Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 5 Auch hier wird auf die Regelung von § 318 HGB verwiesen, allerdings wird die Regelung für Zwecke des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts modifiziert. Die Regelungen des § 318 Abs. 3 HGB (vgl. insb. zum Kreis der Berechtigten § 318 Rz 53 ff.) zur Abberufung des Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfers gelten analog mit der Modifikation, dass eine Abberufung aus einem in der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bilanzeid

Rz. 2 § 289h Abs. 1 HGB-E enthält inhaltlich unverändert die Vorschriften zum "Bilanzeid", die derzeit in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten sind. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Für Näheres s. daher § 264 Rz 88 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts" zus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.5 Anforderungen an die Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 4 HGB-E)

Rz. 28 Für den Fall, dass eine Tochtergesellschaft von den Berichtsanforderungen befreit ist, enthält § 289b Abs. 4 HGB-E klare Vorgaben darüber, welche Informationen dennoch im Lagebericht des befreiten Unt offengelegt werden müssen. Diese umfassen: Den Namen und Sitz des MU, das den befreienden Konzernlagebericht aufstellt, die Internetseite (die zunächst nach Auslegung der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315h-E Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315j-E Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 5 Externe Prüfung

Rz. 17 Die nichtfinanzielle Erklärung ist nach Art. 19a Abs. 5 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL bislang nur einer formalen und nicht inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Das CSR-RL-Umsetzungsgesetz setzt diese Vorgabe nicht in § 289b HGB, sondern in § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB um und gibt vor, dass mit Blick auf die Vorschriften der §§ 289b bis 289e HGB nur zu prüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Geplante Vorschriften für das EGHGB sind wie folgt bezeichnet: "nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X1, "übernächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung" (RegE) als X2 usw. 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Akkreditierte dritte Partei

Rz. 5 Der Gesetzestext lässt nicht erkennen, was unter einer akkreditierten dritten Partei zu verstehen ist. Akkreditierung nennt man den Umstand, dass eine allgemein anerkannte Organisation einer anderen Organisation oder Person eine bestimmte Kompetenz bescheinigt.[1] Dies dürfte jedenfalls für solche WP/WPG gelten, die im Berufsregister die besondere Befähigung als Nachha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung über den Prozess zur Informationsermittlung (§ 289c Abs. 3 HGB-E)

Rz. 22 Nach § 289c Abs. 3 HGB-E ist über den Prozess zur Ermittlung der den Angaben zugrunde liegenden Informationen zu berichten. Dies beinhaltet insb.: die Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Datenerhebung und -analyse verwendet wurden, die Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der berichteten In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Erklärungen der Vertreter des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 80 Für Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG, die keine KapG nach § 327a HGB sind, sind die nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB geforderten Versicherungen ("Bilanzeid", "Lageberichtseid") als gesonderte Erklärungen neben Jahresabschluss bzw. Lagebericht offenzulegen (§ 264 Rz 121 ff.; § 289 Rz 70 ff.). Die Form der gesonderten Erklärung ist fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konzernbilanzeid (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 315f Abs. 1 HGB-E haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapG, die MU ist, als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist, in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. 5 HGB), kann dies in meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammenfassung von Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid (Abs. 3)

Rz. 6 In § 315f Abs. 3 HGB-E wird klargestellt, dass der Konzernbilanzeid und der Konzernlageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs freigestellt ist, die beiden Eide getrennt oder zusammen abzugeben, solange die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Möglichkeit, die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.1 Beschäftigung mit CSR-Initiativen in Fertigungsunternehmen im Nordwesten

Abb. 4: Beschäftigung und Anwendungsgebiete der CSR in Fertigungsunternehmen[1] Die Mehrheit der 100 befragten Unternehmen hat ihren Sitz in Niedersachsen (94 %); nur 6 % in Bremen. Etwa die Hälfte der Unternehmen (56 %) beschäftigt zwischen 20 und 49 Mitarbeitende. Ein weiteres Drittel (32 %) fällt in die Größen­klasse zwischen 50 und 249 Beschäftigten. 12 % der befragten Un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 70 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 4 Beispiel: Controlling & Sustainability bei einem Logistikunternehmen

Zur Entwicklung von Steuerungskennzahlen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit wird exemplarisch ein Logistikunternehmen betrachtet. Die Logistikbranche ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftszweig und Arbeitgeber. Zudem bestehen insbesondere im Logistikmarkt große transformatorische Herausforderungen bei der Bewältigung des Umwelt-, Klima- und Ressour...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 107 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 108 Abs. 4 gilt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des AP ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inwieweit eine zei...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Literaturhinweise

