Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.1 Anstellungsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Bestellung und die Anstellung eines Geschäftsführers sind 2 getrennte Vorgänge: Ein ordnungsgemäß zustande gekommener und förmlich protokollierter Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Geschäftsführers. Die Umsetzung des Beschlusses in einen Anstellungsvertrag. Zivilrechtlich sind die GmbH und ihr(e) Gesellschafter eigenständige Rechtssubjekte; das Steuerrecht fol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.4 Ausnahmen vom Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 13a Im Einzelfall ist eine Darlehensaufnahme zulässig, um Grundstücke für Eigeneinrichtungen zu erwerben oder Eigeneinrichtungen zu errichten, zu erweitern oder Gebäude umzubauen (Satz 3). Die Ausnahmeregelung betrifft bestandsgeschützte Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140, die bereits am 1.1.1989 bestanden haben und weiterbetrieben werden. Rz. 13b Die Darlehe...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

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Darlehensaufnahme in der WE... / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

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Darlehensaufnahme in der WE... / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

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Darlehensaufnahme in der WE... / 1 Grundsätze

Beschlusskompetenz Zunächst einmal kommt den Wohnungseigentümern die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme zu, da es sich um eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 19 WEG handelt.[1] Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung eingehalten? Bei der Frage, ob eine Kreditaufnahme den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, sind stets...mehr

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Darlehensaufnahme in der WE... / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WA / 7 Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen

Vor Zeilen 15–19 In die Zeilen 15–19 sind vertragliche Vereinbarungen (Anstellungs-, Miet-, Darlehensverträge, Pensionszusagen) und hierauf beruhende Vergütungen an Anteilseigner und ihnen nahestehende Personen (insbesondere Ehegatten und Kinder) einzutragen, die im Vz abgeschlossen oder geändert wurden.[1] Anzugeben ist, ob Verträge abgeschlossen oder geändert wurden. Die Ve...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.2 Abrechenbare Leistungen

Vorweg ist positiv zu erwähnen, dass die OECD wohl mit Blick auf die bei den Leistungsempfängern prüfenden Finanzverwaltungen klargestellt hat, dass Unternehmen kein Interesse daran haben, unnötig Kosten zu verursachen und dass diese bestrebt sind, ihre konzerninternen Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen[392]. Als abrechnungsfähige Leistungen gelten üblicherweise...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / C. Erbrechtliche Vergleiche vor Gericht schließen

Manche gerichtliche Streitigkeit der Erben kann zu einem bestimmten Zeitpunkt die Chance bieten, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vergleichswege zu erreichen. Welche Vorgaben sollten beachtet werden, damit der Vergleich auch problemlos in die Umsetzung geführt werden kann? Gerade wenn die Vergleiche zum Zweck der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nutzungswertersatz nach widerrufenem Darlehensvertrag

Widerruft der Steuerpflichtige ein Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnung, stellt der von der Bank erhaltene Nutzungswertersatz keinen steuerbaren Kapitalertrag dar. Bei einer vermieteten Wohnung liegen jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, da es sich um die Rückzahlung von Werbungskosten handelt. FG Düsseldorf v. 29.9.2022 – 11 K 314/20 E, EFG 2022, 1842, Re...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages

Der auf Grund eines Vergleichs anlässlich des Widerrufs eines Darlehens erhaltene Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen stellt steuerpflichtige Kapitalerträge des Darlehensnehmers nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Denn der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.2.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / Zusammenfassung

Überblick Der Verwalter ist neben der Wohnungseigentümerversammlung bzw. den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit das wichtigste Verwaltungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Seine Bedeutung ist derart überragend, dass die Wohnungseigentümer nicht einmal vereinbaren können, dass ein Verwalter nicht bestellt wird. Zum Verwalter können natürliche sowie juristische P...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Exklusive Liefer- und Kreditverträge

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch langfristige, exklusive Liefer- und Kreditverträge kann ein UN in die wirtschaftliche Abhängigkeit seines Vertragspartners geraten. Gleichwohl sind diese Verträge keine UN-Verträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und unterliegen damit weder direkt noch analog den Vorschriften der §§ 293ff. AktG (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 292, Rn. 22).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Atypische Kreditverträge

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein atypischer Kreditvertrag gewährt dem Kreditgeber Einflussrechte; bestimmte Maßnahmen sind dann nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich. Damit dem Kreditgeber Einflussrechte wirksam eingeräumt werden können, bedarf es eines HV-Beschlusses analog der §§ 293 Abs. 1, 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Indes besteht ebenso wenig wie beim Betriebsf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zahlungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen JA nimmt insbesondere für KapG und PersG i. S. d. § 264a eine herausragende Stellung ein, da deren Gesellschafter bzw. Aktionäre meist einen an JA-Größen – namentlich etwa am Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn – orientierten Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft haben (vgl. § 174 Abs...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechenschaft gegenüber Außenstehenden

