Fachbeiträge & Kommentare zu Bundessteuerberaterkammer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 120 [Autor/Stand] Das Betriebsvermögen ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dasselbe gilt für den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen an einer Personenvereinigung. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend (vgl. auch R B 109.1 ErbStR 2019). Rz. 121 [Autor/Stand] Der gemeine Wert wird grundsätzlich im Wege der Gesamtbewertun...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.1 Herstellungskosten

Rz. 33 Im Gegensatz zu den handelsbilanziellen Herstellungskosten, die in § 255 Abs. 2–3 HGB einen gesetzlichen Niederschlag finden, nahmen die steuerlichen Herstellungskosten, die jahrelang lediglich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 Satz 1 EStG genannt wurden, ohne hierfür eine gesetzliche Definition zu liefern, seit dem BilMoG eine turbulente Entwicklung. Rz. 34 Durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Datenübermittlung durch die auszahlende Stelle (§ 45c Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die übermittelten Datensätze sollen es der FinVerw möglichst frühzeitig ermöglichen, auffällige Marktaktivitäten zu erkennen und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht (Hörster, NWB 2021, 1586 [1593]). Anders als bei einer Analyse einzelner Steuerbescheinigungen erlaubt die EDV-Analyse der aggregierten Daten einen schnelleren Einblick, ob zB b...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 1 Anlass für die Einführung des Hilfsprogramms

Viele der durch den am 28.10.2020 beschlossenen zweiten Lockdown betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sind trotz staatlicher Hilfen noch immer wirtschaftlich geschwächt infolge der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und des ersten Lockdowns im Frühjahr. Der Bund strebt zur Unterstützung schnelle und umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Legaldefinition "Strukturierte Gestaltung" (Satz 3)

"Eine strukturierte Gestaltung im Sinne des Satzes 1 ist anzunehmen, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde oder die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen oder die den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegenden Umstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahre 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

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Faxe, E-Mail und der Datens... / c) EâEUR‘Mail

Bei der Nutzung von E-Mails gibt es verschiedene Verschlüsselungsmethoden (Überblick bei Bethke, DStR 2019, 1228). Alle Standardprogramme bieten heute zumindest eine Transportverschlüsselung an, so dass eine im technischen Sinne unverschlüsselte Kommunikation kaum mehr vorkommen dürfte. Auch wenn die Transportverschlüsselung eine direkte Kenntnisnahme der personenbezogenen D...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 92 Die Firma Audicon hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch weniger erfahr...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Abgrenzung KMU

Rz. 109 In der Fachwelt gibt es seit vielen Jahren die Diskussion zur sachgerechten Bewertung von sog. "kleinen und mittleren Unternehmen" (KMU).[194] Aufgrund der in der Praxis regelmäßig beobachtbaren pauschalen Vorgehensweisen (insbes. Zuschläge auf den Kapitalisierungszinssatz) haben sich das IDW und die Bundessteuerberaterkammer mit den Besonderheiten zur Bewertung solc...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 2. Bemessung des Kaufpreises

Rz. 25 Die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes ist sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer von elementarer Bedeutung. Während der Erwerber nicht zu viel bezahlen möchte, möchte der ausscheidende Verkäufer einen Großteil seiner Altersversorgung über den Kaufpreis gesichert wissen. Bedauerlicherweise existieren nicht selten große Diskrepanzen in den Vorstellu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 10.2 Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer ergänzt in ihrer Verlautbarung aus dem Jahr 2012 zum "Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz" (im Folgenden Verlautbarung BStBK) die Verlautbarung des IDW und vertritt in wesentlichen Fragen eine abweichende Auffassung. IDW RS HFA 7 n. F. äußert sich nur zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesellsch...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.3 Treuhandtätigkeit

Bei Treuhandtätigkeiten müssen unterschieden werden: Umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, soweit es ganz überwiegend um rechtsbesorgende Tätigkeiten geht, verboten.[1] Insbesondere in den Geschäftsfeldern Kapitalanlage- und Steuersparmodelle sind Treuhandaufträge durch geschäftsführende Elemente ge...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ab 1.1.2021 wurde u. a...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 3.6.2021, BGBl I 2021 S. 1534. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.1 Aushändigung aller Unterlagen

Auch wenn im Einzelfall ein Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters (§ 13 Abs. 4 BOStB)[1] an Unterlagen des Mandanten begründet scheint (wegen offener Honorarforderungen[2]), sollte unter Haftungsgesichtspunkten davon kein Gebrauch gemacht werden. Es besteht zugunsten des Mandanten eine umfassende (nachvertragliche) Schadensminderungspflicht seitens des Steuerberaters. Spä...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 2...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Besonderheiten

Dem Steuerberater ist als Freiberufler jede gewerbliche Tätigkeit untersagt (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).[1] Die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.[2] Die gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbstständiges, fortgesetztes Handeln, das maßge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Koenig: Abgabenordnung, 3. Aufl 2014; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 12. Aufl 2014; Blesinger in Kühn/v Wedelstädt, AO u FGO, 21. Aufl 2015; Höring, Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung, DStZ 2016, 727; Kussmaul/Kloster, Dividendenstripping erneut im Fokus des Gesetzgebers, DB 2016, 849; Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.4 Klärungsbedarf: Umfang der Berufshaftpflichtversicherung

Liest man in § 4 Ziff. 5 AVB-RSW (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Steuerberatern), dass bei einer Schadensverursachung durch wissentliches Abweichen vom Gesetz der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, sollte der Steuerberater mit seiner Versicherung abklären, inwieweit sinngemäß die Handlungsanweisungen wie bei eine...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 12 Hilfsmittel für den Steuerberater zur Erstellung von Gutachten

Unerlässliche Hilfsmittel für die Erstellung von Sachverständigengutachten dürften sein: Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht 5., vollständig überarbeitete Aufl. 2015 Allgemeine Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten, Stand 10.3.2020 JVEG Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzer...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Am 6.3.2017 hat die Bundessteuerberaterkammer ihre Hinweise für die Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis erneuert. Mittels der Hinweise sollen die Besonderheiten des Berufstands als auch die verschiedenen Bewertungsanlässe berücksichtigt werden. Die 2017er Hinweise sind unverändert gültig. Bei den Bewertungsanlässen unterscheidet die Bundessteuerberaterkam...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 5.1 Bemessungsgrundlage

Bei diesem, in der Praxis immer noch vorherrschenden, Preisfindungsverfahren wird ausgehend vom Umsatz unter Anwendung eines individuellen Multiplikators ein Wert ermittelt. Der so ermittelte Wert stellt nicht den konkreten und richtigen Kaufpreis dar, sondern soll die Verhandlungsbasis für den auszuhandelnden Kaufpreis sein. Die Bemessungsrundlage beim Umsatzverfahren ist de...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 5.3 Preisanpassungsklauseln

Um Unwägbarkeiten zu vermeiden, werden zur Berücksichtigung von Mandats- oder Umsatzverlusten häufig Anpassungsklauseln für eine bestimmte Zeit vereinbart. Die Bundessteuerberaterkammer unterscheidet dabei 4 Varianten: Eine besondere Vereinbarung besteht nicht. Umsatzrückgänge und auch Mandatskündigungen mindern den Kaufpreis in keiner Weise. Es wird eine Art Stufenmodell vere...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 2 Bewertungsverfahren

Tatsächlich gibt es den einen, einzig richtigen Unternehmenswert nicht. Die ermittelten Werte sind grundsätzlich abhängig vom verfolgten Zweck der Unternehmensbewertung. Dies bedeutet, es werden mittels der Bewertungsverfahren lediglich Entscheidungswerte vorgegeben. Für den Erwerber werden Preisobergrenzen gesucht und der Verkäufer sucht demgegenüber seine Preisuntergrenze....mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 4.3 Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein entscheidendes Kriterium für das schlussendliche Ergebnis im Ertragswertverfahren. Er ermittelt sich aus dem risikofreien Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie einem individuellen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ergibt sich aus der allgemeinen Marktrisikoprämie multipliziert mit den unternehmensindividuellen Risikofaktoren (Beta...mehr