Abele/Reinhart, Zukunft der Produktion. Herausforderungen, Forschungsfelder, Chancen, 2011. Bertenrath/Kress, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Fertigungswirtschaft Ergebnisse einer Forsa-Studie zum Status quo in Niedersachsen und Bremen im Auftrag der Jade Hochschule, 2024. Baumüller/Eisl/Leitner-Hanetseder, Neue KPI für die Unternehmenssteuerung durch CSRD und ESRS. In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 8 Für den Fall, dass kein Konzernabschluss aufzustellen ist, sind Ergänzungen des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen EK-Spiegel notwendig (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es gibt keine größenabhängigen Erleichterungen, da die kapitalmarktorientierte KapG stets – soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist – als große KapG anzusehen ist (§ 267 Abs. 3 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Mit dem BilReG [1] wurde die Vorschrift erstmals ins HGB eingefügt. Durch § 315e Abs. 3 HGB wird das in Art. 5 der IAS-VO vorgesehene Mitgliedstaatenwahlrecht – auch für alle nicht kapitalmarktorientierten MU einen Konzernabschluss nach internationalen Standards freiwillig zuzulassen – in nationales Recht umgesetzt. Rz. 4 Sowohl durch das BilRUG vom 17.7.2015 als auch du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vollständige inhaltliche Prüfung.[1] Rz. 2 Art. X1 Abs. 1 EGHGB sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Übermittlungspflichten der Tochterunternehmen

Rz. 28 § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB erlegt TU Vorlagepflichten gegenüber dem MU auf, indem Unterlagen unverzüglich einzureichen bzw. nach Umsetzung der CSRD (Rz 37) zu übermitteln sind. Die Vorschriften sollen das MU zur sachgerechten Aufstellung des Konzernabschlusses befähigen. Die Übermittlungspflichten bestehen unabhängig davon, ob die TU tatsächlich zum KonsKreis i. e. S. zä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen in § 320 HGB vorgenommen. § 324h HGB-E steht in engem Zusammenspiel mit § 32...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 EDNA Projekt: Angewandtes Nachhaltigkeitsmanagement in der Fertigungsindustrie

Die Fertigungsindustrie hat einen erheblichen Anteil an der Wertschöpfung in Deutschland und trägt damit zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes maßgeblich bei. Die aktuelle Diskussion um die Ab­wanderung dieser Industrie in Zeiten steigender Energie- und Lohnkosten verdeutlicht dies einmal mehr. U.a. mit Hilfe des Nachhaltigkeitsmanagements soll dies verhindert werden[1]. Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren durch große Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 100 Große KapG, wozu nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auch alle kapitalmarktorientierten Ges. zählen, haben auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. nach Abs. 1 Satz 2 einzubeziehen. Wie bei Abs. 1 Satz 3 geht es dem Gesetzgeber hier um die "bedeutsamsten" Leistungsindikatoren (hier nichtfinanzieller Art), die für die G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 9 Für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gilt eine verkürzte Aufstellungsfrist von vier Monaten (§ 290 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses durch ein übergeordnetes MU darf von kapitalmarktorientierten KapG nicht in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung gilt noch nicht, wenn lediglich der Antrag auf Zulassung g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Bedeutung und Inhalt

Rz. 1 Ein inländisches MU, das gleichzeitig TU eines anderen MU mit Sitz außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Drittstaat) ist und mind. ein TU hat, ist grds. ebenfalls zur Aufstellung (und Prüfung) eines eigenen deutschen Teil-Konzernabschlusses samt Teil-Konzernlageberichts verpflichtet. Das Gesetz normiert jedoch neben dem Ausnahmetatbestand in § 291 HGB auch in diesem Fall ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E

Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen dazu verpflichtet, jährlich ihre Hauptniederlassung aufzufordern, ihnen für das vergangene Gj einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung zu stellen, welcher gem. § 315k Abs. 1 HGB-E erstellt wurde. Nach § 315k Abs. 1 HGB-E sind im Nachhaltigkeitsbericht die Angaben des § 289c Abs. 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 26 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Offenlegungspflicht

Rz. 154 Die Regelungen zur Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle in elektronischer Form (§ 325 Abs. 1 bis 1b HGB) und die Verkürzung der Offenlegungspflicht von max. zwölf auf vier Monate für kapitalmarktorientierte Unt (Abs. 4) gelten auch für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Rz. 155 Diese Verpflichtung besteht für die gesetzlichen Vert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, einen Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Konzernnachhaltigkeitsberichts ist nach Maßgabe des § 315k HGB-E aufzustellen, in welchem in Abs. 1 auf die Angabe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 8). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anforde...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 10 Exkurs zur CSRD-Umsetzung (auf Basis des Regierungsentwurfs)

Rz. 103 Am 24.7.2024 hat das Bundesministerium für Justiz den zeitlich verzögerten Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht.[1] Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht nun – vorbehaltlich einer entsprechenden Umsetzung – eine gewisse Klarheit. Die zunächst mit begr...mehr