Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstleistung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz (Satz 1)

(2) [1] Beruhen Chancen und Risiken, die nicht mit einem Vermögenswert oder mit einem Geschäftsvorfall im unmittelbaren Zusammenhang stehen, auf der Personalfunktion einer Betriebsstätte, so ist diese Personalfunktion für die Zuordnung der Chancen und Risiken zu einer Betriebsstätte maßgeblich. Rz. 3143 [Autor/Stand] Abweichende Zuordnung. § 10 Abs. 2 BsGaV sieht eine abw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 2601 [Autor/Stand] DEMPE-Konzept der OECD als wesentlicher Inhalt. § 1 Abs. 3c setzt im Wesentlichen das DEMPE-Konzept der OECD im deutschen Steuerrecht um. Die Bedeutung des § 1 für verrechnungspreisbezogene Sachverhalte steigt damit weiter. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich asymmetrischen Rechtsfolge einer Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1, die lediglich Korrekturen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Rz. 1303 [Autor/Stand] Entstehung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche bei Funktionsverlagerungen. Einen Sonderfall der Einzelbewertung bilden zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche. Es ist eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen einem Konzernunternehmen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Ausgle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Gleichzeitige Ausübung anderer Personalfunktion in verschiedenen Betriebsstätten (Abs. 3)

(3) Werden andere Personalfunktionen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt, so ist der immaterielle Wert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren anderer Personalfunktion die größte Bedeutung für den immateriellen Wert zukommt. Rz. 3055 [Autor/Stand] Personalfunktionenkonkurrenz. § 6 Abs. 3 BsGaV regelt den Fall,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Verhältnis zu den Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 Sätze 3 ff. EStG und § 12 Abs. 1 KStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Vorrang der Entstrickungsvorschriften und Wertaufhellerklausel. Mit der Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 3 und 4 sind Betriebsstättengewinne – und insb. auch Wirtschaftsgüter – auf der Basis einer fiktiven Selbständigkeit der Betriebsstätte zu ermitteln bzw. zuzuordnen, was Folgen für die Anwendung von Entstrickungsvorschriften beinhaltet. Nach § 1 Abs. 4 S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Anwendungsbereich

Rn. 1132 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Einlage ist dem Grunde nach in § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG definiert (s §§ 4,5 Rn 275 (Briesemeister). Danach werden als Einlagen die Überführung aller WG definiert, welche der StPfl dem Betrieb im Laufe des Wj zugeführt hat. Dies kann sowohl in Bareinzahlungen oder in Sachwerten erfolgen. Dieser Einlage steht die sog Verstrickungseinlage ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Gegenbeweismöglichkeit

..., wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft macht, dass ein anderer Wert innerhalb des Einigungsbereichs dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz. 1057 [Autor/Stand] Widerlegbare Vermutung. Allerdings handelt es sich bei der hälftigen Teilung des Einigungsbereichs um eine widerlegbare Vermutung. Der Steuerpflichtige muss hierzu glaubhaft machen, dass ein anderer Wert al...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.4 Vergleichbarkeitsanaylse (§ 1 Abs. 3 S. 3 AStG)

Rz. 147 Vergleichbarkeitsanalyse: Für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen ist eine gründliche Untersuchung der internen Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe notwendig. Diese umfasst die Bewertung von Lieferungen, Leistungen, Finanzierungen und weiteren transaktionalen Elementen. Die Funktions- und Risikoanalyse beleuchtet detailliert, welche Rollen di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 10 [Autor/Stand] Unionsrecht. Der Anwendungsbereich des § 16 dürfte durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts stark eingeschränkt sein. Soweit § 16 für Geschäftsbeziehungen zu niedrig besteuerten EU/EWR-ausländischen Geschäftspartnern höhere Anforderungen stellt, als an inländische Geschäftsbeziehungen, wäre von einer Ungleichbehandlung auszugehen, die schwerlich zu r...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Standortvorteile, Synergieeffekte und alternative Handlungsmöglichkeiten

Rz. 919 [Autor/Stand] Standortvorteile. Unter Standortvorteilen versteht man gemeinhin diejenigen Vorteile, die sich aus der Ausübung unternehmerischer Aktivitäten an bestimmten Standorten ergeben, wobei die alternativen Standorte die jeweilige Referenz darstellen. Hierbei sind es insbesondere die gestaltbaren Standortfaktoren, über die der internationale Standortwettbewerb ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Definition [1] Wird eine Funktion ... Rz. 1128 [Autor/Stand] Begriff der Organisationslehre. Der Begriff der Funktion wird in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre verwendet. Hier bezeichnet er selbständige Teilaufgaben eines Unternehmens als " homogene Gruppe von Handlungen "[2], welche aus einer Aufteilung der unternehmerischen Gesamtaufg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) [1] Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. [2] Unternehmerische Risikoübernahmefunkti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Wertschöpfungsanalyse

a) Identifizierung von Werttreibern und Wertbegrenzern Rz. 669 [Autor/Stand] Allgemeines. Ausgeübte Funktionen, übernommene Risiken sowie eingesetzte Wirtschaftsgüter besitzen eine Reflexwirkung auf den Erfolgsbeitrag, den ein Unternehmen zur Wertschöpfung leisten kann. Nach tradierter Ansicht der Finanzverwaltung ist der Wertschöpfungsbeitrag infolgedessen als Differenz zwis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Verlagerung einer Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Sicht ... verlagert ... Rz. 1146 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht. Der im Gesetz verwendete Begriff der "Verlagerung" wurde weder in § 1 Abs. 3 Satz 9 a.F. definiert noch ist er im jetzigen § 1 Abs. 3b Satz 1 näher beschrieben. Klar ist insoweit nur, dass der Gesetzeswortlaut weder Funktionsverdoppelungen noch Funktionsvervielfältigungen e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 1 Umgang mit arbeitsbezogenen Daten

Die Digitalisierung von Arbeitstätigkeiten und Arbeitsprozessen ist mit einer Ansammlung von Daten verbunden, die Informationen im Hinblick auf das Produkt, die Dienstleistung oder zu Arbeitsabläufen liefern. Die teilweise großen und meist unstrukturierten Datenmengen (Big Data) werden via Data Mining aufbereitet und zu Smart Data verfeinert. Mit diesen qualitativ hochwertig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 4.1 Sachlicher Regelungsgegenstand der EUFLR

In ihrem sachlichen Anwendungsbereich erfasst die EUFLR Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden und verbietet deren Inverkehrbringen sowie deren Bereitstellung auf dem Unionsmarkt und das Ausführen jener Produkte aus dem Unionsmarkt [1]. Dahingegen findet die Verordnung keine Anwendung für die Rücknahme von Produkten, die bereits bei den Endnutzern auf dem Unionsmarkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.3 Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen ist im Gesetz nicht näher erläutert. Da nur Dienstleistungen begünstigt sind, die in einem inländischen Haushalt erbracht werden, muss auch ein enger Bezug zur Haushaltsführung bestehen. Nach Verwaltungsauffassung, die höchstrichterlich bestätigt worden ist[1], sind hierunter Tätigkeiten zu verstehen, die gewöhnlich durch Mitglieder...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4 Haushaltsnahe Dienstleistungen

4.1 Gemeinsame Fördertatbestände für haushaltsnahe Dienstleistungen Auch die Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege fällt unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.[1] Die haushaltsnahen handwerklichen Tätigkeiten, etwa kleine Sch...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.1 Gemeinsame Fördertatbestände für haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch die Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege fällt unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.[1] Die haushaltsnahen handwerklichen Tätigkeiten, etwa kleine Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten, sind bei der Steuere...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.2 Gemeinsame Voraussetzungen

Die Anforderungen an die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art und für haushaltsnahe Dienstleistungen in Form von Pflege und Betreuung unterscheiden sich nur dort, wo aufgrund ihrer artspezifischen Unterschiede abweichende Regelungen erforderlich sind. Die nachfolgend dargestellten Grundvoraussetzungen der Steuerermäßigung sind dagegen für sämtl...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2 Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Überblick

Die Höhe der Steuerermäßigung für Aufwendungen, die für Tätigkeiten in Privathaushalten gewährt werden, ist gestaffelt. Je nach Art der Beschäftigung wird unterschieden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, für die der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung 5 % beträgt[1] sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistunge...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.2 Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Damit sich die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen bei Arbeitnehmern nicht erst nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuerveranlagung auswirken kann, können die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auch als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der Freibetrag berechnet sich ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.5 Mehrfachförderung

Die Steuerermäßigungen für Minijobs in Privathaushalten[1] und für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen[2] in Privathaushalten sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwer­kerleistungen können unter den gegebenen Voraussetzungen nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings ist die gleichzeitige und damit mehrfache Förderung ein und derselben Tätigke...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5 Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf d...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6 Verfahrensvorschriften

6.1 Abflussprinzip Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Praxis-Beispiel Steuerabzug bei Ratenzahlung A hat im November und Dezember 2...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderung beträgt für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR, höchstens 4.000 EUR pro Jahr. Bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um weitere 20 % der Aufwendungen, höchstens 1....mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.4 Keine zeitanteilige Kürzung

Die Höchstbeträge für haushaltsnahe Beschäftigungen werden nicht gekürzt, auch wenn die Voraussetzungen nicht das gesamte Kalenderjahr vorgelegen haben. Praxis-Beispiel Keine Kürzung der Höchstbeträge Ein alleinstehender Pensionärswitwer beschäftigt ab 30.8.2024 eine Haushälterin im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Gesamtaufwendungen (Arbeitslohn, Ste...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.4 Minijob im Privathaushalt

Wegen der Höhe der Steuerermäßigung für die haushaltsnahe Beschäftigung ist zusätzlich zwischen geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs[1] und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung[2] zu unterscheiden. Die Abgrenzung bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren [3] teilnimmt. Weist er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung d...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.4 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen

Diese 2. Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen sieht für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen dieselbe steuerliche Förderung wie für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Für beide Sachverhalte kommt eine gemeinsame Steuerermäßigung zum Abzug, die sich mit 20 % der begünstigten Gesamtaufwendungen und einer Obergrenze von 4.000 EUR berechnet. Der Höch...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.1 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Begünstigt sind haushaltsnahe Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem inländischen oder EU-/EWR-Privathaushalt durchgeführt werden. Es muss sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit handeln, für die arbeitsrechtliche Grundsätze gelten. Bei einem nicht inländischen Haushalt, der in einem Staat liegt, der der EU oder dem EWR angehört, setzt die Inanspru...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.1 Begriff des Haushalts

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist ein eigener Haushalt. Hierfür reicht die bloße Existenz eines zur Haushaltsführung geeigneten, der rechtlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen unterliegenden Objekts nicht aus. Erforderlich ist außerdem, dass der Steuerpflichtige in diesen Räumen allein oder zusammen mit anderen Personen wohnt und wirtschaftet. Dieser Anforder...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Fallgruppen haushaltsnahe Minijobs[1] und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind. Zu den begünstigten Aufwendungen bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören der Bruttoarbeitslohn (Arbeitsentgelt), die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zzgl. des ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.2 Begünstigte Aufwendungen

Im Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass nur die Arbeitskosten, nicht dagegen der Materialaufwand in die Berechnung der Steuerermäßigung einbezogen werden dürfen. Der Rechnungsanteil, der z. B. auf Fliesen, Tapeten, Farbe oder Pflastersteine entfällt, bleibt außer Ansatz. Allerdings sind nach Verwaltungsauffassung auch die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.1 Abflussprinzip

Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Praxis-Beispiel Steuerabzug bei Ratenzahlung A hat im November und Dezember 2024 in seinem Gart...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Überblick Die Förderung beträgt für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR, höchstens 4.000 EUR pro Jahr. Bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um weitere 20 % der Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.2 Finanzielle Rahmenbedingungen

Neben den rechtlichen Faktoren sollten auch die finanziellen Rahmenbedingungen im Vorfeld ermittelt werden. Hier wird es in jedem Unternehmen unterschiedliche Vorgaben oder Möglichkeiten geben. Die wesentlichen zu erwirtschafteten Kennzahlen wie z. B. Produktivität, Absatz, Auslastung, etc. sollten für das jeweilige Unternehmen bekannt sein oder zumindest in diesem Zusammenh...mehr