Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.4 Nachgelagerte "horizontale" Zins- oder Lizenzzahlungen

Nach Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie (konsolidierte Fassung ABl. EU vom 01.01.2007 – 20031L0049 – DE – 002.001) sind nicht nur "vertikale" Zins- und Lizenzzahlungen zwischen in der EU ansässigen Mutter- und Tochtergesellschaften der im Anhang genannten Rechtsformen grundsätzlich von der Erhebung von Quellensteuern im Quellenstaat befreit. Gleiches gilt vielmehr ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen

Im sog. Dividendenteil werden den Anteilseignern – unabhängig davon, ob für den betreffenden Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 UmwStG ermittelt wird – nach § 7 UmwStG anteilig die offenen Rücklagen der übertragenden Kapitalgesellschaft als Bezüge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet, soweit diese nicht aus Einlagen der Gesellsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Steuerliche Rückwirkung und Geschäftsführervergütungen

Werden bis zur Handelsregister-Eintragung der Umwandlung noch Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der übertragenden Körperschaft geleistet, so stellen diese bei der übernehmenden Personengesellschaft ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag Tätigkeitsvergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Wurden diese bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Kann bei Auszahlung eines Darlehens damit gerechnet werden, dass dieses nicht mehr zurückgezahlt wird, liegt beim Gesellschafter bereits im Zeitpunkt der Darlehenshingabe ein Vermögensvorteil und damit eine vGA vor. Sachverhalt Mit dem Finanzamt war es zum Streit über die steuerliche Behandlung eines Darlehens gekommen. Eine UG (haftungsbeschränkt) hat ihrer alleinig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relative Wesentlichkeitsgrenze (90 %)

Rn. 131 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die relative Einkunftsgrenze führt dazu, dass je geringer die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte sind, auch der Grenzwert, der ggf die beschränkte StPfl auslöst, proportional sinkt, weil die 90 %-Grenze überschritten wurde. Beispiel: Ein StPfl, der inländische Gesamteinkünfte von 50 000 EUR erzielt, kann ausländische Einkünfte von bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anhangangaben

Rn. 761 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Auch bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 246 Abs. 2 Satz 2, also bei einer zugriffsfreien Auslagerung von VG, muss das UN die "normalen" Anhangangaben aus § 285 Nr. 9, 24 (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 731ff., 724ff.), Art. 28 Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 728ff.), sowie Art. 67 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB §...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / J. Praxishinweise

Rz. 30 Die Änderung der Umsatzsteuer auf 16 % und anschließend auf 19 % hat erhebliche Probleme mit sich gebracht. Von daher kann nur dringend angeraten werden, sich mit dieser Materie näher zu befassen und sorgfältig zu prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Das erfordert es selbstverständlich, dass die Anwaltschaft endlich einmal begreift, dass die Angabe des Leistungsz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.2 Gewinnausschüttungen für vorangehende Wirtschaftsjahre (S. 3)

Rz. 79 Vor Durchführung des Vermögensvergleichs ist das Abwicklungs-Anfangsvermögen gem. § 11 Abs. 4 KStG um den Gewinn eines vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zu kürzen, der im Abwicklungsbesteuerungszeitraum für dieses Wirtschaftsjahr ausgeschüttet worden ist. Wenn auch für Zeiträume vom Beginn der Auflösung an Gewinnausschüttungen nicht mehr möglich sind, so kann doch nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.1 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 85 Eine aufgelöste Kapitalgesellschaft kann für Zeiträume nach der Auflösung keine offenen Gewinnausschüttungen mehr vornehmen. Gewinnausschüttungen sind ab dem Zeitpunkt der Auflösung nur noch möglich, soweit Gewinne für Wirtschaftsjahre ausgeschüttet werden, die vor der Auflösung geendet haben.[1] Zuwendungen an die Anteilseigner für Zeiträume nach der Auflösung sind k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.6 Sonderregelung für den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren

Rz. 64 Beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren sind für Liquidationen Sonderregelungen erforderlich.[1] Dieser Übergang erfolgte im Normalfall (Wirtschaftsjahr = Kj.) zum Ende des Wirtschaftsjahrs (Kalenderjahrs) 2000.[2] Das bedeutet, dass für den Vz 2000 noch das alte Recht, für den Vz 2001 grundsätzlich schon das neue Recht galt (mit Besonderheiten für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Leitsatz 1. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Leitsatz Eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Normenkette § 43b, § 50d Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Keine Haftung des Kommanditanteilserwerbers für vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers

Zusammenfassung Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger der Fonds-KG zur Last gelegt wird. Hintergrund Der Kläger hatte sich im Jahr 2011 aufgrund eines Prospekts an einem Investmentfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als (Treugeber-)Kommanditistin beteiligt. Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (I)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der § 36a EStG stellt eine erste entschiedene Antwort des Gesetzgebers dar auf eine nachhaltig angewandte Methode, mit der die Besteuerung von Dividenden in der Vergangenheit vermieden wurde (Cum/Cum-Geschäfte) und KapErtr aus Dividenden in Gewinne aus Veräußerungsgeschäften umgewandelt wurden (Kretzschmann/Schwarz, FR 2017, 223 [224]. Dabei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mindesthaltedauer (§ 36a Abs 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Gläubiger der KapErtr muss für eine bestimmte Frist um den Ausschüttungszeitpunkt herum wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine sein. Der Zeitpunkt des Zuflusses regelt sich nach § 44 Abs 2 EStG. Diese Regelung korrespondiert derzeit nicht mit der Neuregelung im AktG, wonach der Fälligkeitstag gemäß § 58 Abs 4 Akt vorbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 133b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für den Begriff der "Einkünfte" gilt § 2 Abs 2 EStG (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr; auch s Rn 113), dazu s Rn 102f, 113. Gemeint sind zB (vgl § 1 Abs 3 S 3 EStG) Dividenden an den im Ausland ansässigen StPfl (vgl Art 10 OECD-MA), die sein Wohnsitzstaat besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.3 Rechtsfolge bei Nichtanwendung des § 12 Abs. 2 KStG

Rz. 153 Ist § 12 Abs. 2 KStG nicht anwendbar, weil die beteiligten Körperschaften nicht in demselben Drittstaat ansässig sind, oder sind sonst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt, führt die Verschmelzung grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Vermögensübertragung. Die übertragende Körperschaft ist hiervon nur insoweit betroffen, als Vermögen in Deutschland ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 3 Anrechnung bei Anwendung des Korrespondenzprinzips (Abs. 1 S. 2)

Rz. 163 Die Möglichkeit zur Steueranrechnung ist durch Gesetz v. 13.12.2006[1] auf Einkünfte ausgedehnt worden, die infolge der Anwendung des Korrespondenzprinzips steuerpflichtig sind. Danach ist eine etwaige ausl. Steuer in den Fällen des § 8b Abs. 1 S. 2 und 3 KStG anrechenbar.[2] Rz. 164 Gem. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG erfolgt die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 1 S. 1 KStG n...mehr