Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Europarecht

Rz. 13 Die GewSt ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = Träger der Steuer). Mangels Harmonisierung in diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung der direkten Steuern grundsätzlich frei.[1] Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die von den europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG, Kapit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichstellungsbeauftragte

Zusammenfassung Begriff Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten erfährt in der Gesetzgebung keine Legaldefinition. Er ist vielmehr anhand des gesetzlich dargelegten Aufgabenbereichs der Gleichstellungsbeauftragten zu definieren. Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gewählte bzw. bestellte Person innerhalb einer Behörde, Gemeinde, sozialen Einrichtung oder eines Unterneh...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / 1 Einführung

Noch immer besteht im beruflichen Kontext ein gesteigerter Bedarf, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Nach wie vor gibt es verhältnismäßig weniger Frauen in Führungspositionen. Im Schnitt verdienen Frauen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Doppelbelastungen durch die Betreuung von Familie und Kindern, neben dem Beruf, werden zumeist von Frauen gest...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / 2 Rechtsstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalabteilung an und ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihre Aufgaben führt die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei aus.[1] Aufgrund ihrer besonderen Stellung ist die Gleichstellungsbeauftragte vor Kündigungen, Versetzungen und Abordnungen wie ein Mitglied der Personalvertretung geschützt.[2] Entsprechend ge...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten erfährt in der Gesetzgebung keine Legaldefinition. Er ist vielmehr anhand des gesetzlich dargelegten Aufgabenbereichs der Gleichstellungsbeauftragten zu definieren. Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gewählte bzw. bestellte Person innerhalb einer Behörde, Gemeinde, sozialen Einrichtung oder eines Unternehmens, die mit d...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / Arbeitsrecht

1 Einführung Noch immer besteht im beruflichen Kontext ein gesteigerter Bedarf, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Nach wie vor gibt es verhältnismäßig weniger Frauen in Führungspositionen. Im Schnitt verdienen Frauen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Doppelbelastungen durch die Betreuung von Familie und Kindern, neben dem Beruf, werden zumeist von...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / 4 Grundzüge der Wahl

Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin auf Bundesebene richtet sich nach §§ 19 ff. BGleiG. In jeder Dienststelle[1] mit mindestens 100 regelmäßig Beschäftigten wird die Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertreterin gewählt. Für Dienststellen, die regelmäßig weniger als 100 Beschäftigte haben, gilt die Sonderregel, dass sie bei der Wahl der ...mehr

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Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / a) Vorliegender Gesetzentwurf

Der vorliegende Gesetzentwurf dient somit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 23.10.2019[5] zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die durch die Verordnung (EU) 2020/1503[6] geändert worden ist.[7] Zugleich soll der Hinweisgeberschutz in der Bundesrepublik Deutschland wirksam und nachhaltig ver...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / 1. Hintergrund

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße: aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Hinwei...mehr

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Gesetzgeberischer Schutzmec... / 2. Ausgewählte Einzelaspekte der nationalen Gesetzesreform

(vgl. hierzu detailliert RegE zum HinSchG) Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern/-innen waren eigentlich bereits bis zum 17.12.2021 zur systematischen Umsetzung verpflichtet. Die nationale Implementierungsfrist für Unternehmen mit Mitarbeitern/-innen mit mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitern/-innen endet nunmehr auch bald mit bisherig fehlender nationaler Umsetzu...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5 Ausschlussfristen und unangemessene Benachteiligung

Die Frage der unangemessenenen Benachteiligung durch Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen stellt sich häufiger und in verschiedenen Konstellationen. Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher i. S. v. § 310 Abs. 3 Nr. ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.1 Einzelfälle zum Verbot der unangemessenen Benachteiligung

Das BAG hat aus dem Verbot der unangemessenen Benachteiligung folgende Grundsätze abgeleitet: Ist der Fristbeginn in sich widersprüchlich geregelt und daher unklar, ob die Frist nun mit der "Fälligkeit" des Anspruchs oder mit der "Entstehung" des Anspruchs beginnt, ist die Ausschlussfrist intransparent und daher unwirksam.[1] Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsvert...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 5 Ausschlussfristen bei einzelvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

In Arbeitsverträgen üblich sind einzelvertragliche Bezugnahmen auf einen Tarifvertrag. In denjenigen Fällen, in denen nicht ohnehin (auch) eine normative Geltung wegen gleichzeitiger beiderseitiger Tarifgebundenheit oder Allgemeinverbindlichkeit eintritt, stellt sich somit die Frage, ob solchermaßen vereinbarte Ausschlussfristen den Regeln für tarifliche Ausschlussfristen fo...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.5.2 Einzelvertragliche Ausschlussfristen, MiLoG und andere zwingende Vorschriften

Nach § 3 Abs. 1 MiLoG können Ausschlussfristen im Bereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) weder durch Tarifvertrag noch durch Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden. Dies kann bei arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen allerdings weitreichendere Konsequenzen als bei tariflichen Ausschlussfristen[1] haben. Denn im Bereich individualvertraglich vereinbarte...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 5. Vorfahrt/vorfahrtberechtigter Überholer/Wartepflichtiger/Einbiegen

Rz. 2528 Rz. 2529 LG Hamburg [2375] Stößt der abbiegende wartepflichtige Pkw (1) mit dem vorfahrtberechtigten und einen anderen Pkw (3) überholenden Pkw (2) in der Fahrbahnmitte beim Einbiegen zusammen, so haftet (1) zu 100 %. Der wartepflichtige Rechtseinbieger (1) darf nur dann in die Vorfahrt­straße einbiegen, wenn er sicher ist, dass kein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug über...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Verkehrssicherungspflicht/Sturm/Baum/Verkehrszeichen/Werbetafeln/Gebäudeteile

Rz. 1930 Rz. 1931 OLG München [1800] Der Ast des Baumes (2) fällt auf den vorbeifahrenden Pkw (1). Der Verkehrssicherungspflichtige für den Baum (2) haftet nur dann nicht für den Schaden, wenn die Schadhaftigkeit des Asts auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht zu erkennen war. Ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung des Baumes sind eingreifende Maßnahmen des Verkehrssicheru...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 11. Verkehrssicherungspflicht/Parkplatz/Abstellfläche

Rz. 2225 Rz. 2226 AG Bremen [2085] Stellt der Betreiber einer Waschanlage (2) im Bereich der anliegenden Abstellfläche feststehende 20 cm hohe Poller auf, so haftet er für einen beim Rangieren eines Kundenfahrzeugs entstehenden Schaden zu ⅔ wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht aus dem Werkvertrag. (2) hat durch das Aufstellen der nur 20 cm hohen Poll...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungsor...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / III. Klarstellende Hinweise

Ergänzend hat die die Kammer angesichts der vorhandenen Unklarheiten im Geschäftsgang auf Folgendes hingewiesen: 1. Art der Hinzuziehung des Dolmetschers Die Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin an die StA seien unzutreffend adressiert, da von dort aus keine Beauftragung ihrer Person stattgefunden habe. Die Dolmetscherin/Übersetzerin müsse sich an den Rechtsanwalt als ihren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rspr des EuGH

Rn. 35d Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der EuGH hatte mehrfach Gelegenheit, Regelungen zur Beschränkung der Verlustverrechnung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus bei Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode – entweder aufgrund einzelstaatlicher Vorschriften oder der Verteilungsmechanismen von DBA – auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht zu prüfen (s Rehm/Nagler, IStR 2008, 1...mehr

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FF 04/2023, Stellungnahme d... / 1. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsentwurfs

Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedstaaten ein neues europäisches Elternschaftsrecht einschließlich eines europäischen Elternregisters vor. Ziel ist der Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen innerhalb der EU. In allen Angelegenheiten, in denen Kinder betroffen sind, müssten, so die Begründung, das Kindeswohl und die Rechte der Kinder vorrangig ma...mehr

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zfs 04/2023, Berücksichtigu... / 1 Aus den Gründen:

Die Kl. hat keinen Anspruch auf weitergehende Versicherungsleistungen aus dem streitgegenständlichen Kasko-Schadensfall als die unstreitig bereits gezahlten 41.182,00 Im Einzelnen: Zwischen den Parteien unstreitig ist am 20.11.2018 der Versicherungsfall in der von der Kl. bei der Bekl. gehaltenen Teilkasko-Kfz-Versicherung durch Entwendung des Kraftfahrzeuges Pkw xxx eingetr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wahl-Zugewinngemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 3 ErbStG wird bei Vereinbarung des Güterstandes der Wahl-Zugewinngemeinschaft die Ausgleichsforderung nach Art. 12 Abs. 1 des entsprechenden Abkommens (s. Rz. 14) sowohl für den Erlebens- als auch für den Todesfall von der Steuer freigestellt. Die Vorschrift war erforderlich geworden, weil der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft keinen...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / a. BVerfGE 99, 341, 356

Bereits im Jahr 1999 hat das BVerfG dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass das Verbot der Benachteiligung Behinderter auch auf das Zivilrecht einwirkt und zur Überprüfung privatrechtlicher Gesetze zwingt. Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen: Die nachteiligen Auswirkungen müssen unerlässlich sein, um ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abdingbarkeit, vertraglicher Ausschluss, Treuwidrigkeit

Rz. 16 Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich zwar, dass § 550 wie bisher auch § 566 a. F. nicht abdingbar ist; dem steht aber nicht entgegen, dass durch Vereinbarung im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien ein Berufen auf die Formungültigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig erfolgen; § 307 Abs. 2 Ziff. 1 ...mehr

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zfs 04/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von 17.945,– EUR aus der Hausratversicherung i.V.m. § 1 VVG wegen des mit dem Diebstahl seines PkWs einhergehenden Diebstahls des Gepäcks und der in dem Fahrzeug befindenden Elektrogeräte und Möbelstücke. Der ihm aus dem Versicherungsvertragsverhältnis zustehende Anspruch aus § 1 VVG i.V.m. Ziffer 21 der Klausel Rund...mehr

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Vertragsstrafe / 2.1 Vertragliche Abrede

Zu einer Vertragsstraferegelung gehören immer Zwei, d. h. sie muss vertraglich vereinbart werden und kann niemals einseitig bestimmt werden.[1] Es ist möglich ein Strafversprechen in AGB aufzunehmen. Wichtig Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sind Vertragsstraferegelungen in AGB enthalten, kommen sie auf den Prüfstand der §§ 305 ff. BGB. Sie sind im Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 4.1 Im Baurecht

Strafabreden wegen Leistungsverzugs haben in Bauverträgen große Bedeutung. Bei Bauverträgen ist der Schuldner i. d. R. Kaufmann, sodass Vertragsstrafen auch per AGB vereinbart werden können, ohne an § 309 Nr. 6 BGB zu scheitern. Maßstab bleibt § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners ist zu bejahen, wenn sich die Höhe der Vertragsstrafe nicht an der Schwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer Z, anstelle eines Balkons eine Terrasse zu errichten, ein Doppelfenster durch eine verschließbare Tür zu ersetzen und eine Rollstuhlrampe zu erstellen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG erklärt den Beschluss für ungültig. Selbst wenn ein behindertengerechter Zugang nicht durch das Treppenhaus, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung

Zusammenfassung Begriff Diskriminierung bezeichnet eine vom Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7 Folgen einer unzulässigen Benachteiligung

7.1 Unwirksamkeit der Maßnahme Zunächst ist eine Maßnahme, die unzulässig benachteiligt, wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB unwirksam. Daneben kann der Arbeitnehmer auf der Grundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangen, dass er mit den nicht benachteiligten vergleichbaren Arbeitnehmern gleich behandelt wird. Das spielt insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3 Das Verbot der Benachteiligung

3.1 Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals Zentrale Vorschrift des AGG ist § 7 Abs. 1 AGG: Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden. Er wird ergänzt durch § 7 Abs. 2 AGG, nach dem Bestimmungen in "Vereinbarungen" (wie z. B. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge) unwirksam sind sowie § 7 EntgTranspG für u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.1 Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals

Zentrale Vorschrift des AGG ist § 7 Abs. 1 AGG: Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden. Er wird ergänzt durch § 7 Abs. 2 AGG, nach dem Bestimmungen in "Vereinbarungen" (wie z. B. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge) unwirksam sind sowie § 7 EntgTranspG für unzulässige Vergütungsunterschiede. Das AGG verbietet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.3 Begriff der Benachteiligung

Das AGG kennt den Begriff der Diskriminierung selbst nicht – es spricht in § 7 Abs. 1 AGG nur von Benachteiligung. Benachteiligen bedeutet schlechter behandeln. § 3 AGG nennt 4 Arten der Benachteiligung: unmittelbare Benachteiligung mittelbare Benachteiligung Belästigung sexuelle Belästigung Daneben ist auch die "Anweisung" zu einer Benachteiligung eine Benachteiligung. Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 8 Streitigkeiten wegen Benachteiligung vor Gericht

