Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten

Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17 R, S. 45 m. Anm. Langohr-Plato; Langohr-...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Definitionsversuche

Rz. 1180 In der Literatur finden sich zahlreiche Definitionsversuche zum Mobbing. Keine von diesen Begriffsbestimmungen ist eine abschließende Legaldefinition dessen, was Mobbing ist und welche Ausprägungen von ihr erfasst werden, bedingt durch die Fantasie des Mobbenden und der sich laufend verändernden Arbeitswelt. Rz. 1181 Die von Leymann (Mobbing, S. 14 f.) aufgestellte a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 454 Ausgangspunkt der juristischen Diskussion zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der betrieblichen Altersversorgung war neben verschiedenen Entscheidungen zur Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten (EuGH v. 13.5.1986 – Rs. 170/84 – Bilka, NJW 1986, 3020; BAG v. 6.4.1982 – 3 AZR 134/79, NJW 1982, 2013; BAG v. 14.10.1986 – 3 AZR 66/83, NZA 1987, 4...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unverfallbarkeitsfrist und Altersdiskriminierung

Rz. 516 Hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit des Mindestalters in der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist hat das BAG mit Urt. v. 18.10.2005 (3 AZR 506/04, DB 2006, 1014) entschieden, dass die seinerzeit in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a.F. normierte Mindestaltersgrenze von 35 Jahren keine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellt, da allein auf das Alter bei Aussche...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einführung

Rz. 413 Zum 1.7.2001 ist das SchwbG durch das IX. Buch des Sozialgesetzbuchs – SGB IX – (BGBl I, 1046) abgelöst worden. Das SGB IX soll die Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechtes beenden. Dazu fasst das SGB IX nicht nur die Rechtsvorschriften zusammen, sondern regelt auch deren einheitliche Geltung für mehrere Rehabilitationsträger. Die Rechtsänderungen d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Voraussetzungen einer Rechtsverletzung durch Mobbing

Rz. 1205 In Abgrenzung zu normalen Konflikten am Arbeitsplatz muss die Rechtsverletzung durch Mobbing bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine rechtliche Handhabe zur Mobbingabwehr oder zur Beseitigung von Mobbingfolgen zu legitimieren. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / II. Kultur und Herkunft

Rz. 12 Nach § 1 AGG ist jede ungerechtfertigte Benachteiligung im Arbeitsverhältnis aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Auch Art. 6 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 21 EU-Grundrechte-Charta verbietet eine Diskriminierung aufgrund dieser und weit...mehr

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§ 19 AGG / III. Aufgrund des Alters

Rz. 56 Gem. § 10 S. 1 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sein, wenn diese objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei müssen gem. § 10 S. 2 AGG die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sein. Ein legitimes Ziel muss rechtmäßig sein (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.9.2007 – 15 Sa 1144/07; ...mehr

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§ 19 AGG / II. Ethnische Herkunft

Rz. 19 Mit ethnischer Herkunft wird die Zugehörigkeit zu einer kulturellen räumlich begrenzten Völkergruppe oder einem Stamm beschrieben. Der Begriff wird weit gefasst. Dazu zählen nach der Gesetzesbegründung die Hautfarbe, die Abstammung, der nationale Ursprung oder das Volkstum. Ferner kann eine ethnische Herkunft aufgrund einer gemeinsamen Sprache und traditionellen Gewoh...mehr

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§ 19 AGG / IV. Sexuelle Identität

Rz. 21 Es werden homosexuelle und bisexuelle Männer und Frauen, transsexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen geschützt (BT-Drucks 16/1780, 31; BAG v. 17.12.2015 – 8 AZR 421/14). Aber auch Heterosexuelle können sich auf das Benachteiligungsverbot des AGG berufen, wenn Homosexuelle bevorzugt werden. Zusammenfassend soll damit die sexuelle Veranlagung und die Selbstbestim...mehr

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§ 13 Nichtberücksichtigung der Bewerbung

