Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Allgemeine Unterrichtungspflicht

Rz. 2 Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs individuell zu unterrichten und über die von ihm erwartete Tätigkeit zu informieren. Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. z. B. BAG, Beschluss v. 27.6.2006, 1 ABR 35/05) wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.3 Datenschutz

Rz. 49b Das Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten mit der Angabe von Klarnamen der Arbeitnehmer fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [1] und in den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [2]. Die Namen der Arbeitnehmer und die ihnen zugeordneten Bruttoentgelte sind "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen (BAG, Beschluss v. 19.10.1999, 1 ABR 75/98) und umfasst auch das Richterrecht. [1] Sinn und Zweck der gesetzlich definiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Social-Media-Aktivitäten in... / 2.1 Soziale Plug-Ins

Um die Firmenwebsite mit den eigenen Social-Media-Präsenzen zu vernetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten; zwei davon sind besonders verbreitet: Das Einbinden von Teilen- und Folgen-Buttons auf einer Website. Der Teilen-Button (auch Share-Button genannt) dient dazu, Inhalte zu verbreiten. Klickt ein Nutzer die Schaltfläche an, postet er einen Inhalts-Teaser oder den kompletten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxisbeispiele für die ESG... / 3 Governance: Korruptionsbekämpfung

Governance bedeutet auf Deutsch Führungsverhalten oder Steuerung. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, um eine Organisation zu leiten und zu überwachen. Governance berücksichtigt somit die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäfte führt. Eine einheitliche Begriffsdefinition gibt es bisher nicht. Beispiele für Governance sind: Generelle strukturelle Verankerung des Thema...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besondere Themen für di... / III. Datenschutz

Rz. 8 Sofern der Notar nach GwG verpflichtet ist, die Daten aus einem zur Identitätsüberprüfung vorgelegten Ausweis aufzuzeichnen (§ 8 Abs. 2 S. 1 GwG), und berechtigt ist, dazu eine vollständige Ablichtung des Ausweises anzufertigen (§ 8 Abs. 2 S. 2 und 3 GwG), benötigt er hierzu kein Einverständnis des Vollmachtgebers. Besteht jedoch – bei der Vorsorgevollmacht im Regelfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03+04/2023, Im Auge behalten: die DS-GVO

Sydow/Marsch DS-GVO/BDSG Handkommentar, 3. Aufl. 2023 2.559 Seiten, 189 EUR ISBN 978-3-8487-7290-2 Das Datenschutzrecht stellt im Rahmen der Forderungseinziehung ein wesentliches Nebengebiet dar. Ohne jeden Zweifel werden zum Teil auch sensible personenbezogene Daten des Gläubigers wie des Schuldners verarbeitet. Rechtsanwälte wie Inkassodienstleister sind deshalb gehalten, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 3 Datenschutz

Bei der Bekanntgabe der Verteilung handelt es sich um Übermittlungen. Sie sind zulässig. Nur anvertraute Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Ebenso ist die Datenerhebung im Einschätzungsverfahren zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 6 Datenschutz

Diese Mitteilungen sind Übermittlungen[1] und sind zulässig[2]. Nur anvertraute Daten[3] dürfen nicht weitergegeben werden. Ebenso ist die Datenerhebung im Einschätzungsverfahren zulässig.[4]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung

Rott/Kornau/Zimmermann 3. Auflage 2022 712 Seiten, 89 Euro zerb verlag, ISBN 978-3-95661-125-4 Haben Sie zu besonderen Anlässen von Ihrer Oma auch 5 DM-Gedenkmünzen in die Hände gedrückt bekommen? Tun Sie Ihren Erben einen Gefallen und schenken Sie sie noch zu Lebzeiten weiter – die Münzen sind kaum verwertbar und erschweren jede Nachlassabwicklung. Oder setzen Sie einen Testame...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.4 Integrierter Lösungsanbieter – Rollen und Aufgaben im Controlling zum Schritt 3

Hauptmerkmale dieses Servitization-Schrittes hin zum integrierten Lösungsanbieter sind, dass Nutzen und Mehrwert durch die Services entstehen. Verkauft werden Dienstleistungen. Dabei bleiben die Produkte im Eigentum des Herstellers. Wesentliche Teile der Wertschöpfungskette werden gemeinsam mit Partnern erbracht, die integraler Bestandteil des Kundenprozesses sind. Laptopher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 2.3 Transformationsschritte und Voraussetzungen der Servitization

Für Anbieter von Anlagen oder Maschinen ist die besondere Herausforderung, den geplanten idealen Wachstumspfad gehen zu können, d. h. sich von einer Phase in die andere Phase zu entwickeln bzw. zu transformieren. Viele Anpassungen sind bereits notwendig, wenn ein Anlagen- oder Maschinenbauer sich vom "Produkt-Hersteller" (Phase 1) zum "Produkt-Hersteller mit Mehrwert" (Phase...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 3 Literatur

Rz. 36 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung und Grundgesetz – Ein Beispiel für Kontinuität und Wandel im Verhältnis von Verfassungsrecht und "einfachem" Sozialrecht, VSSR 2010 S. 247. Benz, Schutz der Sozialdaten nach dem SGB I und SGB X, BG 1996 S. 52. Bieresborn, Der "neue" Datenschutz und Grundsicherungsträger, ZFSH/SGB 2020 S. 436. Bieresborn/Giesberts-Kaminski, Auswirkun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 2.2 Befugnis zur Datenverarbeitung

Rz. 4 Personenbezogene Datenverarbeitung durch Unfallversicherungsträger und ihre Verbände ist gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nur zur Durchführung eines bestimmten Forschungsvorhabens zulässig (1. Voraussetzung). Das Forschungsvorhaben muss die Erkennung neuer Berufskrankheiten oder die Verbesserung der Prävention oder der Maßnahmen zur Teilhabe bei Berufskrankheiten zum Ziele ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.8.1995 sah lediglich die beiden ersten Absätze vor. Außerdem war statt der Bezeichnung "und speichern" in Abs. 1 Satz 1 in der Ursprungsfassung die Formulierung "verarbeiten oder nutzen" verwendet worden, welche allerdings im Titel der Vorschrift weiterlebt (BT-Drs. 13/2204 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. In der früheren Regelung in § 1543d RVO war noch die Rede vom "behandelnden Arzt", was teils als Beschränkung auf aktuelle Behandlungen verstanden wurde, weswegen nunmehr nur noch die Rede von "Ärzten" ist. Durch den zusätzlichen Hinweis auf "frühere Erkrankungen" wurde geklärt, dass von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 100a SGB X. Die einzige Änderung zum 1.7.2001 betraf die Einfügung der "Maßnahmen der Teilhabe" in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 3 Literatur

Rz. 10 Dahm, Neue Rechtsprechung zum Datenschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, BG 2009 S. 93. Haag, Datenübermittlung an Berufsgenossenschaften, KH 2008 S. 1338. Keller, Gesetzliche Unfallversicherung: Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Obduktionsergebnisses, Anmerkung zu BSG, Urteil vom 15.2.2005, B 2 U 3/04 R, jurisPR-SozR 21/2005 Rz. 5. Schur, Wird das Datens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4.5 Verhütung von Versicherungsfällen, Abwendung von Gefahren, Vorsorge

Rz. 24 Diese Aufgabennennung bezieht sich auf die im Zweiten Kapitel (§§ 14 bis 25) geregelten Präventionsaufgaben. Hierbei sind auch andere spezielle Vorschriften zum Datenschutz im SGB VII zu nennen (vgl. z. B. § 9 Abs. 7 bis 9).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. Die Vorläuferregelung war § 5 Abs. 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) v. 20.6.1968 (BGBl. I S. 721), zuletzt geändert durch Verordnung v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2343). Die gesetzliche Grundlage für die Vorgängervorschrift war § 551 RVO. In Satz 4 der Vorschrift wird die frühere Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 207 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form und ersetzt und erweitert die entsprechende Regelung in der Vorläufervorschrift des § 714a RVO. Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 durch Art 128 Nr. 15 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.8 Fehlen von Löschungsfristen

Rz. 34 Eine Sonderregelung über die Löschung von Sozialdaten wurde in der Unfallversicherung nicht als erforderlich angesehen, weil insoweit die datenschutzrechtlichen Belange ausreichend durch § 84 SGB X gewahrt seien. Danach sind Sozialdaten zu löschen, wenn ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung der speichernden Stelle nicht mehr erforderlich ist. Insbesondere seien besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 95 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 95 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.6.1994 in das Gesetz aufgenommen. Abs. 1 Nr. 1 und 2 wurden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Eine weitere Änderung erfuh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4 Aufgabenkatalog

Rz. 12 Hierzu enthält Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift eine Aufzählung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger, wobei aufgrund des geltenden Gesetzesvorbehalts von einer abschließenden Aufzählung auszugehen ist. Allerdings ist mit dem Katalog keine Einschränkung gegenüber der Vorschrift in § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X bezweckt, wonach das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 SG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 2. Datenzugriff und Datenschutz, § 147 Abs. 6 und 7 AO-E

Datenzugriff: § 146 Abs. 6 und 7 AO-E fassen die Regelungen zum Datenzugriff auf steuerrelevante Daten der Steuerpflichtigen neu. Die bisherigen Datenzugriffsmöglichkeiten ("Z1-Zugriff" unmittelbar auf das Datenverarbeitungssystem, "Z2-Zugriff" durch Datenauswertung durch den Steuerpflichtigen nach Weisung des Prüfers, "Z3-Zugriff" durch Datenträgerüberlassung; vgl. hierzu a...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung zum beA und ERV / H. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Rz. 61 Zur Frage, ob eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung bzgl. des beA mit der BRAK abgeschlossen werden muss, äußert sich die BRAK selbst wie folgt: Zitat "Es ist nicht erforderlich, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abzuschließen." Da die bereichsspezifischen Vorschriften der §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 S...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / E. beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 24 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 25 Die beA-Karten Mitarbeiter sind bei Auslieferung nicht personalis...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VIII. De-Mail

Rz. 80 De-Mail-Dienste stehen neben anderen elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen, wie z.B. das EGVP oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), zur Verfügung. De-Mail-Konten können bei akkreditierten Anbietern angemeldet werden. Der akkreditierte Diensteanbieter hat durch technische Mittel sicherzustellen, dass nur der diesem De-Mail-Konto zugeordnete Nut...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / III. Kontrolle (zumindest) anhand des Dateinamens

Rz. 64 Bis 31.12.2021 wurde in § 2 Abs. 2 ERVV noch gefordert, dass der Dateiname den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben soll, siehe hierzu auch § 12 Rdn 54 in diesem Werk. Diese Anforderung wurde zum 1.1.2022 gestrichen. Rz. 65 Das OLG Dresden[72] fordert bei beA-Versand, einen individualisierenden Dateinamen für fristgebundene Schriftsätze und d...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XII. Zustellung ins "falsche Postfach"?

Rz. 179 Es stellt sich die Frage, wie es rechtlich einzuordnen ist, wenn der Zustellungsversuch in das "falsche" Postfach erfolgt. Beispiel RA K ist sowohl als Syndikusrechtsanwalt als auch als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt daher über zwei beA. In einer Angelegenheit, die er als niedergelassener Rechtsanwalt betreut, erhält er einen Zustellungsversuch mit eEB-Anforderun...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / B. Elektronische Aktenführung

Rz. 3 Die elektronische Aktenführung in Strafsachen ist bisher eine "Kann-Regelung", vgl. dazu § 32 StPO. Zitat § 32 StPO Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen "(1) 1Die Akten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisc...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter und Eigentümer müsse... / 3 Das Problem

Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, d. h. Zähler und Heizkostenverteiler, die nach dem 1.12.2021 installiert werden, müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzereinheiten abgelesen werden kann. Nicht fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr