Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Gesellschaftsanteile

Rz. 88 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[108] Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehmen kann,[109] stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Besteller des Nießbrauchs verpflichtet ist, sein Stimmrecht im...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Nutzungen eines Unternehmens

Rz. 60 Als Nutzungen eines Unternehmens wird der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Handelsbilanz darstellt.[106] Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen Erweiterungen oder Einschränkungen anordnen.[107] Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst d...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 5. Kaufpreisanpassung

Rz. 105 Abhängig vom Konzept der Transaktion, dem Erwerber und einem befristeten Verbleib des Verkäufers im Unternehmen, kann der Kaufpreis (unabhängig von Earn-Out oder Gewährleistungsansprüchen, die den Kaufpreis nachträglich erhöhen oder mindern) noch einer Anpassung unterliegen. Für den Verkäufer ist selbstverständlich ein fester Kaufpreis von Vorteil. Andererseits kann ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätze der Vor- und Nacherbeneinsetzung

Rz. 1 Die Ziele eines Unternehmertestaments sind vielschichtig. Ganz abgesehen davon, dass es dem Unternehmer vornehmlich darum gehen wird, den Fortbestand seines Unternehmens in einer ganzheitlichen Lösung unter bestmöglicher Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten zu gewährleisten, so wird es ihm in der Regel auch wichtig sein, seine Familie abzusichern und Ausgleichs- u...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 74 Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit des Nießbrauchs an Kapitalgesellschaftsanteilen und dessen Bewertung gelten sinngemäß die gleichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundsätze wie bei dem Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. Insofern wird auf das unter Rdn 52 Ausgeführte und auf weiterführende Literatur[153] verwiesen. Bei der Ermittlung des Jahreswerte...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Gegenleistung/Kaufpreis

Rz. 153 In diesem Kapitel ist neben der Höhe des geschuldeten Kaufpreises auch die Währung, in der er zu bezahlen ist, zu definieren. Neben Bargeld kommt insbesondere auch die Gewährung von Gesellschaftsrechten am erwerbenden Unternehmen als Akquisitionswährung in Betracht. In diesem Fall muss der Umfang der zu gewährenden Anteile selbstverständlich genau definiert werden. S...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / b) Indirekte Beteiligungen (Treuhandverhältnisse)

Rz. 50 Ist eine unmittelbare Beteiligung Fremder (und hierzu zählt auch das Management) nicht gewünscht oder erscheint sie zu aufwendig, kann alternativ auch eine indirekte Beteiligung, z.B. durch die Begründung von Treuhandverhältnissen erwogen werden. Dabei hält die Eigentümerfamilie einen Teil der ihr zustehenden Gesellschaftsanteile treuhänderisch für den bzw. die Manage...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 160 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[218] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 81 Die bedeutsamste gewerbesteuerliche Folge der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass die Miet- bzw. Pachteinnahmen wegen der bereits dargestellten Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden die Miet- bzw. Pachtzinsen bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dem Gewinn des Betriebsunternehmens zu ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / d) Steuerfreistellung/Garantie

Rz. 116 Bei etwaigen Ansprüchen im Zusammenhang mit Steuern ist zwischen der Steuerfreistellung und Steuergarantien zu unterscheiden, wobei zusätzliche Steuergarantien sich für den Käufer empfehlen, aber (anders als eine Steuerfreistellung) nicht zusätzlich in jedem SPA zu finden sind. Rz. 117 Durch die Steuerfreistellung wird die Steuerlast des Zielunternehmens zeitraumbezog...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. ...mehr

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Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.3 Steuerfalle: Verdeckte Gewinnausschüttung

Werden Einbringungskosten nicht nach den vorstehend skizzierten Aufteilungsmaßstäben dem Einbringenden und der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet, sondern vollständig von der übernehmenden Kapitalgesellschaft getragen, so liegt nach herrschender Meinung in Höhe der dem Einbringenden zuordenbaren Kosten eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.[1] Ebenfalls als vGA zu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.7 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

Bei einer Personengesellschaft sind oftmals für einzelne Gesellschafter positive oder negative Ergänzungsbilanzen vorhanden, so dass sich im Zusammenhang mit der Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte stellt. Die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes äußern sich hierzu nicht. Auch einschlägig...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.3 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

In Betriebsprüfungen werden zunehmend Fälle aufgegriffen, in denen im eingebrachten Betrieb außerhalb der Bilanz Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG gebildet wurden, aber bis zum Einbringungsstichtag noch nicht durch Übertragung auf begünstigte Investitionen oder in anderer Weise aufgelöst worden sind. Werden solche Investitionsabzugsbeträge im Zuge der Einbringung von ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.1 Anwendungsgrundsätze

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung von sperrfristbehafteten Anteilen durch § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher Vorgang vorliegt. Dazu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.4 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG wird ebenfalls ein schädlicher Ersatztatbestand realisiert, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die sperrfristbehafteten Anteile bestehen, ihr Kapital herabsetzt und an die Anteilseigner zurückzahlt oder Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG ausschüttet oder zurückzahlt. Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung i...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.2 Sonderbetriebsvermögen beim Formwechsel

Eine besondere Steuerfalle kann sich beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ergeben, wenn ein Mitunternehmer über wesentliche Betriebsgrundlagen in seinem Sonderbetriebsvermögen verfügt. Nach der Rechtsgrundverweisung in § 25 UmwStG sind auf den Formwechsel die Vorschriften der §§ 20 – 23 UmwStG entsprechend anzuwenden. Da der Formwechsel jed...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen"

Kommentar Das BMF hat sich mit der steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" befasst. Neu sind gegenüber dem Vorgängerschreiben aus 2017 insbesondere die Aussagen zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Wie bereits berichtet hat der BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe reagiert, nach der das ...mehr

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Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

Kommentar Das BMF hat dargestellt, welche Grundsätze bei der wirtschaftlichen Zurechnung von Wertpapieren im Fall der sogenannten Wertpapierleihe gelten. Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei Wertpapierleihen Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe kann das wirtschaftliche Eigentum bei zivilrechtlich an den Entleiher übereigneten Aktien au...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (Hewlett-Packard Company) (I)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.3 Nachgelagerte Dividenden, § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG i. d. F. vor Anpassung an die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie ("ATAD") stellen Dividendenbezüge grundsätzlich aktive Einkünfte für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung dar. Insoweit würde der Brexit die Rechtslage nicht notwendig ändern, weil es insoweit auf den Motiv- oder Substanztest des § 8 Abs. 2 AStG nicht ankäme. Dies könnte sich indes ggf. änd...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4 Dividenden und Einlagenrückgewähr

2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.1 Gewinnausschüttungen

Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 26,375 %, von denen bei einem beschränkt steuerpflichtigen britischen Gesellschafter i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG grundsätzlich ein...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.6 Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 171 Gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 KStG lässt Zuwendungen nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG" zum Abzug zu, sodass verdeckte Gewinnausschüttungen als Zuwendungen nicht abgezogen werden dürfen. Eine Zuwendung kann dann eine vGA sein, wenn ein Betrieb gewerblicher Art i. S. d. § 1 A...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.5 Exkurs: Im Grundsatz keine generelle Schlechterstellung gestaffelter Outbound-Strukturen nach DBA UK/USA

Nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA UK-USA kann eine in UK ansässige Gesellschaft, die in der eigenen Person nicht sämtliche persönliche Anforderungen an die Abkommensberechtigung nach der sog. Limitation-on-Benefits-Klausel des Art. 23 Abs. 1 und Abs. 2 DBA UK-USA erfüllt, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Abkommensvergünstigung in Anspruch nehmen, wenn u. a. ihre ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.1 Fortgeltung der Mutter-Tochter-Richtlinie/Zins- und Lizenz-Richtlinie während des Brexit-Übergangszeitraums bis 31.12.2020

Gemäß § 1 Brexit-ÜG galt das VK während des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020, in dem das Unionsrecht für das VK anwendbar blieb, im Bundesrecht grundsätzlich weiterhin als Mitgliedstaat der EU. Erst nach Ablauf des Übergangszeitraums kommen daher die mit dem Brexit verbundenen steuerrechtlichen Änderungen zur Anwendung. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass im Hinbl...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.4 Nachgelagerte "horizontale" Zins- oder Lizenzzahlungen

Nach Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie (konsolidierte Fassung ABl. EU vom 01.01.2007 – 20031L0049 – DE – 002.001) sind nicht nur "vertikale" Zins- und Lizenzzahlungen zwischen in der EU ansässigen Mutter- und Tochtergesellschaften der im Anhang genannten Rechtsformen grundsätzlich von der Erhebung von Quellensteuern im Quellenstaat befreit. Gleiches gilt vielmehr ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr