Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 10 Streitigkeiten

Die Unwirksamkeit einer Weisung kann beim Arbeitsgericht mit einer allgemeinen Feststellungsklage [1] geltend gemacht werden. Diese Geltendmachung ist an keine Frist gebunden. Das Recht auf Feststellung kann jedoch verwirken.[2] Zudem kann das erforderliche Feststellungsinteresse entfallen, wenn der Arbeitgeber eine neue Weisung erteilt und deshalb die Arbeitsbedingungen nich...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.3 Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, während der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss, um die ihm vertraglich obliegende Leistungspflicht zu erfüllen. Folglich geht es um die Lage der Arbeitszeit.[1] Die wöchentliche Dauer ist bereits durch den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geregelt. Zur Lage der ...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Inhalt und Ort sowie dessen Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens nach billigem Ermessen rechtlich verbindlich näher zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehmer l...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 1 Begriff

Nach § 6 Abs. 2, § 105 GewO regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Inhalt des Arbeitsvertrags und damit die geschuldete Arbeitsleistung. Nach § 2 Abs. 1 NachwG sind diese Inhalte durch den Arbeitgeber den Beschäftigten gegenüber schriftlich zu bestätigen. Das Direktions- oder Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die weiteren Einzelheiten der vom Arbeitnehmer aufgrun...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 7 Folgen eines Verstoßes des Arbeitnehmers gegen eine Arbeitgeberweisung

Verstößt der Arbeitnehmer gegen eine rechtmäßige Arbeitgeberweisung, kann der Arbeitgeber abmahnen und gegebenenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Im Übrigen kommt die Einstellung der Vergütungszahlung als auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht.mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.3 Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nicht untersagen. Zur Nebentätigkeit ist ein Arbeitnehmer aufgrund der grundrechtlichen Berufsausübungsfreiheit[1] grundsätzlich berechtigt. Nur wenn ihre Ausübung die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Haupttätigkeit beeinträchtigt oder ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann der Ar...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der Ausübung des Direktionsrechts zum Teil ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung geht.[1] Dieses erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift allerdings grundsätzlich nur bei generellen (kollektiven) Regelungen ein. Eine solche liegt vor, wenn eine Angeleg...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung ("Ob") einer Arbeitszeiterfassung haben Betriebsräte kein Initiativrecht, da die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits gesetzlich geregelt ist.[1] Die Ausgestaltung ("Wie") der Einführung kann jedoch bei einer technischen Lösung der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Davon kann die Auswahl des Systems zur Zeiterfassung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2 Aufdeckung von Rechtsverletzungen als Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Unabhängig von der Einführung eines speziellen Hinweisgeber-Verfahrens kann für Arbeitnehmer unter verschiedenen Gesichtspunkten die Pflicht bestehen, bestimmte rechtswidrige Umstände dem Arbeitgeber zu melden. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Ausprägung der allgemeinen Treue- und Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers. In der Praxis kann der Arbeitgeber diese Nebenpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 5 Sanktionen

Die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung zeigen Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB zul...mehr

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Unterweisung / 2 Wer sollte unterweisen?

Der Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung und damit auch die Verantwortung dafür, dass die Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Unterweisungspflicht. In der Praxis führt der Unternehmer Unterweisungen i. Allg. nicht selbst durch, da er u. U. über die speziellen Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz gar nicht gen...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Betriebliche Notfallplanung / 3.3.1 Evakuierungskräfte (EVK)

Es muss zunächst bestimmt werden, wer in welchen Unternehmensbereichen für die Evakuierung verantwortlich ist. Sog. Evakuierungskräfte (EVK) können Vorgesetzte in den einzelnen Bereichen oder definierte Mitarbeiter (auch Dritte, z. B. Mitarbeiter des Wachdienstes) sein. Evakuierungskräfte lassen sich wie folgt definieren:[1] Zitat Eine Evakuierungskraft ist ein von der Firmen-...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 2. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stellt es damit nach wie vor dar, wenn der die Dienstleistung Erbringende engen Weisungen hinsichtlich Inhalt, konkreter Durchführung, Zeit und Ort unterliegt (§ 611a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Während es für einen Selbstständigen prägend ist, dass er im Grundsatz (selbstverständlich ebenfalls unter Be...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Agiles Arbeiten – Verzicht auf Weisungsrecht

Rz. 90 Aus Sicht der Arbeitsvertragsgestaltung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht gemäß § 106 GewO verzichtet. a) Musterklausel Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Weisungsrechte

Rz. 234 Die geschäftsführenden Gesellschafter unterliegen grds. nicht den Weisungen der übrigen Mitgesellschafter.[400] So wie die Geschäftsführungsbefugnis gesellschaftsvertraglich begründet werden kann, hindert die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages allerdings nichts daran, besondere Weisungsrechte vertraglich zu vereinbaren. Soweit damit keine völlige...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Weisungsrechte des Treugebers

Rz. 442 Obwohl der Treuhänder im Außenverhältnis praktisch uneingeschränkt über das Treugut verfügen kann, ist er im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet, in Bezug auf das Treugut nur entsprechend den Weisungen des Treugebers (§ 665 BGB) und ansonsten in dessen Interesse zu handeln.[556] Das Weisungsrecht des Treugebers findet jedoch in der Gesellschaf...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / D. Steuerung des Weisungsrechts

Rz. 89 Im "Arbeitsrecht 4.0" löst sich die klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, geprägt durch einen Arbeitgeber, der dem persönlich abhängigen Arbeitnehmer Weisungen erteilt, häufig auf. Triebfelder sind flache bis hin zu komplett aufgelösten Hierarchien, die häufig unter dem Etikett des "agilen Arbeitens" erfasst werden. Geläufigstes Beispiel für derlei moderne Or...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit

Rz. 5 Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers oder Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung. Dieser bestimmt sich u. a. danach, ob der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt und in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Dies...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Aufzeichnungspflicht des Entleihers

Rz. 16 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet bei Arbeitnehmerüberlassung den Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, wenn ihm ein Verleiher Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt. Nur der Entleiher, der das Direktionsrecht über den Leiharbeitnehmer hat, kennt in der Regel den Beginn, das Ende und die Dauer dessen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungspflicht ist beschränkt auf eine...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Reihenfolge der Regelungen

Rz. 44 Was die Reihenfolge der in den Arbeitsvertrag aufzunehmenden Regelungen angeht, ist es sehr sinnvoll und auch praxisüblich, mit der Regelung der Hauptleistungspflichten zu beginnen. Zu regeln sind damit zunächst insbesondere Inhalt (Funktion) und Umfang (Arbeitszeit) der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung gemeinsam mit solchen Regelungen, die – ggf. über...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 49 Bei der Übertragung von Betriebsteilen stellt sich häufig die Frage der Zuordnung von Arbeitnehmern zum übertragenen Betriebsteil oder zum verbleibenden Betrieb. Welchem Betrieb oder Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, muss primär anhand des Willens der Arbeitsvertragsparteien erforscht werden, subsidiär greift das ausdrücklich oder konkludent ausgeübte Dire...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / B. Formale Gestaltungsmöglichkeiten und Schriftform

Rz. 2 Bzgl. der formalen Gestaltung des Nachweises kommen im Fall der Neueinstellung von Arbeitnehmern drei praktische Handlungsalternativen in Betracht. Welcher Weg hier eingeschlagen wird, hängt auch mit der Frage zusammen, in welcher Form der Arbeitsvertrag geschlossen wird. Rz. 3 Wird bereits der Arbeitsvertrag als solcher schriftlich i.S.d. § 126 BGB abgeschlossen, ist e...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt ein, wenn Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeiführen, indem sie selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder auf andere Weise an der Lösung ihres Beschäftigungsverhältnisses beteiligt sind. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein "wichtiger Grund" für die Arbeitsaufgabe vorliegt. Sperrzeitrelevant...mehr

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Sperrzeit / 1.1 Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist gegeben, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Auf die Art der Beschäftigung kommt es grundsätzli...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / IV. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG – Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit

Rz. 14 Bereits nach der alten Fassung des NachwG war dem Arbeitnehmer eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung seiner Tätigkeit auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG). Nicht ausreichend ist hierfür die bloße Nennung des Titels, unter welchem der Arbeitnehmer eingestellt wird[29] (z.B. als "Bauingenieur"). Vielmehr müssen die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale zumind...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / III. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG – Arbeitsort

Rz. 12 Der gesetzlich geforderte Nachweis hat auch Angaben zum Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf zu enthalten, dass er an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG). Diese Angaben dürften in der Regel bereits im Arbeitsvertrag enthalten sein, sodass – sollte d...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 3 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Dieses arbeitsvertragliche Weisungsrecht schränken arbeitsvertragliche Regelungen über den Arbeitsinhalt ein. Je konkreter die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto weniger Spielraum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO. Wä...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gem...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 94 Die Musterklausel greift die vorstehend genannten Prämissen auf. Zwar kann das Weisungsrecht arbeitsvertraglich abbedungen werden.[135] Rechtlich ist es also denkbar, dass der Arbeitgeber arbeitsvertraglich auf sein Weisungsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht könnte dann nur durch eine vertragliche Abrede wieder rückgängig gemacht werden. Ein solcher Verzicht dürft...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeitsort

Rz. 11 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Damit unterliegt der Arbeitsort dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, solange im Arbeitsvertrag kein bestimmter Arbeitsort festgeschrieben ist. Gleichwohl kann nach gängiger Auffassung der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen Privatwohnung nicht einseitig gemäß § 1...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 92 Agile Arbeitsorganisationen in Reinform lösen sämtliche Hierarchieebenen unterhalb des gesetzlichen Vertretungsorgans auf. Berichtslinien entfallen, es werden funktionsübergreifende Teams gebildet, die nach den jeweiligen Anforderungen der zu erledigenden Aufgaben und Projekte zusammengesetzt werden. Die Aufgaben werden in den Teams eigenverantwortlich erledigt. Die R...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 92 Muster 3.14: Dienstwagen Muster 3.14: Dienstwagenmehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 16 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Regeln die Vertragsparteien den Ort der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag, wird dieses Weisungsrecht eingeschränkt und der Arbeitsort fixiert. Wird der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgeschrieben, können die Vertragsparteien mittels einer überörtlichen Versetzungsklaus...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 97 Muster 4.12: Matrixklausel Muster 4.12: Matrixklausel Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit ohne Verschlechterung seiner vertraglichen Vergütung und ohne Veränderung des tatsächlichen Arbeitsorts in einer unternehmensübergreifenden Arbeitsorganisation (zum Beispiel einer Matrixstruktur) einzusetzen, in der das fachliche Weisungsrecht nicht vom...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Lage und Dauer der Arbeitszeit

Rz. 28 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit sind im Grundsatz Hauptleistungsabrede und unterliegen infolgedessen keiner Angemessenheitskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB. Aus Sicht der gleichwohl gebotenen Transparenzkontrolle sind Regelungen über eine starre, zum Beispiel wöchentliche Arbeitszeit unkritisch. Probleme ergeben sich erst dann, wenn die Dauer der regelmäßigen Arb...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Beherrschungsvertrag

Rz. 11 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als Vereinbarung, mit der die Leitung (i.S.d. § 76 AktG) einer Gesellschaft (Untergesellschaft, beherrschte Gesellschaft) der Leitung einer anderen Gesellschaft (Obergesellschaft, herrschende Gesellschaft) unterstellt wird.[24] Die Leitung der abhängigen Gesellschaft ist dann entgegen § 76 AktG weisung...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.2 Verteilung und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei. Das Arbeitsrecht gibt insoweit keine bestimmten Teilzeitmodelle vor. Als Beispiele für besonders häufige Teilzeitmodelle seien...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.4 Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss in beiden Fällen des Teilzeitanspruchs die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn in Textform[1] (dazu zählt insbesondere eine E-Mail) geltend machen.[2] Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Tag der Geltendmachung ist nicht einzubeziehen; zwischen Zugang und geltend ge...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Entziehung des Dienstwagens in Phasen ohne Arbeitsleistung

Rz. 83 In der betrieblichen Praxis entstehen bisweilen Konflikte darüber, ob der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch dann behalten darf, wenn er – etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Mutterschutz oder einer vertraglich vorbehaltenen Freistellung von der Arbeitsleistung – tatsächlich keine Arbeitsleistung erbringt. Recht einfach zu beantworten sind...mehr