Kommt es wegen unerlaubter Benachteiligungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, so verschlechtert das AGG hier die Stellung des Arbeitgebers in einigen Punkten erheblich gegenüber der bisherigen Rechtslage. 8.1 Klagebefugnis von Betriebsrat und Gewerkschaften So können Gewerkschaft und Betriebsrat z. B. die Unterlassung von Diskriminierungen durch öffentliche Äußerungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6.2 Schutzpflichten

§ 12 AGG legt dem Arbeitgeber unterschiedliche Schutzpflichten auf. § 12 Abs. 1 und 2 AGG verlangt von ihm geradezu missionarisches, generalpräventives Wirken gegen Diskriminierungen. Diese Pflicht kann er durch geeignete Schulung aller (!) Beschäftigten erfüllen. Zumindest eine Schulung der Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber dringend anzuraten, weil hier für Diskriminierungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Für alle Arbeitgeber folgt die Pflicht zur Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.2 Sonstige Benachteiligungsverbote neben dem AGG

Das sind insbesondere die Regelungen in § 4 TzBfG über die verbotene Benachteiligung von Teilzeitarbeitnehmern und befristet Beschäftigten, der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Vorschriften zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des BGB, die vor allem im Zusammenhang mit Mobbing eine Rolle spielen. Diese Vorschriften haben ihren eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / Zusammenfassung

Begriff Diskriminierung bezeichnet eine vom Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Betriebsverfassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung

Daneben kann der Beschäftigte, der eine unerlaubte Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erlitten hat, nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG Schadensersatz und Entschädigung geltend machen. Diese treten ggf. neben einen Gleichbehandlungsanspruch und die Unwirksamkeit der Maßnahme. Wird z. B. ein Beschäftigter wegen seiner Behinderung von einer Sonderzahlung aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 8.1 Klagebefugnis von Betriebsrat und Gewerkschaften

So können Gewerkschaft und Betriebsrat z. B. die Unterlassung von Diskriminierungen durch öffentliche Äußerungen des Arbeitgebers verlangen.[1] Allerdings ist es Betriebsrat oder Gewerkschaft verwehrt, die Rechte des Betroffenen geltend zu machen, z. B. Entschädigungsansprüche vor Gericht zu verfolgen. Auch kann der Betriebsrat nicht die Einstellung oder Beförderung eines bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6 Organisations- und Schutzpflichten des Arbeitgebers

6.1 Stellenausschreibung § 11 AGG regelt, dass der Arbeitgeber Stellen diskriminierungsfrei auszuschreiben hat. Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, dass bei einem Verstoß bereits durch die fehlerhafte Stellenausschreibung ein Indizbeweis i. S. d. § 22 AGG erbracht ist, dass der Arbeitgeber wegen eines Merkmals i. S. d. § 1 AGG benachteiligt hat und allein bereits die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 5 Haftung des Arbeitgebers für das Fehlverhalten von Vorgesetzten

Für die Personalpraxis ist § 7 Abs. 3 AGG von erheblicher Bedeutung: Hier wird zwar vordergründig lapidar geregelt, dass eine Benachteiligung durch Arbeitgeber oder Beschäftigte eine Vertragsverletzung ist. Die Konsequenz hieraus ist aber, dass der Arbeitgeber für die Benachteiligungen, die seine Vorgesetzten gegenüber einem Beschäftigten begehen, ohne Rücksicht auf eigenes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.1 Unwirksamkeit der Maßnahme

Zunächst ist eine Maßnahme, die unzulässig benachteiligt, wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB unwirksam. Daneben kann der Arbeitnehmer auf der Grundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangen, dass er mit den nicht benachteiligten vergleichbaren Arbeitnehmern gleich behandelt wird. Das spielt insbesondere bei der Unwirksamkeit von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.4 Sonstige Rechte des Arbeitnehmers

Daneben kann der Arbeitnehmer noch weitere Rechte ausüben, wenn er benachteiligt wird: Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG bei einer (sexuellen) Belästigung und – bedeutsamer – Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung unter den Voraussetzungen des § 273 BGB; in diesen Fällen hat der Arbeitgeber nach §§ 293, 298, 615 BGB gleichwohl die Vergütung weiterzuzahlen. Be...mehr