Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.5 Die vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 1575 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auch wenn eine Kap-Ges als Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Pers-Gesellschaft (ohne gew Prägung oder Infizierung) eine feste Geschäftseinrichtung iSd Art 5 OECD-MA begründet, dh die BetrSt-Eigenschaft erfüllt ist, führt dies nicht zu Unternehmensgewinnen iSd Art 7 OECD-MA. Eine derartige Gesellschaft erzielt Eink aus V + V, Zinsen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.1 Vorschläge in der Literatur

Tz. 1702 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die angesprochene Anrechnung von tats bezahlter US-amerikanischer ESt auf die dt ESt sollte uE weder in einem Verständigungsverfahren noch iRd Anwendung der Switch-over-Klausel der Vorzug gegeben werden. Hiergegen spricht, dass nach Verw-Auff keine Identität zwischen den von den USA besteuerten Gewinnanteilen und den von D erfassten Dividen...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen der Ausschüsse vom 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b: a) In Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b ist in § 3 Nr. 41 folgender Satz anzufügen: "Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes." Begründung – (Auszug) Die Umsetzung des Konzeptes der geänderten Hinzurechnungsbesteuerung wird in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Währen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.7 Sonderfragen bei Personengesellschaft

Tz. 1088 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Fortgesetzt hat der BFH seine Rspr zur Subsidiarität (s Urt des BFH v 23.10.1996, IStR 1997, 271). Dividenden aus Aktien, die nach dt Recht zu den Sonderbetriebseinnahmen iRe atypisch stillen Gesellschaft gehören, sind hiernach abkommensrechtlich nicht den stfreien BetrSt-Gewinnen zuzurechnen. Hierzu auch s Anm F.W. (IStR 1997, 273). Besonde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Fälle des Steuerabzugs vom Kapitalertrag

Rz. 67 [Autor/Stand] Steuerabzug vom Kapitalertrag. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, soweit sie nicht in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG geregelt sind, und Nr. 2) den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Entste...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.4 Beteiligungen an tschechischen/slowakischen Kommanditgesellschaften (KS)

Tz. 1708 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 13.01.1997, BStBl I 1997, 97, übernommen in Rn 4.1.4 der Verw-Grds-Pers-Ges, s Schr des BMF v 16.04.2010, BStBl I 2010, 354 bzw Überarbeitung s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258) unterliegen die Gewinnanteile von Kdst einer tschechischen/slowakischen KG (Komanditni Spolecnost – KS / Komanditna...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.3 Ausnahmen für Beteiligungen an vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2003 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Für Beteiligungen an ausl vermögensverwaltenden Pers-Ges ist hingegen entspr des Transparenzprinzips auf die jeweils erzielten Eink abzustellen. Eine gew Prägung oder Infektion ist unbeachtlich (s Tz 1545ff). Hiernach gelten folgende Grundsätze: Eink aus V + V: Regelfall St-Freistellung (Ausnahme: Anrechnung ua für Schweiz, Spanien, Finnland ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 31.12.2010 (BR-Drucks. 850/10)

[...] Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 6. § 50d Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: "Dem Vordruck ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a eine Bescheinigung nach § 45a Absatz 2 beizufügen." b) Nach dem neuen Satz 7 wird folgender Satz eingefügt: "Der Antragsteller hat in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.1 Transparente Besteuerung im Sitzstaat

Tz. 1516 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit im Sitzstaat der Pers-Ges eine transparente Behandlung besteht, ergeben sich abkommensrechtlich keine Probleme. Die Abkommensberechtigung ist nicht auf der Ebene der Pers-Ges, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter zu prüfen (Rn 2.1.1 und Rn 2.1.2 der Verw-Grds Pers-Ges). Dies entspr auch der Beurteilung in der Lit (s Sch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Gesonderte Feststellung (Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Umfang der gesonderten Feststellung. Der Wortlaut von § 3 Nr. 41 Satz 2 EStG ist unglücklich gewählt. Denn danach soll sich die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG lediglich auf die Tatsache beziehen, dass Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben. Sowohl § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG als auch § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG verfügen jedoch ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.1 Das Problem

Tz. 1699 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine S-Corporation stellt eine Person iSd Art 3 Abs 1 DBA USA dar. Nach Art 3 Abs 2 DBA USA ist die Frage, ob eine Gesellschaft iSd Art 3 Abs 1e DBA USA vorliegt, die für die Besteuerung wie eine jur Pers behandelt wird, autonom zu prüfen. Hierbei ist im Wege des Typenvergleichs festzustellen, ob die S-Corporation mit einer jur Pers des dt ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.5.4 Die Möglichkeit des (vollständigen) Gegenbeweises – Aufwand beim entsendenden Unternehmen

Tz. 895 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw akzeptiert auch den umgekehrten Fall, wenn dargelegt wird, dass ein vorrangiges Interesse des entsendenden Unternehmens besteht. Nach Rn 6.3.2. AnVerwGrds liegt zB eine Entsendung im gesellschaftsrechtlichen Interesse der MG vor, wenn eine inl MG Arbeitnehmer zum Zweck der Verwaltung und zum Schutz ihrer Investitionen in die aus...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.4 Die Rechtsprechung

Tz. 1545 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat in einer Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550) entschieden, dass eine gew Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art 7 Abs 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach zB vorrangig Dividend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.2 Berichtigung nach Art 11 und 12 OECD-MA

Tz. 76 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Auch in den Zuweisungsnormen für Zinsen und Lizenzen des OECD-MA und der dt Länder-DBA sind Korrekturregeln für unangemessene Vergütungen enthalten. Die Regelungen lauten regelmäßig: Art 11 Zinsen (4) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezah...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Von der materiellen Anspruchsberechtigung abweichende steuerliche Zurechnung

Rz. 191 [Autor/Stand] Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Tatbestand des Satzes 11 geht zunächst von dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen aus. Dies ist die Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Satz 11 setzt des Weiteren voraus, dass diesem Gläubiger die Einkünfte nach dem Steuerrecht eines der beteiligten St...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.6 Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften

Tz. 1710 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rumänische OHG – Societate in nume colectiv (SNC) – und KG – Societate in Comandita (SCS) – sind nach rumänischem HR jur Pers. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen KSt. Auf die GA wird eine KapSt erhoben, mit der die ESt oder KSt des AE auf die GA abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.3 Hinweis/Ausblick – Auswirkungen der ATAD-Richtlinie

Tz. 2014 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die nach Art 11 der ATAD-Richtlinie vorgegebene Umsetzung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie spätestens bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umsetzen und ab dem 01.01.2019 anwenden sollen. Lediglich die Regelungen für eine Exit Tax (Entstrickung) sind spätestens bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen und ab dem ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (Stand: 12.07.2006) – Umwandlung einer Kö in eine Pers-Ges, DK 2006, 600; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 8/2006, 36; Nakhai, St-Abzug bei Dividenden an Gesellschaften in anderen EU-Mitglie...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.6 Rückfallklausel und Entstrickung in Umwandlungsfällen

Tz. 2069 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Frage der Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG stellt sich häufig auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen im Ausl. Beispiel 1: Die X GmbH ist bislang an der ungarischen KG (1) beteiligt. Diese wird in Ungarn als Kö behandelt. Ungarn weist abkommensrechtlich D nach Art 13 Abs 5 DBA Ungarn das Besteuerungsrecht für VG zu. D kann nac...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4 Die Abkommensberechtigung

Tz. 1514 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Die praktische Bedeutung liegt vor allem im Bereich des BetrSt-Vorbehalts, wonach idR nach Art 10 Abs 4, Art 11 Abs 3 und Art 12 Abs 3 OEC...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.3 "Anhängen" an eine originär gewerblich tätige Betriebsstätte

Tz. 57 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Es verbleibt damit als Gestaltungsmöglichkeit ausschl, dass die Beteiligung zur Kap-Verstärkung in eine bereits originär tätige Pers-Ges eingebracht wird. Auch für diesen Fall ist, da abkommensrechtlich nicht auf Eigentumsverhältnisse, sondern auf die funktionale Betrachtung abzustellen ist, vorab zu prüfen, ob die Beteiligung funktionell der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätze

Rz. 152 [Autor/Stand] Grundsätzlich: vierjährige Antragsfrist ab Vergütungsbezug. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 9 setzt die die Kapitalertragsteuererstattung nach § 50d Abs. 1 u.a. voraus, dass der Antrag auf Erstattung innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Kapitalerträge oder Vergütungen bezogen worden sind, gestellt wird. Diese Frist end...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.1 Fallgruppen

Tz. 35 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine vGA muss sich nicht ausschl auf Sachverhalte beziehen, die sich im Inl ereignet haben. Es können ebenfalls grenzüberschreitende vGA auftreten Die vGA entspr auch im Falle der Überprüfung v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge i.S.v. § 43b EStG

Rz. 243 [Autor/Stand] Vergütungen i.S.v. § 50a EStG und Kapitalerträge als Gegenstand des Freistellungsverfahrens. Hiernach ist das Freistellungsverfahren anwendbar auf Vergütungen i.S.v. § 50a Abs. 1 EStG, Kapitalerträge (offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Abs. 1 Nr. 6 EStG an Muttergesellschaften im EU-Ausland, wenn die Voraussetzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung

Rz. 173 [Autor/Stand] Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung. Dabei kommt es nicht auf eine bestandskräftige Steuerfestsetzung an.[2] Dies entspricht dem klaren Wortlaut der Regelung sowie dem Willen des Gesetzgebers. Nach der Gesetzesbegründung zur Einführung von § 50d Abs. 1 Satz 8 a.F. (jetzt: Satz 10) hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, dass Steue...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.1 Holding-Vorschaltmodelle unter Ausnutzung der DBA-Möglichkeiten

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht. Beispiel: Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.3 Steuerbelastung des Anteilseigners im Quellenstaat

Tz. 42 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf die vGA bei einer Verrechnungspreiskorrektur in D entfallende St wird, unabhängig von der stlichen Bewertung dieses Vorgangs im Ausl, durch einen KapSt-Abzug gem § 43 Abs 1 Nr 1 EStG erhoben, wobei die inl TG gem § 44 Abs 1 S 3, Abs 5 EStG für die Einbehaltung und Abführung der KapSt haftet. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.6 Verfahrensrechtliche Risiken

Tz. 50 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Infolge der zunehmenden nationalen Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen können sich finanzielle Belastungen für die betroffenen Unternehmen neben den vorgenannten St-Belastungen und den entspr (Voll)Verzinsungen zunehmend auch aus "formellen" Fehlern ergeben. Ausführlich hierzu s Tz 1800ff. Verfahrensrechtliche Probleme bei der...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.1 Gewinnkorrektur im Quellenstaat

Tz. 40 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In den Fällen der Gruppe 1 (s Tz 37) liegen jeweils vGA einer inl TG an ihre ausl MG vor. Dies hat für die TG zur Folge, dass bei ihr das Einkommen um den mit Hilfe des Fremdvergleichs zu ermittelnden Minderungsbetrag wieder erhöht wird. Für die ausl MG ergibt sich als Rechtsfolge im Inl, dass sie mit der vGA als St-Ausländer beschr stpfl ist....mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/7343)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: c) „Nach Nummer 40 wird folgende Nummer 41 eingefügt: „41. a) Gewinnausschüttungen, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an d...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 20.4 [Autor/Stand] Allgemeines. Sollten im Schrifttum noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert werden (s. Vor §§ 7–14 AStG Anm. 29), schlagen diese Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG durch.[2] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorschrift systematisch auf den §§ 7–14 AStG aufbaut, denn als Steuerbefreiungsnorm handelt s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Gegenstandswert bei Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Gegenstandswert richtet sich im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 45 StBVV i. V. m. § 23 Abs. 1 RVG). Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den FG der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist aber nicht die subjektive Bedeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übersteigender Betrag (§ 150 Abs. 4 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kap.-Rücklage (gesetzlicher Reservefonds) zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkap., so kann der Mehrbetrag ebenfalls zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AktG) und eines Verlustvortrags aus dem VJ verwendet werden (vgl. § 15...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 regelt, welche Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen sind. Nach § 270 Abs. 1 Satz 1 sind die entsprechenden Einstellungen bereits bei der Aufstellung des JA vorzunehmen; Gleiches gilt für die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Dotierungs- und Verwendungsvorschriften...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Stichtagsprinzip und Wertaufhellung

Tz. 142 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der IFRS-Abschluss ist grundsätzlich unter Beachtung des Stichtagsprinzips zu erstellen. Demnach sind die Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities) nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erfassen. Tatsachen, die nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, aber bereits vor dem Bilanzstichtag bestanden (sog. berichtigungspflichtige Er...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Eigenkapital

Tz. 82 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Eigenkapital (equity) ist im Conceptual Framework nur sehr allgemein definiert. Es ergibt sich nach CF.4.63 als Residualgröße, die nach der Verrechnung von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) eines Unternehmens verbleibt. Eigenkapitalansprüche sind somit Ansprüche gegen das Unternehmen, die nicht die Definition einer Schuld...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. DCF-Kalkulation zur Errechnung eines Unternehmenswertes

Tz. 5 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Discounted Cashflow (DCF) Kalkulation erfolgt idR in der Form eines Drei-Phasen-Wachstumsmodells auf der Basis von normalisierten Zahlungsströmen. Es ist bedeutsam, eine mehrjährige Prognoserechnung auf adjustierten, potenziellen mid cycle earnings aufzusetzen. Eine simple lineare Fortschreibung von zyklischen Hoch- oder Tiefpunkten kann zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Körperschaftsteuer-Option

Hat die SCI für die "impôt sur les sociétés" (Körperschaftsteuer) optiert, wird die SCI direkt besteuert, d. h. die Gesellschafter zahlen Steuern auf die tatsächlich ausgeschütteten Dividenden ("dividendes reçus"). Letztere werden erst dann an die Gesellschafter ausgereicht, wenn die SCI ihre Körperschaftsteuer entrichtet hat. Vorteil der Option ist eine großzügigere Abschre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Verfahren bzgl. Verkauf der Immobilie(n) der SCI

Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs de...mehr