Rz. 1 Führt die arbeitgeberseitige Entscheidung dazu, die Bewerbung für den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht zu berücksichtigen, so ist er auf eigene Kosten verpflichtet, die ihm auf eine Ausschreibung hin zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen an den Absender zurückzuleiten (Schaub, ArbRHB, § 25 Rn 12; BAG v. 6.6.1984, DB 1984, 2626 = NZA 1984, 321). Dem Arbeitgeber...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Andere Beendigungsgründe

Rz. 1093 Dem Kündigungsverbot ist aber nicht gleichzeitig ein generelles Verbot der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer schwangeren Arbeitnehmerin zu entnehmen. Eine Beendigung aufgrund einer Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses löst keinen mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz aus. Dies gilt insb. für den Aufhebungsvertrag, die Anfechtung, die Befristung, die a...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Gleichbehandlungsgrundsatz – Sozialplanregelungen

Rz. 181 Soweit an mehrere Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schlüssel Abfindungen wegen einer betrieblich veranlassten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Küttner/Schmidt, Personalbuch 2022, Abfindung, Rn 3). Gleichbehandlung kann allerdings nur verlangt werden, wenn eine vergleichbare Beendigung des Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Rz. 849 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einzelne Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage nicht aus sachfremden Gründen schlechter zu stellen. Die Pflicht zur Gleichbehandlung ergibt sich aus dem vom BAG entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. hierzu ausführlich Buchner, RdA 1970, 226). Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein richterrec...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.3 Gerichtsstand des Zusammenhangs

Im Fall geschlechtsspezifischer Diskriminierung ist für alle Klagen mehrerer Geschädigter gegen den gleichen Arbeitgeber das Gericht örtlich zuständig, bei dem die erste Klage eingegangen ist. Die Verfahren sind zu verbinden und von der gleichen Kammer zu verhandeln (§ 611a BGB, § 61b Abs. 3 i. d. F. von Art. 8 des 2. GleichBG).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 19 AGG / E. Zulässige Ungleichbehandlung

Rz. 44 Ungleichbehandlungen sind unter den Voraussetzungen der §§ 5, 8, 9 und 10 AGG zulässig. Weitere Rechtfertigungsgründe gibt es nicht. Belästigungen oder sexuelle Belästigungen sind Rechtfertigungen regelmäßig nicht zugänglich (BT-Drucks 16/1780, 35), sodass eine Rechtfertigung nur bei unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung in Betracht kommt. Bei der mittelbaren ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 19 AGG / III. Schadensersatz, § 15 Abs. 1 AGG

Rz. 87 § 15 Abs. 1 AGG betrifft den Ersatz des materiellen Schadens. Der Arbeitgeber ist zu Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies gilt aber nur, wenn er den Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot zu vertreten hat. Er muss hinsichtlich des Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot vorsätzlich oder fahrlässig i.S.d. § ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Lebensalter

Rz. 746 Das Lebensalter stellt eine ambivalente Größe dar (BAG v. 21.1.1999 – 2 AZR 624/98, NZA 1999, 866; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 674; ErfK/Oetker, § 1 KSchG Rn 332). So hat das BAG bereits 1983 festgestellt, dass die entscheidende Bedeutung, die dem Lebensalter i.R.d. Sozialauswahl früher beigemessen wurde, nur vor dem Hintergrund einer Hochkonjunktur zu verstehen sei....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 19 AGG / II. Leistungsverweigerungsrecht, § 14 AGG

Rz. 85 Für den Fall, dass der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ergreift, steht dem davon betroffenen Beschäftigten ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Er hat demnach einen Anspruch darauf, seine Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgeltes einzustellen, jedoch nur soweit d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit (tarif)vertraglich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist

Rz. 723 Fraglich ist, ob bei Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für ordentlich kündbare Arbeitnehmer auch diejenigen vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, die tarifvertraglich unkündbar sind. Hintergrund dieser Problematik ist, dass tarifvertragliche Regelungen die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG "auf den Kopf stellen" können (BAG...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 56 Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das zum Bezug einer gesetzlichen Altersgrenze berechtigt, stellt keine auflösende Bedingung, sondern eine kalendermäßige Befristung dar und ist im Allgemeinen durch das Bedürfnis eines Arbeitgebers nach einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung sachlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtliche Bedeutung des Mobbingbegriffs

Rz. 1192 Mobbing ist kein Rechtsbegriff (BAG v. 24.4.2008, DB 2008, 2086; BAG v. 25.10.2007, NZA 2008, 223; BAG v. 26.5.2007, NZA 2007, 1154). Mobbing ist vielmehr aus rechtlicher Sicht die Bezeichnung für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderen Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz, die nicht durch einzelne Handlungen, sondern durch systematische, auf ...mehr

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§ 4 Auswahlkriterien

Rz. 1 Nach Festlegung der Arbeitsanforderungen ist der für diesen Arbeitsplatz geeignete Bewerber auszuwählen, wobei üblicherweise folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt werden: Rz. 2 & Fachliche Kriterien Hierunter fallen alle Merkmale, die durch Ausbildung und/oder Erfahrung erworben werden können. Rz. 3 & Körperliche Kriterien Hierzu zählen alle Merkmale, die die körperlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mobbing und Strafrecht

Rz. 1198 Führt das Mobbing-Verhalten zu Körper- oder Ehrverletzungen, kann der strafrechtliche Tatbestand der Körperverletzung oder Beleidigung einschlägig sein. Das Herstellen und Verbreiten von Videoaufnahmen, die die Vertraulichkeit von Wort und Bild des Betroffenen verletzen, können nach §§ 201, 201a StGB und § 33 KUG strafbar sein (vgl. Beck, MMR 2008, S. 77 m.w.N.). Au...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Konkrete Fallgestaltungen

Rz. 515 Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ggf. diskriminierenden Fallgestaltungen können heute noch nicht abschließend benannt und eingeschätzt werden. Zu hinterfragen sind u.a.:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Unterschiedliche Altersgrenzen

Rz. 475 In seiner für die Altersgrenzenproblematik grundsätzlichen Entscheidung im "Barber-Case" (EuGH v. 17.5.1990 – C 262/88, NZA 1990, 775) hat der EuGH zunächst nochmals ausdrücklich bestätigt, dass jegliche Diskriminierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes unzulässig ist. Rz. 476 Dies gilt auch für unterschiedliche Bezugszeitpunkte für betrieb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 1615 Maßgeblich für die arbeitsrechtliche Beurteilung von Teilzeitverträgen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG v. 21.12.2000, BGBl I, 1966). Das Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 19 AGG / II. Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers, § 12 AGG

Rz. 79 Gem. § 12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten vor Benachteiligungen zu treffen. Hierzu zählen ausdrücklich auch präventive Maßnahmen gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber durch Schulungen seiner Beschäftigten erfüllen (ErfK/Schlachter. AGG, § 12 Rn 2). In welche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 19 AGG / III. Belästigung

Rz. 38 Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unzulässigen Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, § ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 19 AGG / VI. Geltendmachung

Rz. 99 § 15 Abs. 4 AGG schreibt die Pflicht zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG innerhalb von zwei Monaten vor, wenn nicht die Tarifvertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Diese zweimonatige Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG steht im Einklang mit europäischem Gemeinschaftsrecht (BAG v. 18.5.2017 – 8 AZR 74/16, EuGH v. 8...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Grundlagen

Rz. 870 Nach § 106 GewO, dem allgemeinen Regelungsstandort für das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften fest...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / jj) Gleichbehandlung und Kündigungsschutz

Rz. 880 Untersagt ist nicht nur eine Ungleichbehandlung wegen hohen Alters, sondern jede Anknüpfung an das Alter, sofern sie nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gestattet ist. Als primäres Gemeinschaftsrecht wirkt der Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters daher unmittelbar horizontal, also auch zwischen Privaten (Mangolt-Urt. v. EuGH v. 22.11.2005, N...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / a) Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 32 Nach § 119 Abs. 2 BGB gilt als ein zur Anfechtungsmöglichkeit führender Inhaltsirrtum auch "der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden". Mit Blick auf den als Anfechtungsgrund bemühten Umstand ist zunächst zu fragen, ob er eine "Eigenschaft" der betreffenden Person oder – im Arbeitsrecht seltener – de...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr