehmer/Einrichtungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 20 UStG sind drei verschiedene Unternehmergruppen bzw. Einrichtungen dieser Unternehmer steuerbegünstigt: bis 31.12.2022: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände), ab 1.1.2023: Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Theatern, Orchestern usw.[1], andere Unternehmer als die Gebietskörperschaften bzw....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Fü...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr