Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist für diese Einkü...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Ba...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VIII. Muster: Ombudsmannbeschwerde

Rz. 19 Muster 25.3: Ombudsmannbeschwerde Muster 25.3: Ombudsmannbeschwerde Vorab per Telefax Bundesverband deutscher Banken e.V. Kundenbeschwerdestelle – Ombudsfrau/Ombudsmann – Burgstraße 28 10178 Berlin Telefax-Nr.: 030 1663–3169 Anzahl der Seiten: _____ Beschwerde der Frau _____, – Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die _____-Bank, _____, vertrete...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 109 Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Freitag, den 25.6.2021, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 45 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 12 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 6. Übernahmestichtag

Rz. 29 Das Formular geht davon aus, dass der Übernahmestichtag kurz vor Vertragsschluss liegt und eine Inventur zum Übernahmestichtag stattgefunden hat, die Übernahmebilanz jedoch noch nicht aufgestellt ist. Der Übernahmestichtag sollte jedoch nicht zu weit zurückliegen, weil sonst der Käufer die "Katze im Sack" (oder als "locked box") erwirbt. Gleichwohl ist der locked-box-...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 2 Die Steuerbefreiung erfasst Gewinnausschüttungen, Veräußerungs-, Auflösungs- und Kapitalherabsetzungsgewinne bzgl. ausl. Zwischengesellschaften, soweit für das Zufluss-/Bezugsjahr oder für die vorangegangenen 7 Jahre Hinzurechnungsbeträge in Bezug auf dieselbe Beteiligung der ESt unterlegen haben. Unter Gewinnausschüttungen sind alle Vorteile zu verstehen, die von der Z...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 317 Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 300 Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 402 Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag)

Rz. 16 Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Organschaftsvertrag Zwischen der X GmbH, vertreten durch _____ und der Y GmbH, vertreten durch _____ § 1 Unterstellung/Weisungsrechtmehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 328 Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt Muster 15.40: Aufforderung zur ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Aufklärungsverpflichtung über Gewinnmargen

Rz. 8 Die Frage, ob dem Anleger im Rahmen der Anlageberatung eine eingepreiste Gewinnmarge offenzulegen ist, wird kontrovers diskutiert. Zahlreiche Gerichte vertreten die Auffassung, dass der Anleger über eine solche Gewinnmarge nicht aufzuklären sei, wenn es sich um ein Festpreisgeschäft handelt.[70] Sowohl das OLG Köln als auch das OLG Frankfurt am Main vertreten hingegen ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Checkliste: Aufklärungspflichten, anlage- und objektgerechte Beratung

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Gewinnermittlung für den stillen Gesellschafter

Rz. 75 Hier sind eingehende Regelungen dringend anzuraten, da das Gesetz keine Vorgaben vorzieht, insbesondere:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Verfahren

Rz. 9 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben, erfolgt im Rahmen des gesonderten Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG durch das zuständige FA. In diesem Verfahren soll auch festgestellt werden, in welchem Umfang Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfrei bleiben.[1] Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid un...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzugsverbot für Aufwendungen

Rz. 8 Mit den Gewinnausschüttungen zusammenhängende Aufwendungen sind entsprechend § 3c Abs. 2 EStG in voller Höhe nicht abziehbar (§ 3 Nr. 41 Buchst. a letzter Halbs. EStG). Eine entsprechende Regelung für Veräußerungsgewinne und Gewinne aus Kapitalherabsetzung und Auflösung besteht nicht. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Betriebsausgaben und Werbungskosten bei der E...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 255 Die Regelung (vgl. Rdn 250) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 170 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 206 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[138] und Gründungskosten[139] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Typische Fallgruppen

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.4 Kein Ausschluss bei einer Einkommen erhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (Buchst. d S. 4)

Rz. 47 Die Einschänkung des S. 2 gilt nicht, soweit die vGA des Einkommen einer dem Stpfl. nahestehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahestehenden Person nicht angewendet wird. Dies betrifft z. B. den Fall, dass die nahestehende Person im Ausland lebt und somit § 32a KStG nicht greifen kann.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei verdeckten Gewinnausschüttungen (Buchst. d S. 2)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG gilt nur, soweit die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. Dies gilt ab Vz 2014 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 4 S. 8 EStG).[1] Hauptsächlich sind dies vGA (§ 20 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Trotz Arbeitsvertrags nicht begünstigt sind daher Arbeitnehmer, die – etwa als Kommanditisten oder atypisch still Beteiligte – zugleich in einem Gesellschafterverh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei sogenannten Parallelimporten

Leitsatz Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten stets gesondert in die Provision bzw. Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen, sodass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hat mehrere inländische Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Pharmabranche und ist Organträgerin der A3-GmbH. Gesellschafter der...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr