Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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FoVo 05/2019, Pfändung eine... / 1 I. Der Fall

Pfändung aller Rechte aus der Kfz-Versicherung Die Gläubigerin beantragte mit einem PfÜB-Antrag unter anderem die Pfändung der Ansprüche der Schuldnerin aus dem Haftpflicht-, Teilkasko- und Kaskoversicherungsvertrag für ihren Pkw auf Rückvergütung wegen Unfallfreiheit, Rückzahlung bereits gezahlter Versicherungsprämien bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

Leitsatz Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1 UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners zu behandeln. Normenkette § 5 Abs. 2, § 7 Satz 1, § 4 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

Leitsatz 1. Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13, BFHE 254, 390). 2. Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 91 Für die Zurechnung der Einkünfte im Rahmen von Treuhandverhältnissen ist es ohne Bedeutung, wem das Wirtschaftsgut nach § 39 AO zuzurechnen ist. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO sind bei Treuhandverhältnissen die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Ein Treugeber kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen erzielen, wenn für ihn ein Treuhänder im eigene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Nach § 360 Abs. 1 S. 1 AO können die Stpfl. i. S. v. § 33 AO hinzugezogen werden, deren rechtliche Interessen nach Steuergesetzen durch die Entscheidung über den Einspruch berührt werden. Ausreichend ist bei mehreren Streitpunkten die Berührung durch einen Teil des Streits.[1] Rz. 10a Da die Entscheidungsgründe ein unselbstständiger Teil der Einspruchsentscheidung sind...mehr

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Investition und Finanzierung / 2 Investition und Finanzierung vor dem Hintergrund des finanziellen Gleichgewichts

Finanzierungsmaßnahmen dienen der Bereitstellung des vom Unternehmen benötigten Kapitals. Das zentrale Entscheidungskalkül, das hinter allen Finanzierungsmaßnahmen steht, ist das finanzielle Gleichgewicht. Das finanzielle Gleichgewicht kann wie folgt definiert werden: "Eine Unternehmung befindet sich demnach in einem finanziellen Gleichgewicht, wenn sowohl die Erfüllung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.5 Ausweis von Verlusten nach dem Imparitätsprinzip

Rz. 158 Der Grundsatz der vorsichtigen Bilanzierung erfordert eine bedeutsame Abweichung vom Realisationsprinzip. Nach dem Realisationsprinzip wären auch Verluste erst auszuweisen, wenn sie durch ausreichende Konkretisierung eingetreten sind. Um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen und die Ausschüttung nur vorläufiger, letztlich durch Verluste wieder aufgezehrter Gewinne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.4 Europäische Aspekte des Bilanzrechts

Rz. 33 Das Bilanzrecht in den §§ 238ff. HGB ist wesentlich durch die Bilanzrichtlinie (4. EG-Richtlinie) v. 25.7.1978, 78/660/EWG (AblEG L 222/11) beeinflusst. Die 4. Richtlinie gilt für die Rechnungslegung der AG, KGaA und der GmbH. Durch die 11. Richtlinie v. 21.12.1989[1] wurde die Geltung auf Zweigniederlassungen, durch Richtlinie 86/635/EWG v. 8.12.1986 sowie Richtlinie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichkeitsgrundsatz). N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 3: Stand der Doppelb... / II. Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.41.4 Beispiele

1. Bezieht eine ausländische Vermögensverwaltungsgesellschaft außer Einkünften aus passivem Erwerb auch Zinsen und Dividenden, die unter § 8 Abs. 1 Ziff. 7 oder Abs. 2 AStG fallen, so sind bei der Gesamtermittlung zunächst die Gesamteinkünfte zu ermitteln und sodann davon die genannten Zinsen und Dividenden, gekürzt um die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.4 Gewinnermittlung bei Gesellschaften mit gemischten Einkünften

10.4.1 Hat die ausländische Gesellschaft gemischte Einkünfte, so sind die Einkünfte aus passivem Erwerb wie folgt abzugrenzen: 1. Vom Gesamtbetrag der nach deutschem Steuerrecht ermittelten Einkünfte der Gesellschaft ist die Summe der darin enthaltenen Einkünfte aus aktiver Tätigkeit abzuziehen (Gesamtermittlung). 2. Abweichend von Nr. 1 können die Einkünfte für sich allein du...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11. März 2015, I R v. 14.12.2015,BStBl. I 2015, 1090

Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2015, BStBl II S. 1049, entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Rechtslage nach Wegfall von § 10 Abs. 5 (ab Wirtschaftsjahr 2003)

Rz. 431 [Autor/Stand] Wirkung des ersatzlosen Wegfalls. Durch das StVergAbG[2] hat der Gesetzgeber § 10 Abs. 5 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet zunächst nur, dass § 10 Abs. 5 a.F. nicht mehr die für Dividenden geltenden Vorschriften der DBA auf Hinzurechnungsbeträge für entsprechend anwendbar erklärt. Man muss allerdings gleichzeitig § 20 Abs. 1 beachten. Diese Vorschrift...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Keine Anwendung von §§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a, 32d EStG und § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 201 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist ungenau formuliert. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 40 Buchst. d und § 32 d EStG sowie § 8 b Abs. 1 KStG auf den „HZB” ist wiederum ungenau. Gemeint ist vielmehr ebenso wie in § 10 Abs. 2 Satz 1 der "anzusetzende HZB" (zum Unterschied wird auf die Kommentierung in Anm. 141 verwiesen). Rz. 202 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist sys...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.7 Konzernfinanzierung

Bei entsprechendem Nachweis sind Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 10 Abs. 7 AStG nur mit 60 v.H. anzusetzen, wenn sie aus der innerkonzernlichen Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und konzernzugehöriger Gesellschaften stammen, ohne Rücksicht darauf, woher die Mittel kommen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland befindlichen Betriebsstätten oder Ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)

Rz. 421 [Autor/Stand] Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbark...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Er ist von Personengesellschaften auszufüllen, zu deren Gesellschaftern Körperschaftsteuersubjekte gehören. Der Vordruck ermöglicht die Durchführung der "Br...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

Leitsatz 1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbeschei...mehr