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der internen Information hat der JA auch den Zweck, gegenüber den externen Adressaten Rechenschaft abzulegen. Im Zuge der Modernisierung des Handelsrechts durch das BilMoG hat dieser Zweck des JA spürbar an Bedeutung gewonnen. Denn der Gesetzgeber verfolgte in erster Linie das Ziel, mit Blick auf diese Adressaten das Informationsniveau ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR

Leitsatz 1. Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführe...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.1 Finanzierungsbestätigung einholen

Soll der Erwerb – wie in aller Regel – von einem Bankinstitut finanziert werden, sollte zunächst eine Finanzierungsbestätigung vom betreffenden Bankinstitut eingeholt werden. Die Finanzierungsbestätigung selbst ist kein Kreditvertrag. Der Erwerber ist insoweit auch nicht verpflichtet, einen Kreditvertrag abzuschließen. In der Finanzierungsbestätigung bestätigt die Bank jedoc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.7 Betriebliche Termingeschäfte

Der Begriff des Termingeschäfts ist in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht definiert. Er entstammt dem Wertpapier- und Bankrecht und ist dort vom Kassageschäft abzugrenzen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Termingeschäfte Verträge über Wertpapiere, vertretbare Waren oder Devisen nach gleichartigen Bedingungen, die von beiden Seiten erst zu einem bestimmten späteren Ze...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bankenprivileg nach § 19 GewStDV

Der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktivposten aus Bankgeschäften i.S.d. § 19 Abs. 2 GewStDV steht es auch bei Fehlen einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung entgegen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen nur dann erfolgen müssen, wenn der Schuldner zuvor die Forderungen eines anderen Gläubigers vollständig befriedigt hat. Denn dies ist ein zukünftiges ungewi...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung eines Darlehensvertrages zur ehebedingten Zuwendung

BGB § 313 § 488 Leitsatz Stellt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung, sondern um ...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / Leitsatz

Stellt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung, sondern um einen zwischen den Eheg...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ergebnissteuerung zur Vermeidung von Überentnahmen

Rz. 420 Im Rahmen der Ermittlung eines Entnahmeüberschusses i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG (Überentnahmen) erfolgt ein Vergleich der Summe der während der Behaltensfrist (bzw. zwischen dem Stichtag des begünstigten Erwerbs und dem Ende des letzten vor Ablauf der Behaltensfrist endenden Wirtschaftsjahres) getätigten Entnahmen mit der Summe aus in dieser Zeit angefallen...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 3. Muster-Anschreiben

Rz. 7 Muster 17.1: Anschreiben Bevollmächtigter Muster 17.1: Anschreiben Bevollmächtigter Sehr geehrter Herr _________________________, Herr _________________________, wohnhaft _________________________, hat mich gebeten, den mit Ihnen geschlossenen Darlehensvertrag vom _________________________ zu kündigen und Sie aufzufordern, das noch valutierende Restdarlehen i.H.v. ______...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Wirtschaftlicher Zusammenhang mit Inlandsvermögen

Rz. 36 Bei der Bewertung des Inlandsvermögens können grundsätzlich nur solche Schulden und Lasten abgezogen werden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem jeweiligen Inlandsvermögen stehen. Ob dieser wirtschaftliche Zusammenhang, zu einzelnen Wirtschaftsgütern des Inlandsvermögens oder zu sämtlichem Inlandsvermögen insgesamt besteht, ist ohne Belang. Ein wirtschaftl...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 39 Sind weder Erblasser/Schenker noch Erbe/Beschenkter Steuerinländer i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ErbStG, unterliegt der Übergang von Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG der sog. beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.[97] Die Steuerpflicht erstreckt sich also nur – gegenständlich beschränkt – auf das Inlandsvermögen. Rz. 40 Mit der beschrän...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / f) Exkurs: Verbraucherdarlehensvertrag (besondere Form der Vollmacht)

Rz. 113 Die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ermöglicht auch den Abschluss eines Darlehens-/Kreditvertrages. Im privaten Bereich wird es sich dann regelmäßig um einen sog. Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages bedarf der Schriftform und muss als privatschriftliche Vollmacht die für den Verbraucherdarlehensv...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 3 Organe

WEMoG: Erweiterte Kompetenzen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Neu: Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Künftig obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Praktische Auswirkungen hat dieser Systemwechsel in erster...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 2.3 Verstoß gegen weitere zwingende WEG-Vorschriften

Als gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten des Weiteren die folgenden unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst. Hier kann also auch nicht wirksam Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. § 5 Abs. 2 WEG: Zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sondereigentum erklärt werden Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Siche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 4.1 Zivilrechtliche Betrachtung

Zivilrechtlich können Gesellschafter mit ihrer Personengesellschaft Verträge schließen. Dienst-, Beratungs-, Miet- oder Darlehensverträge sind ohne Weiteres anzuerkennen. Die Vergütungen, die die Gesellschaft hierfür zahlt, mindern zwar den handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich sieht es allerdings ganz anders aus.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. 2. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom K...mehr