Fachbeiträge & Kommentare zu Differenzbesteuerung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Objekt des Wiederverkaufs muss es sich um die Lieferung beweglicher körperlicher Gegenstände aller Art handeln (seit dem 01.01.1995) – mit Ausnahme von Edelsteinen und Edelmetallen (§ 25a Abs. 1 Ziff. 3 UStG), für die beim Erwerb kein Vorsteuerabzug bestand. Näheres vgl. Rz. 8 ff. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Edelsteine sind rohe oder be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.4 Vorsteuerabzug

Rz. 176 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer für die Lieferung der sicherungsübereigneten Gegenstände die Differenzbesteuerung nach § 25a.1 Abs. 2 UStG anwendet, kann er die ggf. nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (vgl. auch Abschn. 25a.1. Abs. 7 S. 6 UStAE). Darüber hinaus ist er nicht berechtigt,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Entscheidung

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hält die Differenzbesteuerung für anwendbar. Nach dem Wortlaut von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112 "Gebrauchtgegenstände" bewegliche körperliche Gegenstände, die in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind. Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus dieser Bestimmung folgt nicht, dass der dort verw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Ermittlung der Differenz

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die dänische und die griechische Regierung weisen auf Schwierigkeiten hin, die sich bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Differenz (Handelsspanne) und insbesondere des Einkaufspreises der einzelnen Ersatzteile nach Art. 315 MwStSystRL ergeben könnten. Etwaige praktische Schwierigkeiten i. Z. m. der Anwendung der Differenzbesteu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.3 Rechtssichere Dokumentation Ihres Einkaufs

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wollen Sie als Händler oder dessen steuerlicher Berater im Hinblick auf den späteren Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie sich zum Nachweis Ihres guten Glaubens um eine aussagekräftige und eindeutige Dokumentation bemühen (Weimann, ASR 6/2021, 8): Lassen Sie dazu den Vorlieferer bei Abschluss des Ankaufsvertrags eine Erklärun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.1 Allgemeines

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wendet der Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung an, hat er grundsätzlich für jeden Gegenstand Einkaufspreis und Verkaufspreis aufzuzeichnen (§ 25a Abs. 6 S. 2 UStG); bei Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 4 UStG genügt es, wenn er die Summe der Einkaufspreise und die Summe der Verkaufspreise eines Besteuerungszeitra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einführung des i. g. Erwerbs in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1a UStG durch das USt-Binnenmarktgesetz m. W. v. 01.01.1993 wurde ursprünglich Art. 28a der 6. EG-RL im nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Bezüglich der MwStSystRL sind im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen betroffen: Allgemeiner Steuertatbestand des i. g. Er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.1 Grundsätzliches

Rz. 161 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25a Abs. 8 UStG räumt dem Wiederverkäufer die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten und stattdessen zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften zu optieren. Dies ist für jede einzelne Lieferung eines Gebrauchtgegenstands, von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten – sofern er sich in den Fäl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Differenzbesteuerung wurde erst m. W. z. 01.07.1990 eingeführt (Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG vom 30.03.1990, BGBl I 1990, 597), beschränkte sich aber auf inländische Umsätze mit Gebrauchtfahrzeugen. Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des UStG und anderer Gesetze vom 09.08.1994 (BGBl ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.1 Doppelbesteuerung soll vermieden werden

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Auslegung, nach der ein endgültig stillgelegtes Fahrzeug als Gebrauchtgegenstand unter die Regelung der Differenzbesteuerung fallen kann, weil manche seiner Bestandteile erneut verwendbar sind, steht mit dem Ziel dieser Regelung in Einklang. Der EuGH wiederholt insoweit seine Ausführungen in der Rechtssache "Sjelle Autogenbrug" (s. Rz. 23)mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Sachverhalt

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerpflichtige ist ein Unternehmer, der in Belgien für eine im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Autowracks bestehende gewerbliche Tätigkeit zu Mehrwertsteuerzwecken erfasst ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit erwirbt er insbesondere Fahrzeuge mit Totalschaden von Versicherungsunternehmen und verkauft sie "zum Ausschlachten" an Dritte wei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.3 Berücksichtigung aller objektiven Umstände

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen dieser Prüfung muss das vorlegende Gericht alle objektiven Umstände berücksichtigen, unter denen der Wiederverkauf erfolgt ist. Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, haben die in der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe nämlich objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffende...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.5 Nachweisführung zur Anwendung des § 25a UStG

Rz. 178 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist Sache der Vertragsparteien, Vereinbarungen über die zutreffende Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – möglichst bereits im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung – zu treffen (OFD Frankfurt/Main, Vfg. vom 15.03.2016, S 7421 A – 5 – St 111, SIS 160910).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nichtanwendung dieser Regelung auf Ersatzteile, die aus von Privatpersonen angekauften Altfahrzeugen entnommen wurden, liefe dem Ziel der Sonderregelung der Differenzbesteuerung zuwider, das nach dem 51. Erwägungsgrund der MwStSystRL u. a. darin besteht, auf dem Gebiet der Gebrauchtgegenstände Doppelbesteuerungen zwischen Steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Hinweis des EuGH auf Aufzeichnungspflichten und die Möglichkeit einer Gesamtdifferenz

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Außerdem muss sich die Steuerbemessungsgrundlage, die nach der Differenzbesteuerungsregelung bestimmt wurde, aus Aufzeichnungen ergeben, die es ermöglichen, zu überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Steuersatz

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 25a Abs. 5 UStG beträgt der Steuersatz bei Anwendung der Differenzbesteuerung stets 19 % – selbst wenn der Gegenstand nach den allgemeinen Vorschriften dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würde (vgl. auch Abschn. 25a.1. Abs. 15 Satz 1 UStAE). Verzichtet der Wiederverkäufer auf die Anwendung der Differenzbesteuerung im Einzelfall, is...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.11 Fazit

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Differenzbesteuerung sollte immer sorgsam bedacht werden, da Fehler i. d. R. zu ganz erheblichen Mehrbelastungen führen, auf denen der Verkäufer dann letztendlich sitzen bleibt. Rz. 67–75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Nicht berechtigte Unternehmer

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige die Steuer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist. In Abgrenzung zu § 14c Abs. 2 S. 2 UStG fällt unter die Norm nur der nicht berechtigte Unternehmer, da der Fall des Nichtunternehmers ausdrücklich in § 14c A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Steuerbefreiungen

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreiungen werden durch die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht tangiert – auch nicht diejenige für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG). Eine Ausnahme bildet die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen (vgl. dazu Rz. 89).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 10 UStG wird die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung wie folgt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist bei Lieferungen: der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (§ 25a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in Fällen der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG bei Liefer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nur der Unternehmer, der gewerblicher Wiederverkäufer ist, kann die Differenzbesteuerung anwenden. Näheres dazu vgl. Rz. 46 ff.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechtigung

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundtatbestand des § 14 Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass ein Unternehmer (vgl. § 2 UStG) eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ausführt. Die Leistung muss demnach im Rahmen seines Unternehmens, im Inland und gegen Entgelt erbracht werden. Die Steuerpflicht der erbrachten Leistung ist keine Voraussetzung für ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.4 Nachlässigkeiten haben gravierende Folgen

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liegen die geforderten Aufzeichnungen und Nachweise nicht vor und lassen sich diese auch nicht mehr nachträglich beibringen, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen und die Umsätze sind der Regelbesteuerung zu unterwerfen. Dann kommt es zu der in Beispiel 1 aufgezeigten Umsatzsteuer-Mehrbelastung, die es natürlich unbedingt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Leasing

Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Leasing wird im Allgemeinen als eine sonstige Leistung behandelt. Die Steuerpflicht entsteht im Ausmaß der vereinbarten laufenden Mietzahlungen und ist grundsätzlich vom Zahlungsziel abhängig. Das Finanzierungsleasing (mit der Verpflichtung, den vermieteten Gegenstand nach der Bezahlung der letzten Leasingrate zu kaufen) wird wie eine Wa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.4 Empfehlung einer Selbstverpflichtung des Kunden

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH fordert die Prüfung aller objektiven Umstände. Für den Wiederverkäufer kann es daher von Bedeutung sein, ob der Käufer aus dem Fahrzeug Ersatzteile zu generieren beabsichtigt. Daher sollte der Wiederverkäufer den Käufer eine entsprechende Selbstverpflichtung unterschreiben lassen. Hält der Käufer diese nicht ein, muss er für eventuel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Die Gegenstände haben ihre Identität beibehalten

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Vorbringen der dänischen Regierung, die Einordnung als "Gebrauchtgegenstand" setze eine Identität zwischen dem angekauften und dem verkauften Gegenstand voraus, was beim Ankauf eines vollständigen Kraftfahrzeugs und dem Wiederverkauf von Teilen, die aus diesem Fahrzeug entnommen wurden, nicht der Fall sei, ist nicht geeignet, eine solche ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Anmerkung

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Auslegung steht im Übrigen auch mit dem im fünften Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/53/EG (EG-Richtlinie über Altfahrzeuge) angeführten grundlegenden Prinzip im Einklang, das darin besteht, dass Autoabfälle, darunter die Bauteile und Werkstoffe von Altfahrzeugen, wiederverwendet und verwertet werden sollten (Weimann, AStW 2017, 288). ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Der umsatzsteuerliche Hintergrund

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich folgt die Besteuerung des Kfz-Handels den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechts. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Neufahrzeugen an andere Unternehmer Neufahrzeugen nichtunternehmerische Kunden im Inlands- und Non-EU-Geschäft Kraftfahrzeugteilen. Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonderregeln gelten aber für die Liefer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.7 Rechnungslegung und Steuerbefreiung

Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen soll der Unternehmer den Belegnachweis durch ein Doppel der Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG führen (vgl. § 17b Abs. 2 und 4 UStDV). Dies gilt mangels einer analogen expliziten Regelung in der UStDV nicht in Fällen der Gelangensvermutung nach § 17a UStDV ab 01.01.2020. Nach § 14a Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.6 Umsatzsteuerliche Abwicklung beim Autohaus

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Besprechungsfall ergibt sich für das deutsche Autohaus damit folgendes: EU-Einkauf Neufahrzeuge von Privat Für den Monat des Einkaufs muss das Autohaus im Voranmeldungsverfahren "normale" innergemeinschaftliche Erwerbe erklären. In derselben Voranmeldung kann das Autohaus die Erwerbsteuer als Vorsteuer wieder in Abzug bringen (= Nullsummenspi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Bedeutung des Rechnungshinweises auf die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat die Steuerfreiheit für i. g. Lieferungen in einem Fall versagt, in dem der Unternehmer in seiner Rechnung den Hinweis auf die hierfür geltende Steuerbefreiung unterlassen hat (BFH vom 12.05.2011, Az: V R 46/10, BStBl II 2011, 955). Ohne eine korrekte Rechnung i. S. v. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG sei der Belegnachweis für die Steuerfrei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 22 Abs. 3 der 6. EG-RL. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. § 14a UStG ergänzt § 14 UStG. Dies schließt die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ein. Rz. 13a Stand: 6. A. –...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.3 Checkliste

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vorstehenden Überlegungen lassen sich – etwa zur Unterstützung der Ein- und Verkäufer – wie folgt als Checkliste zusammenfassen:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.1 Besondere Aufzeichnungspflichten des Händlers

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Kfz-Händler hat – neben den allgemeinen Aufzeichnungen (§ 22 UStG) – für die Differenzbesteuerung besondere Aufzeichnungen zu führen (§ 25a Abs. 6 UStG, Abschn. 25a.1. Abs. 17 UStAE), aus denen der Verkaufspreis, der Einkaufspreis, die Einzel- oder Gesamtmarge (netto ohne USt) ersichtlich sind. Rz. 137 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Aufzeichnu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Sachverhalt

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kläger (K) des Ausgangsverfahrens ist ein dänischer Autoverwerter, dessen Haupttätigkeit im Handel mit gebrauchten Autoteilen aus Altfahrzeugen besteht. Die Tätigkeit schließt ferner die Behandlung der Fahrzeuge unter Umwelt- und Abfallgesichtspunkten ein, was eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Entnahme von Ersatzteilen ist. Einen kl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Ort der Lieferung

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der (Vor-)Lieferung an den Wiederverkäufer muss im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet (dazu s. § 1 Abs. 2a UStG) liegen (Abschn. 25a.1. Abs. 3 Satz 1 UStAE). Er richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8a UStG. Ausnahme: Fälle des § 25a Abs. 2 Nr. 1 UStG, d. h. wenn der Wiederverkäufer erklärt, auf von ihm selbst eingeführten Kunstgeg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Die Gegenstände haben ihre Funktion beibehalten

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Einordnung als "Gebrauchtgegenstand" ist demnach nur erforderlich, dass dem gebrauchten Gegenstand unverändert die Funktionen zukommen, die er im Neuzustand hatte, und dass er daher in seinem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar ist. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies ist bei den streitbefangenen Autoteilen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Weitere Aufzeichnungspflichten außerhalb des § 22 UStG

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben den Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG sowie der §§ 63–68 UStDV bestehen noch weitere (spezielle) Aufzeichnungspflichten für bestimmte Situationen, Geschäftsvorfälle oder Unternehmer, die ebenfalls beachtet und erfüllt werden müssen. Im Einzelnen sind dies insbesondere: Steuerbefreiungen bei der Einfuhr (§ 5 UStG; auch zollrechtliche Au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 10 UStG bestimmt die Bemessungsgrundlage für die überwiegende Anzahl der steuerbaren Umsätze aus § 1 UStG. Lediglich für die Einfuhr enthält § 11 UStG die entsprechenden Bestimmungen. Daneben enthalten die § 25 Abs. 3 UStG (Reiseleistungen), § 25a UStG (Gebrauchtwaren) und § 25b Abs. 4 UStG (i. g. Dreiecksgeschäft) noch spezielle Ausnahmereg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14c Abs. 1 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher zunächst für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Einschränkungen ergeben sich jedoch aus anderen Vorschriften des UStG (vgl. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG für Kleinunternehmer, Abschn. 14c.2. Abs. 1 S. 2 UStAE, § 25a i. V. m. § 14a Abs. 6 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 1 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher zunächst für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Einschränkungen ergeben sich jedoch aus anderen Vorschriften des UStG (vgl. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG für Kleinunternehmer, § 25a Abs. 6 S. 1 UStG für die Differenzbesteuerung). Das Gesetz legt jedo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG regelt zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Dabei ergänzt die Norm § 14 UStG, dessen Regelungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unberührt bleiben. Die Rechnung muss auch in Fällen des § 14a UStG grundsätzlich die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG beinhalten (vgl. Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.3.2 Ausnahmen für besondere Liefergegenstände (§ 3c Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Fernverkaufsregelungen des § 3c Abs. 1–3 UStG gelten gem. § 3c Abs. 5 S. 1 UStG nicht für folgende Umsätze: Die Lieferung neuer Fahrzeuge. Hier erfolgt die Besteuerung immer im Bestimmungsland mittels i. g. Erwerbs, und zwar entweder nach § 1a UStG, wenn ein Unternehmer ein neues Fahrzeug für sein Unternehmen erwirbt, oder nach § 1b UStG, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besteuerung des Umsatzsteuerrechts knüpft an die Unternehmereigenschaft (vgl. § 2 UStG) an. Dementsprechend kann eine i. g. Lieferung grundsätzlich nur durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt erbracht werden (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG). Der Unternehmer muss der Regelb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Seit 01.01.2014: Vereinfachung für Kunstgegenstände

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinfachungsregelung für nicht zu ermittelnde Einkaufspreise bei Kunstgegenständen in § 25a Abs. 3 S. 2 UStG wurde durch Art 10 Nr. 12 "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das spanische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 %, 5 % und 10 % (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 4 % gilt u. a. für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Milch von Tieren, Käse, Eier, Früchte, Gemüse, Knollen und Getreide ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Infolge des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Umsatzbesteuerung von unternehmerischen Leistungen einerseits und dem Vorsteuerabzug andererseits steht die Regelung des § 15 UStG in einer Beziehung zu allen Vorschriften des UStG. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften, die mit den Voraussetzungen und mit dem Ausschluss des Vorste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.4 Gesamtdifferenz

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gegenständen mit einem Einkaufspreis bis 500 EUR kann die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG) ermittelt werden. D. h. für sämtliche Gegenstände, die innerhalb eines Besteuerungszeitraums veräußert werden, wird die Summe der Verkaufspreise ermittelt und der Summe der entsprechenden Einkaufspreise gegenübergest...mehr