Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 56 Grundsätzlich wird § 11 AStG – als Teil des Regelungsgefüges zur Hinzurechnungsbesteuerung – durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt (§ 20 Abs. 1 AStG).[1] Da in der Vorschrift selbst eine Form der Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt ist, ist eine Kollision mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht ersichtlich. Rz. 57 Wird im Rahmen der A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.2 Zeitpunkt des Erfolgens (§ 14 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 1007 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 3 KStG gelten Mehrabführungen nach S 1 und Minderabführungen nach S 2 als in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Wj der OG endet. UE ist damit das Wj gemeint, für das die Mehr-oder Minderabführung erfolgt. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT, aber auch für die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.1 Allgemeines

Rz. 371 Die Dokumentationsvorschriften ( § 90 Abs. 3 AO) sind Folge der Rechtsprechung des BFH vom 17.10.2001[1]. Der BFH konstatierte hierbei, dass die Beweisführungs- oder Feststellungspflicht hinsichtlich der Existenz von verdeckten Gewinnausschüttungen, selbst bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, bei der Finanzbehörde liegt. Während Steuerpflichti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.4.1 Hintergrund

Rz. 63 Die Hinzurechnungsbesteuerung führt aus Sicht des Stpfl. zu einer Quasi-Ausschüttung[1], für die allerdings Beteiligungsprivilegien nicht zur Anwendung kommen. Durch die volle Steuerbelastung des Hinzurechnungsbetrags droht im Fall einer späteren Ausschüttung der zugrunde liegenden Gewinne eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung. Nach altem Recht wurde die Vermeidung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.1 Allgemeines

Rz. 420 § 8 Abs. 5 AStG regelt das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung. Eine solche ist erforderlich, um passive Einkünfte i. S. v. § 8 Abs 1 AStG auch als Zwischeneinkünfte zu behandeln.[1] Die Prüfung der Niedrigbesteuerung hat nur für die nicht-aktiven Einkünfte zu erfolgen. Daher ist § 8 Abs. 5 AStG systematisch nach § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Auch im Anwendungsbereich de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.1 Hintergrund und Zielsetzung

Rz. 188 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG erweitert den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG, nämlich den Ansatz des Kürzungsbetrages, für den Fall einer mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Rz. 189 Infolge der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG wurde § 14 AStG in der Fassung vom 30.6.2021 gestrichen. Beherrscht ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.4 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 218 Für den Ansatz des Kürzungsbetrages ist eine (vorangegangene) Gewinnausschüttung von der mittelbar gehaltenen Zwischengesellschaft an die vermittelnde Gesellschaft nicht erforderlich.[1] Ausschlaggebend ist allein der Bezug eines Ausschüttung von der vermittelnden Gesellschaft. Rz. 219 Auch ist es unerheblich, ob die mittelbar gehaltene Zwischengesellschaft im Zeitpunk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.5 Konkurrenzverhältnis zu anderen Einkünftekorrekturnormen (§ 1 Abs. 1 S. 4 AStG)

Rz. 106 Weitergehende Berichtigungen: Die Wendung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG impliziert kein Wahlrecht bezüglich der Anwendung von § 1 AStG oder einer gleichzeitig anwendbaren anderen Korrekturnorm (z. B. der vGA).[1] § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG macht derweil deutlich, dass "weitergehende Berichtigungen [des § 1 Abs. 1] zusätzlich zu den Rechtsfol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.3 Gleichstellung sonstiger Vermögen und Vereinigungen (§ 15 Abs. 4 AStG)

Rz. 66 Das Steuerrecht stellt auf den wirtschaftlichen Istzustand und nicht auf die Bezeichnung eines Vorganges ab.[1] Folglich kann der Anwendungsbereich des § 15 AStG sich nicht nur auf solche Rechtsgebilde beschränken, die in ihrer Rechtsordnung als Stiftung bezeichnet werden. Der Abs. 4 stellt die Anwendung auf andere Körperschaftsteuersubjekte (sonstige Zweckvermögen, V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.2 Mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte

Rz. 82 Um die Schätzung am Maßstab des § 17 Abs. 2 AStG vornehmen zu können, dürfen keine anderen geeigneten Anhaltspunkte für eine präzisere Schätzung vorliegen, wie etwa die Rendite aus Vorjahren, der Wareneinsatz, der Umsatz, Gewinnausschüttungen, Statistiken über die Profitabilität der Branche und ein Betriebsvergleich mit anderen Unternehmen dieser Größenordnung. Die Fi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.4 Fälligkeit der Steuer bei Ausschluss der Rückkehr oder Entfallen der Rückkehrabsicht (§ 6 Abs. 4 S. 7, 4. Halbs.)

Rz. 415 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 4. Halbs. AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer auch innerhalb eines Monats nach Eintritt eines Ereignisses fällig, wonach der Steueranspruch nicht mehr nach § 6 Abs. 3 AStG entfallen kann oder der Wegfall der Rückkehrabsicht gegenüber dem Finanzamt mitgeteilt wird. Die Regelung stellt die Beendigung der Privilegierung des ursprünglichen "R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG

Rz. 116 Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags der Zwischengesellschaft erfolgt gem. § 10 Abs. 3 AStG „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts“. Demnach hat bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte eine entsprechende Korrektur von nicht fremdüblichen Geschäftsbeziehungen im Wege von verdeckten Gewinnaussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.1 Vorschriften des AStG

Rz. 40 § 8 AStG setzt "Einkünfte" voraus. Einkünfte können sich auch bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben.[1] Die Anwendung von § 1 AStG wird dagegen auf Ebene der ausländischen Gesellschaft überwiegend verneint, weil diese nicht die erforderliche "Geschäftsbeziehung zum Ausland" unterhalten könne.[2] Der Fremdvergleich nach § 1 AStG ist aber für Zwecke ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG)

Rz. 48 Die hinzurechnungssteuerlichen Bestimmungen in §§ 7 ff. AStG und die Verrechnungspreisvorschriften in § 1 AStG überschneiden sich in ihren Anwendungsbereichen, interagieren miteinander und können sich ergänzen. Ein Zusammentreffen der Verrechnungspreisvorschriften und der Hinzurechnungsregelungen ergibt sich im Grundsatz schon, weil die Ermittlung des Hinzurechnungsbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Keine Auswirkung des § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG iVm § 8 Abs 9 KStG auf die Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Tz. 100b Stand: EL 116 – ET: 04/2020 In der Praxis ist öfters folgende (oder eine vergleichbare) Gestaltung anzutreffen: Beispiel: Eine OG betreibt mit Verlust einen Bäderbetrieb, der OT (eine Kap-Ges) mit Gewinn einen Messebetrieb und den dauerdefizitären ÖPNV. Zum BV des OT gehört eine 20%ige Beteiligung an einer GmbH, die die Gasversorgung betreibt und jährlich hohe Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG ist für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Einkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt (§ 21 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AStG). Für die Gewerbesteuer ist § 11 AStG erstmals für den Erhebungszeitraum anzuwenden, f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.3 § 7 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 506 Basierend auf Artikel 7 Abs. 3 ATAD statuiert § 7 Abs. 5 S. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz des (partiellen) Vorrangs der Investmentbesteuerung, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Stpfl. oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden (sog. Drittelregelung). In diesem Fall ist die reguläre Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Steuerpflichtige muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft mu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.8 Erfassung von Zwischeneinkünften (§ 15 Abs. 9 AStG)

Rz. 85 Absatz 9 zielt auf die Umgehung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer Stiftung ab. Die Vorschrift erweitert daher den Umfang der Einkünfte, die dem Zurechnungsadressat zugerechnet werden, um die Einkünfte, die bei der ausländischen Stiftung als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen sind. Rz. 86 Erläuterung: Die natürliche Person (a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 850 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur Behandlung einer vGA der OG an den OT bei der Einkommensermittlung der OG s Tz 794ff. Entspr den dortigen Ausführungen muss beim OT im Berechnungsschema lt Tz 832 iRd Kürzung des von der OG aufgrund des GAV abgeführten Gewinns auch die vGA abgezogen werden, weil sie als vorweggenommene Gewinnabführung gilt. Beim OT sind darauf folglich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf dessen 4. Halbs., der ebenfalls Widerrufstatbestände no...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell aber auch materielle As...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Der Gesetzgeber führte die Vorschrift des § 11 AStG durch das am 30.6.2021 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer-Vermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)[1] ein. Rz. 10 Mit der Einführung des aktuellen § 11 AStG hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 11 AStG i. d. F. vom 30. Juni 2021 gestrichen. Diese normierte die Vermeidung einer Dopp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2.3 Auslandsbezug

Rz. 204 Die vermittelnde Gesellschaft muss nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausländisch i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG sein.[1] Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus dem insoweit nicht differenzierenden Gesetzeswortlaut. Keine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG ist gegeben, wenn der Sitz oder der Ort der Geschäftsleitung (oder beide Merkmale) sich im Inlan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.6 Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht und Zollrecht

Rz. 57 Da verrechnungspreisrelevante Transaktionen üblicherweise zwischen Unternehmen (§ 2 UStG) stattfinden, wurde umsatzsteuerlichen Aspekten aufgrund der (vermeintlichen) Neutralität bei voller Vorsteuerabzugsfähigkeit traditionell wenig Beachtung in der Rechtsprechung und Fachliteratur zu Verrechnungspreisen geschenkt. Jedoch gewinnt eine korrekte umsatzsteuerliche und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, FS Welf Müller, 2001, 631. Rn. 676 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Beteiligung an KapGes kommt steuerlich unstreitig WG-Eigenschaft zu. Allerdings muss man den besonderen Charakter dieses WG in bilanzrechtlicher und steuerökonomischer Sicht berücksichtigen. Beteiligungen repräsentieren in der Bilanz eine Art derivativen P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Anteilen an einer anderen Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Tausch

Rn. 195 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Hierzu auch s §§ 4,5 Rn 466 (Hoffmann). Nach § 515 BGB gelten für Tauschvorgänge die Vorschriften des Kaufrechts. So gesehen liegt es nahe, in einem Tauschgeschäft ebenfalls einen Anschaffungsvorgang zu sehen. Zu diesem Ergebnis gelangt man auch im Falle einer anderen Rechtskonstruktion mit gleichem wirtschaftlichem Ergebnis, nämlich beim so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 7 § 10 AStG dient im Rahmen des kollektiven Regelungsgeflechts der sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG) dem Ziel, die Steuerbelastung passiver und niedrig besteuerter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die von Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 AStG beherrscht werden, auf das inländische Besteuerungsniveau anzuheben.[1] Dieses Ziel wird per Fiktion einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch ...mehr