Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Dies ist das sog Haushaltsscheckverfahren, § 28a Abs 7 und 8 SGB IV. Typische Bsp für Tätigkeiten hierfür sind R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift hebt seit 1975 im Wesentlichen in Gesetzesrang, was vorher auf der Grundlage des § 42a Abs 2 Nr 3 EStG 1974 in Abschn 52c LStR geregelt war. In den Folgejahren erfuhr dieser Paragraf eine Reihe von Änderungen. Mit dem des JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde der Pauschsteuersatz für geringfügig Beschäftigte auf 20 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Durchführung der Pauschalierung

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung durch den ArbG erfolgt in den Fällen des § 40a Abs 1, 2a,3 und 7 EStG in der LSt-Anmeldung; zur Bindung für den ArbN s BFH BStBl II 1989, 981. Eine Pauschalierung nach § 40a Abs 2 EStG ist nicht in der LSt-Anmeldung anzugeben, hierfür ist eine Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzugeben. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde das LSt-Recht grundlegend reformiert. Seitdem ist das LSt-Abzugsverfahren in den §§ 38–42f EStG geregelt (ausführlich zur Entwicklung des Quellenabzugs vom Arbeitslohn bis zum Jahr 1974 s Trzaskalik in K/S/M, § 38 Rz A 70–84 (April 2003)). § 38 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG 1974 entspricht wörtlich dem vorigen § 38 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Über die Bewilligung entscheidet das Gericht vAw, wenn die Zustellung durch die Geschäftsstelle (vgl § 168) nicht durchführbar iSd § 185 ist (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 3). Die Bewilligung kann nur für den Einzelfall, dh für eine einzelne Zustellung (wenn auch mglw mehrerer Schriftstücke) ausgesprochen werden, nicht für den ganzen Rechtszug (BGH GRUR 19, 322 Rz 17). In ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zustellungen und Mitteilungen an Gläubiger und Schuldner (Abs 4 u 5).

Rn 9 Im Hinblick auf den Schuldner gilt, dass ihm die Zahlungsaufforderungen nach Abs 1 S 1, die Ladung in die Geschäftsräume nach Abs 1 S 2 Hs 2, die Bestimmung des Termins für die Abgabe der Vermögensauskunft nach Abs 1 S 2 Hs 1 und die Bestimmung der Schuldnerwohnung als Ort der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 1 sowie die Belehrungen nach Abs 3 zuzustellen sind, wobei die Zustel...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.3 Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen

Rz. 251 Nach Nr. 4 Buchst. b besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand, nämlich das Beziehen von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen aus einem Dienstverhältnis. Der Zweck der Regelung besteht darin, dass kein Staat Zahlungen des anderen Staats besteuern soll. Hierin wird ein Eingriff in die Souveränität des anderen Staats gesehen.[1] Außerdem erfolgen diese Zahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Stück"- und "Akkordlöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Geringfügige Beschäftigung ohne Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 210 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch der > Arbeitslohn für sog Minijobs bis aktuell 520 EUR mtl (> Rz 59/4) ist steuerpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer günstigen Pauschalbesteuerung. Der ArbG kann (Wahlrecht) – anstelle der Regelbesteuerung – eine besondere Pauschsteuer erheben, wenn es sichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Im Gesundheitsrecht gibt es das Bedürfnis nach einer Ordnungsidee, um analytisch, systematisch und dogmatisch den Herausforderungen einer angemessenen Versorgung mit Gesundheitsleistungen gerecht zu werden (Wahrendorf, VSSR 2015 S. 242). In § 90 sind demgemäß Landesausschüsse institutionalisiert. Zu den Kompetenzen wird nichts näher geregelt, sondern es geht in der Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Übertragung von Wertguthaben (§ 3 Nr 53 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 53 EStG befreit die Übertragung von Wertguthaben aus einem Arbeitszeitkonto auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Vgl dazu > Arbeitszeitkonto Rz 6. Rz. 146–148 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 3 Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Aufgrund des Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.1 Bildung des Landesausschusses

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für den Bereich jedes Landes zu bilden. Die Formulierung "Bereich jedes Landes" anstelle "jedes Land" lässt zu, dass in Nordrhein-Westfalen, wo es für den Bereich Nordrhein und Westfalen-Lippe jeweils eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) und eine Ka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.6 Besonderheit der knappschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 9 Abs. 3 HS 1 gibt als Regelfall vor, dass die für alle Krankenkassen gültigen Ausführungen zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung auch für die knappschaftliche Krankenversicherung gelten, es sei denn, die Bundesknappschaft (die seit 1.10.2005 aufgrund des Art. 6 i. V. m. Art. 86 Abs. 4 RVOrgG unter "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.3 Mitwirkende an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

Rz. 6 Ein Zusammenwirken von Krankenkassen und Leistungserbringern besteht nicht in dem Sinn, dass zwischen ihnen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Ostertag, in: BeckOGK, Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Zu den Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten i. S. d. Abs. 1 gehören approbierte Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, d. h. solche, die von der zuständigen L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.5 Versicherungsnummernachweis

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 eine zuvor bereits praktizierte Handhabung kodifiziert. Da die bisherige und zum 1.1.2023 aufgehobene Regelung in § 18h SGB IV zur Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises faktisch gegenstandslos geworden war, sondern den Versicherten seit geraumer Zeit lediglich ein Nachweis über die Versicherungsnummer übermittelt wurde, ist nun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 15 Ziel des Einsatzes der Innenrevision SGB II ist die Erschließung von Verbesserungspotenzialen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln sowie eine Zunahme von Effektivität und Effizienz (performance der Jobcenter). Daher sind die gesetzlich aufgelisteten Prüffelder, zu erschließen, inwieweit Leistungen nach dem SGB II nicht, zweckmäßiger oder wirtschaftlicher zu erbringen w...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.1 Das Instrument Einstiegsgeld

Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Bürgergeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet aber häufig, wenn auch nicht zwin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sozialversicherungspfli... / 6. Statusfeststellungsverfahren

Die vorstehend aufgezeigten Zeiträume, für die maximal eine Nachentrichtung der Beiträge droht, machen deutlich, dass es in Zweifelsfällen unbedingt angeraten ist, nicht die Ergebnisse einer Betriebsprüfung abzuwarten, sondern als Unternehmen oder Betroffener selbst eine Entscheidung herbeizuführen. Dies ist i.R.d. sog. Statusfeststellungsverfahrens möglich. Aufgrund der Neur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung greift die Fälle auf, in denen die Deutsche Rentenversicherung vor Änderung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV mit Wirkung zum 1.4.2022 bereits die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung nach dem früheren Verfahren geprüft und bejaht und zudem durch Verwaltungsakt festgestellt hat. Rz. 4 In diesen Fällen gilt die aufgehobene Vors...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.5 Schließung des Dienstordnungsrechts

Rz. 10 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ordnet Abs. 2 an, dass Verträge mit Angestellten, die der Dienstordnung nach diesem Buch unterstehen sollen, nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass der ursprüngliche Zweck des Dienstordnungsrechts (DO-Recht) aufgrund der Entwicklung des Arbeitsschutzrechts und der Tarifautonomie hinfällig sei. Für die Tr...mehr

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Sauer, SGB III § 336 Leistu... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelte den Sachverhalt möglicherweise unterschiedlicher Beurteilung der Arbeitslosenversicherungspflicht durch die Einzugsstelle bzw. den Träger der Rentenversicherung einerseits und die Bundesagentur für Arbeit andererseits im Anschluss an das Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV durch Zuweisung einer Entscheidungskompetenz über das Vorliegen einer Beschä...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Übergang zum geänderten Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, das seit dem 1.4.2022 gilt, und mit dem eine Aufhebung des § 336 zu demselben Zeitpunkt einhergegangen ist. Rz. 2a Das frühere Recht nach § 336 ist demnach weiterhin anzuwenden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund im Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV in der bis zum 31....mehr

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Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.2 Nutzerentgelte (Abs. 2)

Rz. 14 Die Krankenkassen können den MD insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, Fragen der Qualitätssicherung, Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern und Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen, insbesondere der Prüfungsausschüsse, zu Rate ziehen (§ 275 Abs. 4 Satz 1). Ents...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter https://www.gkv-datenaustausch.de. Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des GKV-Spitzenve...mehr